Kroatien korrupt??
Guten Abend liebe Community,
heute morgen um 5 Uhr rum sollte die Rückfahrt nach Deutschland von Zagreb in Kroatien anstehen. Ich war dort mit paar Freunden. Um 3 Uhr beschlossen wir noch einmal zu tanken und Trinken kaufen zu gehen. Dann passiert es, ein Unfall! Die Schuld liegt ganz klar beim Kroaten. Ich bin links abgebogen und er ist mir mit 100 Sachen voll in die Seite gebrettert.
Als die Polizei kam, ging er direkt mit Ihnen in den Van und kam 10min später mit dem Polizisten wieder raus und bevor wir was sagen konnten, hieß es dass es mein Fehler war und ich vor Ort 120 Euro zahlen soll! Ich habe versucht es zu erklären und mein Freund auch, doch wir kamen nicht zu Wort und es hieß dass wir Schuld sind! Daraufhin habe ich mit einem kroatischen Freund telefoniert der in Deutschland lebt und er meinte, dass ich einfach mal die 120Euro zahlen soll und meiner Versicherung in Deutschland melden soll wie es wirklich war und dass die es dann regeln.
Bei mir ist die komplette linke Seite inklusive Türen und Kotflügel beschädigt worden und das Auto sieht echt sehr schlimm aus und der Schaden beläuft sich bestimmt auf die 8000 Euro hinaus!
Nun meine Frage, habe ich überhaupt eine Chance, dass seine Versicherung den Schaden übernimmt, indem ich es meiner Versicherung richtig schildere? Bzw. was soll ich nun tun? Oder hatte jemand von euch einen ähnlichen Fall?
Mit freundlichen Grüßen
Brusler😉
Beste Antwort im Thema
Wer links abbiegt in eine auffahrt, muss gucken das keiner überholt ...da wirst du schlechte Karten haben.
27 Antworten
Du hast schlicht gepennt beim Links(!!!)abbiegen. Ende der Durchsage. Die Kroaten können so korrupt sein, wie sie wollen: in jedem Land der Erde mit Rechtsverkehr bist Du (mindestens teil-)schuld, da Du eine erhöhte Sorgfaltspflicht hast als Linksabbieger. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob der Gegner zu schnell war, denn das wirst Du nicht beweisen können. Und so, wie Du das hier schilderst, hatte er bei einem Abstand von 100-200 (!!!) m auch mit 100km/h genug Zeit zum Ausweichen. Oder aber, m. E. sehr viel wahrscheinlicher, er hatte schlicht keine 100km/h drauf, war also deutlich langsamer, war sehr viel näher dran und Du bist einfach ohne zu gucken links abgebogen, vielleicht sogar noch ohne den Blinker zu setzen. Herzlichen Glückwunsch. Ansonsten hat J_Novi vollkommen recht: bei Tempo 100 würdest Du hier nicht so entspannt Lügengeschichten erzählen.
Hier alle Basisinformationen für die Abwicklung eines Unfalles in Kroatien:
http://flottenlexikon.de/.../...uslandsunf%C3%A4lle-Kroatien_59355.pdf
O.
Hmm, mir war/ist nicht bewusst dass der Linksabbiegende immer 100% Schuld ist wenn er beim links abbiegen überholt wird und ihm der andere in die linke Seite fährt....
so richtig verstanden scheinst du es nicht zu haben..
Wieso hast du den anderen nicht gesehen?
Nicht in den Rückspiegel geschaut und einfach rübergezogen?
Die angeblichen 100km/h nimmt dir keiner ab.
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also hier hat das mit korrupt nicht zu tun so wie es aussieht du hast in die vorfahrt geklaut und somit bist du schuldig
und wenn er tatsächlich mit 100 kmh gefahren währe dann währe dein wagen total schaden
Guckstu Verkehrslexikon: http://www.verkehrslexikon.de/Module/LinksAbbiegen.php
Und was hat einer der innerorts überholen möchte für Pflichten? Der muss genau so aufpassen und von daher gehen in diesen Fällen viele 50:50 aus. Ich sehe hier auf keinen Fall eine alleinige Schuld beim TE.
Zitat:
@steini111 schrieb am 22. Mai 2016 um 14:59:38 Uhr:
Und was hat einer der innerorts überholen möchte für Pflichten? Der muss genau so aufpassen und von daher gehen in diesen Fällen viele 50:50 aus. Ich sehe hier auf keinen Fall eine alleinige Schuld beim TE.
Bein normalen Abbiegen gebe ich Dir recht Steini.
Nach deutschem Recht, das ja in dem Falle keine Anwendung findet, käme es in dem Falle, dass ein Betätigen des Blinkers nicht feststeht, zu einer Haftung von ca. 2/3 zu 1/3 zu Lasten des TE.
Da er aber in eine Tankstelleneinfahrt einbiegen wollte läge die Quotierung mindestens bei 75% / 25%.
Hallo...hab ähnliches erlebt... da Du die 120€ gezahlt hast ist die Sache auch für die Versicherung klar... ausserdem bedenke das der Gerichtsstand nicht Deutschland ist... also müßtest Du auch nochmal nach Kroatien fahren wenn die Gerichtsverhandlung ansteht....und von Deiner Versicherung bekommst Du keine Hilfe...
Ich hatte morgens um 7 Uhr in Zabreb (Kroatien) den Unfal gehabt...Polizei kommt redet als erstes mit dem Unfallgegner kommt zu mir und sagt auf Deutsch...na ja..aufpassen soll ich doch einfach...dann wurde bei mir der Führerschein eingezogen bis zur Gerichtsverhandlung...die dann schon am gleichen Tag um 12 Uhr sein sollte..ich war um 10 Uhr schon beim Gericht gewesen... Gerichtsverhandlung wurde seltsamer weise vorverlegt und wie ich um 10 Uhr da war durfte ich nur noch zahlen und hab dann erst meinen Führerschein wieder bekommen...Einspruch ging nicht mehr da ich ja nicht bei der Gerichtsverhandlung anwesend war... hab den Sachverhalt meiner Versicherung dann sofort gemeldet...Anwort...da können wir nichts machen ausser zahlen.
Zitat:
@rolliman schrieb am 22. Mai 2016 um 16:22:22 Uhr:
ausserdem bedenke das der Gerichtsstand nicht Deutschland ist... also müßtest Du auch nochmal nach Kroatien fahren wenn die Gerichtsverhandlung ansteht....und von Deiner Versicherung bekommst Du keine Hilfe...
Nö.
Habe doch weiter oben den ADAC zitiert, von dem ich annehme, dass er geneu Bescheid weiß.
"Kann über die Haftungsfrage oder die Schadenshöhe keine Einigung erzielt werden, kann die gegnerische Versicherung nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nunmehr nicht nur im Ausland, sondern auch im Wohnsitzland des Geschädigten verklagt werden."
O.
Zitat:
@germania47 schrieb am 22. Mai 2016 um 15:13:38 Uhr:
Zitat:
@steini111 schrieb am 22. Mai 2016 um 14:59:38 Uhr:
Und was hat einer der innerorts überholen möchte für Pflichten? Der muss genau so aufpassen und von daher gehen in diesen Fällen viele 50:50 aus. Ich sehe hier auf keinen Fall eine alleinige Schuld beim TE.Bein normalen Abbiegen gebe ich Dir recht Steini.
Nach deutschem Recht, das ja in dem Falle keine Anwendung findet, käme es in dem Falle, dass ein Betätigen des Blinkers nicht feststeht, zu einer Haftung von ca. 2/3 zu 1/3 zu Lasten des TE.
Da er aber in eine Tankstelleneinfahrt einbiegen wollte läge die Quotierung mindestens bei 75% / 25%.
Hier kommt es auf soo viele Details an, ist dort eine Abbiegespur oder eine Lücke in der ansonsten durchgezogenen Linie. Oder gar eine durchgezogene Linie, dann wären wir wieder bei 100% für den TE.
Mir geht es hier hauptsächlich um die "Richtersprüche" einiger User welche noch nicht mal die Details in Erfahrung bringen wollen bzw wahrscheinlich noch nicht mal wissen auf was denn dabei noch so alles zu achten wäre.
Grüße
Steini