Kostenvoranschlag durch Versicherung gekürzt. darf die das?

Hallo,

vor kurzem ist mir eine ältere Damen in meinen Audi reingefahren. Ihre Versicherung wollt kein Gutachten sondern einen Kostenvoranschlag haben. Also habe ich bei meinem Audi-Vertragspartner einen erstellen lassen und an die Versicherung geschickt. Die Werkstatt hat den Schaden mit 1300 Euro ohne MwSt. beziffert. Heute habe ich von der Versicherung ein Schreiben bekommen, in dem steht, dass eine freie Werkstatt in meiner nähe den Schaden für 950 Euro beheben will und das man mir nur 950 Euro auszahlt.

Meine Frage ist jetzt, darf die Versicherung sowas überhaupt machen? Kann sie mir vorschreiben, dass ich mein Fahrzeug bei irgendwelchen Fuschern reparieren lassen muss?

Danke euch schonmal für eure Hilfe.

Beste Antwort im Thema

@runabaout:
Auch wenn ich nichts davon halte,  stumpfsinnig Urteile aufzulisten, weil es nichts mit juristischer Arbeit zu tun hat, schalte ich mich jetzt doch hier ein:
Es ist schlechterdings nicht richtig, wenn Du behauptest, Deine hier vertretene Ansicht entspricht der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung.

Das viel (und oftmals falsch) zitierte Porsche-Urteil des BGH betraf einen sogenannten  Altfall:
Der Sachverhalt trug sich vor Erlass der Gruppenfreistellungsverordnung 1400/2002 zu. Mit dieser GVO hat hat die EU-Kommission dafür gesorgt, dass den freien Werkstätten das erforderliche know-how und die Ersatzteile, die erforderlich sind, um nach Herstellervorgaben zu reparieren,  von den KFZ-Herstellern zur Verfügung gestellt werden müssen.

Die Überlegung des BGH, dass der Verweis auf eine freie Werkstatt zu qualitativen Nachteilen führen kann, ist inzwischen hinfällig. Ein messbarer Qualitätsunterschied ist nicht mehr erkennbar, da die äußeren Umstände für alle gleich sind.

Aus diesem Grund wird man davon ausgehen müssen, dass die Rechtsprechung im Moment ca. 50/50 entscheidet.
Wenn Deine Rechtsquellen auch mal die Urteile ins Netz stellen würden, die sie verloren haben und nicht immer nur die lauthals bejubeln würden, die sie gewonnen haben, hättest Du vielleicht ein etwas realistischeres Bild. 

Wenn ich mich richtig erinnere, gab es sogar hier beei MT mal eine lange Auflistung.
Aber wie gesagt: Wir spielen hier nicht Jura-Quartett: wer am meisten Urteile hat, gewinnt...

Zur Sache selbst:
Die ganze Debatte betrifft -wie hier schon mehrfach betont wurde- nur die fiktive Abrechnung. Wenn der TE sein Wagen in der Markenwerkstatt reparieren lässt, bekommt er das auch bezahlt.

Aber für die fiktive Abrechnung ist der Verweis zulässig, denn wieso sollte derjenige besser gestellt werden, der fiktiv seinen Schaden auf Marken-Niveau abrechnet (und hinterher soweiso zum Dellendoktor geht😎), als derjenige, der seinen Schaden gleich in der freien Karosseriewerkstatt seines Vertrauens reparieren lässt, auch wenn sie keinen Stern auf dem Dach trägt??

Um die Argumentation nachzuvollziehen müsst ihr den Spieß nur herumdrehen:
Der "Gekürzte" bekommt nicht weniger als ihm zusteht. er verlangt mehr, als die anderen. Und dafür gibt es keine vernünftige Rechtfertigung (mehr).

Gruß
Hafi

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Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Aber für die fiktive Abrechnung ist der Verweis zulässig, denn wieso sollte derjenige besser gestellt werden, der fiktiv seinen Schaden auf Marken-Niveau abrechnet (und hinterher soweiso zum Dellendoktor geht😎), als derjenige, der seinen Schaden gleich in der freien Karosseriewerkstatt seines Vertrauens reparieren lässt, auch wenn sie keinen Stern auf dem Dach trägt??

Es kann doch keineswegs generell davon ausgegangen werden, dass derjenige besser gestellt würde.

Schließlich erhält er bei fiktiver Abrechnung ja nur einen um die MwSt. verminderten Betrag, mit dem er ein Auslangen zu finden hat, sofern er nicht doch noch irgendwann in die konkrete Abrechnung unter Vorlage einer Rep.-Rechnung übergeht.

Und ob die Reparatur hinterher bei einem Dellendoktor einwandfrei ist, und sich nicht etwa bei einer späteren Veräußerung für den Geschädigten noch abträglich auswirkt, steht ja noch auf einem ganz anderen Blatt (das den Versicherer nicht interessiert, schon klar).

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Es kann doch keineswegs generell davon ausgegangen werden, dass derjenige besser gestellt würde.

...als derjenige, der sein Fahrzeug in die freie Werkstatt stellt. Soviel Zeit muss sein😁

Und da steht er natürlich besser, denn er hat sich die gleiche Leistung (Reparatur seines Fahrzeugs) höher entschädigen lassen.

Die Steuer darfst Du da nicht mitrechnen, denn die steht nur dem Staat zu. In unserem Beispiel bekommt sie keiner der beiden. Vor der Gesetzesreform (zu 249 BGB) war die Differenz nur noch extremer als heute.

Hafi

Hier kommt immer nur zur Sprache, daß der Geschädigte eventuell besser gestellt werden könnte. Hat schon einmal jemand darüber nachgedacht, daß das Ziel der Kostenvoranschlags-Kürzung durch die Versicherung auch eine Besserstellung des Versicherungsunternehmens sein könnte...?

Was verstehst Du denn unter Besserstellung der Versicherung?
Ich kenne keine Gesellschaft, deren Schaden/Kosten-Quote ausgeglichen wäre. Sprich: In der KFZ-Sparte wird Jahr für Jahr mehr bezahlt, als eingenommen wird.
Und da Versicherungen nicht die Heilsarmee sind, holen sie sich das Geld von uns allen zurück.
Prämienerhöhungen ebenfalls Jahr für Jahr.
Und da ich wiederum auch nicht die Heilsarmee bin, habe ich keine Lust, die Begehrensneurosen der anderen zu finanzieren.

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@ TE

also was ist denn nun ?

Was hast du vor ?

reparieren lassen oder fiktiv abrechnen ?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke
Hier kommt immer nur zur Sprache, daß der Geschädigte eventuell besser gestellt werden könnte. Hat schon einmal jemand darüber nachgedacht, daß das Ziel der Kostenvoranschlags-Kürzung durch die Versicherung auch eine Besserstellung des Versicherungsunternehmens sein könnte...?

Da denken Leute - die im Gegensatz zu dir- quasi jeden Tag mit so etwas konfrontiert werden schon und intensiv drüber nach 🙄

Und die posten hier auch. 

Hast du Ahnung von der Materie ? (nein hast du nicht, nicht wirklich), dann poste qualitativ sinnvolle Beiträge.

Ansonsten:

Lese und lerne !!

Sorry, aber so ist es nun mal. Hier haben nämlich von den Profis beide Seiten, alle ein wenig Recht, oder auch nicht. 

Aber du bist kein Profi und ich meine, dass es Zeit wird, dass dir das mal einer sagt....

Nimm es bitte nicht persönlich.

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Es kann doch keineswegs generell davon ausgegangen werden, dass derjenige besser gestellt würde.
...als derjenige, der sein Fahrzeug in die freie Werkstatt stellt. Soviel Zeit muss sein😁

N´abend.

Den zeitlichen Aufwand hätt´ste Dir (Schadenminderungspflicht gem. §254 BGB beachten!) sparen können. 😁

Denn auch in Relation zur freien WS kann man nicht pauschal davon ausgehen, dass er stets besser gestellt würde.
Beispiel: Eine Reparatur in der markengeb. WS führe voraussichtlich zu Kosten von 2.499,- € inkl. MwSt. Bei fiktiver Abrechnung gibt´s für den Ersten (oder auch nicht 😁) 2.100,- € Cash in de Täsch. Die Reparatur des gleichen Schadens an dem Fzg. eines Zweiten hat in einer freien WS 2.100,99 € inkl. MwSt. gekostet.
Worin wäre der erste nun besser gestellt?

Variante: Der Zweite lässt den Schaden bei einer jwd im Umkreis von 50Km liegenden, von vielen geschätzten Freien reparieren, für verlockende 1.299,- € inkl. MwSt. Der geschulte Blick würde Staubkörnchen im Lack, 4mm Spachtelaufbau, eine leicht abstehende Zierleiste, ein komisches Türknarzen, ein ovales Spiegelbild des eigenen, eigentlich runden Kopfes, o.ä. erkennen. Das ungeschulte Auge des schwerhörigen Zweiten findet die Reparatur "Das war Spitze" und lacht sich über die Mondpreise der - rofl - markengeb. WS - rofl - einfach nur schlapp. "Die spinnen ja, die Römer."
Der Erste und mit einem geschulten Auge ausgestattete würde - Fehler passieren halt überall mal 😁 - 2.100,- € ausgezahlt bekommen.
Worin wäre der erste nun besser gestellt?

Zitat:

Und da steht er natürlich besser, denn er hat sich die gleiche Leistung (Reparatur seines Fahrzeugs) höher entschädigen lassen.

Ganz am Anfang steht der

Vermögensschaden

, den es zu ersetzen gilt. Warum sollte die Wiederherstellung des wirtschaftlichen Zustands vor Schadeneintritt sich bei fiktiver Abrechnung nach den von VS der Schädiger mit freien WS ausgehandelten Verrechnungssätzen bemessen, die im Falle der fiktiven Abrechnung ohnehin nur auf dem Papier Bestand haben?

Zitat:

Die Steuer darfst Du da nicht mitrechnen, denn die steht nur dem Staat zu. In unserem Beispiel bekommt sie keiner der beiden.

So gesehen ist der Zweite, der direkt über die freie WS abrechnet, am schlechtesten gestellt. Er kann das gezahlte Geld noch nicht mal in den Händen halten ... 🙁😁

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Und da ich wiederum auch nicht die Heilsarmee bin, habe ich keine Lust, die Begehrensneurosen der anderen zu finanzieren.

Verständlich, aber:

Imho würde dies in letzter Konsequenz und im Kontext dieses threads bedeuten, dass an sich kein wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch eine Reparatur in einer markengebundenen Vertragswerkstätte durchführen ließe und deshalb auch bei fiktiver Abrechnung nicht deren Verrechnungssätze fordern dürfte.😉

Und noch eine abschließende Frage: Wie sollen eigentlich unabhängige Gutachter, falls der Geschädigte eine fiktive Abrechnung begehrt, den Vermögensschaden objektiv feststellen können? Sollen sie sich von den VS der Schädiger Weisungen erteilen lassen, wie niedrig der aktuell niedrigste Verrechnungssatz der Partnerwerkstatt xy ist? Doch wohl nicht, oder doch? Oder muss dann im Hintergrund noch ein zweiter Gutachter (der VS?) tätig und bezahlt werden, der die "wahre Höhe" des Vermögenschadens eruiert? Woraufhin der Streit mit dem Geschädigten losbricht, dieser mitsamt einem RA ein Gericht aufsucht, das dann noch einen Gutachter beauftragt, der die ultimative Schadenhöhe feststellt, womöglich noch auf den Verrechnungssätzen einer 😰 markengeb. WS, sodass der Prozess für die VS den Jordan runtergeht, was mit weiteren Kosten verbunden ist, die wir dann alle 😰 - ja sind wir denn die Heilsarmee? - mit unseren Prämien zu begleichen haben... 😕

Gruß Elk_EN

Ein sachlich und argumantivier Beitrag. Danke das es so etwas auch gibt und viel Lob an die ausführliche Darlegung.

Zitat: }Oder muss dann im Hintergrund noch ein zweiter Gutachter (der VS?) tätig und bezahlt werden, der die "wahre Höhe" des Vermögenschadens eruiert?{

Erinnert eher an den Wunschgedanken der Assekuranzen ... Aber ich halte mich zurück

das ist ja angenehmerweise in diesem unterforum auch moeglich.
von "dummen" neulingsfragen bis zu kleinen reibereien, wird im regelfall alles sachlich besprochen.
daher ein GROSSES lob an die SV und auch die VS jungs die hier doch eher miteinander, als gegeneinander arbeiten.....
wären mal alle MT unterforen so "problemlos" bei gleichzeitig anderer meinung 😉
Harry

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN



Denn auch in Relation zur freien WS kann man nicht pauschal davon ausgehen, dass er stets besser gestellt würde.
Beispiel: Eine Reparatur in der markengeb. WS führe voraussichtlich zu Kosten von 2.499,- € inkl. MwSt. Bei fiktiver Abrechnung gibt´s für den Ersten (oder auch nicht 😁) 2.100,- € Cash in de Täsch. Die Reparatur des gleichen Schadens an dem Fzg. eines Zweiten hat in einer freien WS 2.100,99 € inkl. MwSt. gekostet.
Worin wäre der erste nun besser gestellt?

Wenn ich zu der späten Stunde noch richtig rechne, beträgt der Vorteil des fiktiv Abrechnenden in Deinem Beispiel genau 334.46 EUR

Du vergleichst schon wieder brutto mit netto.

Nehmen wir doch einfach an, der Anspruchsteller sei vorsteuerabzugsberechtigt. Dann ist der Unterschied doch offensichtlich.

Variante: Der Zweite lässt den Schaden bei einer jwd im Umkreis von 50Km liegenden, von vielen geschätzten Freien reparieren, für verlockende 1.299,- € inkl. MwSt. Der geschulte Blick würde Staubkörnchen im Lack, 4mm Spachtelaufbau, eine leicht abstehende Zierleiste, ein komisches Türknarzen, ein ovales Spiegelbild des eigenen, eigentlich runden Kopfes, o.ä. erkennen. Das ungeschulte Auge des schwerhörigen Zweiten findet die Reparatur "Das war Spitze" und lacht sich über die Mondpreise der - rofl - markengeb. WS - rofl - einfach nur schlapp. "Die spinnen ja, die Römer."
Der Erste und mit einem geschulten Auge ausgestattete würde - Fehler passieren halt überall mal 😁 - 2.100,- € ausgezahlt bekommen.
Worin wäre der erste nun besser gestellt?

Ja,

das ist bestimmt auch ein interessanter Fall, hat aber jetzt doch eher wenig Bezug zum Thema, oder?

Mit irgendwelchen Spachtelkünstlern haben wir es hier nun ganz sicher nicht zu tun. Das dürfte wohl unstreitig sein.

Zitat:

Und noch eine abschließende Frage: Wie sollen eigentlich unabhängige Gutachter, falls der Geschädigte eine fiktive Abrechnung begehrt, den Vermögensschaden objektiv feststellen können? Sollen sie sich von den VS der Schädiger Weisungen erteilen lassen, wie niedrig der aktuell niedrigste Verrechnungssatz der Partnerwerkstatt xy ist? Doch wohl nicht, oder doch? Oder muss dann im Hintergrund noch ein zweiter Gutachter (der VS?) tätig und bezahlt werden, der die "wahre Höhe" des Vermögenschadens eruiert? Woraufhin der Streit mit dem Geschädigten losbricht, dieser mitsamt einem RA ein Gericht aufsucht, das dann noch einen Gutachter beauftragt, der die ultimative Schadenhöhe feststellt, womöglich noch auf den Verrechnungssätzen einer 😰 markengeb. WS,
Womöglich auch nicht?

Dazu nur eine Gegenfrage: Was wäre denn die Alternative?

Du gestattest, dass ich auch ein wenig fantasiere:

Wir stellen einfach einen Container mit Bargeld auf den Hof und jeder nimmt sich den Stundensatz heraus, der ihm gerade gefällt oder rechnet eben die Reparturkosten ab, die er gerade gebrauchen kann, ob sie nun angebracht sind oder nicht?

Ernsthaft:

Die Aufgabenstellung für den SV ist doch, den  tatsächlich erforderlichen Kostenaufwand  für die sach- und fachgerechte Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes zu ermitteln.

Wenn es technisch nachvollziehbare Gründe gibt, warum dies nur in einer bestimmten Werkstatt zu bestimmten Kursen möglich ist (z.B. bei Spezialfahrzeugen, Motorrädern, LKW oder wenn z.B. der Reparaturauftrag bereits an eine bestimmte Werkstatt vergeben ist), dann ist doch auch selbstverständlich, dass diese Kosten ausgeglichen werden. Auch bei fiktiver Abrechnung.

Und die meisten SV  kalkulieren doch auch genau so.

Hier geht es doch um die 08/15 Reparaturen an ganz normalen Serien-PKW, die eben jeder gute Karosseriebetrieb nicht schlechter (manchmal sogar besser) macht, als jede Markenwerkstatt.

Und wenn der SV weiß, dass die Fa. Müller genau diesen Schaden zu einem geringeren Stundensatz repariert, als  die Fa. AudiBMWMercedesOpel Müller, und sich die Qualität nicht unterscheidet: warum sollte er nicht mit dem Stundensatz der Fa. Müller  rechnen?

Bei einer Weiterung durch Vergabe des tatsächlichen Auftrags an die andere Fa. wird ohnehin nach Rechnung reguliert.

Gruß
Hafi

Elk_EN´s Beitrag bringt es prägnant auf den Punkt:

Es ist nicht das Behehren der Assekuranzen im Vordergrund, sondern eher das der des Geschädigten. Wie dieser seinen ihm entstandenen Vermögensschaden händelt, ob billig Reparatur, markengebundener Fachwerkstatt oder fiktiver Abrechnung, kann nicht Grundlage der Naturalrestitution sein. Hier würden Eingriffe in die Persönlichkeitesrechte geschaffen. Siehe BGB &249:

"(1)Wer zum Schadenersatz verpflichtet ist, hat den Zustand (wieder)herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist."

Klar, deutlich und unmißverständlich... oder?

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Wir stellen einfach einen Container mit Bargeld auf den Hof und jeder nimmt sich den Stundensatz heraus, der ihm gerade gefällt oder rechnet eben die Reparturkosten ab, die er gerade gebrauchen kann, ob sie nun angebracht sind oder nicht?

Gruß
Hafi

Und ab Morgen bestimme ich was mir an Versicherungsbeiträgen gefällt, oder nicht...

Seit wann bestimmen fremde Betriebe was ich an Aufwendungen habe und was nicht...

Genau mit dieser Menthalität richten wir unsere Wirtschaft zu Grunde. Willkommen in  der Geiz ist Arbeitzplatzabbaumenthalität... Und ab Morgen, übermorgen regulieren ... ach was red ich da, ist eh Perlen vor die Säue werfen!!!

Zitat:

Original geschrieben von die Sachverstaendige


Klar, deutlich und unmißverständlich... oder?

Wenn es so wäre, bräuchte man sich wohl kaum seit Jahren darüber streiten.

Insbesondere was das "unmissverständlich" angeht, hab ich mächtige Zweifel.

Zitat:

Original geschrieben von die Sachverstaendige



Genau mit dieser Menthalität richten wir unsere Wirtschaft zu Grunde. Willkommen in  der Geiz ist Arbeitzplatzabbaumenthalität... Und ab Morgen, übermorgen regulieren ... ach was red ich da, ist eh Perlen vor die Säue werfen!!!

Mach Dir da mal keine Sorgen. Da waren wieder keine Perlen dabei.

Grunz.

Hafi

Der Sparwille der Versicherungen ist sicher löblich und aller Ehren wert, steht aber nunmal bei Haftpflichtschäden nicht im Vordergrund.

Die (zumindest theoretische) "Toplösung" aus der Sicht des Geschädigten ist tatsächlich die vollständige Reparatur in der herstellergebundenen Vertragswerkstatt auf der Basis eines neutralen Gutachens. Zunächst sorgt das neutrale Gutachten dafür, daß (für den Fall der Fälle) gerichtsverwertbares Beweismaterial verfügbar ist, aber es stellt dem Geschädigten auch alle notwendigen Informationen zur Verfügung, um eine für ihn "richtige" Entscheidung treffen zu können. Unabhängig von der Interessenlage Dritter.
Bei der Reparatur in dieser Werkstatt ist er _sicher_, daß sein Fahrzeug mit originalen Ersatzteilen, nach den Vorgaben des Herstellers und(!) kontrolliert vom QM-System eben dieses Herstellers instandgesetzt wird. Zudem erhält der Geschädigte so eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation des Schadens sowie dessen Instandsetzung.

die "zweitbeste" Lösung ist Gutachten und Reparatur in freier Werkstatt mit Rechnung.
die "drittbeste" Lösung ist GA und Rep. ohne Rechnung
die "viertbeste" Lösung ist KV und Rep. ohne Rechnung

Außer der "Toplösung" führen alle anderen Lösungen zu Nachteilen für den Geschädigten - genauer gesagt: zu Schäden an seinem Vermögen:
Bei der Reparatur in der freien Werkstatt riskiert der Geschädigte Garantie- und Kulanzansprüche (auch bei "Altfahrzeugen", z.B. Korrosionsschäden), bei Fahrzeugen ab etwa 2000 erfordern hochfeste Stähle u. U. besondere Schweißtechniken und -maschinen und Herstellerinformationen zum Material etc. pp.. Wissen, über das freie Werkstätten idR nicht oder nicht in der erforderlichen Tiefe verfügen (wer's nicht glaubt, kontaktiere z. B. die Fachabteilung Schweißtechnik an der TH Aachen). Andere Hersteller verwenden Techniken wie MIG-Löten, um Gefügeveränderungen zu vermeiden - eine Technik, die dann auch bei Reparaturarbeiten angewendet werden muß. Ich kenne keine(!) freie Werkstatt in der Region, insbesondere keine Partnerwerkstatt von Versicherungen, die über derartige Maschinen verfügt - was bei den Kosten aber auch nicht verwundert.

Bei Reparaturen ohne Rechnung verzichtet der Geschädigte auf jegliche Gewährleistung, es erfolgt keinerlei Dokumentation der Instandsetzung, über die Qualität derselben kann man nur spekulieren.

Und jetzt die Gretchenfrage:
Unstreitig ist es allein Sache des Geschädigten, was er mit seinem Vermögen (hier repräsentiert durch sein Auto) anstellt. Die Versicherung hat einzig dafür zu sorgen, daß dem Geschädigten kein Vermögensschaden entsteht. Wenn der Geschädigte also erklärt, er wolle sein Auto nicht reparieren, mithin fiktiv abrechnen - wie berechnet sich nun sein Vermögensschaden?
Vor dem Hintergrund obiger Ausführungen sicher auschließlich nach der "Toplösung", denn ausschließlich hier ist gewährleistet, daß das Fahrzeug vollständigund sachgerecht und mit den geringsten verbleibenden Restrisiken instandgesetzt wird.

Gretchenfrage2:
Bereichert sich der Geschädigte, wenn er nach der Toplösung fiktiv abrechnet, aber nach einer anderen Lösung reparieren läßt? Oder gar überhaupt nicht repariert?
Ohne Reparatur reduziert sich der Fahrzeugwert erheblich, ein potentieller Käufer wird regelmäßig die höchstmöglichen Reparaturkosten in Abzug bringen wollen, selbstverständlich incl. MwSt., obwohl der Geschädigte ohne MwSt. entschädigt wurde. Die "Bereicherung" entpuppt sich dann sehr schnell als Verlust. Allenfalls wenn der Geschädigte das Fahrzeug bis zum Lebensdauerende nutzt, hätte er einen Gewinn. Kommt es aber während der Nutzungsdauer zu weiteren Schäden, "gewinnt" der Schädiger bzw. sein Versicherer aufgrund des geringeren Fahrzeugwertes und/oder aufgrund der Tatsache, daß ein zerstörtes Bauteil nicht weiter zerstört werden kann. Die (vorübergehende) "Bereicherung" kann auch hier zum Verlust des Geschädigten führen, wenn nämlich z. B. das mit einem Heckschaden noch fahrbereite, aber erheblich im Wert geminderte Fahrzeug nach einem harmlosen Parkrempler als Totalschaden mit einem Wiederbeschaffungsaufwand von wenigen hundert Euro reguliert wird. Ob es zu einem Vermögenszuwachs beim Geschädigten kommt, kann seriös erst am Ende der Nutzungsdauer durch den Geschädigten beurteilt werden.

Bei Reparaturen ohne Rechnung fehlt es an einem wesentlichen Teil der Dokumentation, spätestens beim Verkauf des Fahrzeuges bzw. einen neuerlichen Schaden wird ein nicht unerheblicher Wertverlust vom Geschädigten zu tragen sein. Darüberhinaus verzichtet er auf jegliche Gewährleistung/Garantie/Kulanz. Ob es zu einem Vermögenszuwachs beim Geschädigten kommt, kann seriös erst am Ende der Nutzungsdauer durch den Geschädigten beurteilt werden.

Bei einer Reparatur mit Rechnung in der freien Werkstatt (nachdem zuvor die Reparatur in der Vertragswerkstatt fiktiv reguliert wurde) nach den Vorgaben eines Gutachtens reduziert sich der "Gewinn" des Geschädigten auf die Differenzen, die sich bei Verrechnungssätzen und Teilepreisen ergeben. Von dieser Differenz ist die MwSt. abzuziehen, die in der Vertragswerkstatt angefallen wäre, denn diese wird bei fiktiver Abrechnung bekanntlich nicht erstattet. Differenzen aus Teilepreisen sind regelmäßig Folge des Verzichts auf Originalersatzteile, während Differenzen bei Verrechnungssätzen häufig ihre Ursache in der Qualifikation der Mitarbeiter sowie der Werkstattausrüstung haben (also z. B. keine Schweißmaschine zur Bearbeitungg hochfester Stähle für 35TEuro, kein MIG-Lötgerät etc. pp.). Der "Gewinn" ist also zum Einen relativ gering, zum Anderen erkauft durch z. T. nicht unerhebliche (Sicherheits-)Risiken, je nach Fahrzeugalter zudem mit dem Verlust von Garantie- und Kulanzansprüchen verknüpft.

Fazit:
bei fiktiver Abrechnung ist zwischen dem Regulierungsbetrag und dem tatsächlich bezahlten Entgeld für die Reparatur häufig eine mehr oder minder hohe Differenz zu beobachten, die seitens der regulierenden Versicherung, aber oft auch vom Geschädigten selbst als "Gewinn" betrachtet wird. Seitens der Versicherungswirtschaft führt dieser "Gewinn" des Geschädigten zu Bestrebungen, die Schadenersatzleistung zu reduzieren. Dabei wird - bewußt oder unbewußt - übersehen, daß der Geschädigte nur bei sehr oberflächlicher Betrachtung tatsächlich einen Vermögenszuwachs realisiert und - sofern dieser tatsächlich eintritt - mit z. T. erheblichen Risiken für den Geschädigten verbunden ist. Eben wegen dieser Risiken ist eine tatsächliche Bereicherung des Geschädigten eher die Ausnahme denn die Regel, so daß im Umkehrschluß das erfolgreiche Kürzungsbegehren der Versicherung regelmäßig zum Vermögensschaden beim Geschädigten führt.

Anmerkung:
Wenn die KH-Sparte der Versicherungenn defizitär arbeitet, liegt die Ursache weniger an der Bereicherung der Geschädigten als vielmehr an der unzulänglichen Kalkulation der Beitragssätze. Da die KH eine "Türöffnerfunktion" hat, darf angenommen werden, daß die Beitragssätze im Rahmen einer Mischkalkulation ganz bewußt im defizitären Bereich angesiedelt sind und durch andere Produkte quersubventioniert wird. Ganz sicher ist es aber nicht im Sinne des Gesetzgebers, die KH-Sparte der Versicherungswirtschaft durch Risikoverlagerung auf den Geschädigten zu sanieren.

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