Kündigung einer KFZ Versicherung
Hallo,
habe meine Versicherung einmal bei VHV und einmal bei DA-Direkt am 02.12.13 gekündigt
Hiermit möchten wir unsere bestehende Versicherung kündigen.
Bei der VHV ist die Kündigung durch, DA-Direkt meint : Wir haben keine erhalten.
Dann bin ich vor Ort zu einer DA-Direkt filiale und die meinte :
Die kündigung nehmen wir so nicht an, da muss drin stehen ich mache gebrauch von meinem "Sonderkündigungsrecht".
Frage: Muss das wirklich drin stehen ? Bei der VHV ist es ja auch durchgegangen.
Übrigens habe ich 2 Fax bestätigungen das Original des schreibens, der DA-Direkt liegt mir quasi nicht vor.
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32 Antworten
Beim nächsten Mal nur die zweitbilligste nehmen, dann klappts auch mit'm Service.😉
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Beim nächsten Mal nur die zweitbilligste nehmen, dann klappts auch mit'm Service.😉
Das war die zweitbilligste 🙂
PS: Telefonisch wurde mir der Rabattschutz bestätigt, warte jetzt noch auf ne schriftliche bestätigung.
Zitat:
Original geschrieben von Talker55
Wir verschicken im Jahr mehr als 1000 Faxe.Willenserklärungen zu Verträgen gehen per Email nicht und per Post ist es zu teuer.
Natürlich geht das per Email nicht, denn das ist eine Beschichtung für den Stahl von Badewannen. Was du meintest, ist vermutlich eine E-Mail. E-Mail und Fax haben die Gemeinsamkeit, dass die Gültigkeit von Willenserklärungen, die über diese Medien einem Empfänger zugehen, zumindest fragwürdig ist. Sicher ist man da nur mit einer qualifiziert signierten E-Mail (damit meine ich jetzt keine Grußformel mit Adresse und diesem "Weiterleiten und Kopieren verboten"-Scheixx) und vor allem mit einem im Original unterzeichneten Stück Papier.
Im übrigen halte ich es auch so, dass ich Faxe nur noch in Ausnahmefällen versende und inzwischen im geschäftlichen Schriftverkehr auch keine Faxnummer mehr angebe. Ist einfach tot und überholt. Hat noch jemand TELEX?
Grüße
SpyderRyder