Kräftige Erhöhung wegen KM

Moin,
habe meiner Versicherung mitgeteilt, daß ich ab 2016 nicht mehr 12 k im Jahr sondern 18 k fahren werden. Die jetzt mitgeteilte Beitragserhöhung von 470 € auf 560 € finde ich schon sehr heftig.

Gibt es da Richtwerte wievel so Mehr-KM ungefähr ausmachen? Ist doch klar, dass man bei so einer Steigerung kündigt und sich eine andere Versicherung sucht.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 8. Januar 2016 um 16:49:15 Uhr:


Moin,
habe meiner Versicherung mitgeteilt, daß ich ab 2016 nicht mehr 12 k im Jahr sondern 18 k fahren werden. Die jetzt mitgeteilte Beitragserhöhung von 470 € auf 560 € finde ich schon sehr heftig.

du fährst 1,5 mal so viel wie vorher und zahlst nur das 1,2 fache. Was ist daran heftig?

125 weitere Antworten
125 Antworten

Der Beitragbescheid von Anfang November hat eine Erhöhung wegen einer höheren Regionalklasse aufgewiesen. War aber unterm Strich wegen SF24 statt SF23 günstiger.

Das hat ein Kündigungsrecht erzeugt. Konntest Du damals natürlich nicht ahnen, dass die Kilometer sich so auswirken.

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 12. Januar 2016 um 12:10:38 Uhr:


Nö, einfach in die Anträge mal die km-Staffeln eintragen und nicht so ein Geheimnis bezüglich Fahrleistung und weiterer Fahrer machen.

Neukunden dürften nicht wirklich interessant sein, da es sich um eine eingeschränkt zugängliche Versicherung für den öD handelt.

Die Versicherer haben doch alle KM-Staffeln, das ist kein neues Phänomen. Die sind im "unteren" Bereich bis 20TKM mehr oder weniger gleich.

Da es sich um einen ö.D. Versicherer (eingeschränkter Zugang (=Zielgruppe)) handelt, dürften die nicht allzu viele echte Vielfahrer haben, so daß sich eine Differenzierung oberhalb der 20 bzw. 25TKM wegen der paar Ausreißer nach oben nicht lohnt.

Du wußtest doch schon im November um die steigende KM-Leistung. Ein kurzer Anruf hätte gereicht, um die Sache zu klären hinsichtlich der Staffeln etc., des Preises und der Info, daß du jetzt mehr fährst.

Ende des Jahres ist Großkampfzeit bei den Autoversicherern (auch nicht unbekannt) und da ist dein schriftlicher Antrag eben auf dem Stapel gelandet und das hat halt etwas gedauert (was nicht sein sollte, aber zu Jahresende irgendwie auch nachvollziehbar ist, denn VS-Schutz war ja gegeben, somit hat da nix "gebrannt". Von daher war das eben auf der Priotätenliste nicht ganz vorne). Deswegen jetzt so´ne Welle zu machen -zumal es ja korrigiert wurde- find ich völlig unangemessen. Wenn die jetzt wirklich noch rumgezickt 😉 hätten, könnt ich es ja noch verstehen, aber so:🙄

Aber wie gesagt: ist dein Bier.

P.S: ich denke du nimmst da einfach was (zu) persönlich, was (von der Versicherung) sicher nicht "persönlich" gemeint war.

@ gammonrock

Könnte ja sein, dass dem TE genau so etwas vorliegt und dabei auch die Änderung des Tarifierungsmerkmals Kilometerleistung berücksichtigt worden ist. Warum sonst hat er denn erst jetzt den Versicherungsnachweis erhalten.
@ TE Hast du zum Ende des Kj 2015 noch eine "Beitragsrechnung zur Hauptfälligkeit" für das Kj 2016 mit Datum "im November 2015" erhalten oder ist die jetzige die einzige, die du für 2016 bekommen hast?

Ähnliche Themen

Der TE hat doch Anfang November den Beitragsvergleich erhalten. Vor Änderung der Kilometer. Deswegen hatte ich das doch so kommentiert.

Am 04.11. gab es die eigentliche Rechnung für 2016, auf der ich festgestellt hatte, daß die Km-Leistung vlt. nicht mehr passt, daher hatte ich per E-Mail am 11.11.15 die Versicherung informiert und die neue Berechnung am 08.01.16 bekommen.
Damit ist alles gesagt.

Ich möchte Dein Weltbild nicht zerstören, aber Du wirst keinen Versicherer finden, der von sich aus mit einer Beitragsreduzierung, beispielsweise durch Tarifwechsel, auf Dich zukommt, vielleicht noch ein Vermittler, wobei der zum Jahreswechsel auch nicht alle seine Kunden neu berechnen kann.
Genausowenig machen das aber Banken, Telefonanbieter oder Pay-TV-Sender. Zum einen müsste hier enorm viel Manpower investiert werden, um Einnahmen zu vernichten und zum anderen ist es schlicht so kalkuliert.
Dass Du die (übliche) Vorgehensweise Deines bisherigen Versicherers als persönlichen Affront wertest, wird Dich in Zukunft nicht davor bewahren, wieder enttäuscht zu werden, wenn Du zum Jahreswechsel 2016/2017 erneut selbst aktiv werden musst, um beitragstechnisch nicht übervorteilt zu werden.
Immer eine Frage des Anspruchs, der in Deinem Fall zumindest auf dem deutschen Versicherungsmarkt nicht erfüllt werden kann.

Mimro: doch kann er:-)

Keine Versicherung ist gezwungen, überhaupt Rabatte wegen Immobilienbesitz, Clubmitgliedschaft, Fahrleistung, etc. anzubieten. Habe bei mehreren Versicherern angefragt, ob noch einer puristische Verträge anbietet, macht keiner mehr. Scheint vom Markt aber so gewollt zu sein:-)

Meine Versicherung hat es zumindest bis weit in die 2000er so gemacht. Habe aber zugegeben erst jetzt festgestellt, daß solch eine Versicherung sich immer mehr zum Daten-FKK entwickelt, lol (bin aber auch überrascht, wie recht widerspruchslos sowas hingenommen wird)

Man muss sich ja nicht ausziehen. Die Fahrzeugdaten reichen für den Versicherer aus, um einen Vertrag auszufertigen. Wer es günstiger haben will, muss sich eben entscheiden, ob er dem Versicherer weitere Daten zur Verfügung stellt.

Oder so:

Jährliche Kilometerleistung: 7 Mio.
Vorversicherung: Nein
Alter: 105
usw.

Mit einer Kaskodeckung wird es dann möglicherweise nichts 😁

@ Emsland666

Das heißt, dass du die "normale" Kündigung noch hättest aussprechen können, wenn die neue Abrechnung noch im November gekommen wäre. Übrigens meine ich irgendwo gelesen zu haben - ich glaube in den AGB der DEVK - dass die Versicherung zur Beitragsrückerstattung verpflichtet ist, wenn die Kilometerleistung die Tarifgrenze unterschritten hat. Kann natürlich nur bei entsprechendem Antrag erfolgen.

Hört sich interessant an. Wie handhaben die das denn, wenn jemand die angegeben 25.000 jährlich fährt, zum Ende des Jahres kündigt und die DEVK dann anschreibt, dass er nur 6.000 km gefahren ist?

Mal ein Auszug auf einer AKB:
Wie berechnen wir die Jahresfahrleistung?
K.2.3 Auch die Fahrleistung Ihres Fahrzeugs während eines Versicherungsjahres
ist ein Tarifierungsmerkmal. Um sie zu berechnen, fragen wir Sie
nach der Jahresfahrleistung und nach dem Tachostand. Wir unterstellen
eine gleichmäßige Nutzung des Fahrzeugs während des Berechnungszeitraums.
Auswirkung auf den Beitrag
K.2.4 Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung.
K.2.5 Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte Jahresfahrleistung,
gilt abweichend von K.2.4 der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des
laufenden Versicherungsjahres

Dürfte also funktionieren, vielleicht müsste man es dann auch irgendwie nachweisen, wenn es die VS nicht glaubt

Was bedeutet denn dann
K.2.4 Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung.

steht doch unter K. 2.5 entweder rückwirkend zum Beginn des laufenden VersJahrers oder ab Beginn des neuen Versicherungsjahres

Kann durchaus sein, dass Du hier Recht hast.

Aber wenn ich bei Hauptfälligkeit 1.1. im Juli erfahre, dass ich morgen und im Oktober jeweils beruflich einmal nach Spanien muss und ich deswegen nicht mit 12.000 km auskomme, sondern 18.000 km fahre, zu welchem Datum wird dann umgestellt? Die Änderung tritt doch erst morgen ein. Bis dahin hat das ja noch gestimmt.

Umgekehrt, wenn ich 18.000 km angegeben habe, weil ich 2 x im Jahr nach Spanien musste und dieses nun entfällt, tritt die Änderung ja auch erst morgen ein. Wann wird dann umgestellt? Dort steht keinesfalls, dass die Änderung erst zu Beginn des neuen Versicherungsjahres eintritt. Die Änderung tritt ja vorher ein.

Im Prinzip geht es mir darum, was K.2.4 bedeutet. Wie ist der Begriff "Änderungseintritt" definiert.

Deine Antwort
Ähnliche Themen