Kühler läuft sehr früh und laut an
Hallo, werte GLC-Fahrer.
Ich fahre einen GLC 220d von 9/2015. Die Laufleistung liegt derzeit bei 165.000 km.
Das Auto steht ganzjährig an Werktagen von 8 bis 17 Uhr in einer öffentlichen Tiefgarage. Schon nach wenigen Metern ,wenn ich aus der Tiefgarage raus fahre, fängt der Kühlerlüfter (fürchterlich laut) an zu laufen an. Selbstverständlich sind die 90 Grad nicht erreicht, der Wagen ist kalt. Es hört sich an, als ob ein kleines Motorflugzeug starten wolle :-). Bei der Weiterfahrt ist das Geräusch nicht mehr zu hören.
Meine Frage: Ist das Normal? Sowas ist mir bisher noch nie bei meinen vorherigen Fahrzeugen (zuletzt ein W205) aufgefallen.
Tut mir leid, dass ich mein Problem so laienhaft beschreibe, denn ich bin ein Laie!
Gruß von der Ostalb
17 Antworten
Zitat:
@Mineas schrieb am 18. Mai 2022 um 10:50:11 Uhr:
Zitat:
@DonLemmi schrieb am 17. Mai 2022 um 16:31:58 Uhr:
Würde ich erwarten, ja…Der Garantiegeber Multpart AG lehnt eine Erstattung der Reparaturkosten für den "Druckschalter Klimaanlage" ab. Begründung: Das Bauteil sei nicht im Umfang der Garantie enthalten.
Nun habe ich den GLC vor weniger als einem Jahr bei einem Händler erworben. Dieser hat für mich die o.g. Garantie abgeschlossen. Doch diese greift hier nicht. Ist hier evtl. der Händler in der Pflicht?
Ja. Es hat eine gesetzliche Änderung gegeben. Früher: 2 Jahre Garantie, im ersten Halbjahr lag die Beweispflicht beim Händler, danach beim Kunden. Jetzt: ein Jahr Beweispflicht beim Händler, danach erst beim Kunden. Also beeilen bevor Frist abläuft!
Zitat:
@Mineas schrieb am 18. Mai 2022 um 10:50:11 Uhr:
Zitat:
@DonLemmi schrieb am 17. Mai 2022 um 16:31:58 Uhr:
Würde ich erwarten, ja…Der Garantiegeber Multpart AG lehnt eine Erstattung der Reparaturkosten für den "Druckschalter Klimaanlage" ab. Begründung: Das Bauteil sei nicht im Umfang der Garantie enthalten.
Nun habe ich den GLC vor weniger als einem Jahr bei einem Händler erworben. Dieser hat für mich die o.g. Garantie abgeschlossen. Doch diese greift hier nicht. Ist hier evtl. der Händler in der Pflicht?
Sorry, war von Werksgarantie ausgegangen. Aber die Idee mit der Beweislastumkehr sollte trotzdem ziehen.
Der Verkäufer als Unternehmer kann bei einem sog. Verbrauchsgüterkauf, d.h. bei einem Rechtsgeschäft (Bsp.: Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen) mit einem Verbraucher die gesetzliche Gewährleistung allenfalls von zwei Jahren auf ein Jahr beschränken. Dabei gilt allerdings, dass wenn sich ein Mangel innerhalb der ersten 12 Monate zeigt, dass dann gesetzlich vermutet wird, dieser Fehler bzw. dessen Ursache habe bereits seinerzeit bei Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer existiert, sodass damit praktisch der Verkäufer seiner Pflicht, ein mangelfreies Auto zu übergeben, als noch nicht nachgekommen gelten würde. Er müsste demnach nach Mängelanzeige und Beseitigungsaufforderung des Käufers unter Fristsetzung diesen Mangel beheben und damit seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung nachholen. Es sei denn, der Händler kann das Gegenteil beweisen, nämlich dass der Mangel/die Mangelursache bei Übergabe nicht vorlag und erst danach entstanden sein müsste.
Eine Garantie ist etwas gänzlich anderes wie die gesetzliche Gewährleistung und basiert auf Freiwilligkeit. Ein Garantiegeber kann die Spielregeln weitestgehend selbst festlegen, da er zur Abgabe einer Garantie ja auch generell gar nicht verpflichtet ist.
Wenn also die Garantie nicht greift, hat das keine Auswirkung auf die Gewährleistung. Im Gegenteil kann manchmal bei Vorliegen eines Mangels die Berufung auf die Gewährleistung vorteilhafter sein, als die Berufung auf die Garantie und Behebung des Mangels nach den Garantiebedingungen.