Kulanz oder Gewährleistung?
Hallo in die Runde,
ich bin mir nicht sicher ob ich hier im passenden Unterforum bin, evtl. kann es ein Mod an die richtige Stelle verschieben 🙂
Folgender Sachverhalt:
Meine Freundin hat Ende April bei einem autorisierten BMW/Mini-Händler einen Mini Cooper SD (F56, BJ 06/2015) gekauft. Nun hat er im Juni/Juli angefangen sporadisch bei Teillast zu ruckeln. Da ich öfters im F3x-Forum still mitlese und der B47-Motor dort im Zusammenhang mit der AGR-Problematik auffällig ist, habe ich dies auch vermutet. Also habe ich vorab meinen Laptop mit installierten Rheingold mal angeschlossen, um den Fehlerspeicher zu checken und siehe da, es steht unter anderem was vom AGR-Ventil. Siehe angehängten Screenshot.
Daraufhin hat meine Freundin einen Termin beim Händler gemacht und es wurde auch das AGR-Ventil getauscht (Aussage Händler). Jetzt hat sie eine Rechnung bekommen, dass es Reparaturkosten im Rahmen der Kulanz gegeben hat und von der BMW-AG übernommen worden sind. Schön und gut, jedoch steht dort auch, dass Fehlersuche + Diagnosearbeiten nicht unter die Kulanzleistung fallen. Uns ist nicht klar, warum ein Auto einen Defekt aufweist in der Gewährleistungzeit, aber es über Kulanz abgewickelt wird und sie jetzt zahlen soll?!
Des Weiteren ist auf der Rechnung noch ein Reinluftrohr (Teilenummer 13718511377) und ein Rohr (13718513943) aufgeführt. Es gab weder einen Rückruf zwecks Diagnose oder Absprache zum weiteren Vorgehen vom Händler aus.
Insgesamt soll sie ca. 270€ bezahlen.
Natürlich wird sie sich noch mit dem Händler in Verbindung setzen, aber evtl. kann hier ja schonmal jemand seine Meinung dazu äußern und/oder ein paar Tips für das Gespräch mit dem Händler geben. Vielen Dank schon mal.
Beste Antwort im Thema
Immer wieder Vollzitate. Immer wieder komische Smileys. Immer wieder OT. Muss das sein, dass Du hier die Threads zuspamst? Das interessiert doch nun wirklich niemanden.
29 Antworten
Zitat:
@AS60 schrieb am 14. September 2018 um 10:15:44 Uhr:
Zitat:
@princeton schrieb am 14. September 2018 um 10:00:44 Uhr:
-🙂
Fakt ist und bleibt, dass BMW als einziger Hersteller KEINE Werksgarantie ausspricht!
Sie haben zwar die Gewährleistung im Kundensinne dezent modifiziert, aber man bleibt ab dem 6. Monat der Bittsteller im Schadensfall...!-🙂
Amen
-🙂
Edit:
Guckst Du hier:https://www.adac.de/.../neuwagen_garantie.aspx
-🙂
Wieviele BMW hast du schon gefahren?
Ich kann dir aus 35 Jahren Erfahrung mit BMW guten Gewissens sagen, dass das nicht so ist wie du beschreibst. Das hat nichts mit Bittsteller zu tun. Jedes Problem wird innerhalb der damals zwei und heute drei Jahren ohne Nachfragen erledigt. Nennt sich vielleicht offiziell nicht Garantie, aber das ist auch das einzige.
-🙂
Genug 2- und 4-rädige, dass ich weiß, dass der Umgang mit Flotten- und Businesskunden in Ordnung geht.
Bei der restlichen Klientel sieht es da schon leider "etwas" anders aus...!
-🙂
Zitat:
@princeton schrieb am 14. September 2018 um 11:19:08 Uhr:
Genug 2- und 4-rädige, dass ich weiß, dass der Umgang mit Flotten- und Businesskunden in Ordnung geht.
Bei der restlichen Klientel sieht es da schon leider "etwas" anders aus...!
Zum letzten Mal OT.
Falsch.
Das Thema geht ja auch bei der Ersatzteil-Garantie weiter...!
Wenn der erneuerte Fensterheber nach 1,25 Jahren erneut defekt ist, gibt es bei BMW problemlos neues Material...!
Allerdings muss man die wuchtigen Einbaukosten selber tragen...!
-🙂
Zitat:
@princeton schrieb am 14. September 2018 um 11:33:30 Uhr:
Das Thema geht ja auch bei der Ersatzteil-Garantie weiter...!
Wenn der erneuerte Fensterheber nach 1,25 Jahren erneut defekt ist, gibt es bei BMW problemlos neues Material...!
Allerdings muss man die wuchtigen Einbaukosten selber tragen...!-🙂
Gutes Beispiel. Habe drei neue Fensterheber bekommen. Bezahlt habe ich nix. Also. Schon wieder falsch.
Ähnliche Themen
Zitat:
@AS60 schrieb am 14. September 2018 um 11:47:48 Uhr:
Zitat:
@princeton schrieb am 14. September 2018 um 11:33:30 Uhr:
Das Thema geht ja auch bei der Ersatzteil-Garantie weiter...!
Wenn der erneuerte Fensterheber nach 1,25 Jahren erneut defekt ist, gibt es bei BMW problemlos neues Material...!
Allerdings muss man die wuchtigen Einbaukosten selber tragen...!-🙂
Gutes Beispiel. Habe drei neue Fensterheber bekommen. Bezahlt habe ich nix. Also. Schon wieder falsch.
-🙂
Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen, meine Meinung steht fest...!
-🙂
Anhand meiner (real erlebten) kostenpflichtigen Erfahrung, und der vielfachen kostenneutralen Instandsetzungen Deiner fragilen Fensterheber, kann man das willkürliche Kulanzsystem von BMW ja sehr gut erkennen!
Somit vielen herzlichen Dank für Deinen wertvollen Beitrag!!!
-🙂
Immer wieder Vollzitate. Immer wieder komische Smileys. Immer wieder OT. Muss das sein, dass Du hier die Threads zuspamst? Das interessiert doch nun wirklich niemanden.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 14. September 2018 um 08:05:12 Uhr:
@flip46
Hat das Auto ein Softwareupdate zwecks "Verbesserung" der Abgaswerte erhalten? Falls ja, kämen ggf. Gewährleistungsrechte in Betracht.
Naja, im Zuge des Tausches des AGR-Ventils wurde auch ein Update aufgespielt. Aber ob das zwecks "Verbesserung" der Abgaswerte und/oder nur zur Funktionalität des AGRs als solches aufgespielt wurde, wurde offiziell nicht angegeben.
Dann kannst Du nur auf ein rasches Wiederauftreten des Symptoms hoffen und dann auf die Wandlung des Kaufvertrages setzen, falls keine funktionierende Hardwarelösung im Rahmen der Gewährleistung nachgerüstet wird.
Zitat:
@Bloedbaer schrieb am 14. September 2018 um 08:14:14 Uhr:
Kleiner Fallstrick bei diesen zugekauften Garantien von irgendwelchen Versicherern:
Vor längerer Zeit erwarb ich einen Neuwagen von Opel. Damals galt noch die einjährige Werksgarantie. Der Händler warb damit, dass zwei Jahre Zusatzgarantie von der Schießmichtot-Versicherung kostenfrei enthalten sind.Im zweiten Jahr hatte ich einen Defekt und gab den Wagen zur Reparatur - bei dem Händler, bei welchem ich ihn neu gekauft hatte. Den Service-Mitarbeiter wies ich auf die bestehende Garantieverlängerung hin und der bestätigte mir "alles klar. Ist auch im Computer gespeichert".
Bei der Abholung bekam ich eine Rechnung über 800,00 DM. Nach einigem hin und her das Ergebnis in Kurzform:
Geld von der Garantieversicherung gibt es nur, wenn man sich vorab die Freigabe für die Reparatur holt. Ich hätte auf die Existenz dieser Versicherung hinweisen müssen, denn der Händler ist nicht verpflichtet in seinen Unterlagen (oder seinem EDV-System) nachzugucken ob er davon etwas weiß. Ich hatte zwar darauf hingewiesen, aber leider tauchte das nicht im Reparaturauftrag auf.
Das Beste: Da das Ganze nur ein paar Monate nach Ablauf der Werksgarantie stattfand, hätte man ohne Vorhandensein der Garantieversicherung im Normalfall routinemäßig einen Kulanzantrag bei Opel gestellt und vermutlich den Großteil der Reparaturkosten erstattet bekommen. Aber nach Abschluss der Reparatur war es (angeblich) auch für den Kulanzantrag zu spät.
Natürlich wollte ich nicht glauben, dass es da gar keine Möglichkeit geben sollte, aber die Entscheidung wurde nacheinander vom Kundendienstmeister, Filialleiter des Autohauses und der Geschäftsführung des Unternehmens bestätigt.
Später erklärte mir ein Mitarbeiter eines anderen Autohauses, dass dies auch bei ihnen eine unbeliebte Fallkonstellation wäre, denn man müsste die Reparatur sowohl von der Garantieversicherung wie auch von der Kulanzabteilung prüfen und absegnen lassen, denn - je nach Vertragsgestaltung - ist eine vorrangig vor der anderen und die Andere zahlt nur das, was die Vorrangige nicht übernimmt.
In diesem Fall war der Verantwortliche wohl zu bequem oder hat es vergessen und der Meister über dessen Tisch die Reparatur lief hat das Problem übersehen - oder gar nicht zu Gesicht bekommen. Überlastete Werkstattmeister zeichnen Vorgänge mitunter blind ab.
Eine Frechheit war es auch nach Einschätzung dieses anderen Autohausmitarbeiters, diese Schlamperei auf den Rücken des Kunden abzuwälzen. Aber die Sache fand zur Zeit der größten Opel-Qualitätsprobleme statt und vielleicht rechnete man in diesem Autohaus sowieso nicht damit, dass ein Kunde so schnell wiederkommen würde.
Bin ich natürlich auch nicht.
Ich denke, dass der Fall damals bei dir exakt das Problem bei ihr heute ist. In den Garantiebestimmungen steht es leider auch so drin und das ist wahrscheinlich auch genau der Fehler den sie gemacht hat: Sie hätte sich mit den Bedingungen vorher genau beschäftigen müssen und es der Versicherung melden müssen. Allerdings hatte sie die EuroPlus auch direkt beim Kauf mit abgeschlossen und es kam weder ein Hinweis noch eine Nachfrage diesbezüglich vom Händler. Wozu er wiederum anscheinend nicht verpflichtet ist.
Naja, als ein wenig unglücklich in der gegenseitigen Abstimmung. Denn laut ihr wurde bei Abholung des Autos mündlich gesagt, dass alles wieder in Ordnung sei und nichts weiter auf sie zukäme.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 14. September 2018 um 12:35:26 Uhr:
Dann kannst Du nur auf ein rasches Wiederauftreten des Symptoms hoffen und dann auf die Wandlung des Kaufvertrages setzen, falls keine funktionierende Hardwarelösung im Rahmen der Gewährleistung nachgerüstet wird.
Ja, nee sie ist an sich ganz glücklich mit dem Auto. Nur möchte Sie den Betrag nicht bezahlen, weil es in der Kommunikation zwischen Ihr und dem Händler um einen Gewährleistungsfall ging und nun aber die besagte Rechnung in Haus flatterte mit irgendwelchen Rohren, von denen nie die Rede war bzw. es auch keine zusätzliche Abstimmung nach der Diagnose gegeben hat.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 14. September 2018 um 12:02:00 Uhr:
Immer wieder Vollzitate. Immer wieder komische Smileys. Immer wieder OT. Muss das sein, dass Du hier die Threads zuspamst? Das interessiert doch nun wirklich niemanden.
-🙂
Auf Deine individuellen Befindlichkeiten werde ich nun leider keine Rücksicht nehmen können...!
-🙂
Diese Rohre hätte man sicherlich auch von den inneren Verkokungen durch Reinigen befreien können.
Sie hat den Wagen mit dem Anliegen Gewährleistung abgegeben. Ohne anderen Auftrag hätten die nicht kostenpflichtig tätig werden können. Den Betrag wirklich notwenidger Arbeiten würde sie dennoch zahlen müssen.
Geht zum Händler hin, sprecht die Argumente an und dann einigt Euch auf einen angemessenen Betrag. Frag vorher bei einem anderen BMW-Händler nach dem Preis dieser Rohre. Wenn die sehr teuer sind, dann wäre Reinigen günstiger gewesen.
Ich würde es einmal gezielt mit der Argumentation der Gewährleistung versuchen. Oben der Link dazu ist gut und man sollte bevor hier weitere Tipps kommen so etwas unbedingt erst einmal lesen.
Und wenn der Austausch dieser Rohre notwendig war, dann gilt wohl die gleiche Argumentation der Gewährleistung.
Zur Diskussion ob BMW Garantie gibt nur so viel
BMW Gewährleistung
Ausnahmslos alle Motoren mit AGR haben Ablagerungen in den abgasdurchströmten Wegen. Da kommt also das böse Wort "Verschleiß" hinzu und dann ist das mit der Gewährleistung eben nicht mehr komplett richtig.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 14. September 2018 um 12:02:00 Uhr:
Das interessiert doch nun wirklich niemanden.
Mit diesem Spruch empfehle ich sehr vorsichtig umzugehen.
Er ist angemessen, wenn man sich vorher überzeugt hat, dass dem tatsächlich so ist.