Kupplungsproblem = Gewährleistung?
Hallo, habe vor ca. etwas mehr als 4 Monaten meinen Gebrauchtwagen gekauft. Das Auto war 6 Jahre alt zu dem Zeitpunkt und hatte nur 14t Km drauf. Ich selber habe bei der Probefahrt beim Händler nicht gefahren, sondern ne Freundin, meine Mutter wollte es so und für mich war es bezüglich der Sicherheit auch in Ordnung.
Uns viel bereits dort auf das die Kupplung MAL "Geräuchte machte" aber wir wussten natürlich nicht, das sich nach paar Wochen die Sache zuspitzen würde. Denn derzeit macht die Kupplung bei jeder Bewegung, speziell am Schleifpunkt recht viel Lärm und lässt sich nicht "flüssig" durchtreten. Da ich noch ein Fahranfänger bin, kann ich solch eine Behinderung nicht unbedingt gebrauchen, auch wenn ich derzeit gut klar komme und mich daran gewöhnt habe.
Jedoch ist dieses Geräuch ohne Musik nicht wirklich auszuhalten, es ist also klar zu hören. So das war erstmal die Aufklärung in groben Zügen ;-) Meine Frage dreht sich jetzt um den Gewährleistungsanspruch. Habe bereits mit einem Bekannten (arbeitet im Autohaus) darüber geredet und er meinte das es zu keinen Problemen kommen sollte, da ich den Wagen weniger als ein halbes Jahr erst habe und erst derzeit 16T gefahrene Km insgesamt drauf sind.
Was meint Ihr nun, kann der Händler mich irgendwie abwimmeln oder ist er verpflichtet mir zu helfen? Gehe dort nämlich bald hin und will dann da nicht unsicher umher stehen. Angerufen habe ich dort bereits, er signalisierte zwar das er sich das gerne anguckt und bei geringem Aufwand wahrscheinlich auch kostenlos reperieren wird, jedoch ließ er auch andere "Wege" für sich offen.
Händler ist übrigens -> http://home.mobile.de/Ludwig-Automobile
So das wars schon, vielen Dank fürs Lesen und ggf. die Anteilnahme an der Sache!
P.s. hab schnell geschrieben und hoffe ist verständlich, es läuft jetzt nämlich wieder Fußball nach der Halbzeitpause *g*
17 Antworten
Gut das hatte ich vor. Habe sogar soeben abgeklärt, das wir vorher zu einer KFZ Werkstatt gehen, zu der ein Bekannter Kontakt hat und der kann dann sagen was los ist, damit ich mich später nicht ggf. vom Händler verscheißern lasse ^^
Das Problem ist was vielleicht viele nicht wissen, das der Käufer verpflichtet ist einen Schaden unverzüglich anzumelden. Kommt der Käufer dem nicht nach und nutzt den Gegenstand weiter ohne das der Verkäufer den Schaden beheben kann und dadurch Folgenschäden durch die ungesachtmässige Nutzen entstehen ist der Verkäufer nicht dafür mehr Haftbar.
italo
Naja aber es gibt Leute die nicht die Ahnung haben einen schwerwiegenden Fehler zu entdecken. Bei mir ist es ja so gewesen, das die Sache immer schlimmer wurde und ich zu Anfang nicht wusste, ob das so bleibt oder später weggeht. Vielleicht etwas naiv ... aber ich denke der Verkäufer wird sicher mit deinem Argument kommen, im Grunde ist es ja auch verständlich.