Kosten für Vollabnahme gem. §21 StVZO
kosten vollabnahme gem. § 21 StVZO
als ich preise für eine vollabnahme gem. § 21 StVZO eingeholt habe war ich ganz schön geschockt.
rund 300€ wird das kosten, wenn ich die vollabnahme bei meinem g2 mit geändertem fahrwerk, rad-/reifenkombi, lenkrad, (sitze) und anderem motor (rp anstelle ev) machen lasse.
hier im forum hat man öfters schon mal gelesen, dass das nicht so kostenintensiv ist.
daher an die jenigen, die eine vollabnahme gem. § 21 StVZO mit den o.g. abnahmen bereits gemacht haben:
1)
was habt ihr gezahlt?
2)
welche stadt/bundesland? (bitte dazu schreiben, ob dekra oder tüv vollabnahme machen darf)
3)
wo? (werkstatt oder direkt tüv/dekra?)
[den thread nicht mit vermutungen fluten - bitte nur fakten zu den frage 1 bis 3, danke.]
37 Antworten
Eine GTÜ Prüfstelle hier in der Nähe hat sich zurückgemeldet, dort soll es etwa 176 EUR kosten. Finde ich ok. Soweit ich weiß dürfen alle amtlich anerkante Sachverständige (aaS), auch die mit Teilbefugnissen, §21 Abnahmen durchführen. https://de.wikipedia.org/.../...Sachverst%C3%A4ndiger_oder_Pr%C3%BCfer
Jetzt ist die Welt auf jeden Fall schon mal besser. 😉 Danke an alle Beteiligten bis dahin. 🙂
Ja mit den Teilbefugnissen ist richtig. Bei der GTÜ gibt es aber keine Sachverständige (auch nicht mit Teilbefugnissen).
Ursprünglich (bis Frühling diesen Jahres) durfte nur ein TÜV in den alten und die Dekra in den neuen Bundesländern §21 Abnahmen durchführen. Seit die EU das bemängelt hat, darf auch ein Technischer Dienst (GTÜ, KÜS, etc) diese Aufgabe durchführen.
Vielleicht, evtl. und unter Umständen will ich meinen seit 15 Jahren abgemeldeten Golf nächstes Jahr wieder auf die Straße bringen. Hierfür ist dann natürlich eine Vollabnahme erforderlich. Ich habe im Rhein-Main-Gebiet mal nach geeigneten Stellen geschaut. Bei einem GTÜ-Standort habe ich jetzt diese Dienstleistungen gefunden:
Vollgutachten gem. § 21 StVZO
Einzelabnahme gem. § 21 StVZO/§ 19 (2) StVZO
Diese müssen so wahrscheinlich explizit erwähnt sein, oder lohnt es sich u.U. auch bei Standorten nachzufragen, wo dies nicht der Fall ist?
Bin mal gespannt, welche Unterlagen man für die Abnahme beschaffen muss...
Danke für eure Hinweise!
Brauchst keine Vollabnahme mehr. Habe letztes Jahr meinen seit 2006 stillgelegten Telekom Golf auch wieder auf die Straße gebracht. Neue HU ist mittlerweile ausreichend
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Ein Kumpel hat mit einem befreundeten Gutachter gesprochen. Wenn die Zulassungsstelle noch den Datensatz von dem Fahrzeug hat ist alles gut. Prinzipiell können die Datensätze nach 84 Monaten gelöscht werden, müssen es aber nicht. Wenn noch vorhanden ist keine Vollabnahme notwendig.
Moin Moin !
Zitat:
Wenn die Zulassungsstelle noch den Datensatz von dem Fahrzeug hat ist alles gut
Das gilt nur für den Fall , dass die Fzg Papiere nicht mehr vorhanden sind. Sind diese da , so kann das Fzg sonstwielange abgemeldet sein und der Datensatz beim KBA auch gelöscht sein, normale HU reicht.
MfG Volker
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 9. Oktober 2024 um 21:38:17 Uhr:
Moin Moin !
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 9. Oktober 2024 um 21:38:17 Uhr:
Das gilt nur für den Fall , dass die Fzg Papiere nicht mehr vorhanden sind. Sind diese da , so kann das Fzg sonstwielange abgemeldet sein und der Datensatz beim KBA auch gelöscht sein, normale HU reicht.Zitat:
Wenn die Zulassungsstelle noch den Datensatz von dem Fahrzeug hat ist alles gut
MfG Volker
Hi Volker,
hast du dafür Quellen/Belege?
Viele Grüße
Moritz
Moin Moin !
bitte sehr:
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__6.html
ganz durchlesen , insbesondere Absatz 8 und den Satz dahinter.
MfG Volker