Kosten für ein bei Audi bekanntes Problem werden nicht übernommen??

Audi TT 8J

Hallo miteinander, die Situation beim letzten Service Termin gestaltete sich wie folgt: Neben der ganz normalen Longlife-Inspektion bemägelte ich bei der Fahrzeugübergabe, dass ZV und Radio häufig während der Fahrt an- und ausgingen. Wie sich nach einem kurzen Blick in die Audi Datenbank heraustellte war dieses Problem bei meinem Auto (TT BJ 08) bekannt. Ich wurde darüber aufgeklärt, dass es nachweislich in TTs BJ 07-08 Probleme mit dem Zündanlassschalter geben kann, was sich dann so Äußern würde. Wenn ich sowas höre, gehe ich eigentlich fest davon aus, dass dieser Bauteilfehler kostenlos ersetzt bzw instand gesetzt wird. Aber die Leute bei Audi sahen das irgendwie anders und packten die rund 80 Euro mit auf die Rechnung. Auf meine Frage warum ich diese Arbeit bezahlen müsste wurde mir gantwortet, die Gewährleistungsfrist sei abgelaufen und würde das dementsprechend nicht mehr abdecken. Im Endeffekt ist die ganze Sache so ausgegangen, dass ich das über die CarLife Garantie abwickeln musste. Das Schadenanzeige-Formular sollte ich sogar im blanko-Zustand unterschreiben....roch für mich stark nach Versicherungsverarsche. Ich hab das dann ausfüllen lassen und unterschrieben. Das Feld "Geschätzte Schadenshöhe" wurde dabei übrigens freigelassen, ist mir aber zu spät aufgefallen ?! Irgendwie kommt mir das Ganze recht komisch vor. Werden solche Sachen nicht automatisch auf Kulanz ausgetauscht? War es richtig, dass ich das Formular unterschrieben habe (evtl. Folgen)? Muss ich nicht trotzdem einen Mindestbetrag des Schadens selbst tragen? Danke im voraus

Beste Antwort im Thema

Hallo,

Kulanz ist eine freiwillige Leistung, auf die du gar keinen Anspruch hast und nach Gutdünken des Anbieters gewährt wird oder auch nicht.

Garantie ist eine freiwillige Leistungverpflichtung des Anbieters, die im Prinzip unabhängig von anderen rechtlichen Verpflichten greift.
In der Regel gibts dazu irgendwelche Abmachungen oder Bedingungen, wann eine Garantie besteht und wann die Garantie greift.

Auf einen Neuwagen gibts zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung, auf einen Gebrauchten in der Regel ein Jahr.
Darauf hast du einen Anspruch.

Ich schätze, bei einem Fahrzeug von 2008 wird irgendwann der Kulanzrahmen ausgeschöpft sein. 😉
Ob die Anschlußversicherung in deinem Fall etwas oder alles zahlt, hängt vom Kleingedruckten ab.
Vielleicht solltest du dich damit abfinden, bei einem älteren Fahrzeug früher oder später selber für die Reparaturen zahlen zu müssen.

Grüße

Manfred

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Na dann werde ich mal meine Protokoll mit den sporadischen Fehlern, die vom AZ gelöscht wurden, sicher aufheben, ist denke ist in solchen Fällen ein schönes Beweismittel. 

Zitat:

Original geschrieben von nightwolf2801


Na dann werde ich mal meine Protokoll mit den sporadischen Fehlern, die vom AZ gelöscht wurden, sicher aufheben, ist denke ist in solchen Fällen ein schönes Beweismittel. 

Jepp 🙂

Deine Fehler wurden gelöscht, meine ausgewechselt ... 😉

Zitat:

Original geschrieben von Olli aus K



...

Jepp 🙂
Deine Fehler wurden gelöscht, meine ausgewechselt ... 😉

Jepp, es wurde d@@ferweise nix gefunden, das nächste AZ wird hoffentlich besser mit dem

VDT-Protokollen umgehen können ...😕

Zitat:

Original geschrieben von nightwolf2801



Zitat:

Original geschrieben von Olli aus K



...

Jepp 🙂
Deine Fehler wurden gelöscht, meine ausgewechselt ... 😉

Jepp, es wurde d@@ferweise nix gefunden, das nächste AZ wird hoffentlich besser mit dem
VDT-Protokollen umgehen können ...😕

das ist alles nicht so einfach, scheinbar! Geschultes Fachpersonal 😰

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