Kündigung einer KFZ Versicherung
Hallo,
habe meine Versicherung einmal bei VHV und einmal bei DA-Direkt am 02.12.13 gekündigt
Hiermit möchten wir unsere bestehende Versicherung kündigen.
Bei der VHV ist die Kündigung durch, DA-Direkt meint : Wir haben keine erhalten.
Dann bin ich vor Ort zu einer DA-Direkt filiale und die meinte :
Die kündigung nehmen wir so nicht an, da muss drin stehen ich mache gebrauch von meinem "Sonderkündigungsrecht".
Frage: Muss das wirklich drin stehen ? Bei der VHV ist es ja auch durchgegangen.
Übrigens habe ich 2 Fax bestätigungen das Original des schreibens, der DA-Direkt liegt mir quasi nicht vor.
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32 Antworten
Guten Tag!
Eine KFZ-Versicherung muss spätestens zum 30.11. gekündigt werden, damit die Kündigung zum 31.12. wirksam wird. Dies setzt voraus, dass die Hauptfälligkeit der 01.01. ist (könnte auch anders sein, ist aber meist so).
Eine Kündigung nach diesem Termin ist nur möglich, wenn man vom Sonderkündigungsrecht aufgrund einer evtl. Beitragserhöhung Gebrauch macht. Dies muss in der Kündigung auch so stehen. Eine solche Kündigung ist bis 1 Monat nach Mitteilung der Erhöung durch die Versicherung (meist Beitragsrechnung) möglich.
Einige Versicherer bestätigen dennoch, da der Arbeitsaufwand recht hoch ist, andere nehmen das sehr genau, sind aber im Recht.
"Hiermit kündige ich meine Autoversicherung" kann vieles heissen.
"Haben die Kündigung nicht bekommen..." - Wie wurde die Kündigung verschickt? Keine Versandbestätigung der Brieftaube?
Gruß
Alles korrekt so.
Reine Kulanz der Versicherung, wenn sie die Kündigung auch so annehmen.
Auf Grund welcher Formvorschrift macht Ihr solche absoluten Aussagen?
Gibt es eine rechtliche Grundlage für die Ablehnung der Kündigung?
Oder beruht Eure Aussage einfach auf Eurem Credo: "Die Versicherung hat immer Recht"?
MfG
Wurde per Fax am 02.02.13 versendet aber relativ spät gegen 21 uhr.
Da es keinen 31.11. gab und der 1.12. ein Sonntag kann man dann wohl nicht als Grund nehmen, eine "normale Kündigung" ohne Sonderkündigungsrecht noch durch zu bekommen ?
Übrigens hat die DA-Direkt den Jahresbeitrag abgezogen und die neue Versicherung ebenso!
Da der 30.11. ein Samstag war, lief die Frist für eine "normale" Kündigung im letzten Jahr bis zum 02.12.
Aber nach meiner Auffassung müsste auch die Kündigung auf Grund des "Sonderkündigungsrechts" wirksam sein, auch wenn im Kündigungsschreiben nicht expliziet auf dieses hingewiesen wurde.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Da der 30.11. ein Samstag war, lief die Frist für eine "normale" Kündigung im letzten Jahr bis zum 02.12.
Aber nach meiner Auffassung müsste auch die Kündigung auf Grund des "Sonderkündigungsrechts" wirksam sein, auch wenn im Kündigungsschreiben nicht expliziet auf dieses hingewiesen wurde.
MfG
Ok! Hab ich nicht drauf geachtet. Somit ist jede Kündigung die am 02.12. verschickt wurde, im Rahmen der normalen Ablaufkünidgung natürlich gültig. Mit einer Faxbestätigung sollte die Sache einfach zu klären sein. Diese dem Versicherer einfach vorlegen.
Wenn nach dem Stichtag gekündigt wird, geht das nur mit dem Sonderkündigungsrecht.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Auf Grund welcher Formvorschrift macht Ihr solche absoluten Aussagen?
Gibt es eine rechtliche Grundlage für die Ablehnung der Kündigung?
Oder beruht Eure Aussage einfach auf Eurem Credo: "Die Versicherung hat immer Recht"?
MfG
Wenn ich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchte, muss ich darauf auch hinweisen. Schließlich handelt es sich um eine außerodrendliche Kündigung. Wie sonst sollte die Frist gewahrt werden. Zumindest muss ersichtlich sein, dass aufgrund der Beitragserhöhung gekündigt wird.
"Hiermit kündige ich meine Versicherung" könnte auch als normale Ablaufkündigung, also eine ordenliche Kündigung, angesehen werden, welche dann am 31.12.2014 gülitg wäre. Eine Annahme vom Versicherer ist in diesem Fall nichts anderes als Kulanz.
Mehr "Inhalt" ist nicht ersichtlich.
Die Versicherung hat nicht immer recht, wenn aber unglücklich gekündigt wurde (so wie es hier zu sein scheint) schon.
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Da der 30.11. ein Samstag war, lief die Frist für eine "normale" Kündigung im letzten Jahr bis zum 02.12.
Aber nach meiner Auffassung müsste auch die Kündigung auf Grund des "Sonderkündigungsrechts" wirksam sein, auch wenn im Kündigungsschreiben nicht expliziet auf dieses hingewiesen wurde.
MfG
Hallo VersVor.
Du hast Recht.
Daran habe ich gar nicht mehr gedacht.
Ich hab nur das Datum 2.12. gelesen.
Der TE soll die DA-Direct mal auf BGB §193 hinweisen!
"Der TE soll die DA-Direct mal auf BGB §193 hinweisen!"
Problem in diesem Fall ist aber, das die DA die Kündigung angeblich nicht vorliegen hat. Da die Filiale die Kündigung nicht angenommen hat, wird es jetzt wohl zu spät sein, es sei denn, der TE kann mit seiner Fax-Bestätigung beweisen, dass die ordentliche Kündigung fristgerecht verschickt wurde...
Ich verstehe das mit "wir haben keine Erhalten" als "wir haben keine gültige Erhalten.
Denn einen Satz weiter schreibt er ja, dass sie der Meinung sind, er hätte auf das Sonderkündigungsrecht verweisen müssen.
Zitat:
Original geschrieben von Talker55
Ich verstehe das mit "wir haben keine Erhalten" als "wir haben keine gültige Erhalten.
Denn einen Satz weiter schreibt er ja, dass sie der Meinung sind, er hätte auf das Sonderkündigungsrecht verweisen müssen.
OK :-) ein typischen Zeichen wie verschieden man das Ganze lesen kann.
Ich versteh es so:
-Gefaxt am 02.01.: Die DA Direkt sagt nix bekommen. Darauf hin zur Aussenstelle, die aber die Kündigung nicht angenommen hat und somit auch keinen Eingang bestätigt hat...
Wenn dem so wäre, würden sie ja nicht sagen, dass Sonderkündigung nicht drauf gestanden hat.
(Würde ich jetzt meinen).
Ok. Aufklärung wäre gut ;-)
am 02.12.13 per Fax an Da-Direkt gesendet.
Telefonisch nachgefragt etwa am 20.12.13 : Kündigung erhalten bescheid geht heute raus
Bis heute keinen Brief erhalten und im Konto bemerkt das von der DA-Direkt das geld abgebucht worden ist, sowie von der neuen Versicherung.
Also rief ich vor paar tagen an und bekam die Aussage : Keine kündigung eingegangen !
Also Vor Ort zur DA-Direkt filiale hin und bekam von ihm die Antwort : Die Kündigung nehmen wir nicht an da nicht im Brief auf das Sonderkündigungsrecht Anspruch genommen wird bzw es nicht erwähnt wird.
Dann nochmal die Hotline angerufen und die meinte Faxen Sie das nochmal hin mit der Bestätigung :
Gemacht getan heute kam der Anruf das das keine gültige Kündigung ist denn : Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchten wir unsere bestehende KFZ Versicherung Kündigen.
MfG
Name Name
ist keine gültige kündigung. ( Kein kennzeichen adresse usw )
IM ORIGINAL IST DIESE ABER ZU SEHEN ! Da ich es im Brief kopf notiert habe und durch die Fax bestätigung sieht man den Brief Kopf nicht, sondern nur das was ich oben Zitiert habe.