Kühe auf der A24

Ich habe heute im Radio öfter etwas von einem schweren Unfall mit Kühen gehört. Vorhin hab ich etwas in den Nachrichten gesehen.

Hat hier jemand mehr Infos zu diesem Unfall?

155 Antworten

"Abschlussaussage: Unfälle mit Weidetieren sind nicht über die Teilkasko abgesichert."

Was aber nicht heißt, dass man den Schaden nicht ersetzt bekommt, der Besitzer ist ermittelbar (Kühe haben doch so eine Markierung) und er bzw. seine Versicherung haftet dann.

Übrigens was ich da gelernt habe: Volvo ist Volvo! 😉
Denn das Dach wurde massiv beschädigt, aber:
nach ca. 30 cm muss da eine Verstrebung im Dach sein etc., weil das Dach nicht weiter aufgerissen wurde wie bei anderen Testautos
und
das Dach ist nicht so weit nach unten kollabiert, die A-Säulen haben das Gewicht recht gut gehalten...
Wenn der vorderen Insassen nicht sehr gross waren, war es für sie unproblematisch und die hinten hätten nur die negative Beschleunigung zu ertragen.

Die Volvo-laner testen wohl etwas mehr als NCAP und bereiten das Auto auch wenigstens ansatzweise auf ungewöhnliche Unfallszenarios.

p.s. war ein S60 wenn ich mich nicht irre, ein neuer Volvo wird da noch besser abschneiden.

Ja der Halter wurde ermittelt.
Da ihm kein schuldhaftes verhalten nachzuweisen ist, muß er laut Filmbericht auch nicht haften.

Zu Volvo:

der Volvo Test wurde extra erwähnt und gezeigt. Die haben das mit einem Elch (vielleicht auch Elchkuh) simuliert.
Volvo Fahrer können nicht aufatmen.

Zitat:

Original geschrieben von Nordeos


Ja der Halter wurde ermittelt.
Da ihm kein schuldhaftes verhalten nachzuweisen ist, muß er laut Filmbericht auch nicht haften.

Aber wer zahlt denn nun? Und was heißt ordentlich abgesichert wenn die Kühe doch ausbrechen können? Den Bericht hätte ich gerne gesehen.

Die Insassen des Golf sind übrigens nicht durch die Kühe selbst zu tode gekommen. Der Golf berührte eine der Kühe, drehte sich und überschlug sich dann.

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Aber wer zahlt denn nun?

Für den zerstörten Zaun wird der Bauer wohl niemanden haftbar machen können...

Oder fällt das bei Landwirten unter die "Hausrat"?

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Habe gerade nochmal bei SAT1 geguckt, soweit ich sehen kann wird die Sendung Akte06 nicht wiederholt.

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Aber wer zahlt denn nun?

Vermutlich niemand. Das war wohl allgemeines Lebensrisiko.

Es zahlt natürlich die VK

Zitat:

Original geschrieben von Zahn


Es zahlt natürlich die VK

Wenn vorhanden😉

Desweiteren zahlt man ja in gewisser Weise doch durch die Hochstufung und Eigenbeteiligung.

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Aber wer zahlt denn nun?

Evtl.? wird der Bauer die verstorbenen? Kühe über die HP des LKW und des PKW "ersetzt" bekommen.

Dazu kann ich allerdings im Moment keine Rechtsgrundlage erkennen.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Evtl.? wird der Bauer die verstorbenen? Kühe über die HP des LKW und des PKW "ersetzt" bekommen.

Mhhhh, auch wenn die Kühe gegen die StVO verstoßen haben und die Autobahn betreten haben?

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Mhhhh, auch wenn die Kühe gegen die StVO verstoßen haben und die Autobahn betreten haben?

Wieso, die kamen doch von rechts!!! 😁

(9) Fußgänger dürfen Autobahnen nicht betreten. Kraftfahrstraßen dürfen sie nur an Kreuzungen, Einmündungen oder sonstigen dafür vorgesehenen Stellen überschreiten; sonst ist jedes Betreten verboten.

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Mhhhh, auch wenn die Kühe gegen die StVO verstoßen haben und die Autobahn betreten haben?

Darf man sie deshalb totfahren und damit das Eigentum eines anderen beschädigen, ohne dass man zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist?

😕

Eventuell könnte hier die Gefährdungshaftung des Kraftfahrers zum Tragen kommen.

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