Kunde hat Anrecht auf ein bestimmtes Modell

Hallo zusammen,

ich habe da 'mal eine Frage:

Wenn ich ein bestimmtes Reifenmodell haben will, können dann die Händler das ablehnen?

Es geht mir nicht um selbst besorgte Reifen, sondern ich will direkt bei dem Händler bestellen. Ich war jetzt bei 5 Händlern in meiner Umgebung, einschließlich ATU und keiner ist bereit meine Wunschmarke zu besorgen und zu montieren. Auch selbst besorgte Reifen werden abgelehnt. Ich bin der Meinung, dass es ein Unding ist. Schließlich bin ich auf das Auto angewiesen. Wozu das Getue mit Fachwerkstätten usw. wenn ich letztendlich eventuell zu einem Hinterhofschrauber muss und meine dann doch selbst besorgten Reifen montieren lassen muss.

Gruß

Tom

Beste Antwort im Thema

Händler können grundsätzlich ablehnen Dir etwas zu verkaufen.

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Zitat:

@Chaos1994 schrieb am 28. November 2018 um 18:14:03 Uhr:


Gut. Einen Reifen der in der Größe nicht mal produziert wird kann auch keiner verkaufen. Das stimmt.

Probiere es doch mit dem neuen Barum oder uniroyal.. Sowas ist geläufig.

Daqnke für den Hinweis. Das habe ich jetzt auf der Herstellerseite auch bemerkt. Nichtsdestotroz, sollte der Händler mich auch darauf aufmerksam machen können, wenn er sich die Mühe gegeben hätte nachzusehen.

Ich war gerade am Fahrzeug draußen und habe die Profiltiefe des jetzt montierten Falken AS200 GJ gemessen. Er hat vorne nur noch 3 mm und hinten 5 mm, und das nach genau 18.000 km mit RDKS. Nur so für Interessierte. Ich habe jetzt tatsächlich den Barum Quartaris 5 M+S bestellt. Bei Reifen.com ist der nächste Montagepunkt 110 km weg. Das ist kein Witz.

Gruß

Tom

Zitat:

@Destructor schrieb am 28. November 2018 um 19:00:22 Uhr:


Grundsätzlich ist niemand verpflichtet mit dir Geschäfte zu machen. D.h. er muss dir überhaupt gar keinen Reifen verkaufen.

Hallo,

ich meinte objektiv betrachtet, sollte ein Reifenhändler oder eine Autowerkstatt verpflichtet sein, eine Dienstleistung erbringen zu müssen. Bei Gaststätten und Taxis gibt es das ja auch. Natürlich in einem bestimmten Rahmen. Ich weiß das, weil ich vor langer Zeit auch in diesen Gewerben schon tätig war, so als Aushilfjobber.

Gruß

Tom

"Vorne nur noch 3mm und hinten 5mm, und das nach genau
18 000km mit RDKS."
Was hat Reifenverschleiss mit RDKS zu tun?
Diesen Verschleiss beeinflusst der Fahrer mittels Gas- und
Bremspedal.
Egal, ob da RDKS verbaut ist, oder nicht.

Zitat:

@katzabragg schrieb am 28. November 2018 um 19:40:20 Uhr:


"Vorne nur noch 3mm und hinten 5mm, und das nach genau
18 000km mit RDKS."
Was hat Reifenverschleiss mit RDKS zu tun?
Diesen Verschleiss beeinflusst der Fahrer mittels Gas- und
Bremspedal.
Egal, ob da RDKS verbaut ist, oder nicht.

Hallo,

mit RDKS wollte ich nur darauf hinweisen, dass der Luftdruck immer gepasst hat.

Gruß
Tom

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Zitat:

@golfer pn schrieb am 28. November 2018 um 19:24:39 Uhr:



Zitat:

@Destructor schrieb am 28. November 2018 um 19:00:22 Uhr:


Grundsätzlich ist niemand verpflichtet mit dir Geschäfte zu machen. D.h. er muss dir überhaupt gar keinen Reifen verkaufen.

Hallo,

ich meinte objektiv betrachtet, sollte ein Reifenhändler oder eine Autowerkstatt verpflichtet sein, eine Dienstleistung erbringen zu müssen. Bei Gaststätten und Taxis gibt es das ja auch. Natürlich in einem bestimmten Rahmen. Ich weiß das, weil ich vor langer Zeit auch in diesen Gewerben schon tätig war, so als Aushilfjobber.

Gruß

Tom

Wieso sollten die verpflichtet sein? Und zu welchen Konditionen?
Nenn doch mal Gründ die dafür sprechen das Grundrecht der Vertragsfreiheit hier einzuschränken.

Bei Gaststätten gibt es dies nicht. Der Wirt kann dir sogar Hausverbot erteilen wenn ihm dein Gesicht nicht gefällt. Bei Taxis gibt es tatsächlich eine Ausnahme, das ist aber wirklich ein Sonderfall, der Markt für Taxis ist stark überreguliert.

Grüße
Alexander

Zitat:

@Destructor schrieb am 28. November 2018 um 20:24:23 Uhr:



Zitat:

@golfer pn schrieb am 28. November 2018 um 19:24:39 Uhr:



Hallo,

ich meinte objektiv betrachtet, sollte ein Reifenhändler oder eine Autowerkstatt verpflichtet sein, eine Dienstleistung erbringen zu müssen. Bei Gaststätten und Taxis gibt es das ja auch. Natürlich in einem bestimmten Rahmen. Ich weiß das, weil ich vor langer Zeit auch in diesen Gewerben schon tätig war, so als Aushilfjobber.

Gruß

Tom

Wieso sollten die verpflichtet sein? Und zu welchen Konditionen?
Nenn doch mal Gründ die dafür sprechen das Grundrecht der Vertragsfreiheit hier einzuschränken.

Bei Gaststätten gibt es dies nicht. Der Wirt kann dir sogar Hausverbot erteilen wenn ihm dein Gesicht nicht gefällt. Bei Taxis gibt es tatsächlich eine Ausnahme, das ist aber wirklich ein Sonderfall, der Markt für Taxis ist stark überreguliert.

Grüße
Alexander

Die von dir vorangestellte und nicht näher definierte "starke Überregulierung" hat damit gar nichts zu tun, denn Taxis sind, genau wie Busse und Bahnen, Teil des öffentlichen Nahverkehrs und haben daher eine gesetzliche verankerte Beförderungspflicht! Diese entfällt beispielsweise nur, wenn die zu befördene Person beförderungsunfähig ist, eine Gefahr für die Taxifahrerin/den Taxifahrer/den Fahrbetrieb darstellt oder Start/Ziel außerhalb des Pflichtfahrgebietes liegt!

Ok, du weisst also nicht was ich mit Überregulierung meine, bist dir aber sicher das es nichts mit der Beförderungspflicht zu tun hat?
Taxis sind im übrigen i.d.R. nicht teil des öffentlichen Nahverkehrs sondern Gelegenheitsverkehr.
Mit Überregulierung meine ich dass der Taxi Betrieb fast vollständig gesetzlich reglementiert ist, geht bei der Beschaffenheit des Taxis los und betrifft auch die Beförderungsentgelte. Das ist im großen und ganzen gelebter Sozialismus und keine Marktwirtschaft wie sie eigentlich in Deutschland herrschen sollte.
Die Gründe warum das bei Taxis so gemacht wird sind nachvollziehbar aber absolut nicht auf Autowerkstätten oder Reifenhändler übertragbar.

Grüße
Alexander

Zitat:

@Destructor schrieb am 28. November 2018 um 20:24:23 Uhr:



Zitat:

@golfer pn schrieb am 28. November 2018 um 19:24:39 Uhr:



Hallo,

ich meinte objektiv betrachtet, sollte ein Reifenhändler oder eine Autowerkstatt verpflichtet sein, eine Dienstleistung erbringen zu müssen. Bei Gaststätten und Taxis gibt es das ja auch. Natürlich in einem bestimmten Rahmen. Ich weiß das, weil ich vor langer Zeit auch in diesen Gewerben schon tätig war, so als Aushilfjobber.

Gruß

Tom

Wieso sollten die verpflichtet sein? Und zu welchen Konditionen?
Nenn doch mal Gründ die dafür sprechen das Grundrecht der Vertragsfreiheit hier einzuschränken.

Bei Gaststätten gibt es dies nicht. Der Wirt kann dir sogar Hausverbot erteilen wenn ihm dein Gesicht nicht gefällt. Bei Taxis gibt es tatsächlich eine Ausnahme, das ist aber wirklich ein Sonderfall, der Markt für Taxis ist stark überreguliert.

Grüße
Alexander

Hallo Alexander,

bei Gaststätten gibt es eine Betriebspflicht, weil sie der Lebensmittelversorgung der Bevölkerung dienen. Das ist die tatsächliche Begründung. Also eine Gaststätte betreiben und nur z. B. einmal in der Woche öffnen ist nicht. Deshalb darf der Wirt mich auch nicht aus der Gaststätte werfen, nur weil ihm mein Gesicht nicht gefällt. Wenn ich besoffen bin oder randaliere usw. ist es natürlich etwas anderes. Deshalb darf man auch nicht einfach eine Gaststätte ohne Genehmigung usw. betreiben.

Warum ich der Meinung bin, dass die Werkstätten auch so behandelt werden sollten? Also, sie reklamieren für sich, viel Geld in die Ausbildung zu stecken, Werkstätten unterhalten zu müssen usw. Gehören einer Handwerkskammer an und rühmen sich dann, Fachkräfte zu beschäftigen usw. Das ist auch so in Ordnung und es spricht nichts dagegen und ich respektiere das auch. Ich darf ja auch nicht so einfach eine KFZ-Werkstätte betreiben. Um es auf das o. a. Beispiel der Gaststätten zu übertragen bin ich der Meinung: Die Werkstatt sollte so betrieben werden, dass sie der Versorgung der Bevölkerung ( in diesem Fall der Reparatur des benötigten Autos ) dienlich ist. Wenn ich als Kunde dann in die Werkstatt gehe und die Dienstleistungen in Anspruch nehme, darf meiner Meinung daraus nicht resultieren, die Produkte der Werkstatt nehmen zu müssen und ich sollte eine Wahl haben. Außerdem hat nicht jeder eine Reifenmontagevorrichtung zuhause. Kurzum: Ich bin auf das Auto angewiesen, um meinen Lebensunterhalt zu verdienen. Deshalb bin ich auch auf die Instandhaltung angewiesen. Daraus sollte einem Kunden kein Strick gedreht werden dürfen. Das ist meine Meinung. In der Gaststätte möchte ich ja auch essen, was in der Speisekarte steht und nicht das was der Gastwirt mir vor die Nase setzt.

Ich hoffe ich werde und wurde hier richtig verstanden? Wenn nicht, tut es mir Leid.

Gruß

Tom

Zitat:

@golfer pn schrieb am 28. November 2018 um 22:47:26 Uhr:


Um es auf das o. a. Beispiel der Gaststätten zu übertragen bin ich der Meinung: Die Werkstatt sollte so betrieben werden, dass sie der Versorgung der Bevölkerung ( in diesem Fall der Reparatur des benötigten Autos ) dienlich ist. Wenn ich als Kunde dann in die Werkstatt gehe und die Dienstleistungen in Anspruch nehme, darf meiner Meinung daraus nicht resultieren, die Produkte der Werkstatt nehmen zu müssen. In der Gaststätte möchte ich ja auch essen, was in der Speisekarte steht und nicht das was der Gastwirt mir vor die Nase setzt.

Ich hoffe ich werde und wurde hier richtig verstanden? Wenn nicht, tut es mir Leid.

Also, nach deinen neueren Aussagen nehme ich meine Unvoreingenommenheit wieder zurück. 😉

Du kannst in einer Gaststätte aber nicht Gericht XY verlangen, wenn der Gastwirt sagt: ist aus.

Wenn dein Problem ist dich Wunsch-Reifenprodukt YZ in einer seltenen Größe/Eigenschaft ortsnah zu bekommen, tuts mir ebenfalls leid.

Meine Erfahrungen bei Reifen sind: ich rufe telefonisch an, ob meine Wunschreifen lieferbar sind, falls nein, ob auch mitgebrachte Fremd-Reifen montiert werden, nach Vergleichen der Preise vergebe ich einen Auftrag bzw. mache einen Termin. Wo wohnst du dass es dort keine "normalen" Reifenmonteure gibt?

Oder liegt´s an deinem Auftreten? Sorry, versuche nur zu verstehen. 🙂

Zitat:

@golfer pn schrieb am 28. November 2018 um 22:47:26 Uhr:



Hallo Alexander,

bei Gaststätten gibt es eine Betriebspflicht, weil sie der Lebensmittelversorgung der Bevölkerung dienen. Das ist die tatsächliche Begründung. Also eine Gaststätte betreiben und nur z. B. einmal in der Woche öffnen ist nicht. Deshalb darf der Wirt mich auch nicht aus der Gaststätte werfen, nur weil ihm mein Gesicht nicht gefällt. Wenn ich besoffen bin oder randaliere usw. ist es natürlich etwas anderes. Deshalb darf man auch nicht einfach eine Gaststätte ohne Genehmigung usw. betreiben.

Aus welchem Land kommst du? Sicher nicht aus Deutschland, hier gibt es keine gesetzliche Betriebspflicht für Gaststätten. Diese kann ausschliesslich vertraglich vereinbart werden, z.B. in Einkaufszentren üblich.

Und auch dort darf der Wirt dich seines Lokals verweisen und dir Hausverbot aussprechen. Nur bei öffentlich zugänglichen Gewerberäumen braucht er einen sachlichen Grund. Und selbst wenn er dir kein Hausverbot erteilt muss er mit dir noch lange keinen Bewirtungsvertrag eingehen. Zumindest in Deutschland ist das so.

Ich kenne auch etliche Beispiele von Gaststätten in Deutschland die äusserst unregelmäßig öffnen, manche nur ein einziges Mal in der Woche.

Zitat:

@golfer pn schrieb am 28. November 2018 um 22:47:26 Uhr:


Warum ich der Meinung bin, dass die Werkstätten auch so behandelt werden sollten? Also, sie reklamieren für sich, viel Geld in die Ausbildung zu stecken, Werkstätten unterhalten zu müssen usw. Gehören einer Handwerkskammer an und rühmen sich dann, Fachkräfte zu beschäftigen usw. Das ist auch so in Ordnung und es spricht nichts dagegen und ich respektiere das auch. Ich darf ja auch nicht so einfach eine KFZ-Werkstätte betreiben. Um es auf das o. a. Beispiel der Gaststätten zu übertragen bin ich der Meinung: Die Werkstatt sollte so betrieben werden, dass sie der Versorgung der Bevölkerung ( in diesem Fall der Reparatur des benötigten Autos ) dienlich ist. Wenn ich als Kunde dann in die Werkstatt gehe und die Dienstleistungen in Anspruch nehme, darf meiner Meinung daraus nicht resultieren, die Produkte der Werkstatt nehmen zu müssen und ich sollte eine Wahl haben. Außerdem hat nicht jeder eine Reifenmontagevorrichtung zuhause. Kurzum: Ich bin auf das Auto angewiesen, um meinen Lebensunterhalt zu verdienen. Deshalb bin ich auch auf die Instandhaltung angewiesen. Daraus sollte einem Kunden kein Strick gedreht werden dürfen. Das ist meine Meinung. In der Gaststätte möchte ich ja auch essen, was in der Speisekarte steht und nicht das was der Gastwirt mir vor die Nase setzt.

Ich hoffe ich werde und wurde hier richtig verstanden? Wenn nicht, tut es mir Leid.

Gruß

Tom

Ich finde immer noch kein Argument.

Niemand zwingt dich als Kunde in eine Werkstatt zu gehen und deren Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Du hast die Wahl in andere Werkstätten zu gehen oder dein Auto selbst zu reparieren, wenn du nicht das passende Werkzeug hast, tja, Pech gehabt.

Was du jedoch möchtest ist den Betreiber einer Werkstatt gesetzlich dazu zu Zwingen genau das zu machen was du willst, dafür gibt es keinerlei sinnvolle Begründung.

Man könnte im Gegenzug auch gesetzlich verankern das du einzig zu der Werkstatt gehen darfst welche deinem Wohnort am nächsten ist und dir keinerlei Mitspracherecht bei der Ausführung der Reparaturen und Auswahl der Einsatzteile einräumen. Das wäre ungefähr die selbe Kategorie.

Du wendest Zwang an um die Freiheit deines Gegenüber einzuschränken um für dich einen Vorteil zu bekommen.

Grüße
Alexander

Zitat:

@golfer pn schrieb am 28. November 2018 um 19:07:59 Uhr:



Ich habe jetzt tatsächlich den Barum Quartaris 5 M+S bestellt. Bei Reifen.com ist der nächste Montagepunkt 110 km weg. Das ist kein Witz.

Gruß

Tom

Wo wohnst du denn?

Zitat:

@golfer pn schrieb am 28. November 2018 um 19:07:59 Uhr:




Ich habe jetzt tatsächlich den Barum Quartaris 5 M+S bestellt. Bei Reifen.com ist der nächste Montagepunkt 110 km weg. Das ist kein Witz.

Unverschämtheit, das die nicht im vorderen Bayerischen Wald vertreten sind.

Die müssen gesetzlich dazu verpflichtet werden.("Aufrechterhaltung der Versorgung der Bevölkerung"😉 😛😁

Hi zusamen,

2 örtliche Werkstätten haben abgelehnt meine Wunschreifen zu besorgen. Die nächsten sind 30 km weg und andere montieren keine mitgebrachten Reifen. Also nehme ich die 110 km fahrt in kauf und bekomme meine Wunschreifen. Ich folge doch hier nur den Ratschlägen. Vom sparen wollen habe ich hier nie geredet. Als Autoschrauber und Fachkundige nehmt ihr doch sicherlich auch nicht das nächstbeste Angebot, oder doch?

Das mit der Betriebspflicht gab es tatsächlich in Nürnberg von der Stadt als Auflage in der Gewerbeordnung. Aber wie gesagt, ist schon fast 30 Jahre her als ich von da wegzog.

Und ja, zu meiner Meinung stehe ich: Wenn ich als Bürger auf das Auto angwiesen bin, warum sollte mir dann daraus ein Strick gedreht drehen lassen? Nach dem Motto: Entweder nimmst du diese Reifen oder du gehst zu Fuß

Gruß

Tom

Willkommen in der freien Marktwirtschaft.

Zitat:

@Destructor schrieb am 28. November 2018 um 21:52:43 Uhr:


Ok, du weisst also nicht was ich mit Überregulierung meine, bist dir aber sicher das es nichts mit der Beförderungspflicht zu tun hat?
Taxis sind im übrigen i.d.R. nicht teil des öffentlichen Nahverkehrs sondern Gelegenheitsverkehr.
Mit Überregulierung meine ich dass der Taxi Betrieb fast vollständig gesetzlich reglementiert ist, geht bei der Beschaffenheit des Taxis los und betrifft auch die Beförderungsentgelte. Das ist im großen und ganzen gelebter Sozialismus und keine Marktwirtschaft wie sie eigentlich in Deutschland herrschen sollte.
Die Gründe warum das bei Taxis so gemacht wird sind nachvollziehbar aber absolut nicht auf Autowerkstätten oder Reifenhändler übertragbar.

Grüße
Alexander

Taxis sind IMMER Teil des öffentlichen Nahverkehrs und gleichzeitig dem Gelegenheitsverkehr zugehörig, da sie im Dienst der gelegentlichen Personenbeförderung stehen. Der öffentliche Personennahverkehr ist bundesrechtlich festgelegt ist und die Beförderungstarife unterliegen der jeweiligen Kommunen/Landkreise/Städte etc. und sind meist mindestens ein Jahr fix. ÖPNV hat in seiner Form glücklicherweise keinen marktwirtschaftlichen Auftrag. Dem Siegel "gelebter Sozialismus" kann ich beim ÖPNV nicht erkennen.

Grüße

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