Kostenvoranschlag durch Versicherung gekürzt. darf die das?
Hallo,
vor kurzem ist mir eine ältere Damen in meinen Audi reingefahren. Ihre Versicherung wollt kein Gutachten sondern einen Kostenvoranschlag haben. Also habe ich bei meinem Audi-Vertragspartner einen erstellen lassen und an die Versicherung geschickt. Die Werkstatt hat den Schaden mit 1300 Euro ohne MwSt. beziffert. Heute habe ich von der Versicherung ein Schreiben bekommen, in dem steht, dass eine freie Werkstatt in meiner nähe den Schaden für 950 Euro beheben will und das man mir nur 950 Euro auszahlt.
Meine Frage ist jetzt, darf die Versicherung sowas überhaupt machen? Kann sie mir vorschreiben, dass ich mein Fahrzeug bei irgendwelchen Fuschern reparieren lassen muss?
Danke euch schonmal für eure Hilfe.
Beste Antwort im Thema
@runabaout:
Auch wenn ich nichts davon halte, stumpfsinnig Urteile aufzulisten, weil es nichts mit juristischer Arbeit zu tun hat, schalte ich mich jetzt doch hier ein:
Es ist schlechterdings nicht richtig, wenn Du behauptest, Deine hier vertretene Ansicht entspricht der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung.
Das viel (und oftmals falsch) zitierte Porsche-Urteil des BGH betraf einen sogenannten Altfall:
Der Sachverhalt trug sich vor Erlass der Gruppenfreistellungsverordnung 1400/2002 zu. Mit dieser GVO hat hat die EU-Kommission dafür gesorgt, dass den freien Werkstätten das erforderliche know-how und die Ersatzteile, die erforderlich sind, um nach Herstellervorgaben zu reparieren, von den KFZ-Herstellern zur Verfügung gestellt werden müssen.
Die Überlegung des BGH, dass der Verweis auf eine freie Werkstatt zu qualitativen Nachteilen führen kann, ist inzwischen hinfällig. Ein messbarer Qualitätsunterschied ist nicht mehr erkennbar, da die äußeren Umstände für alle gleich sind.
Aus diesem Grund wird man davon ausgehen müssen, dass die Rechtsprechung im Moment ca. 50/50 entscheidet.
Wenn Deine Rechtsquellen auch mal die Urteile ins Netz stellen würden, die sie verloren haben und nicht immer nur die lauthals bejubeln würden, die sie gewonnen haben, hättest Du vielleicht ein etwas realistischeres Bild.
Wenn ich mich richtig erinnere, gab es sogar hier beei MT mal eine lange Auflistung.
Aber wie gesagt: Wir spielen hier nicht Jura-Quartett: wer am meisten Urteile hat, gewinnt...
Zur Sache selbst:
Die ganze Debatte betrifft -wie hier schon mehrfach betont wurde- nur die fiktive Abrechnung. Wenn der TE sein Wagen in der Markenwerkstatt reparieren lässt, bekommt er das auch bezahlt.
Aber für die fiktive Abrechnung ist der Verweis zulässig, denn wieso sollte derjenige besser gestellt werden, der fiktiv seinen Schaden auf Marken-Niveau abrechnet (und hinterher soweiso zum Dellendoktor geht😎), als derjenige, der seinen Schaden gleich in der freien Karosseriewerkstatt seines Vertrauens reparieren lässt, auch wenn sie keinen Stern auf dem Dach trägt??
Um die Argumentation nachzuvollziehen müsst ihr den Spieß nur herumdrehen:
Der "Gekürzte" bekommt nicht weniger als ihm zusteht. er verlangt mehr, als die anderen. Und dafür gibt es keine vernünftige Rechtfertigung (mehr).
Gruß
Hafi
54 Antworten
@ATJ
Ich teile Deine Ansicht vollumfänglich.
Danke, dass Du dir die Zeit und Mühe nicht ersparst hast, diesen Beitrag zu verfassen,
der imho zum Besten zählt, was ich hier auf MT bisher gelesen habe.
Zitat:
Original geschrieben von ATJ
Außer der "Toplösung" führen alle anderen Lösungen zu Nachteilen für den Geschädigten - genauer gesagt: zu Schäden an seinem Vermögen:
Bei der Reparatur in der freien Werkstatt riskiert der Geschädigte Garantie- und Kulanzansprüche (auch bei "Altfahrzeugen", z.B. Korrosionsschäden),wirklich?
bei Fahrzeugen ab etwa 2000 erfordern hochfeste Stähle u. U. besondere Schweißtechniken und -maschinen und Herstellerinformationen zum Material etc. pp.. Wissen, über das freie Werkstätten idR nicht oder nicht in der erforderlichen Tiefe verfügen
Aber jede VWAudiBMWMercedes-Werkstatt verfügt über dieses Wissen und die Ausstattung?
Wieso gibt es dann noch Verbringungskosten?
Und steht dann immer ein Mitarbeiter der Markenwerkstatt neben dem freien Lackierer und sichert die Qualität?
Sorry, aber das hat wenig mit der Werkstattrealität zu tun.Bei Reparaturen ohne Rechnung verzichtet der Geschädigte auf jegliche Gewährleistung, es erfolgt keinerlei Dokumentation der Instandsetzung, über die Qualität derselben kann man nur spekulieren.
Bitte nicht vergessen:
Wir reden hier ausschließlich von fiktiver Abrechnung.
Wenn es dem Geschädigten nur auf einen der oben aufgeführten Punkte ankäme, würde er reparieren lassen.Und jetzt die Gretchenfrage:
Unstreitig ist es allein Sache des Geschädigten, was er mit seinem Vermögen (hier repräsentiert durch sein Auto) anstellt.richtig
Die Versicherung hat einzig dafür zu sorgen, daß dem Geschädigten kein Vermögensschaden entsteht. Wenn der Geschädigte also erklärt, er wolle sein Auto nicht reparieren, mithin fiktiv abrechnen - wie berechnet sich nun sein Vermögensschaden?
Vor dem Hintergrund obiger Ausführungen sicher auschließlich nach der "Toplösung", denn ausschließlich hier ist gewährleistet, daß das Fahrzeug vollständigund sachgerecht und mit den geringsten verbleibenden Restrisiken instandgesetzt wird.falsch.
Das unterstellt, dass jede Reparatur in einer freien Werkstatt minderwertig ist.
Das ist unhaltbar!!
Ich wage sogar zu behaupten, dass auch ein guter SV im Nachhineien nicht erkennen kann, ob eine Unfallinstandsetzung bei der einen oder anderen "Sorte" Werkstätten ausgeführt wurde. Zumal es ohnehin oft Misch-Werke sind s.o.Gretchenfrage2:
Bereichert sich der Geschädigte, wenn er nach der Toplösung fiktiv abrechnet, aber nach einer anderen Lösung reparieren läßt? Oder gar überhaupt nicht repariert?Nein, das tut er nicht und das ist vollkommen unstreitig.
Bei Reparaturen ohne Rechnung fehlt es an einem wesentlichen Teil der Dokumentation, spätestens beim Verkauf des Fahrzeuges bzw. einen neuerlichen Schaden wird ein nicht unerheblicher Wertverlust vom Geschädigten zu tragen sein. Darüberhinaus verzichtet er auf jegliche Gewährleistung/Garantie/Kulanz. Ob es zu einem Vermögenszuwachs beim Geschädigten kommt, kann seriös erst am Ende der Nutzungsdauer durch den Geschädigten beurteilt werden.
Bei einer Reparatur mit Rechnung in der freien Werkstatt (nachdem zuvor die Reparatur in der Vertragswerkstatt fiktiv reguliert wurde) nach den Vorgaben eines Gutachtens reduziert sich der "Gewinn" des Geschädigten auf die Differenzen, die sich bei Verrechnungssätzen und Teilepreisen ergeben. Von dieser Differenz ist die MwSt. abzuziehen, die in der Vertragswerkstatt angefallen wäre, denn diese wird bei fiktiver Abrechnung bekanntlich nicht erstattet.
Denkfehler. siehe weiter oben. Dem Geschädigten entsteht nie ein Anspruch auf den Steueranteil.
Differenzen aus Teilepreisen sind regelmäßig Folge des Verzichts auf Originalersatzteile,
Oder durch den Verzicht auf Ersatzteilaufschläge.
während Differenzen bei Verrechnungssätzen häufig ihre Ursache in der Qualifikation der Mitarbeiter
Reine Spekulation. Ich habe in (teuren) Vertragswerkstätten am eigenen Wagen schon Pfusch und dummes Geschwätz von Meistern erlebt, dass es einem schwarz vor Augen wird.
Diesmal kann ich Deinen Enthusiasmus, ELK_EN, nur bedingt nachvollziehen.
Gruß
hafi
Bei MT hinsichtlich der Stundenverrechnungssätze eine einheitliche Meinung zu erzielen, käme der Quadratur des Kreises gleich.
Zu unterschiedlich sind die Auffassungen aber ebenso unterschiedlich sind auch die Voraussetzungen – aber danach fragt hier offensichtlich niemand mehr.
Es macht schon einen Unterschied, ob wir über eine Reparatur von mehreren tausend Euro und einem starken Eingriff in das Karosseriegefüge eines Neufahrzeuges sprechen oder aber um einen simplen Blechschaden (und das sind nun einmal die meisten Schadenfälle, mit denen sich die KH-Versicherer zu beschäftigen haben) an einem älteren Gebrauchtfahrzeug.
Der TE – obwohl mehrfach gebeten – hat sich auch hierzu nicht geäußert – er wird wissen warum.
Wer will ohnehin behaupten, welcher Stundenverrechnungssatz – wohlgemerkt bei der fiktiven Abrechnung – der Richtige ist.
Es ist beispielsweise nicht selten, dass in einem Umkreis von rd. 30 km rd. ein Dutzend Vertragswerkstätten eines nicht unbekannten deutschen Automobilherstellers gibt und dort bei den Stundenverrechnungssätzen Unterschiede von über 20 Euro bestehen.
Warten wir es doch einfach mal ab wann und wie der BGH ergänzend zu seinem „Porsche-Urteil“ hierzu Stellung nehmen wird.
Wenn ich immer dieses Gerede um die Gleichwertigkeit der Instandsetzung höre…
Was bedeutet denn Gleichwertigkeit!?!
Eine Reparatur mag der einer anderen Gleichwertig sein, dennoch kann sie minderwertig auf Grund des Stellenwertes des Ausführers sein. Demnach ist die Qualität gleich, dass Image aber geringer.
Also kann man nicht, und gerade bei der fiktiven Abrechnung auf Gleichwertigkeit abstellen, in dem man auf einen Fachbetrieb ohne Markenbindung verweist. Gleichwertigkeit hat nichts mit der Qualität der durchgeführten Reparatur zu tun, eher mit dem Gesamteindruck, und dazu zählt nun mal auch der Name der herstellergebunden Betriebes. Spätestens im wiederverkauf des Fahrzeuges spiegelt sich dieses wieder. Und ja… dafür gibt es den merkantilen Minderwert ja schließlich. Nur, DER ist zeitbezogen und wenn ich als Interessent nachfrage wo das Fahrzeug instand gesetzt wurde und als Antwort Partnerwerkstatt der Versicherung erhalte…
Zitat von ATJ:
„Der Sparwille der Versicherungen ist sicher löblich und aller Ehren wert, steht aber nunmal bei Haftpflichtschäden nicht im Vordergrund.“
Auch wenn es jetzt einigen Usern nicht schmeckt. Aber es ist weder der Sparwille der Assekuranzen die dieses Schadensmanagment *leben* lässt, noch im Sinne der Beitragsreduzierung. Vielmehr sind hier offensichtlich die Ausschüttungen an Aktionäre und Prämien der Vorstände offenkundig. Klar sollte jedem sein: Eine Versicherung ist mittlerweile ein rein wirtschaftlich orientiertes Unternehmen und somit auch an einen Gewinn orientiertes. Damit plädiert sich auch eine Versicherung dazu Gewinne zu erwirtschaften. Welche Wege auf Grund der differenzierten Ansichten dazu eingeschlagen werden, sind hierbei strittig und müssen leider immer öfter auf Kosten von Steuerzahlern und Versicherten Entschieden werden.
Als Resümee abschließend angemerkt: Gleichwertigkeit hat weniger mit der Qualität als mit dem Image zu tun!
Ähnliche Themen
"bei Fahrzeugen ab etwa 2000 erfordern hochfeste Stähle u. U. besondere Schweißtechniken und -maschinen und Herstellerinformationen zum Material etc. pp.. Wissen, über das freie Werkstätten idR nicht oder nicht in der erforderlichen Tiefe verfügen
Aber jede VWAudiBMWMercedes-Werkstatt verfügt über dieses Wissen und die Ausstattung?
Wieso gibt es dann noch Verbringungskosten?
Und steht dann immer ein Mitarbeiter der Markenwerkstatt neben dem freien Lackierer und sichert die Qualität?
Sorry, aber das hat wenig mit der Werkstattrealität zu tun."
Aber Hallo Herr Hafi,
Wer steht den dem Kunden Rede und Antwort für Murks? Wer muss nacharbeiten? Glauben Sie echt, der herstellergebundene Betrieb schickt den Kunden zu der Lackiererei!!! Das wissen Sie genauso gut wie alle anderen Sachbearbeiter und argumentieren trotzdem mit diesem Argument…
Das selbst bei der jetzigen EU-Richtlinie die Hersteller auf dem Trockenem lassen, zumindest über die Gewährleistungszeit ist allgemein bekannt. Wie also soll ein freier Betrieb an Herstellerrichtlinien kommen? Und wenn doch einmal einer der User hier mit Hintergrundwissen so frei wäre: Ich bitte per PN oder Mail um eine Herstellrichtlinie VW Frontschaden für einen T5 und Passat Seitenschaden.
@die Sachverstaendige
Leider machst du deinem Namen keine Ehre und es wäre mal an der Zeit,
dass du auch einen sinnvollen Beitrag zu einer Frage schreibst
Man oh man..... 🙄
Jetzt haben wir endlich mal wieder einen schönen Fred, in welchem man wunderbar und sachlich Diskutieren kann (und selbst Delle sich mal etwas zurückhält 😁) und was passiert wieder ?
Gleich wird wieder Hass gepredigt, anders kann man das was die Sachverständige hier so ablässt wirklich nicht beschreiben.
Auch wenn es jetzt einigen Usern nicht schmeckt. Aber es ist weder der Sparwille der Assekuranzen die dieses Schadensmanagment *leben* lässt, noch im Sinne der Beitragsreduzierung. Vielmehr sind hier offensichtlich die Ausschüttungen an Aktionäre und Prämien der Vorstände offenkundig. Klar sollte jedem sein: Eine Versicherung ist mittlerweile ein rein wirtschaftlich orientiertes Unternehmen und somit auch an einen Gewinn orientiertes. Damit plädiert sich auch eine Versicherung dazu Gewinne zu erwirtschaften. Welche Wege auf Grund der differenzierten Ansichten dazu eingeschlagen werden, sind hierbei strittig und müssen leider immer öfter auf Kosten von Steuerzahlern und Versicherten Entschieden werden.
Was soll dieser Dünnpfiff bitte jetzt ?
Ein Versicherungsunternehmen war schon immer ein wirtschatfliches denkendes Unternehmen, da gibt es nämlich auch Arbeitplätze die erhalten werden müssen. Unterlasse doch hier deine peinlichen Politischen Einlassungen, wir sind hier nicht im Wahlkamp, das ist ein technisches Forum.
Kopiere den Mist hier raus und plaziere ihn auf der anderen Seite im www. da ist er besser aufgehoben.😠
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von die Sachverstaendige
"bei Fahrzeugen ab etwa 2000 erfordern hochfeste Stähle u. U. besondere Schweißtechniken und -maschinen und Herstellerinformationen zum Material etc. pp.. Wissen, über das freie Werkstätten idR nicht oder nicht in der erforderlichen Tiefe verfügen
Aber jede VWAudiBMWMercedes-Werkstatt verfügt über dieses Wissen und die Ausstattung?
Wieso gibt es dann noch Verbringungskosten?
Und steht dann immer ein Mitarbeiter der Markenwerkstatt neben dem freien Lackierer und sichert die Qualität?
Sorry, aber das hat wenig mit der Werkstattrealität zu tun."
Aber Hallo Herr Hafi,
Wer steht den dem Kunden Rede und Antwort für Murks? Wer muss nacharbeiten? Glauben Sie echt, der herstellergebundene Betrieb schickt den Kunden zu der Lackiererei!!! Das wissen Sie genauso gut wie alle anderen Sachbearbeiter und argumentieren trotzdem mit diesem Argument…
Das selbst bei der jetzigen EU-Richtlinie die Hersteller auf dem Trockenem lassen, zumindest über die Gewährleistungszeit ist allgemein bekannt. Wie also soll ein freier Betrieb an Herstellerrichtlinien kommen? Und wenn doch einmal einer der User hier mit Hintergrundwissen so frei wäre: Ich bitte per PN oder Mail um eine Herstellrichtlinie VW Frontschaden für einen T5 und Passat Seitenschaden.
schon mal was von z.b. Elsawin gehört ? Auch über den ZKF können Herstellerinformation beschafft werden. Die Beschaffung solcher Informationen ist keinfalls unmöglich, so wie du das hier glauben machen möchtest.
Un wenn einer meiner Kunden -zu denen im übrigen auch freie nicht Markengebundene KFZ- Betriebe gehöhren- (ist in deinem Unternehmen wohl anders, sonst würdest du diese Betriebe nicht als unfähig bezeichnen) da mal Bedarf hat helfe ich gern aus. 🙂
Siehe mal die Anlage.. 🙄
Im übrigen:
den Aktuellen Stand der Reparaturtechnik muss jeder Handwerker in seinem Gewerk Beherrschen. Im KFZ Gewerbe werden für so etwas Lehrgänge über Verbände und Zulieferer angeboten in welchen man sich weiterbilden kann.
So wie es bei uns Sachverständigen auch sein sollte.
Höherfeste Blech und Stähle sind heute kein Hexenwerk mehr und die Werkstätten (auch die freien Betriebe) sind darüber schon informiert, wie man die zu bearbeiten hat.
Gruß Delle
kann mir jemand sagen, unter welchem Aktenzeichen ich das Porsche-Urteil finde?
Werde einfach mal die Versicherung anschreiben und im Schreiben das Porsche-Urteil erwähnen. Mal schauen wie die reagieren werden.
Zitat:
Original geschrieben von vwdavid
kann mir jemand sagen, unter welchem Aktenzeichen ich das Porsche-Urteil finde?Werde einfach mal die Versicherung anschreiben und im Schreiben das Porsche-Urteil erwähnen. Mal schauen wie die reagieren werden.
Da wirst du es finden =
www.google.de