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Kreditbearbeitungsgebühr: Fordert Euer Geld zurück mit einem einfachen Schreiben!

Themenstarteram 3. Juni 2012 um 8:24

Hi,

Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.

Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.

Musterbrief hier:

http://www.test.de/.../

Weitere Berichte hier:

http://www.n-tv.de/ratgeber/Banken-machen-Kasse-article4994011.html

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 3. Juni 2012 um 8:24

Hi,

Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.

Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.

Musterbrief hier:

http://www.test.de/.../

Weitere Berichte hier:

http://www.n-tv.de/ratgeber/Banken-machen-Kasse-article4994011.html

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am 10. Mai 2013 um 19:57

Zitat:

Original geschrieben von ickeb

leider werden auf der Seite die Umlaute nicht korrekt dargestellt.:rolleyes::confused:

Das dürfte dann an Deinem Browser liegen. Bei mir werden die Umlaute sowohl mit dem Microsoft Explorer als auch mit Google Chrome korrekt dargestellt.

Gruß

Der Chaosmanager

am 11. Mai 2013 um 10:04

@Chaosmanager

Danke für den Link, ich hab mir gerade einen Musterbrief ausgedruckt und werde ihn dann nächste Woche abschicken.  

Hallo

Habe heute, nachdem ich den zweiten Brief mit Klageandrohung zur BMW Bank geschickt habe, meine Gebühren erstattet bekommen. Natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht u.s.w.

Was noch fehlt sind die Zinsen.

Überlege, ob ich da noch mal nachaken soll. Hat schon jemand Erfahrung mit der nachträglichen Zinseinforderung und sind 4% seit Zahlung der Gebühr realistisch?

Ich halte 4% für viel zu hoch.Schau dir mal die Zinsen auf Spareinlagen an ;)

Ich würde darauf verzichten und für die paar € kein Fass aufmachen

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

Ich halte 4% für viel zu hoch.Schau dir mal die Zinsen auf Spareinlagen an ;)

Ich würde darauf verzichten und für die paar € kein Fass aufmachen

Das stimmt. Hab jetzt gerade mal nachgesehen. Die Bearbeitungsgebühren sind im Darlehensgesamtbetrag enthalten, werden also mitverzinst. Von daher sind die 4 % noch zu tief gegriffen. Der effektive Betrug 4,99%.

Aber Danke für die Antwort. Im Prinzip hast du Recht. Ist keine große Summe, aber Kleinvieh macht auch Mist. Mehr als ablehnen kann BMW ja nicht.

Moin,

 

da ich i.M. und schon 7 Jahre lang keinen Kredit am laufen habe, kann ich auch nichts zurückfordern.

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

da ich i.M. und schon 7 Jahre lang keinen Kredit am laufen habe, kann ich auch nichts zurückfordern.

Und? Was willst du damit sagen? Irgendwas konstruktives? Ich glaub nicht. Sehr hilfreich. So kenn ich dich gar nicht.

@AS60

 

Wollte damit nur zum Ausdruck bringen, wer keinen Kredit aufgenommen hat, muß sich nicht vor Gericht um die sogenannte Gebühr (Provision) streiten. Die Verkäufer wollen ja auch bezahlt werden.

 

Oder kennst Du eine Geldanlage (mit Ausnahme von Tagesgeld), wo keine Gebühr verlangt wird ?

Selbst bei den Aktien sind Depotgebühren fällig, wie auch bei Bausparverträgen u.a. .

 

Wenn sie nicht extra ausgewiesen sind, dann ist eben in den %en diese mit eingearbeitet, ist doch logisch, oder ?

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

@AS60

Wollte damit nur zum Ausdruck bringen, wer keinen Kredit aufgenommen hat, muß sich nicht vor Gericht um die sogenannte Gebühr (Provision) streiten. Die Verkäufer wollen ja auch bezahlt werden.

Oder kennst Du eine Geldanlage (mit Ausnahme von Tagesgeld), wo keine Gebühr verlangt wird ?

Selbst bei den Aktien sind Depotgebühren fällig, wie auch bei Bausparverträgen u.a. .

Wenn sie nicht extra ausgewiesen sind, dann ist eben in den %en diese mit eingearbeitet, ist doch logisch, oder ?

Logisch. Wer nichts kauft, hat auch kein Problem mit dem Verkäufer. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Erhebung der Bearbeitungsgebühr im Zusammenhang mit Kreditverträgen unzulässig ist und bis dato von den Banken einfach munter kassiert wurde. Warum soll man sich dagegen nicht wehren und sich sein Geld zurückholen. In aller Regel zahlen die Banken auch, da sie selbst wissen, dass sie dazu verpflichtet sind. Zuerst wird abgelehnt, in der Hoffnung, dass sich der Kunde damit zufrieden gibt. Nach dem zweiten Schreiben, zumindest war es bei mir so, wird dann erstattet. Bei mir haben sie aber die Erstattung der Zinsen, die ich bis dato für diese Gebühr bezahlt habe, "vergessen". Und die versuche ich mit jetzt auch noch zu holen.

Ein User würde für die paar Euro kein Fass aufmachen. Und genau damit rechnen die Banken. Wenn alle so denken, verdienen sie gut. Das Fass bleibt bei mir auch zu, ich schreibe nur noch einen Brief.:)

am 22. Mai 2013 um 14:18

Hallo Leute

hab heute Post von der VW Bank bekommen, sie haben abgelehnt, weil sie die Bearbeitungsgebühren für gerechtfertigt finden.

War mir aber eigentlich schon klar.

Meine Frage an Euch: Was habt Ihr im zweiten Brief an eure Bank geschrieben ?

Auf jeden Fall Drohung mit dem Rechtsanwalt, was ich im ersten auch schon gemacht hab.

Aber was hilft noch ?

 

Danke

 

Mfg ich-bins. 

am 23. Mai 2013 um 0:32

Zitat:

Original geschrieben von ich-bins.

Hallo Leute

hab heute Post von der VW Bank bekommen, sie haben abgelehnt, weil sie die Bearbeitungsgebühren für gerechtfertigt finden.

War mir aber eigentlich schon klar.

Meine Frage an Euch: Was habt Ihr im zweiten Brief an eure Bank geschrieben ?

Auf jeden Fall Drohung mit dem Rechtsanwalt, was ich im ersten auch schon gemacht hab.

Aber was hilft noch ?

 

Danke

 

Mfg ich-bins. 

Gehe mal auf die Seite der Verbraucherzentrale und suche danach. Da dürftest du noch weiter interessante Hinweise zur Argumentation finden.

am 23. Mai 2013 um 14:43

@ickeb

Danke für den Tipp, interessante Seite.

Da sind auf jeden fall noch nützliche Argumente dabei. 

am 28. Mai 2013 um 16:09

Schaltet einen Fachanwalt ein, dann kommt so etwas raus:

am 28. Mai 2013 um 20:14

Bezüglich mehrerer Anfragen:

Ich habe keine Rechtschutzversicherung, finde ich überflüssig wie einen Kropf!

Aktenzeichen zu meinem Urteil: 35 C 297/13

Meine Rückforderung:

524,- € Kreditbearbeitungsgebühr

Meine Auslagen:

105,- € Verfahrensgebühr an das Gericht

206,- € Anwaltsgebühr

...bekomme ich natürlich alles von der Santander Bank erstattet!!!

---------------------------------

Weitere Infos zu vielen Fällen:

http://www.test.de/.../

Weitere Urteile mit Aktenzeichen:

http://www.test.de/.../

Übrigens, bei einem Streitwert von unter 600,- € lässt das Amts­gericht Mönchengladbach nicht mal mehr die Berufung seitens der Santander Bank zu.

am 28. Mai 2013 um 21:42

Zitat:

Original geschrieben von Veloster-Newbie

Bezüglich mehrerer Anfragen:

 

Ich habe keine Rechtschutzversicherung, finde ich überflüssig wie einen Kropf!

 

Aktenzeichen zu meinem Urteil: 35 C 297/13

 

Meine Rückforderung:

524,- € Kreditbearbeitungsgebühr

 

Meine Auslagen:

105,- € Verfahrensgebühr an das Gericht

206,- € Anwaltsgebühr

 

...bekomme ich natürlich alles von der Santander Bank erstattet!!!

 

---------------------------------

 

Weitere Infos zu vielen Fällen:

http://www.test.de/.../

 

Weitere Urteile mit Aktenzeichen:

http://www.test.de/.../

 

Übrigens, bei einem Streitwert von unter 600,- € lässt das Amts­gericht Mönchengladbach nicht mal mehr die Berufung seitens der Santander Bank zu.

Tja, dann bist du einer der Glücklichen. Ich habe bis jetzt keinen Anwalt beauftragt, sondern sämtliche Urteile, die bei der VBZ veröffentlicht waren angeführt. Einschliesslich Argumentation bezüglich Verjährung. Mein Darlehnsvertrag habe ich im Novembe(oder Dezember) 2007 bei der Bank deutsches KFZ-Gewerbe über das Autohaus abgeschlossen, der dann 60mon. lief. Hat vielleicht noch jemand eine Idee? Oder sollte ich direkt zur VBZ in Bremen oder direkt einen Anwalt aufsuchen? Und wenn was für ein Anwalt?

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