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Kosten für Vollabnahme gem. §21 StVZO

VW Jetta 2 (19E), VW Jetta 1 (17), VW Golf 2 (19E), VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 23. November 2005 um 12:43

kosten vollabnahme gem. § 21 StVZO

 

als ich preise für eine vollabnahme gem. § 21 StVZO eingeholt habe war ich ganz schön geschockt.

rund 300€ wird das kosten, wenn ich die vollabnahme bei meinem g2 mit geändertem fahrwerk, rad-/reifenkombi, lenkrad, (sitze) und anderem motor (rp anstelle ev) machen lasse.

hier im forum hat man öfters schon mal gelesen, dass das nicht so kostenintensiv ist.

daher an die jenigen, die eine vollabnahme gem. § 21 StVZO mit den o.g. abnahmen bereits gemacht haben:

1)

was habt ihr gezahlt?

2)

welche stadt/bundesland? (bitte dazu schreiben, ob dekra oder tüv vollabnahme machen darf)

3)

wo? (werkstatt oder direkt tüv/dekra?)

 

[den thread nicht mit vermutungen fluten - bitte nur fakten zu den frage 1 bis 3, danke.]

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31 Antworten

Eine GTÜ Prüfstelle hier in der Nähe hat sich zurückgemeldet, dort soll es etwa 176 EUR kosten. Finde ich ok. Soweit ich weiß dürfen alle amtlich anerkante Sachverständige (aaS), auch die mit Teilbefugnissen, §21 Abnahmen durchführen. https://de.wikipedia.org/.../...Sachverst%C3%A4ndiger_oder_Pr%C3%BCfer

Jetzt ist die Welt auf jeden Fall schon mal besser. ;) Danke an alle Beteiligten bis dahin. :)

Ja mit den Teilbefugnissen ist richtig. Bei der GTÜ gibt es aber keine Sachverständige (auch nicht mit Teilbefugnissen).

Ursprünglich (bis Frühling diesen Jahres) durfte nur ein TÜV in den alten und die Dekra in den neuen Bundesländern §21 Abnahmen durchführen. Seit die EU das bemängelt hat, darf auch ein Technischer Dienst (GTÜ, KÜS, etc) diese Aufgabe durchführen.

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