Kühlschrank 30mbar Wohnmobil 50mbar

Hallo

Ich habe einen Kühlschrank mit 30mbar gekauft und möchte ihn in mein Wohnmobil einbauen, der alte kaputte Kühlschrank ist aber einer mit 50mbar.Ich habe gehört das es einen Druckregler(Druckminderer) geben soll, was kostet soetwas und wo bekomt man das teil, ist der einbau kompliziert.

Kann mir jemand sagen wie ich das am besten hinbekommen kann. Danke

Liebe Grüße Höllenreiner

31 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von WalkingElk


Hallo Höllenreiner,
 
bevor Du in der Richtung tätig wirst solltest Du Dich beim TÜV oder bei der DEKRA erkundigen, ob Dein Vorhaben zulässig ist. Als ich eine 50mBar Außensteckdose am 30mBar Caravan nachrüsten wollte, auch mit einem zweiten Druckminderer, (also erst Flasche, dann 50mbar und Abgriff für die Steckdose, dann reduzieren auf 30mBar und dann der Rest) hatte ich den Prüfer bei der letzten HU/Gasprüfung davon erzählt. Der schüttelte nur den Kopf und erklärte mir, dass es nur einen Druck im Fahrzeug geben darf.
 
Solltest Du etwas anderes erfahren, gib bite Nachricht.
 
Gruß Manfred
 
 
Na ganz so stimmt es ja wohl nicht
in meinem Reisemobil habe ich 2 x 90 Ltr gastanks und 2 x 11 Kg Gasflaschen.
Es ist alles regelbar.
Kühlschrank 30mbar
Herd 50mbar
Heizung 500mbar (Primus Heizung)
 
Es gibt z.B. von Truma einen Regler der es ermöglicht bei einer 50mbar Anlage ein einzellnes Gerät auf 30mbar runter zu regeln.
www.truma.de
Gruß Logo1

Hi, Logo

So ganz stimmt aber deine Aussage leider auch nicht! Natürlich ist alles regelbar und deine Werkstatt hat das auch hoffentlich gut gemacht.

Du bringst hier nur einiges durcheinander. Du hast eine Primus - Heizung drin mit 500 mBar, ok. Die hat in D eine Ausnahmeregelung des DVGW mit genauen Arbeitsrichtlinien für die Prüfer. ( Hat EMI ein paar Beiträge vorher klar beschrieben). Insofern also in Ordnung.
Dann hat dir deine Werkstatt einen Vorschaltregler für deinen Kühli eingebaut. Eigentlich auch in Ordnung, da es keine andere Möglichkeit gibt, ein 30er Gerät an eine 50er Anlage anzuschließen. Da aber fangen die Probleme an, das Ding ist bis jetzt m.W. nur bauartgeprüft, nicht offiziell zugelassen.
Die meisten Sachverständigen akzeptieren diese Geräte ebenso wie TÜV- , DEKRA- und Wasweißichnochfür- Prüfstellen. Nur wenn´s mal kracht, was ich wirklich keinem wünsche, kann es halt zu Riesenproblemen mit der Versicherung kommen. Denn nach deren Ansicht hast du mit dem Einbau eines nicht in D zugelassenen Teils in deine Gasanlage für die gesamte Anlage die Betriebserlaubnis verloren! Auch wenn TÜV und Sachverständiger ihren Segen gaben! Und dann weißt du plötzlich genau, was "Grauzone" bedeuten kann, nämlich Streit mit deiner Versicherung!

Auch wenn die Hersteller noch so viel Reklame machen, ob Truma, GOK oder Andere, noch sind die Dinger in D nicht zugelassen. Die DIN EN 88-1 besteht bisher m. W. nach nur als Entwurfvom 01.06.2004 und ist immer noch nicht durch! Die wird aber als Grundlage für die Bauartprüfung rangezogen! Ich kann nur hoffen, daß die entgültige Zulassung bald erfolgt, damit die Sache klar geregelt ist!

Klaus

PS: Sollte jemand von euch Neues zur Zulassung dieser Regler wissen, bitte berichtigt mich!

Zitat:

Original geschrieben von bauhenkel


Hi, Logo
 
So ganz stimmt aber deine Aussage leider auch nicht! Natürlich ist alles regelbar und deine Werkstatt hat das auch hoffentlich gut gemacht.
 
Du bringst hier nur einiges durcheinander. Du hast eine Primus - Heizung drin mit 500 mBar, ok. Die hat in D eine Ausnahmeregelung des DVGW mit genauen Arbeitsrichtlinien für die Prüfer. ( Hat EMI ein paar Beiträge vorher klar beschrieben). Insofern also in Ordnung.
Dann hat dir deine Werkstatt einen Vorschaltregler für deinen Kühli eingebaut. Eigentlich auch in Ordnung, da es keine andere Möglichkeit gibt, ein 30er Gerät an eine 50er Anlage anzuschließen. Da aber fangen die Probleme an, das Ding ist bis jetzt m.W. nur bauartgeprüft, nicht offiziell zugelassen.
Die meisten Sachverständigen akzeptieren diese Geräte ebenso wie TÜV- , DEKRA- und Wasweißichnochfür- Prüfstellen. Nur wenn´s mal kracht, was ich wirklich keinem wünsche, kann es halt zu Riesenproblemen mit der Versicherung kommen. Denn nach deren Ansicht hast du mit dem Einbau eines nicht in D zugelassenen Teils in deine Gasanlage für die gesamte Anlage die Betriebserlaubnis verloren! Auch wenn TÜV und Sachverständiger ihren Segen gaben! Und dann weißt du plötzlich genau, was "Grauzone" bedeuten kann, nämlich Streit mit deiner Versicherung!
 
Auch wenn die Hersteller noch so viel Reklame machen, ob Truma, GOK oder Andere, noch sind die Dinger in D nicht zugelassen. Die DIN EN 88-1 besteht bisher m. W. nach nur als Entwurfvom 01.06.2004 und ist immer noch nicht durch! Die wird aber als Grundlage für die Bauartprüfung rangezogen! Ich kann nur hoffen, daß die entgültige Zulassung bald erfolgt, damit die Sache klar geregelt ist!
 
 
Klaus
 
 
Hallo Klaus,
ich verlasse mich da uf den TÜV und auf meine anerkannte Werkstatt. Dieses sind die Fachleute und wenn die es eintragen dann ist es für mich genehmigt und abgenommen.
Sollte ich da eine Schadenregulierung von der Versicherung nicht bekommen, greife ich auf die beiden Vorgenannten zurück. (Hoffe das die Umstände hierzu nicht auftreten)
Gruß Logo
 
 
PS: Sollte jemand von euch Neues zur Zulassung dieser Regler wissen, bitte berichtigt mich!

😕 Hier eine Kopie von der Truma Homepage zu diesem Thema.
Da können mir alle Fachleute in diesem Forum sagen was sie wollen - Truma wird ein solches Risiko nicht eingehen das die Firma als Marktführer Produkte vertreibt die nicht zugelassen sind.
 
http://www.truma.com/truma05/de/produkte/detail1_253800.html
 
Nachstehend original Truma Text.🙂
Gruß LOGO1
 
 
 Die Lösung für Ihre 50 mbar Gasanlage:

Truma liefert jetzt den neuen Geräte-Vordruckregler VDR 50 / 30 für alle Kunden mit älteren Fahrzeugen (bis Bj. 06/02) mit einer 50 mbar Gasanlage, die Gasverbrauchsgeräte der neuesten Generation nachrüsten oder defekte Geräte austauschen möchten
der Geräte-Vordruckregler VDR 50 / 30 entspricht der Gasgeräterichtlinie 90/396/EWG in Verbindung mit den Normen EN 88-1: 2005 bzw. DIN 4811 Anhang H: 2005
er wird einfach in die bestehende Gasleitung zwischen dem Absperrventil und das zu versorgende 30 mbar Gasgerät eingesetzt
die integrierte Bypassbohrung ermöglicht sogar die Gasdichtheitsprüfung (mit dem erforderlichen Prüfdruck von 150 mbar) bis zum Gasverbrauchsgerät
die im Lieferumfang enthaltenen Aufkleber kennzeichnen das betroffene Gerät und weisen den Service auf die Umrüstung hin

Einsatzmöglichkeiten nicht nur bei Truma Flüssiggasgeräten

Neben allen Truma Flüssiggasheizungen und Warmwasserbereitern ist der Truma Geräte-Vordruckregler VDR 50 / 30 auch für alle handelsüblichen Flüssiggasgeräte im Caravaningbereich zugelassen.
Technische Daten
Gasart Flüssiggas (Propan/Butan)
Eingangsdruck 50 mbar
Ausgangsdruck 30 mbar
Reglerein- und ausgang Schneidringverschraubung / Stahl 8 mm
Maximaler Durchfluss 0,8 kg/h
Gültiger Temperaturbereich – 30°C bis + 60°C

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Also, ich habe jetzt mal den ganzen Theard gelesen und auch die alten Kommentare dazu.
Wenn ich das Ganze jetzt richtig verstanden habe bedeutet es nun folgendes:
1. Nach den Aussagen der Sachverständigen besteht noch keine Norm für einen 50/30 -Regler.
2. Wenn einer eine 50er Anlage hat und ein Gerät defekt ist, müsste er streng genommen die gesamte Anlage auf 30 umbauen, um die Din / EU-Regelungen zu erfüllen. Tut er das nicht, könnte es im Schadensfall zu einem Regress der Versicherung kommen.
3. Verbaut einer einen 50/30er Regler hat nach Aussage der Sachverständigen diese Anlage strengenommen keine Abnahmeberechtigung mehr.
4. Truma bietet jedoch genau das an, mit einer Bauartzulassung für Fahrzeuge mit 50 mbar Anlagen.

Dies bedeutet, daß Truma, sollte ein solcher zusätzlicher Minderer / bzw. Reduzierbohrung verbaut werden, die Produkthaftung übernimmt.
Dies wiederrum bedeutet für den Kunden, im Fall eines Schadens kann zwar die Versicherung sich weigern zu zahlen, da die Anlage nach DIN oder EU - Regelungen nicht konform ist, jedoch steht die von Truma verbaute Änderung mit Ihrer Produkthaftung dagegen.
Somit müsste sich doch die Versicherung mit der Firma Truma auseinander setzten.
Es heißt zwar im Gesetz, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber wenn die Firma Truma damit wirbt, daß Ihr Druckminderer /Borhrung nach den geltenden Din / EU - Normen verbaut werden, und diesen auch entspricht, dann hat der Kunde seinerseits alles getan um den geltenden Regelungen zu entsprechen.

Habe ich das jetzt so richtig verstanden oder ist hierran etwas Falsch??????!!!!!!!!???????
Gruß

Du könntest deinen Beitrag kopieren und mit einer Fristsetzung für eine Antwort an Thruma schicken.

Deren Feedback wäre hochinteressant.

Möchte ja keine schlafenden Hunde wecken :-))

Aber mal im Ernst, das ist doch wiedermal typisch Deutsch, oder?
Alle machen an irgendwas rum, jeder will mitmischen und hat keine Ahnung vom Gesamten und was dabei rauskommt sieht man ja.
Vielleicht ist die Idee ja nicht mal so Übel. Mal sehen, was die beiden Sachverständigen hier im Forum meinen!!!!
Was meinst Du?
Gruß Horst

Genau so verstehe ich es auch und habe darum heute bei einem bekannten großen Unternehmen in der Campingbranche ganz offizell eine neue Gasprüfung machenlassen mit Austausch der alten 50mbar Regler und der alten 500mbar Regler. In meinem Fahrzeug sind Primus Heizung 500mbar, Gaskochfeld 50mbar und Kühlschrank 30mbar..

In der Anlage sind Verbaut 2x gastank, 2x11Kg gasflaschen.

Gruß LOGO1 

Zitat:

Original geschrieben von taucherhorst


Also, ich habe jetzt mal den ganzen Theard gelesen und auch die alten Kommentare dazu.
Wenn ich das Ganze jetzt richtig verstanden habe bedeutet es nun folgendes:
1. Nach den Aussagen der Sachverständigen besteht noch keine Norm für einen 50/30 -Regler.
2. Wenn einer eine 50er Anlage hat und ein Gerät defekt ist, müsste er streng genommen die gesamte Anlage auf 30 umbauen, um die Din / EU-Regelungen zu erfüllen. Tut er das nicht, könnte es im Schadensfall zu einem Regress der Versicherung kommen.
3. Verbaut einer einen 50/30er Regler hat nach Aussage der Sachverständigen diese Anlage strengenommen keine Abnahmeberechtigung mehr.
4. Truma bietet jedoch genau das an, mit einer Bauartzulassung für Fahrzeuge mit 50 mbar Anlagen.
 
Dies bedeutet, daß Truma, sollte ein solcher zusätzlicher Minderer / bzw. Reduzierbohrung verbaut werden, die Produkthaftung übernimmt.
Dies wiederrum bedeutet für den Kunden, im Fall eines Schadens kann zwar die Versicherung sich weigern zu zahlen, da die Anlage nach DIN oder EU - Regelungen nicht konform ist, jedoch steht die von Truma verbaute Änderung mit Ihrer Produkthaftung dagegen.
Somit müsste sich doch die Versicherung mit der Firma Truma auseinander setzten.
Es heißt zwar im Gesetz, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber wenn die Firma Truma damit wirbt, daß Ihr Druckminderer /Borhrung nach den geltenden Din / EU - Normen verbaut werden, und diesen auch entspricht, dann hat der Kunde seinerseits alles getan um den geltenden Regelungen zu entsprechen.
 
Habe ich das jetzt so richtig verstanden oder ist hierran etwas Falsch??????!!!!!!!!???????
Gruß

Schon mal beim Hersteller erkundigt ob man den Kühlschrank mit anderen Düsen umrüsten kann?
Oder die Brennereinheit tauschen?

Gruss Dieter

Moin,
habe hier schon einiges gelesen aber ich hätte da eine spezielle Frage.
Ich habe einen fertig ausgebauten Bus mit 30mb Kocher und Kühlschrank gekauft.
Nun habe ich aus meinem alten Bus noch eine 50mb Truma Standheizung die ich integrieren möchte. Die ist noch sehr gut und der kauf einer 2400er ist leider finaniell nicht möglich zur Zeit.
Habe mich rechtlich erkundigt eine Reduzierung von 50 auf 30 mb ist tüv geduldet solange das Fzg vor 2003 zugelassen wurde.

Dazu habe ich mehrere Fragen. Das Fahrzeug ist erst 2005 zu einem Womo umgemeldet worden (vorher LKW). Die Gasanlage wurde abgedrückt aber in den Papieren ist nichts eingetragen (Aufkleber auf dem Fzg lediglich).

Ich würde mir das folgendermassen vorstellen. An die Gasflasche eine Druckminderer 50mb mit zwei sperrbaren Abgängen. Der eine für die Heizung und der andere zu dem Druckminderer auf 30mb. Dieser sitzt vor dem sperrbaren Verteiler des Kühlschrankes und des Kochers.

Ist sowas machbar...bzw geduldet?
Werden Zusatzheizungen heute überhaupt noch eingetragen? Ich weiß das für die Truma 1800 kein zubehör mehr erhältlich ist...darf diese dann noch eingebaut werden?

Viele Fragen aber vielleicht hat ja jemand zuverlässige Antworten.

Vielen Dank

Aloha

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nochmal 30 und 50mb Problematik' überführt.]

Ich habe ein ähnliches Problem mit meinem alten 74er Schätzchen. Falls du 30mBar Geräte in eine 50mBar gasanlage integrieren willst muss vor jedem Gerät ein 50-> 30 Reduzieren. Heißt also: Druckminderer in 50mBar tauschen, Heizung anschließen. Vor dem Kühlschrank eine Reduzierung und vor dem Kocher eine Reduzierung.

Für die Gasanlage wirst du ja wohl dein gelbes Prüfbuch haben.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nochmal 30 und 50mb Problematik' überführt.]

Wat für ein Buch? Habe ich nicht bekommen und der Verkäufer auch nicht. Der Bus hat einen Aufkleber das die Gasanlage geprüft worden ist...mehr nicht.
Wenn ich das richtig verstanden habe muss jedes Gerät ein Reduzierer haben. Ich kann nicht einen nehmen für beide Geräte?
Ich wollte an der Gasflasche einen 50 mb Druckminderer mit 2 abgängen installieren. den einen für die Heizung den anderen mit dem 30mb Reduzierer zu einem Verteiler für Kühlschrank und Kocher.
Das geht also nicht?

mfg Stefan

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nochmal 30 und 50mb Problematik' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Alohatyp


Wat für ein Buch? Habe ich nicht bekommen und der Verkäufer auch nicht. Der Bus hat einen Aufkleber das die Gasanlage geprüft worden ist...mehr nicht.
mfg Stefan

Dieses Prüfbuch musst du haben, weil dort die Prüfungen und auch die Geräte eingetragen werden.

Original schön zu Hause im Safe - Kopie im Fahrzeug

Falls es mal abfackelt, kannste nachweisen, das es nicht an der fehlenden Prüfung lag 😁

Ich habe zwar schon Bilder von Fahrzeugen gesehen,
die diese doppelten Gasregler verbaut haben, aber
bei so speziellen Fragen immer einen Spezialisten fragen,
möglichst den, bei dem du die Anlage anschliessend auch abnehmen lässt.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nochmal 30 und 50mb Problematik' überführt.]

Hallo,

also generell ist eine Neuinstallation von 50mbar anlagen laut G607 schon eine ganze weile in Deutschland (ich meine seit 1996) verboten.

Und ein Regler mit zwei Abgängen in ein WoMo oder WW erst Recht.

Gruß

davidh2

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nochmal 30 und 50mb Problematik' überführt.]

Also fassen wir zusammen. Du suchst dir einen Gasmann der dir das ganze schön abnimmt. Deine Gasprüfung MUSS alle 2 Jahre neu abgenommen werden, sonst solltest du nämlich nicht die HU bestehen können. (wie das wohl 2007 gelaufen ist?). Vorher dein 50mBar Gerät einbauen. Druckregler an der Gasflasche tauschen. Und vor JEDES Gerät einen dieser tollen Reduzierer (kostet pro Stück übrigens 50€ und dann ab zur Abnahme. Hoffen das der Prüfer dir abnimmt das du das Buch nur verloren hast und somit der Wagen weiteren Bestandschutz mit 50mBar genießt.

Das mit 1996 ist übrigens richtig. Ab 1996 wurden erstmals 30mBar Geräte in Neuwagen eingebaut. Ab 2002 müssen alle Neuinstallationen auf dem europäischen Standart von 30mBar ausgelegt sein. Altinstalationen genießen Bestandsschutz, neue Geräte müssen mit einem Vordruckregler ausgestattet sein.

Abschließend ist noch zu sagen das du alle diesearbeiten offiziell nicht selbst durchführen darfst. Nach jedem arbeiten an der gasversorgung muss vor der Inbetriebnahme eine Gasprüfung erfolgen (nur beim WM, nicht beim WW. Diese ist hier nach wie vor freiwillig). Überlege ob es nicht einfacher ist eine Heizung mit 30mbar zu bekommen. Erstens sparst du dir die Vordruckregler und zweitens darfst du die neue Heizung nochlänger betreieben.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nochmal 30 und 50mb Problematik' überführt.]

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