Kostenrisiko - Rechtsanwalt

Hallo allerseits (mal wieder),

es stellt sich mir folgende Frage:

Also wenn ich unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werde,
habe ich ja in aller Regel Anspruch auf übernahme der Rechtsanwaltskosten durch die gegnerische Versicherung.

Was ist aber, wenn ich netterweise zunächst darauf verzichte,
dann aber im Zuge der Regulierung, ein großer Brocken gestrichen wird, und ich dann einen Rechtsanwalt beauftrage.
Muss die gegnerische Versicherung den in voller Höhe tragen?
Oder wird werden die Kosten je nach rechtlichem erfolg gequotelt?

In letzter Zeit kommt es immer häufiger vor, dass ganz bitter zusammengekürzt wird, aber der geschädigte sich damit zufrieden gibt, weil es das Kostenrisiko eines Rechtstreits scheut.

Beste Antwort im Thema

Hi.
Die Versicherung erstattet die Kosten aus dem sog. Erledigungswert. Das heißt, dass für die Ermittlung der RA-Kosten die Entschädigungsbeträge berücksichtigt werden, die die Versicherung nach der Mandatierung des Anwalts noch bezahlt.

Was davor bereits bezahlt war, gilt als erledigt und kann daher vom RA nicht mehr abgerechnet werden.

Beispiel:
Du forderst von der Versicherung 5000 EUR.
Reguliert werden 4500.

Mit der Nachforderung weiterer 500 EUR beauftragst Du den RA.

Anwaltsgebühren können dann nur noch aus max. 500 EUR anfallen.

Ist die Forderung der restlichen 500 EUR begründet und wird der Betrag von der Versicherung doch noch reguliert, erhält der RA seine Gebühren aus 500 EUR vollständig von der Versicherung.

Sind nur 250 EUR begründet, erhält er von der Versicherung die Gebühren aus 250 EUR.

War die Regulierung mit 4500 EUR bereits korrekt, erhält er von der Versicherung nichts mehr.

In Variante 2. und 3. hat er aber nicht für Gotteslohn gearbeitet, sondern bekommt sein Geld von Dir.

In Variante 3 sollte dem Anwalt aber möglichst bereits im Vorfeld auffallen, dass die Forderung unbegründet ist, dann fällt nur noch die Gebühr für eine Erstberatung an.

Gruß
Hafi.

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Hi.
Die Versicherung erstattet die Kosten aus dem sog. Erledigungswert. Das heißt, dass für die Ermittlung der RA-Kosten die Entschädigungsbeträge berücksichtigt werden, die die Versicherung nach der Mandatierung des Anwalts noch bezahlt.

Was davor bereits bezahlt war, gilt als erledigt und kann daher vom RA nicht mehr abgerechnet werden.

Beispiel:
Du forderst von der Versicherung 5000 EUR.
Reguliert werden 4500.

Mit der Nachforderung weiterer 500 EUR beauftragst Du den RA.

Anwaltsgebühren können dann nur noch aus max. 500 EUR anfallen.

Ist die Forderung der restlichen 500 EUR begründet und wird der Betrag von der Versicherung doch noch reguliert, erhält der RA seine Gebühren aus 500 EUR vollständig von der Versicherung.

Sind nur 250 EUR begründet, erhält er von der Versicherung die Gebühren aus 250 EUR.

War die Regulierung mit 4500 EUR bereits korrekt, erhält er von der Versicherung nichts mehr.

In Variante 2. und 3. hat er aber nicht für Gotteslohn gearbeitet, sondern bekommt sein Geld von Dir.

In Variante 3 sollte dem Anwalt aber möglichst bereits im Vorfeld auffallen, dass die Forderung unbegründet ist, dann fällt nur noch die Gebühr für eine Erstberatung an.

Gruß
Hafi.

Also was lernen wir daraus. Hast du einen Unfall in dem du unverschuldet Geraten bist.
Gehe direkt zum Anwalt. Dann verdient der etwas mehr :-) grins.

Zitat:

Original geschrieben von acer2k


Also was lernen wir daraus. Hast du einen Unfall in dem du unverschuldet Geraten bist.
Gehe direkt zum Anwalt. Dann verdient der etwas mehr :-) grins.

Vor allem sollte man dabei auch überlegen, wieviel der RA bei den strittigen Differenzwerten noch verdient, besser formuliert, abrechnen darf. Die Summe ist in der Regel die anfallende Arbeit nicht wert, so kommt es immer öfter zu Problemen in solchen Fällen noch einen RA zu finden, der das Mandat übernimmt.

Es sind heute nicht nur Abstriche bei den Reparaturkostenkalkulationen zu erwarten, manche Versicherer meinen Absprachen mit einem grossen Dachverband für SV zu haben und spezielle Abrechnungslisten für die Sachverständigenhonorare vereinbart zu haben. Nur kein SV hat Kenntnis davon, es sei denn er ist (überwiegend) als Versicherungsagent tätig. Auch um diese Differenzen, so wie der korrekten Bezahlung von eventueller Wertminderung, Nutzungsausfall etc. kümmert sich der RA, sollte sie/er von vornherein beauftragt werden.

Letztendlich habe ich langsam das Gefühl, die Versicherer wollen nicht anders, als das der Geschädigte sein Recht mit Rechtsanwalten durchsetzen muss. Heutzutage sollte der Werdegang nach einem unverschuldeten Schaden mit einem anderen Verkehrsteilnehmer immer der Gang zum Sachverständigen und Rechtsanwalt sein. Man hat seine Ruhe, die Regulierung dauert nicht wirklich länger und Sprach- und Ausdrucksprobleme mit dem Versicherungsdeutsch gibt es dann auch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von paddye27



Letztendlich habe ich langsam das Gefühl, die Versicherer wollen nicht anders, als das der Geschädigte sein Recht mit Rechtsanwalten durchsetzen muss. Heutzutage sollte der Werdegang nach einem unverschuldeten Schaden mit einem anderen Verkehrsteilnehmer immer der Gang zum Sachverständigen und Rechtsanwalt sein. Man hat seine Ruhe, die Regulierung dauert nicht wirklich länger und Sprach- und Ausdrucksprobleme mit dem Versicherungsdeutsch gibt es dann auch nicht.

Ist doch verständlich, das Versicherungen Streitigkeiten lieber mit Anwälten anstatt mit den Versicherungskunden regeln wollen. Beide kennen die Rechtsmaterie, kommunizieren auf dem gleichen kognitiven Level und haben keine überzogenen Erwartungen. Einigungen sind somit bei einfach gelagerten Fällen schnell in Sicht.

Eine Versicherungsperson muss jedoch von der Versicherung durch mermaligen wechselseitigen Schreibverkehrin oft erst auf einen gewissen Wissensstand gebracht und meist von einem angesichts der aktuellen Rechtssprechung zu hohen Anspruchssockel heruntergeholt werden werden, was Zeit und damit Geld kostet. Nichts ist nerviger, als eine uneinsichtige Person einzunorden.

O.

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Zitat:

.....

Eine Versicherungsperson muss jedoch von der Versicherung durch mermaligen wechselseitigen Schreibverkehrin oft erst auf einen gewissen Wissensstand gebracht und meist von einem angesichts der aktuellen Rechtssprechung zu hohen Anspruchssockel heruntergeholt werden werden, was Zeit und damit Geld kostet. Nichts ist nerviger, als eine uneinsichtige Person einzunorden.

O.

Das ist wohl eher umgekehrt, denn die Geschädigten wurden von gegnerischen Versicherungen noch nie übervorteilt aber schon oft zu gering entschädigt! So verdienen sich die Vericherungsgiganten die goldene Nase und der Geschädigte bleibt auf der Strecke, oder warum gibt es versicherungsabhängige Gutachter und Gutachterorganisation wie C**expert oder contr**expert etc., die den lieben langen Tag nichts besseres zu tun haben als Geschädigte um Gelder zu prellen?

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Versicherer gerne mehr Geld ausgeben um einen sachverständigen Ansprechpartner zur Schadenregulierung zu haben, denn gerade das versuchen die Versicherer auch mit ihren merkwürdig anmutenden Komplettreparaturpaketen mit Mietwagen etc. zu unterbinden. Leider fallen immer noch viel zu viele Geschädigte auf die unlauteren Machenschaften der Versicherer herein. Aber wir arbeiten dran!

Schade paddye27.

Bis heute dachte ich, das Forum hätte einen weitern Sachverständigen gewonnen, der -wie Delle- willens und in der Lage ist, Sachlagen wertfrei und neutral, wie man es von einem Sachverständigen eigentlich zu erwarten hat, zu schildern.
Ich habe mich getäuscht.

Jetzt kommt also doch wieder nur der ewig gleiche Propaganda-Scheiß, den wir hier bei MT alle nicht gebrauchen können.

Für dieses "die Versicherungen sind nur nur Abzocker und nur wir SV verhelfen dem armen, betrogenen Opfer zu seinem Geld"-Geschwafel gibt es im Netz doch wirklich andere Plattformen.

Da können sich Angehörige von Berufsgruppen, die sich im Unfallgeschäft benachteiligt fühlen (obwohl sie ehrlicherweise zugeben müssten, dass sie sehr wohl gut davon leben können...), gegenseitig beim In-die-Suppe-weinen zuhören und sich beklagen, dass sie für Ihre Dienste zu wenig Geld bekommen (tatsächlich betrifft das nur einen Bruchteil der Versicherungsgesellschaften. Die große Mehrheit bezahlt SV-Honorare anstandslos und ungekürzt, sofern das Gutachten erforderlich war) und das dann als Verbraucherschutz verkaufen.

Oder bist Du vielleicht nur einer von den einäugigen Süßwassermatrosen, der hier erst ein paar Wochen Kreide frisst und dann vom Leder zieht?

Echt schade...
🙄
Hafi

Hallo,

ich schließe an dieser Stelle.

Ich muss es an dieser Stelle wohl nach einiger Zeit mal wieder etwas deutlicher artikulieren:
Ich werde hier keinerlei Polemik und/oder Stimmungsmache einer Seite dulden. Dafür können gern der heimische Stammtisch, die Leserbriefabteilung der regionalen Tageszeitung oder aber andere Foren des WWW genutzt werden.
Hier nicht.

Termini wie "prellen", "Goldene Nase verdienen" - selbstredend immer "auf Kosten der Geschädigten" (dort gibt es nie unberechtigte Ansprüche, nein...) - haben bitte zu unterbleiben.

Wenn es sachlich nicht geht und stattdessen Parolen kommen, werde ich einschreiten.
Es ist ausdrücklich erwünscht, Fragen der TEs zu beantworten und auf die zustehenden Rechte hinzuweisen - aber nicht, indem man jedes Mal die Verschwörungstheorien hervorholt. Das dient niemandem.

Wir werden diesen vermeintlichen Feldzug nicht hier führen. Das war bisher so und das bleibt so.

***GESCHLOSSEN***

Grüße
Schreddi

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