Kratzer am Auto, Privathaftpflichtschaden

Hallo,

jemand hat mir, als ich im Urlaub war, versehentlich einen Kratzer an die Stoßstange vorne gemacht. Hier lag Schnee und der gute Mann ist mit der Schneeschaufel darangekommen.

Der Schaden soll durch seine private Haftpflichtversicherung reguliert werden. Die Versicherung will Fotos haben und einen Kostenvoranschlag.

Den Schaden würde ich selbst reparieren bzw. einen Freund um Hilfe dabei bitten (der ist Lackierer). Etwas kostet tut das Ganze natürlich trotzdem.

Wie bekomme ich das Geld von der Versicherung? Fahre ich einfach zu VW (habe einen VW Golf) und lasse einen Kostenvoranschlag machen und mir den genannten Betrag von der Versicherung auszahlen? Ich habe gehört, dass evtl. MwSt. und andere Dinge abgezogen werden können. Was kann noch abgezogen werden?

Darf ich den Schaden überhaupt selbst reparieren?

Noch eine Anmerkung:

Der Kratzer ist sehr tief. Er ist seitlich am vorderen Stoßfänger. Bekomme ich dann auch eine neue Stoßstange ersetzt, denn spachteln bei Kunststoff geht doch soweit ich weiß nicht oder hält zumindest nicht lange??!!

Gruß
Pinarella

9 Antworten

Ich gehe davon aus, daß es sich bei dir um einen Bagatellschaden handelt. Ansonsten wäre evtl. ein anderes vorgehen erforderlich.

Also im Falle eine Bagatellschadens:

Wie du schon selber geschrieben hast, fährst du in eine Werkstatt und läßt dir einen Kostenvoranschlag machen, schießt drei bis vier Bilder von allen Seiten und schickst alles der Versicherung.

Aus dem Kostenvoranschlag wird ja schon ersichtlich ob ein neuer Stoßfänger benötigt wird zur Reparatur oder der Schaden sich auch ohne auswechseln des Stoßfängers reparieren läßt.

Wenn du den Schaden selber reparieren möchtest schreibst du zu den Unterlagen, das sie dir den Betrag des Kostenvoranschlages auf dein Konto überweisen sollen.

Alles weitere wirst du dann erst mal von der Versicherung bekommen, ob diese selber noch einen Gutachter schicken um den Schaden zu beziffern oder dieses anhand deiner Bilder tun oder auch den Kostenvoranschlag akzeptieren.

Da du den Schaden selber reparieren willst bekommst du die Reparaturkosten auch nur ohne Mehrwertsteuer.

Natürlich darfst du den Schaden auch selbst reparieren.

Derjenige der den Schaden hat muß diesen beweisen.

Als Beweis zählt in Deutschland alleine ein Gutachten.
Also Gutachter bestellen und Schaden erheben lassen.
Sofern die Schadensursache (Fremdverschulden des unachsamen Schneeschippers) klar ist muss der Verursacher bzw. des Versicherer bezahlen.

Vertiefend:
www.unfallweb.de

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Derjenige der den Schaden hat muß diesen beweisen.

Als Beweis zählt in Deutschland alleine ein Gutachten.
Also Gutachter bestellen und Schaden erheben lassen.
Sofern die Schadensursache (Fremdverschulden des unachsamen Schneeschippers) klar ist muss der Verursacher bzw. des Versicherer bezahlen.

Vertiefend:
www.unfallweb.de

Ach ja, und wer bezahlt den Gutachter bei angenommen 400 Euro Schaden?

Glaubst du ehrlich das bei diesen Schadensbetrag ein Gutachten erstellt wird?

Es reicht wohl aus, das der Schädiger seinen Schaden den er angerichtet hat seiner privaten Haftpflicht gemeldet hat und somit braucht der Geschädigte gar nichts mehr zu beweisen.

@Mensch_Maier 

bevor du dich hier zu weit aus dem Fenster lehnst, solltest du wissen, wer Madcruiser ist...😁

Der gehört hier so zu sagen zum Inventar. 🙂

Und wenn hier einer etwas von Versicherungen und Regulierung versteht, dann ist er das.. 😎

Er weis schon wo von er spricht.

ps. Es gibt auch so genannte Kurzgutachten..... 😉 und die haben Beweiswert, ein KVA nicht. 

Gruss Delle

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Gegen ein Kurzgutachten hätte ich auch nichts gesagt lieber Delle!

Doch hier hat der Schädiger doch seinen Schaden seiner privaten Haftpflichtversicherung schon gemeldet und die Versicherung den TE angeschrieben, das der TE einen KVA und Bilder schicken soll.

Somit dürfte doch ein KVA der Werkstatt reichen?

Sorry das ich schon unterscheide zwischen einem Gutachten oder einem Kurzgutacheten, damit wollte ich keinem zu nahe treten!

Zitat:

Original geschrieben von Mensch_Maier
Doch hier hat der Schädiger doch seinen Schaden seiner privaten Haftpflichtversicherung schon gemeldet und die Versicherung den TE angeschrieben, das der TE einen KVA und Bilder schicken soll.
 

Das schreiben die Versicherungen immer, bei jedem Schaden 😉

Und auch der KVA wird nicht umsonst erstellt. Dafür verlangen die Werkstätten in der Regel 10% der Schadenhöhe oder aber mindestens 50 Euronen.

alles ist gut, keinen Stress, wollte dir ja nur einen kleinen Tipp geben.... 🙂

Gruss Delle

Also mir ist auch einer in mein parkendes Auto gefahren und hat auf mich gewartet. War ein Kratzer am seitlichen hinteren Stoßfänger links. Wir sind zusammen zu meiner Markenwerkstatt gefahren und haben einen KVA machen lassen und der hat nichts gekostet. 350 Euro kamen bei der KVA raus. Die hat er mir dann gegeben und dann war der Fall gegessen.

Wollte eigentlich nur mal die Kirche im Dorf lassen und außerdem würde man den Betrag des KVA wohl auch zurückerstattet bekommen.

Ich denke, das sich der Schädiger vorbildlich verhalten hat und obwohl der TE in Urlaub war, sich bei ihm gemeldet hat und den Schaden auch seiner Versicherung gemeldet hat. Ich sehe das halt etwas praxisnaher und da braucht man nicht immer direkt nach einem Gutachter rufen in solch einem Fall.

Wäre der Fall anders geschildert worden hätte ich auch zu einem Gutachter geraten. Und auch in meiner ersten Antwort habe ich geschrieben, daß wenn es sich nicht um einen Bagatellfall handelt evtl. anders vorgegangen werden sollte. Eben durch Hinzuziehung eines Gutachters.

Ich war - ein Glücksfall - Zeuge, als bei einem Fahrzeug eines neben meinem parkenden Fahrzeugs die hintere Autotür von einem Kleinkind ungestüm geöffnet wurde, gegen meine Tür krachte und eine echte Delle mit dem dazugehörigen Kratzer verursachte.
Als ich die Mutter, die während des Vorgangs ihren Wareneinkauf in den Kofferraum umlud, darauf aufmersam machte, stritt sie den Sachverhalt kategorisch ab!

Ich versuchte im Guten, die Frau davon zu überzeugen, ohne Erfolg ...!
Da es sich bei mir um einen Halbjahreswagen handelte, der gerade erst zwei Monate alt war, den ich ja wieder verkaufen wollte und ich ahnte, dass das ordentlich "ins Geld" gehen könnte und die Frau nicht bereit war sich zu legitimieren, bestand ich auf dem "Ruf nach Polizei"!

Ich rief also per Handy an, schilderte den Vorgang, die Polizei kam ohne Murren und erst der gelang es, nach Inaugenscheinnahme der bis dahin nicht bewegten Fahrzeuge, ebenfalls sehr mühsam, die Frau zu "überzeugen"! 🙄

Die Polizei erreichte natürlich den Austausch der Anschriften und trollte sich wieder, nicht ohne die Frau darauf hinzuweisen, dass sie das bittschön der Versicherung melden solle. (Das tat sie zunächst nicht! 😠
Aber ... das ist die dann ein ergänzende Geschichte und mein Schilderung müßte noch länger ausfallen ... )

Ich gleich zu einer MB-Werkstatt und mir einen Kostenvoranschlag erstellen lassen; mich haute es fast um, 845,-- €! Man begründete dies, dass die ganze Seite (!) neu lackiert werden müsse, da man eine Ausbesserung stets sehen würde!

Die gegnerische Versicherung schickte mir dann den "Anhörungsbogen" und verlangte dann ebenfalls Fotos. Als Amateurfotograf konnte ich beurteilen, dass ein Foto von so einer Bagatelle mit Sicherheit nicht einfach (aussagefähig) anzufertigen ist. Ich lehne ab, empfahl einen Sachverständigen vorbeizuschicken oder mir die Kostenübernahme für einen Berufsfotografen zuzusichern.

Darauf überwies mir die Versicherung ohne weiter Rückfragen den Kostenvoranschlag abzüglich der Merwertsteuer und erklärte sich bereit, die ebenfalls zu erstatten, wenn ich eine ordentliche Rechnung einreiche.

Nach einiger Zeit verkaufte ich dann den Wagen MIT Delle, schilderte dem Käufer den Vorgang und bot an, den Wagen um diesen Versicherungserstattungspreis billiger zu verkaufen oder eben vorher reparieren zu lassen!

Der Interessent übernahm den Wagen MIT der Delle und kam einige Tage später nochmals vorbei. Er zeigte mir die "reparierte" Seite und ..., ich konnte wirklich NICHT das Geringste feststellen!
Seine Kosten: Ein Freund von ihm, der mit "sowas" seinen Lebensunterhalt verdient, hat ihm das für eine "zünftige Brotzeit" fachmännisch repariert! 🙂

Aber wenn ich nur wenige Sekunden später auf dem Weg zu meinem Fahrzeug gewesen wäre, dann hätte ich das nicht gesehen und wäre nicht Zeuge geworden. Die Mutter hat es mit Sicherheit nicht bemerkt und wäre auf und davon gewesen.

Tja, manchmal zahlt es sich schon aus, an einem Sonntag geboren zu sein ... 😉

Gruß
Walter

Das du das trotz des Ärgers noch den Schaden über einen KVA geregelt hast ist schon bemerkenswert😉

Du hättest durchaus einen Gutachter beauftragen können und hättest noch mehr Ansprüche gehabt gegenüber der Versicherung als nur diese 845 Euro des KVA.

Somit hat sich die Versicherung des Schädigers gefreut und für dich ist ja auch alles prima gelaufen.

@Delle
Danke🙂

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