Kostet “Flucht“ extra bzw. überhaupt was?

Komischer Threadtitel, ich weiß, allerdings weiß ich nicht wie ich es sonst nennen soll.
Ich war gestern mit meinem Kollegen ein bißchen Serpentinen fahren. Als wir dann fertig waren, haben wir uns auf den Heimweg gemacht.

Nun fuhren wir in Burscheid die Höhe Str. Richtung Autobahn Auffahrt, auf der gegenüberliegenden Straßenseite stand ein Streifenwagen in der Ein/Ausfahrt vom Baumarkt (siehe Bild Anhang), just als wir an diesem vorbeizogen ging das Blaulicht an.

Theoretische Gründe uns anzuhalten wären:
a) der Standard Grund: Einfache Kontrolle ob unsere Wagen wirklich eine Straßenzulassung haben
b) extreme Abstandsunterschreitung (Formationsflug 😁)

Tempo und alles andere war vollkommen korrekt.

Allerdings ist es ja so:
Wenn ein Blaulicht in der näheren Umgebung angeht, projiziert man das ja nicht automatisch zwangsweise auf sich, sondern fährt normal weiter. Die könnten ja gerade einen Einsatzbefehl erhalten haben oder Alternativ auch einen anderen Verkehrsteilnehmer meinen.

Um es kurz zu machen wir fuhren also normal weiter auf die Autobahnauffahrt, da die A1 auf dem Teilstück zwischen Burscheid und Leverkusen unlimitiert ist, haben wir dann auch beschleunigt, nach ein paar Sekunden sahen wir weit hinten am Horizont noch ein Blaulicht,
bis es nach ein paar weiteren Sekunden vollständig verschwand.

Mit anderen Worten die sind auch auf die Autobahn in unsere Richtung gefahren und ich weiß nun natürlich nicht ob wir der Grund waren, oder ob die einen Einsatz hatten. Da keiner von uns im Verlaufe des Abends noch Beamtenbesuch hatte, wird da wohl auch nichts mehr kommen.

Allerdings geht es mir um die Theorie:
Gesetzt dem Fall wir wären der Grund gewesen und man hätte meinen Kollegen wegen der Abstandsunterschreitung die 25€ abnehmen wollen. Kann man unsere vollkommen normale Weiterfahrt als Fluchtversuch werten? Und wenn ja kostet sowas etwas?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MiFiA4



Ja, vermutlich den FS für lage Zeit. Antwort genug ?

Ja die Antwort genügt mir, um deine zukünftigen Antworten nicht mehr zu lesen 😉

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Mindless75


Ich habe doch gar keine Weisung erhalten 😕
Die Polizei hat dich ja auch nicht verfolgt. Folglich war es auch kein Fluchtversuch.

Wenn hätten Sie meinen Kollegen und nicht mich verfolgt schon richtig, aber das weiß man ja nicht.

Ein normales weiterfahren würde ich auch nicht als Fluchtversuch einstufen, aber wenn die Polizei keine Chance hat hinterher zu kommen, könnte sie das eventuell anders werten.

Laßt uns doch mal bei der Theorie bleiben, daß die Polizisten es als Fluchtversuch gewertet hätten.
Dann hätten sie vermutlich ihre Kollegen informiert und auf meinen Kumpel hätten die Beamten schon vor seiner Haustür gewartet. Was wäre dann Müßte er nur die eigentliche Owi von 25€ zahlen oder wie wäre da die Handhabung?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Kurator El Mobile


Also Weisung eines Polizeibeamten nicht nachgekommen, Owi, ich glaube max. 50€ lt. Katalog.
Eine Weisung hat der TE von den Beamten ja auch nicht erhalten.

Ist nur die Frage, wie die Polizisten die Weisung bzw den Fluchtversuch auslegen. Wenn die nachher sagen, dass das Anhaltesignal ignoriert wurde, dann kann schon was kommen.

Zitat:

Original geschrieben von Mindless75


Ich habe doch gar keine Weisung erhalten 😕

Eben. Ein "Fluchtversuch" ist keineswegs strafbar, allenfalls die Verletzung anderer Vorschriften, die bei dieser Gelegenheit passieren könnte ...

Gruß vom bösen Dieter

Ok dann Danke an Kurator El Mobile und dem pösen Dieter, hätte nicht gedacht das es so einfach ist, wieder was gelernt. 🙂

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Hätten sie es auf dich abgesehen, dann würden sie schon längst vor deiner Haustür stehen.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Hätten sie es auf dich abgesehen, dann würden sie schon längst vor deiner Haustür stehen.

Das weiß ich selber, steht im Startpost, lesen hilft 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Mindless75


Ok dann Danke an Kurator El Mobile und dem pösen Dieter, hätte nicht gedacht das es so einfach ist, wieder was gelernt. 🙂

Nichts zu danken. Für Deinen weiteren Lebensweg ist vielleicht noch interessant, dass auch ein Gefängnisausbruch nicht mit Strafe bewehrt ist, sofern Du einige Dinge beachtest 😁

http://www.pm-magazin.de/.../ist-ein-gef%C3%A4ngnisausbruch-strafbar

(Das stellt keine Aufforderung zum Ausbruch dar, denn das wäre strafbar)

Der TE sollte noch angeben, daß sein Bild aus Google earth herauskopiert ist, nicht daß deren "Polizei /Abmahnanwälte" plötzlich vor der Tür stehen.😁😛😮

wen das n streifenhörnchen war dann hat der a) ne fette soundanlage wo er "ey rechts ran aber zackig" brüllen kann und b) einen sehr alten tft monitor auf dem dach wo "STOP" draufsteht.

bei einem zivilwagen sieht das anders aus! vom kindergarten kumpel die mutti ist begeisterte porsche fahrerin. diese wurde auch mal von einer zivilstreife gestopt...bzw die hams halt versucht. aber gegen n gt3 hast eben mit dem 520er diesel keine sonne. die wurde dann zuhause aufgesucht mit den worten: "wir sind ihnen ja nicht hinterher gekommen"...da hatte es sich auch mit anzeige. woher willst den wissen das die von dir was wollen?

ich würd dem ganzen ganz gelassen entgegen sehen, WEN die autobahn den offen war.

Zitat:

Original geschrieben von StevieMUC


Wenn Sie Euch verfolgt haben, dann ist die Story schon irgendwie geil. Ich stell mir das so vor, da sieht die Polizei zwei tiefergelegt Rennwagen mit röhrenden Motoren an sich vorbeifahren, denkt sich, die kontrollieren wir mal ob die überhaupt eine Zulassung haben. Vielleicht haben davor irgendwelche Anwohner der Polizei gemeldet, dass da zwei Rennautos mit einem Affenzahn zum Spaß irgendwelche Hügel hochheizen, und sie standen da und haben auf Euch gewartet. Und dann gebt ihr einfach Gas und zieht auf der AB davon. Die müssen sich doch ganz schön geärgert haben, dass sie nur irgendeinen Opel oder VW fahren, der nur 200 geht 😁

Ich weiß, das beantwortet Deine Frage nicht, aber ich finde die Story cool. 🙂

Dito, kann man sich sehr schön bildlich vorstellen. Mit welchen Wagen warste denn unterwegs? Ein Streifenwagen hat je gegen keinen deiner Wagen eine Chance 😁

In USA müßen sie dich überholen und dann anhalten. 😉

Nur wegen Blaulicht weit hinten irgendwo muß man ja nicht gleich rechts ranfahren.

Hab auch schon mal versucht zu flüchten, wurde leider von einem langsameren Fahrzeug vor mir aufgehalten.

Man darf "flüchten", solange man die Verkehrsregeln beachtet und bei direkter Aufforderung "Stop Polizei" auch anhält.

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI


In USA müßen sie dich überholen und dann anhalten. 😉

Nur wegen Blaulicht weit hinten irgendwo muß man ja nicht gleich rechts ranfahren.

Hab auch schon mal versucht zu flüchten, wurde leider von einem langsameren Fahrzeug vor mir aufgehalten.

Man darf "flüchten", solange man die Verkehrsregeln beachtet und bei direkter Aufforderung "Stop Polizei" auch anhält.

Das ist eben die Frage, ich meine auch gelesen zu haben, einem Zivilfahrzeug mit Zivilpersonen(keine Uniform) aber mit Polizeikelle muss man nicht unbedingt folgen, weil es könnte ja auch jmd. anderes sein?!

Zitat:

Original geschrieben von Kurator El Mobile


Nichts zu danken. Für Deinen weiteren Lebensweg ist vielleicht noch interessant, dass auch ein Gefängnisausbruch nicht mit Strafe bewehrt ist, sofern Du einige Dinge beachtest 😁

http://www.pm-magazin.de/.../ist-ein-gef%C3%A4ngnisausbruch-strafbar

Hehe, ob du es glaubst oder nicht, das wußte ich schon, obgleich ich keinerlei Ambitionen hege überhaupt hinein zu kommen. 😛

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


woher willst den wissen das die von dir was wollen?

Gar nicht. War einfach nur ein Bauchgefühl in Verbindung mit der Erfahrung das man mit diesen Wagen fast von jeder Streife zur Kontrolle angehalten wird.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


ich würd dem ganzen ganz gelassen entgegen sehen, WEN die autobahn den offen war.

Ich mach mir da überhaupt keinen Kopf, habe mir ja nichts zu Schulden kommen. Es ging mir wie gesagt nur um Prinzip, bzw. wie die rechtliche Lage in einem solchen Fall aussehen würde, da ich in der StVO nichts konkretes gefunden habe.

Zitat:

Original geschrieben von CaptainKoks


Dito, kann man sich sehr schön bildlich vorstellen. Mit welchen Wagen warste denn unterwegs?

Mit Silvia & Supra waren wir unterwegs, beides 1,2 LG Wagen.

Zitat:

Original geschrieben von Mindless75


Gar nicht. War einfach nur ein Bauchgefühl in Verbindung mit der Erfahrung das man mit diesen Wagen fast von jeder Streife zur Kontrolle angehalten wird.

Das glaub ich, würd ich als Polizist glaube ich auch machen 😁

§ 49 Ordnungswidrigkeiten
(3) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig
3.
entgegen § 38 Abs. 1, Abs. 2 oder 3 Satz 3 blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn oder allein oder gelbes Blinklicht verwendet oder entgegen § 38 Abs. 1 Satz 2 nicht sofort freie Bahn schafft,

Aber mit ganz schnell wegfahren schafft ihr ja genauso freie Bahn, also müsst ihr wohl nichts rechts ran fahren.
Von daher 😉

ich bin vor jahren mal nachts auf der autobahn mit karacho an einem streifenwagen vorbei. ehrlicherweise muß ich zugeben ich hatte unnötigerweise die nebler an ;-) kurz nach dem ich die überholt habe, hab ich gesehen das die hinter mir mit blaulicht kommen. ich also rechts rüber und warte auf die grünen männer dass sie mich überholen. leider hatten die wohl etwas weniger ps und als sie gemerkt haben dass sie nicht rankommen haben die mehrmals die lichthupe verpasst. bin dann netterweise rechts auf die standspur, und die wollten mich auch tatsächlich anhalten. kam dann aber nur eine kleine belehrung über die nebler sonst nix. ansonsten hätte ich denen mal eine kurze belehrung über die benutzung der lichthupe gegeben ;-)

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