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Kupplungsproblem = Gewährleistung?

Themenstarteram 20. Dezember 2006 um 20:41

Hallo, habe vor ca. etwas mehr als 4 Monaten meinen Gebrauchtwagen gekauft. Das Auto war 6 Jahre alt zu dem Zeitpunkt und hatte nur 14t Km drauf. Ich selber habe bei der Probefahrt beim Händler nicht gefahren, sondern ne Freundin, meine Mutter wollte es so und für mich war es bezüglich der Sicherheit auch in Ordnung.

Uns viel bereits dort auf das die Kupplung MAL "Geräuchte machte" aber wir wussten natürlich nicht, das sich nach paar Wochen die Sache zuspitzen würde. Denn derzeit macht die Kupplung bei jeder Bewegung, speziell am Schleifpunkt recht viel Lärm und lässt sich nicht "flüssig" durchtreten. Da ich noch ein Fahranfänger bin, kann ich solch eine Behinderung nicht unbedingt gebrauchen, auch wenn ich derzeit gut klar komme und mich daran gewöhnt habe.

Jedoch ist dieses Geräuch ohne Musik nicht wirklich auszuhalten, es ist also klar zu hören. So das war erstmal die Aufklärung in groben Zügen ;-) Meine Frage dreht sich jetzt um den Gewährleistungsanspruch. Habe bereits mit einem Bekannten (arbeitet im Autohaus) darüber geredet und er meinte das es zu keinen Problemen kommen sollte, da ich den Wagen weniger als ein halbes Jahr erst habe und erst derzeit 16T gefahrene Km insgesamt drauf sind.

Was meint Ihr nun, kann der Händler mich irgendwie abwimmeln oder ist er verpflichtet mir zu helfen? Gehe dort nämlich bald hin und will dann da nicht unsicher umher stehen. Angerufen habe ich dort bereits, er signalisierte zwar das er sich das gerne anguckt und bei geringem Aufwand wahrscheinlich auch kostenlos reperieren wird, jedoch ließ er auch andere "Wege" für sich offen.

Händler ist übrigens -> http://home.mobile.de/Ludwig-Automobile

So das wars schon, vielen Dank fürs Lesen und ggf. die Anteilnahme an der Sache!

P.s. hab schnell geschrieben und hoffe ist verständlich, es läuft jetzt nämlich wieder Fußball nach der Halbzeitpause *g*

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17 Antworten

Falsches Forum, wo sollte der Beitrag denn ursprünglich hin bzw. um welches Fahrzeug handelt es sich?

Themenstarteram 20. Dezember 2006 um 22:25

Naja es ist doch eine generelle Frage?! Auto wäre Fiat Punto...

Zum einen sind Mängel meist in den Fahrzeug spezifischen Foren bekannt und zum anderen hat dein Problem auch wenn es eine generelle Frage ist absolut nichts mit OBD zu tun. ;)

Ab damit ins Fiat Forum also...

Das sit schwer.. da es sich bei einer Kupplung um ein Verschleißteil handelt... allerdings bei dieser Laufleistung stimmt da was nicht... Kann sein das die Kupplung falsch eingestellt ist/war, dann raucht nämlich in kürzester zeit das ausrücklager ab... und das macht dann so üble geräuschre (hat auch ATU damals bei meinen Polo geschafft...)

Themenstarteram 21. Dezember 2006 um 8:30

OK, das was nicht stimmt, soweit war ich auch schon *g*

War jetzt deine Aussage so zu verstehen, das der Händler das doch ablehnen kann wegen dem Verschleißteil?

Zitat:

Beweislast -

Auch die Frage nach der Beweislast ist klar im Gesetz geregelt (§ 476 BGB). „Zeigt sich beim Kauf vom Händler innerhalb von sechs Monaten seit Übergabe des Autos ein Sachmangel, gilt die gesetzliche Vermutung, dass das Fahrzeug bereits bei dessen Übergabe mangelhaft war.“

Das ist halt so eine Sache...die evtl. vorm Schiedsgericht oder gar vorm richtigen Gericht landen könnte... Dann werden Zeugen geladen, Gutachten und Gegengutachten, aber im großen und ganzen solltest du gute Chancen wenn es so weit kommt, da der Wagen eine sehr niedrige Laufleistung hat... Aber Waurm fällt es erst jetzt auf, das es nicht ok ist??? Das wäre dann da s Gegenargument... und du "als Fahranfänger" hast di eKupplung durch unsachgemäse Behandlung übermässig Abgenutzt/Beschädigt...

also man kann es drehen und wenden wie man will, dir bist auf das Wohlwollen deines Händlers angewiesen ohne einen Streß über Anwälte und Klagen zu gehen... da ist esher günstiger die Kupplung selber zu reparieren, wen der Händler sich weigert...

Themenstarteram 21. Dezember 2006 um 11:52

Das meinte er Händler auch, also wieso ich das jetzt erst melde. Aber hatte ja geschrieben das es am Anfang nicht so gravierend war und da ich kaum Ahnung habe davon, dachte ich das geht vielleicht im Winter wieder weg. Da ja im Sommer größere Hitze ist und sich dann bestimmte Stoffe dehnen. Nunja mal schaun, blöd wenn man jetzt nicht genau weiß ob man Anspruch hat oder nicht ...

Themenstarteram 22. Dezember 2006 um 8:24

Übrigens viel mir gestern noch ein, dass man vielleicht was falsch verstehen könnte! Ich meine das Kupplungspedal macht diese Macken, nicht die Schaltung!

Das Pedal an sich macht wahrscheinlich gar keine Macken :-)

ist schon klar, Es liegt irgendwo zwischen Getriebe und Kupplungspedla de rFehler, nur nach de rBeschreibung hört sich das nach dem Ausrücklager der Kupplung an, dieses wird über das Kupplungspedal betätigt...

Themenstarteram 22. Dezember 2006 um 10:40

Wie teuer wäre da ne Reperatur bei dem Teil?

Das Teil kostet um die 20 €... Beim Punto ist es noch relativ einfach das Getribe auszubauen, kanst mit 150 bis 250 € rechnen, je nach Werkstatt und Region.

Themenstarteram 22. Dezember 2006 um 14:03

Is ja doch ne Menge, und was passiert wenn man es so lässt wie es ist? Fahre so ja schon paar Monate ...

Themenstarteram 22. Dezember 2006 um 14:12

Im Vertrag steht übrigens noch:

Der Käufer kauft das Fahrzeug, wie eingehend besichtigt und Probe gefahren. Die Lieferung in diesem Zustand gilt als Erfüllung. Bezüglich offensichtlicher Schäden und Abnutzungen ist eine Gewährleistung des Verkäufers ausgeschlossen (vgl. <§442 Abs. 1 BGB). -Was soll dieser Satz denn genau heißen, vorallem was ist mit "offensichtlicher Schäden" gemeint.- Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass Gewährleistungsansprüche wegen Sachmängel im Übrigen spätestens 1 Jahr nach Fahrzeugübernahme verjähren...

Damit ist z.b. gemeint, das wenn du den Wagen mit einen Motorschaden kaufst, du keine Gewährleistugn auf die Besserung hast, oder eine Beule am Fahrzeug... also wenn etwas offensichtlich bei der Probefahrt ode rBEsichtigung auftritt... dann ist darauf keine Gewährleistung...

Das nächste bedeutet das du maximal 1 Jahr Zeit hast einen Sachmangeln anzuzeigen...

Wenn du weiter so fährst kann es sein das du dir einen Kuplungsschaden zu ziehst, das wird dann mindestens mal 100 € teurer, und vor allem ist der Wagen dann nicht mehr fahrbar... muss also dann abgeschleppt werden...

Hast du überhaupt nochmal mit Verkäufer gesprochen und warst da??? wenn nicht dann mach das mal.. .vielelicht ist etwas ganz schlichtes... Wir können dir jetzt immer mehr Horro-Geschichten erzählen, bringt aber nix. Schwing deinen Hintern in das Auto und fahr zu den Verkäufer...

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