Kunifer Bremsleitungen TÜV

Mercedes E-Klasse W124

Hallo,

ich war heute beim TÜV, und siehe da die Bremsleitungen wurden bemängelt, da Kunifer unzulässig sein soll.
Habe mir dazu jetzt verschiedene Foreneinträge angeschaut, aber noch keine eindeutige Antwort. Sind die wirklich unzulässig, oder liegt das im Ermessungsspielraum der Tüv Prüfer?

Das habe ich im Internet gefunden

https://...korrosionsschutz-depot.de/.../

Würde das auch auf die Bremsleitungen vom w124 zu treffen?

Als ich mein Auto gekauft habe waren die Kunifer-Bremsleitungen schon dran. Habe auch keine Rechung dafür, oder kann nachvollziehen um welche Marke/Modell es sich handelt.
LG Marco

13 Antworten

https://...korrosionsschutz-depot.de/.../ABE_Kunifer_Bremsleitung.pdf

Auf den Bremsleitungen sollte ein herstelleraufdruck sein.
Leider schlecht lesbar ,die Leitungen von quickbrake haben eine Abe.
Mein TÜV Prüfer meinte das ich die eintragen lassen muss.

Ok, mal gucken ob man die Schrift noch lesen kann. Hoffentlich gibts dafür eine ABE.
Ich habe echt keine Lust noch mal neue Bremsleitungen einzubauen, nur weil sie nicht eingetragen sind, obwohl die aktuellen noch top in Schuss sind.

Zitat:

@lahmus13 schrieb am 6. Dezember 2024 um 12:34:36 Uhr:


Ok, mal gucken ob man die Schrift noch lesen kann. Hoffentlich gibts dafür eine ABE.
Ich habe echt keine Lust noch mal neue Bremsleitungen einzubauen, nur weil sie nicht eingetragen sind, obwohl die aktuellen noch top in Schuss sind.

Die ABE wurde dir weiter oben verlinkt. Sofern du Kunifer-Leitungen diesen Herstellers verbaut hast ist dann die Nummer auf den Leitungen aufgedruckt.
Ob man eine ABE durch den TÜV prüfen/eintragen lassen muss oder nicht kann man nicht pauschal sagen.
Es gibt ABEs die man prüfen/eintragen lassen muss und es gibt ABEs da reicht es aus die im Handschuhfach mitzuführen.
Die ABE der Kunifer-Leitungen muss man soweit ich das sehe aber leider mindestens prüfen lassen (Änderungsabnahme), das steht unter Punkt 11 dabei.
Manchmal reicht es dann aus ABE+Änderungsabnahme mitzuführen, manchmal ergibt sich aus der Änderungsabnahme auch dass man die Fahrzeugpapiere ändern muss (Eintragung vornehmen).

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Da hab ich mit meinem Tüver zum Glück Glück.
Er fährt selber Oldtimer und begrüßt die Nutzung der kunifer Leitungen eher als den Stahl Mist.

Evtl. Schön fett an die Leitungen und zu einem anderen Prüfer fahren.

Moin Moin !

Zitat:

Die ABE der Kunifer-Leitungen muss man soweit ich das sehe aber leider mindestens prüfen lassen (Änderungsabnahme), das steht unter Punkt 11 dabei.

Manchmal reicht es dann aus ABE+Änderungsabnahme mitzuführen, manchmal ergibt sich aus der Änderungsabnahme auch dass man die Fahrzeugpapiere ändern muss

Änderungsabnahme ja, Eintragungspflicht nein.

Zitat:

Da hab ich mit meinem Tüver zum Glück Glück.

Er fährt selber Oldtimer und begrüßt die Nutzung der kunifer Leitungen eher als den Stahl Mist.

Er setzt sich also über die gesetzlichen Vorgaben hinweg, obwohl er genau deren Einhaltung überprüfen muss?

Mal ganz unabhängig von dem Schwachsinn , der da auf Betreiben der GTÜ verbrochen wurde............ Hab ich schon mal ausführlich drüber geschrieben.

Zitat:

Evtl. Schön fett an die Leitungen und zu einem anderen Prüfer fahren.

Schwachsinn und ausserdem kann das noch gefährliche und teure Folgen haben. Einfach anhand der verlinkten ABE die Änderungsabnahme machen lassen ! Da die Leitungen schon etliche Jahre drin sind , ist der ohnehin schwache Aufdruck natürlich längst weg.......

MfG Volker

Danke Volker. Die Diskussion fand ich damals schon interessant, wusste aber nicht mehr dass Du das warst, daher hatte ich sie nicht mehr gefunden. Hier ist sie für Interessierte.

Grüße
Ostrost

Jaja, unser Volker pocht gern auf Gesetze, egal wie sinnvoll, die sind.

Es gibt Bundesweit garantiert sehr viele Prüfer, die nicht alles nach den Buchstaben des Gesetzes sehen, GottseiDank.

Oups, jetzt habe ich mich bestimmt wieder in die Nesseln gesetzt. 😁

Laut meinem Prüfer nur zulässig bei Amis die das schon hatten. Er empfiehlt das auch nicht. Was spricht gegen Stahl? Alle paar Jahre mit Öl einpinsel gut is.

Zitat:

@mawi2006 schrieb am 6. Dezember 2024 um 20:15:50 Uhr:



Es gibt Bundesweit garantiert sehr viele Prüfer, die nicht alles nach den Buchstaben des Gesetzes sehen, GottseiDank.

Es gibt sicher einen gewissen Anteil. Das Thema kann man aber so oder so sehen.
Klar ist es für den Einzelnen schön wenn bei ausufernder Gesetzgebung auch mal ein Auge zugedrückt wird.
Problematisch finde ich aber dass sich der Prüfer damit über das Gesetz stellt. Wo hört das auf? Es gibt leider auch Fälle in denen Autos ohne anzuschauen TÜV bekommen. Das ist für die Verkehrssicherheit nicht gut und auch äußerst unfair gegenüber anderen Menschen deren Prüfung sich wiederum ans Gesetz hält und da ggf dann Geld für Reparaturen ausgeben müssen um TÜV zu bekommen.
Deshalb muss man sich schon grundsätzlich fragen ob ein Prüfer der sich übers Gesetzt stellt so toll ist.
Hier im Forum zumindest sollte man schon auf das Gesetz pochen. Das ist der richtige und saubere Weg. Was der Einzelne daraus macht ist dann seine Sache, mit allen Konsequenzen.

Moin Moin !

Zitat:

Es gibt Bundesweit garantiert sehr viele Prüfer, die nicht alles nach den Buchstaben des Gesetzes sehen, GottseiDank.

 

Oups, jetzt habe ich mich bestimmt wieder in die Nesseln gesetzt

Ja, selten so etwas dämliches gelesen! Denkt hier denn keiner nach? Leider gibt es wirklich immer wieder Prüfer, die frei nach Schnauze Plaketten vergeben. Bleibt natürlich nicht unbemerkt, und was ist die Folge? Es wird erstmal eine neue Behörde geschaffen (siehe Bündelungsbehörde) , und diese hat dann die Aufgabe, solche Vorgänge zu erschweren oder zu unterbinden. ( Für die HUs wurde das schon vor Jahreneinmal abgewendet , allerdings mit einem ebenfalls erheblichen Aufwand für die Prüforganisationen durch Einführung z.B. der UNs durch jeweils andere Organisationen) Zunächst entstehen dadurch natürlich Kosten , diese werden dann natürlich abgewälzt und müssen auf die Prüfungen aufgeschlagen werden. Der Verwaltungsaufwand und die Dokumentation werden als nächsten gewaltig aufgebläht, die dadurch entstehenden Kosten müssen natürlich ebenfalls auf die Prüfungskosten aufgeschlagen werden. (siehe die heutigen Dokumentationen bei §21 und 23) Deswegen kann ich nur lachen , wenn immer so "Argumente" gebracht werden wie "150 E für eine halbe Stunde Arbeit" . Da wird ganz einfach gar nicht erkannt , welcher bürokratische und technische Aufwand mittlerweile dahintersteckt.
Und wie das so bei Behörden ist , es gibt 2 Möglichkeiten : Die ergriffenen Massnahmen wirken und solche illegalen Praktiken werden eingedämmt , dann wird das als Erfolg der Politik gefeiert und die Richtigkeit der Massnahmen ist ja bestätigt , und die Behördenmitarbeiter werden sich schon neue und zusätzliche Massnahmen einfallen lassen , um ihre weitere Daseinsberechtigung nicht infrage zu stellen.
Andere Möglichkeit: Die ergriffenen Massnahmen erweisen sich als untauglich, woraus natürlich zwingend folgt, dass die Massnahmen und Zahl der Behördenmitarbeiter nicht ausreichen , also wird die Behörde und ihre Kompetenzen massiv aufgeweitet.
Mir ist jedenfalls kein einziger Fall bekannt , in welchem ein Behördenmitarbeiter wegen Erfolglosigkeit oder , weil seine Tätigkeit nicht mehr nötig ist, entlassen wurde.

MfG Volker

Also ich weiß zwar immer noch nicht ob die erlaubt sind aber kommen wir mal festhalten dass es Autos damit ab Werk gibt und die auch bremsen können? Man kann auch alles übertreiben.

Zitat:

@Sam1 schrieb am 8. Dezember 2024 um 14:31:44 Uhr:


Also ich weiß zwar immer noch nicht ob die erlaubt sind aber kommen wir mal festhalten dass es Autos damit ab Werk gibt und die auch bremsen können? Man kann auch alles übertreiben.

Lies dir die ersten 6 Beiträge nochmal in Ruhe richtig durch. Da wurde sowohl erklärt wie du Verfahren musst, als auch die ABE verlinkt.

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