Kündigung durch Versicherung
Hallo zusammen.
heute lag in meinem Briefkasten die Kündigung von meiner Versicherung (WWK)
Ich hatte einen Vollkaskoschaden den sie übernehmen mussten. Zudem werde ich noch Anwaltstechnisch (seit einer kurzen Zeit) von der WWK in einem anderen Fall vertrete.
Jetzt zu meiner Frage.
Wenn ich die Vesicherung wechsel, übernehmen die weiter meine Anwaltskosten bzw. den Fall?
Nimmt mich überhaupt noch eine andere Versicherung?
Gruß Norman
Beste Antwort im Thema
OK, alles klar.
Also: Die Versicherung kann das Vertragsverhältnis natürlich genauso zum Ablauf kündigen wie du auch, besondere Gründe braucht sie dafür (wie du auch nicht) nicht anzugeben.
Im vorliegenden Fall wird der laufende Schaden natürlich noch zuende bearbeitet - er ist ja während der Laufzeit des Vertrages eingetreten.
Bei der Suche nach einer neuen Versicherung MUSST du wahrheitsgemäss angeben, dass du vom Vorversicherer gekündigt worden bist.
Das kann u.U. zu Problemen führen.
Bevor es jetzt weitergeht mal ein Tipp an dich:
Setze dich am Montag mit der WWK in Verbindung und frage, warum man dich gekündigt hat.
Ferner frage nach einer anderen Möglichkeit: Die Kündigung wird zurückgenommen und DU kündigst das Vertragsverhältnis bei der WWK auf.
Hierauf muss sich die WWK natürlich nicht einlassen, sie kann es aber entgegenkommender Weise tun.
Das hätte für dich den Vorteil, dass du ganz wahrheitsgemäss angeben kannst, dass der Vorvertrag von dir gekündigt wurde, was die Suche nach einem Nachversicherer erheblich erleichtert.
Wenn man da freundlich nachfragt, kann es schon sein, dass sich der Versicherer hierauf einlässt.
Einen Versuch ist es wert.
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von leuchtturm 86
hallo,und wieder einer der lieber tankt statt eine rechtschutzversicherung abgeschlossen hat ! es gibt die schon für keine 50€ !!! und dann so ein ärger ,kann ich nicht verstehen.mfg fritz
Ich oute mich jetzt mal:
JA - ich habe gestern auch getankt.
Das hatte damit zu tun, dass der Tank meines Fahrzeuges leer war und ich aber noch etwas damit fahren wollte.
Somit bin ich zur nächsten Steuerabgabestation (früher einmal Tankstelle genannt) gefahren und habe mir und meinem Wagen für 50 EUR Sprit gegönnt.
Aber - was zum Teufel - hat das jetzt mit dem Problem des TE und dessen gekündigter Kfz-Versicherung zu tun😕
tema hin oder her,auf jeden fall ist er seine versicherung los! und es ist schwer heute eine neue zu bekommen ! denn die sind untereinander vernetzt ! habe auch so ein problem gehabt ( frau ) mit ihren wagen ,und das auch nur weil der vertreter die unterlagen unter seinen berg verklüngelt hatte ! aber lange rede kurzer sinn ,man braucht eine rechtschutz !! dann hausraht und zum schluss eine privathaftpflichtversicherung.mfg
Zitat:
Original geschrieben von leuchtturm 86
tema hin oder her,auf jeden fall ist er seine versicherung los! und es ist schwer heute eine neue zu bekommen !
Da komme ich nicht umhin, dir in diesem Falle Recht zu geben.
Aber der TE hat ja hier auch Tipps bekommen, welche ihm evtl. seine Suche nach der neuen Versicherung erleichtern werden.
Zitat:
Original geschrieben von leuchtturm 86
aber lange rede kurzer sinn ,man braucht eine rechtschutz !! dann hausraht und zum schluss eine privathaftpflichtversicherung.mfg
Die Reihenfolge gefällt mir nicht so ganz.
Von besonderer Wichtigkeit ist die Privathaftpflichtversicherung.
Man haftet für jeden Schaden den man anrichtet unbegrenzt und mit seinem gesamten Vermögen.
Ein richtig grosser Schadenfall ohne PHV kann die Existenz kosten, wenn es dumm läuft.
Hausrat ist ebenfalls wichtig, kann z.B. ein Bekannter ein Lied von singen, dem vor kurzem das Haus abgebrannt ist.
Hat zum Glück den richtigen Versicherungsschutz - auch der Bekannte wäre angesichts des Schadens vermutlich ruiniert gewesen (allein der Hausratschaden beläuft sich schon auf über 80 000 EUR- der hat wirklich GAR NICHTS mehr!).
Rechtsschutz ist ebenfalls zu überlegen - zumindest eine Verkehrsrechtsschutz, angesichts der Zustände im heutigen Strassenverkehr.
Aber etwas OT sind wir dennoch in Bezug auf das Problem des TE.
Zitat:
Original geschrieben von leuchtturm 86
aber lange rede kurzer sinn ,man braucht eine rechtschutz !! dann hausraht und zum schluss eine privathaftpflichtversicherung.mfg
Man braucht alle drei, kann nur mit höherem Privatvermögen auf eine der drei verzichten. Wenn es reicht, um ein aufwändigeres Gerichtsverfahren zu überstehen (man auch mal eben 100 k€ vorschießen kann), kann man auf die Rechtsschutz verzichten. Wenn man das komplette Inventar in der eigenen Behausung vom Privatvermögen erneuert werden kann, dann braucht man die Hausrat nicht mehr. Auf die Privathaftpflicht kann man verzichten, wenn man die komplette medizinische Behandlung nebst Schmerzensgeld, lebenslanger Rente und Lohnausfälle für ein paar Leute, die man zu Krüppeln gemacht hat, aus eigener Tasche aus dem eigenen Privatvermögen tragen kann.