Kulanz oder Gewährleistung?
Hallo in die Runde,
ich bin mir nicht sicher ob ich hier im passenden Unterforum bin, evtl. kann es ein Mod an die richtige Stelle verschieben 🙂
Folgender Sachverhalt:
Meine Freundin hat Ende April bei einem autorisierten BMW/Mini-Händler einen Mini Cooper SD (F56, BJ 06/2015) gekauft. Nun hat er im Juni/Juli angefangen sporadisch bei Teillast zu ruckeln. Da ich öfters im F3x-Forum still mitlese und der B47-Motor dort im Zusammenhang mit der AGR-Problematik auffällig ist, habe ich dies auch vermutet. Also habe ich vorab meinen Laptop mit installierten Rheingold mal angeschlossen, um den Fehlerspeicher zu checken und siehe da, es steht unter anderem was vom AGR-Ventil. Siehe angehängten Screenshot.
Daraufhin hat meine Freundin einen Termin beim Händler gemacht und es wurde auch das AGR-Ventil getauscht (Aussage Händler). Jetzt hat sie eine Rechnung bekommen, dass es Reparaturkosten im Rahmen der Kulanz gegeben hat und von der BMW-AG übernommen worden sind. Schön und gut, jedoch steht dort auch, dass Fehlersuche + Diagnosearbeiten nicht unter die Kulanzleistung fallen. Uns ist nicht klar, warum ein Auto einen Defekt aufweist in der Gewährleistungzeit, aber es über Kulanz abgewickelt wird und sie jetzt zahlen soll?!
Des Weiteren ist auf der Rechnung noch ein Reinluftrohr (Teilenummer 13718511377) und ein Rohr (13718513943) aufgeführt. Es gab weder einen Rückruf zwecks Diagnose oder Absprache zum weiteren Vorgehen vom Händler aus.
Insgesamt soll sie ca. 270€ bezahlen.
Natürlich wird sie sich noch mit dem Händler in Verbindung setzen, aber evtl. kann hier ja schonmal jemand seine Meinung dazu äußern und/oder ein paar Tips für das Gespräch mit dem Händler geben. Vielen Dank schon mal.
Beste Antwort im Thema
Immer wieder Vollzitate. Immer wieder komische Smileys. Immer wieder OT. Muss das sein, dass Du hier die Threads zuspamst? Das interessiert doch nun wirklich niemanden.
29 Antworten
Hallo,
die Gewährleistung bezieht sich nur darauf, dass das Auto zum Zeitpunkt des Kaufs mängelfrei war. Allerdings muss während der ersten 6 Monate nach dem Kauf der Händler nachweisen, dass der Mangel nicht schon beim Kauf bestand. Da das Auto drei Monate einwandfrei lief, fürchte ich, dass ihm dieser Nachweis gelingen wird.
Die Abwicklung über die Werkskulanz ist für den Händler natürlich viel günstiger. Ich vermute, eine Gebrauchtwagengarantie habt Ihr nicht abgeschlossen? Dann könnt Ihr nur noch mal mit Hinweis auf die Gewährleistung mit dem Händler reden, ob er nicht die Arbeitsleistung auf seine Kappe nehmen will, schließlich will er Euch ja als zufriedene Kunden behalten und die Arbeitszeit hat er ja eh schon bezahlt.
Danke für deine Antwort. Ich hatte mich bisher mit Themen wie Gewährleistung noch nicht wirklich beschäftigen müssen und jetzt nachdem du geantwortet hattest mal nachgelesen: du hast natürlich Recht. Bei der Gewährleistung geht es um die Mängelfreiheit beim Kauf. Ich hatte es mit einer Garantie verwechselt. Aber was ist mit den zusätzlichen Teilen und der fehlenden Rückmeldung des Händlers?
Dann musst du nachlesen, was diese Garantie leistet und was nicht. Da sind oft zahlreiche Ausschlüsse und Einschränkungen enthalten.
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Zitat:
@Kai R. schrieb am 13. September 2018 um 23:42:08 Uhr:
Die Garantie eröffnet aber die Chance, dass die Reparatur darunterfällt.
Richtig. Garantien umfassen gerade bei Gebrauchtfahrzeugen meist eine Klausel, dass Materialkosten zu 100%, Lohn-und Einbaukosten aber nur zu einem bestimmten Prozentsatz übernommen werden. Der Prozentsatz richtet sich hier nach dem jeweiligen Alter. Oder anders ausgedrückt: Je älter der Wagen, desto höher die Beteiligung des Besitzers.
BMW ist auf diesen Gebiet eh sehr "speziell" unterwegs...!
Es ist der einzige Hersteller, der auf Neuwagen oder Neumotorräder keine Werksgarantie gibt...!
-🙂
Gruss
Nico
@flip46
Hat das Auto ein Softwareupdate zwecks "Verbesserung" der Abgaswerte erhalten? Falls ja, kämen ggf. Gewährleistungsrechte in Betracht.
Kleiner Fallstrick bei diesen zugekauften Garantien von irgendwelchen Versicherern:
Vor längerer Zeit erwarb ich einen Neuwagen von Opel. Damals galt noch die einjährige Werksgarantie. Der Händler warb damit, dass zwei Jahre Zusatzgarantie von der Schießmichtot-Versicherung kostenfrei enthalten sind.
Im zweiten Jahr hatte ich einen Defekt und gab den Wagen zur Reparatur - bei dem Händler, bei welchem ich ihn neu gekauft hatte. Den Service-Mitarbeiter wies ich auf die bestehende Garantieverlängerung hin und der bestätigte mir "alles klar. Ist auch im Computer gespeichert".
Bei der Abholung bekam ich eine Rechnung über 800,00 DM. Nach einigem hin und her das Ergebnis in Kurzform:
Geld von der Garantieversicherung gibt es nur, wenn man sich vorab die Freigabe für die Reparatur holt. Ich hätte auf die Existenz dieser Versicherung hinweisen müssen, denn der Händler ist nicht verpflichtet in seinen Unterlagen (oder seinem EDV-System) nachzugucken ob er davon etwas weiß. Ich hatte zwar darauf hingewiesen, aber leider tauchte das nicht im Reparaturauftrag auf.
Das Beste: Da das Ganze nur ein paar Monate nach Ablauf der Werksgarantie stattfand, hätte man ohne Vorhandensein der Garantieversicherung im Normalfall routinemäßig einen Kulanzantrag bei Opel gestellt und vermutlich den Großteil der Reparaturkosten erstattet bekommen. Aber nach Abschluss der Reparatur war es (angeblich) auch für den Kulanzantrag zu spät.
Natürlich wollte ich nicht glauben, dass es da gar keine Möglichkeit geben sollte, aber die Entscheidung wurde nacheinander vom Kundendienstmeister, Filialleiter des Autohauses und der Geschäftsführung des Unternehmens bestätigt.
Später erklärte mir ein Mitarbeiter eines anderen Autohauses, dass dies auch bei ihnen eine unbeliebte Fallkonstellation wäre, denn man müsste die Reparatur sowohl von der Garantieversicherung wie auch von der Kulanzabteilung prüfen und absegnen lassen, denn - je nach Vertragsgestaltung - ist eine vorrangig vor der anderen und die Andere zahlt nur das, was die Vorrangige nicht übernimmt.
In diesem Fall war der Verantwortliche wohl zu bequem oder hat es vergessen und der Meister über dessen Tisch die Reparatur lief hat das Problem übersehen - oder gar nicht zu Gesicht bekommen. Überlastete Werkstattmeister zeichnen Vorgänge mitunter blind ab.
Eine Frechheit war es auch nach Einschätzung dieses anderen Autohausmitarbeiters, diese Schlamperei auf den Rücken des Kunden abzuwälzen. Aber die Sache fand zur Zeit der größten Opel-Qualitätsprobleme statt und vielleicht rechnete man in diesem Autohaus sowieso nicht damit, dass ein Kunde so schnell wiederkommen würde.
Bin ich natürlich auch nicht.
Zitat:
@princeton schrieb am 14. September 2018 um 07:58:48 Uhr:
BMW ist auf diesen Gebiet eh sehr "speziell" unterwegs...!
Es ist der einzige Hersteller, der auf Neuwagen oder Neumotorräder keine Werksgarantie gibt...!-🙂
Gruss
Nico
Dieses Märchen stimmte nie und stimmt auch heute nicht. BMW nannten das früher nur "Servicebrief", aber es war genau dass, was auch andere Hersteller machen: Sie verlängerten die Beweislastumkehr von den gesetzlichen 6 Monaten auf 24 Monate. Und heute macht BMW das sogar bis 36 Monate und nennt es für die Begriffstutzigen in den Redaktionen der Automobilpostillen auch "Garantie".
Ansosten fällt der Vorgang des TE unter die gesetzliche Gewährleistung. Das hat der BGH bereits 2016 festgestellt:
https://www.handelsblatt.com/.../14683112.html?...
Die ganzen Europlus und sonstwas Garantieversicherungen haben mit dem Vorgang nichts zu tun, die Händler wälzen alles natürlich nur gerne darauf ab.
Amen
Zitat:
@Amen schrieb am 14. September 2018 um 09:35:55 Uhr:
Zitat:
@princeton schrieb am 14. September 2018 um 07:58:48 Uhr:
BMW ist auf diesen Gebiet eh sehr "speziell" unterwegs...!
Es ist der einzige Hersteller, der auf Neuwagen oder Neumotorräder keine Werksgarantie gibt...!-🙂
Gruss
NicoDieses Märchen stimmte nie und stimmt auch heute nicht. BMW nannten das früher nur "Servicebrief", aber es war genau dass, was auch andere Hersteller machen: Sie verlängerten die Beweislastumkehr von den gesetzlichen 6 Monaten auf 24 Monate. Und heute macht BMW das sogar bis 36 Monate und nennt es für die Begriffstutzigen in den Redaktionen der Automobilpostillen auch "Garantie".
Ansosten fällt der Vorgang des TE unter die gesetzliche Gewährleistung. Das hat der BGH bereits 2016 festgestellt:
https://www.handelsblatt.com/.../14683112.html?...Die ganzen Europlus und sonstwas Garantieversicherungen haben mit dem Vorgang nichts zu tun, die Händler wälzen alles natürlich nur gerne darauf ab.
Amen
-🙂
Fakt ist und bleibt, dass BMW als einziger Hersteller KEINE Werksgarantie ausspricht!
Sie haben zwar die Gewährleistung im Kundensinne dezent modifiziert, aber man bleibt ab dem 6. Monat der Bittsteller im Schadensfall...!
-🙂
Amen
-🙂
Edit:
Guckst Du hier:
https://www.adac.de/.../neuwagen_garantie.aspx
-🙂
Zitat:
@princeton schrieb am 14. September 2018 um 10:00:44 Uhr:
Zitat:
@Amen schrieb am 14. September 2018 um 09:35:55 Uhr:
Dieses Märchen stimmte nie und stimmt auch heute nicht. BMW nannten das früher nur "Servicebrief", aber es war genau dass, was auch andere Hersteller machen: Sie verlängerten die Beweislastumkehr von den gesetzlichen 6 Monaten auf 24 Monate. Und heute macht BMW das sogar bis 36 Monate und nennt es für die Begriffstutzigen in den Redaktionen der Automobilpostillen auch "Garantie".
Ansosten fällt der Vorgang des TE unter die gesetzliche Gewährleistung. Das hat der BGH bereits 2016 festgestellt:
https://www.handelsblatt.com/.../14683112.html?...Die ganzen Europlus und sonstwas Garantieversicherungen haben mit dem Vorgang nichts zu tun, die Händler wälzen alles natürlich nur gerne darauf ab.
Amen
-🙂
Fakt ist und bleibt, dass BMW als einziger Hersteller KEINE Werksgarantie ausspricht!
Sie haben zwar die Gewährleistung im Kundensinne dezent modifiziert, aber man bleibt ab dem 6. Monat der Bittsteller im Schadensfall...!-🙂
Amen
-🙂
Edit:
Guckst Du hier:https://www.adac.de/.../neuwagen_garantie.aspx
-🙂
Wieviele BMW hast du schon gefahren?
Ich kann dir aus 35 Jahren Erfahrung mit BMW guten Gewissens sagen, dass das nicht so ist wie du beschreibst. Das hat nichts mit Bittsteller zu tun. Jedes Problem wird innerhalb der damals zwei und heute drei Jahren ohne Nachfragen erledigt. Nennt sich vielleicht offiziell nicht Garantie, aber das ist auch das einzige.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 14. September 2018 um 10:54:19 Uhr:
und ist für die Gebrauchtwagenfragestellung hier komplett irrelevant und daher OT.
Gut dass du aufpasst. 🙂