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Kann ich nachträglich einen Rechtsanwalt hinzuziehen (Kostenfrage) ?

Themenstarteram 31. Oktober 2018 um 19:53

Hallo Forumianer,

ich würde mich freuen wenn mir jemand Auskunft geben könnte oder sich damit gut auskennt und selber schon damit Erfahrung gemacht hatte.

Denn meine Google Eingabe in verschiedenen varianten wie z.B. "Kann ich nachträglich Rechtsanwalt hinzuziehen kosten" bringen mich nach vieler leserei leider nicht weiter.

Denn es geht um die Kosten.

Aber kurz zum Fall...

Mein parkendes Auto wurde beschädigt, mir wurde nur ein Zettel hinterlassen. Die Gegenpartei hat die Schuld zugegeben und meldet es der Versicherung... der ganz normale Ablauf halt.

Ich habe einen Sachverständigen beauftragt und der hat das Gutachten an die Versicherung geschickt... Nach Wochen des Wartens bekam ich einen Brief von der Versicherung das nur die Gutachterkosten bezahlt werden?!

Bei Schadenssumme steht 0€

Also ich hoffe ja noch das irgendein zweiter Brief kommt wo es um meine Schadenssumme geht aber ich denke ich muss mich auf irgendetwas gefasst machen.

Jetzt zur Frage, im worst case... Kann ich im nach hinein einen Rechtsanwalt hinzuziehen auf kosten der gegnerischen Versicherung oder ist dieser Zug jetzt schon abgefahren und ich muss selber für die Rechtsanwaltskosten aufkommen ?

Schöne Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 2. November 2018 um 18:39:00 Uhr:

Ist schon ein Fuchs.

Was wäre aber wenn relative hohe altschäden die Schadenssumme reduzieren würden?

Könnte man dann auch von den gutachterkosten auf die schadenssumme schliessen?

was sagen die Juristen immer?

"Es kommt darauf an......."

:)

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Nein, der Zug ist noch nicht abgefahren.

Hast Du denn eine Kopie des Gutachtens und steht da wirklich 0.- oder kommt dieser Betrag nur aus dem Schreiben der Versicherung.

Themenstarteram 31. Oktober 2018 um 20:07

Nein, es ist kein Gutachten der Versicherung.

Es ist ein normaler Brief einer Firma die für die Versicherung des Gegners die Schadensabwicklung macht, irgendso ein Dienstleister....

Da steht:

Sehr geehrter Herr Gagi1911,

für den o.g. Schaden haben wir der uns zur Refulierung bevollmächtigten Versicherung XY Niederlassung für Deutschland empfohlen, folgende Zahlung an Sie zu veranlassen:

Gesamtschadenkosten Netto 0,00€ Steuer 0,00€ Brutto 0,00

Erstattung Hapftplichtversicherung

Sachverständigenkosten Netto 457,82€ Steuer 86,99€ Brutto 544,81€

Gesammtsumme 544,81€

Soweit unsere Auftraggeberi bereit ist, unsere Empfehlung Folge zu leisten, wird diese den oben genannten Betrag auf folgende Bankverbindung überweisen:

Kontonummer meines Sachverständigen

 

Komischer Brief?!

Das kann eigentlich nur ein Schreibfehler sein. Wenn das SV Honorar bezahlt wurde, ist das hier unlogisch.

Ruf da mal an und lass dir das erklären.

Themenstarteram 31. Oktober 2018 um 20:19

Jo das mache ich mal morgen, denn Heute nach der Arbeit war keiner mehr im Büro.

Ich hatte in meiner ganzen Autokarriere ungefähr 3 Schäden und nie wurde mir so ein Brief geschickt... Eigentlich habe ich von den SV Kosten nie etwas mitbekommen.

Komisch ist halt das bei Gesamtschadenkosten 0,00€ steht.

Wie dem auch sei, im worst case... Wie schaut es da aus mit Rechtsbeistand und den Kosten ?

sind im KH Schaden natürlich gedeckelt

Themenstarteram 31. Oktober 2018 um 20:25

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 31. Oktober 2018 um 21:23:26 Uhr:

sind im KH Schaden natürlich gedeckelt

Verstehe nicht was du meinst ?

 

Kannst du etwas bezüglich Advokat sagen?

Siggi meinte der Zug wäre noch nicht abgefahren

Sieht für mich erstmal nach einer Empfehlung für die Teilfrage der SV-Kosten aus. Ist das gegnerische Fahrzeug evtl. nicht in D zugelassen? Wie auch immer, da solltest Du zum Anwalt gehen. Die Haftung der gegnerischen Versicherung scheint vorzuliegen. Da werden auch die Anwaltskosten von dort zu tragen sein.

Delle meinte nicht gedeckelt sondern gedeckt. Ja, ja die modernen Handys.

Themenstarteram 31. Oktober 2018 um 20:36

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. Oktober 2018 um 21:32:06 Uhr:

Sieht für mich erstmal nach einer Empfehlung für die Teilfrage der SV-Kosten aus. Ist das gegnerische Fahrzeug evtl. nicht in D zugelassen? Wie auch immer, da solltest Du zum Anwalt gehen. Die Haftung der gegnerischen Versicherung scheint vorzuliegen. Da werden auch die Anwaltskosten von dort zu tragen sein.

Ist in Deutschland Versichert... Ein Firmenwagen... Versichert über die eigene Versicherung des Autohauses...

Und diese Versicherung macht die Schadensabwicklung nicht selbst sondern ein Dienstleister.

Also ich hoffe ja noch das ein Brief kommt wo es um meine Schadenssumme geht...

Themenstarteram 31. Oktober 2018 um 20:37

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 31. Oktober 2018 um 21:35:12 Uhr:

Delle meinte nicht gedeckelt sondern gedeckt. Ja, ja die modernen Handys.

Also die Kosten des Rechtsanwaltes sind gedeckt ? Auch im nach hinein ?

Ja, die Regulierung ist doch offensichtlich noch garnicht abgeschlossen.

Themenstarteram 31. Oktober 2018 um 21:33

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. Oktober 2018 um 21:41:20 Uhr:

Ja, die Regulierung ist doch offensichtlich noch garnicht abgeschlossen.

Ich nehme mal an so lange kein Geld an mich gezahlt wurde ich das Recht habe noch einen Anwalt hinzu zu ziehen ?

Bzw. sich die Versicherung quer stellt zu zahlen?

 

Ab dem Unfallzeitpunkt hast Du den Anspruch auf Kostentragung für die anwaltliche Vertretung. Warte nicht weiter ab und geh baldigst zum Anwalt. Seine gesetzliche Vergütung richtet sich nach dem offenen Betrag. Teilzahlungen mindern diesen und somit auch die Vergütung des Anwalts. Die ist in den unteren Streitwerten ohnehin nicht sonderlich gut. Wenn dann letztlich irgendwann nur noch Beträge unterhalb von 1.000,- € zur Regulierung anstehen, dann wirst Du keinen finden der bereit ist, den ganzen Schreibkram für die dann ca. 100,- € netto als Vergütung zu erledigen. Die bekommt er nämlich schon locker für eine Erstberatung, die auf die weitere Vergütung anzurechnen wäre, wenn er denn den Vertretungsauftrag annimmt.

Themenstarteram 31. Oktober 2018 um 21:57

Korrekt,

ich rufe erst mal morgen bei denen an und hake nach was das alles zu bedeuten hat.

Ich hoffe mal das es einfach zwei gesonderte schreiben gibt... einmal für die SV kosten und einmal bezüglich meinem Schaden.

wo mich das für den SV vorher erreicht hat und mich jetzt hier zum grübeln bringt und worst case szenarien ausmalen lässt und motortalk forumianer zu nerven :)

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