Kosten befahren Militärischer Sicherheitsbereich

Kann jemand sagen, was es kostet wenn man beim befahren eines militärischen Sicherheitsbereich erwischt wird?
Hier konkret Panzerringstraße eines Truppenübungsplatzes.

54 Antworten

Zivile Wache hat persönliche Daten aufgenommen, samt Kennzeichen

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 8. September 2023 um 16:35:50 Uhr:


Zivile Wache hat persönliche Daten aufgenommen, samt Kennzeichen

Ich würde mal spekulieren, das kostet dann das gleiche wie jede andere Fahrt auf "verbotenen Wegen" (Wirtschaftsweg etc.).

Ich gehe mal davon aus, daß es sich bei der zivilen Wache um einen von der Bundeswehr bestellten Privaten Wachdienst
handelt und nicht ein eigener der Bundeswehr angehöriger Wachdienst ist, da die meisten in den letzten Jahren an private Betreiber abgegeben wurden.
Ich glaube nicht, daß der private Wachdienst Deine Verkehrswidrigkeit weiter an die zuständigen Stellen gibt. Daß sie alles aufgenommen haben, wie Du schilderst, ist normal und dient vordringlich zur eigenen Absicherung.
Wenn man hätte ernsthaft Dir eine Anzeige betreffend des Vorkommnisses zukommen lassen wollen, hätte man sicherlich die militärische Seite und die wiederum die Polizei sofort kommen lassen.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 8. September 2023 um 16:50:54 Uhr:


Ich gehe mal davon aus, daß es sich bei der zivilen Wache um einen von der Bundeswehr bestellten Privaten Wachdienst
handelt und nicht ein eigener der Bundeswehr angehöriger Wachdienst ist, da die meisten in den letzten Jahren an private Betreiber abgegeben wurden.

Ich habe zivile Wache jetzt als "normale" Polizei interpretiert (sprich: keine Feldjäger). Und für die "normale" Polizei wäre das Vergehen ja "nur" das Missachten der Verbotsschilder nach StVO. Das Eindringen in einen militärischen Sicherheitsbereich würde da ja eher als eine Art "Hausfriedensbruch" gewertet, der dann erst einmal durch den Geschädigten (sprich: die Bundeswehr) zur Anzeige gebracht werden müsste.

Aber wenn es ein von der Bundeswehr beauftragter Wachdienst war, könnte tatsächlich genau letzteres geschehen.

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Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 8. September 2023 um 16:54:31 Uhr:



Zitat:

@gordonairdail schrieb am 8. September 2023 um 16:50:54 Uhr:


Ich gehe mal davon aus, daß es sich bei der zivilen Wache um einen von der Bundeswehr bestellten Privaten Wachdienst
handelt und nicht ein eigener der Bundeswehr angehöriger Wachdienst ist, da die meisten in den letzten Jahren an private Betreiber abgegeben wurden.

Ich habe zivile Wache jetzt als "normale" Polizei interpretiert (sprich: keine Feldjäger). Und für die "normale" Polizei wäre das Vergehen ja "nur" das Missachten der Verbotsschilder nach StVO. Das Eindringen in einen militärischen Sicherheitsbereich würde da ja eher als eine Art "Hausfriedensbruch" gewertet, der dann erst einmal durch den Geschädigten (sprich: die Bundeswehr) zur Anzeige gebracht werden müsste.

Aber wenn es ein von der Bundeswehr beauftragter Wachdienst war, könnte tatsächlich genau letzteres geschehen.

Ein ziviler (PRIVATER) Wachdienst der von der Bundeswehr beauftragt wurde, hat nur insoweit polizeiliche Aufgaben, daß er "Fremde und Nichtberechtigte" im militärischen Gelände fern hält. Sollte es zu hartnäckigen Verstößen kommen,
daß z.B. jemand den Anweisungen keine Folge leistet, kann er auch kurzfristige Gewalt anwenden, muß aber dann sofort
z.B. den Offizier vom Dienst einschalten, der wiederum die Polizei benachrichtigt.

Er kann aber auch ganz einfach den Sachverhalt (Befahren militärischen Sperrgebietes) feststellen, dies an seinen Auftraggeber (Bundeswehr) berichten und die trifft dann ggf. die weiteren rechtlichen Maßnahmen.

Ich wohne in der Ecke, wenn man vom öffentlichen Straßennetz Richtung Übungsplatz abbiegt, ist dort u.a. der Zusatz "Privatstraße des Bundes" angebracht.
Das Befahren der freigebenen Straßen ist erlaubt, kann aber durch Beauftragte (Feldjäger/MP/Wachschutz der BW) reglementiert werden.

Auf den nur für Militärverkehr beschilderten Strecken hat kein Zivilist was verloren, es gab bereits Unfälle wenn bei Übungen nachts Panzer die Straße queren, die ziehen durch und bremsen nicht...

Der TE wird auf eine schwarze Liste gesetzt, bei nochmaligem Verstoß wird ihm das Befahren komplett untersagt.
So die Handhabe vor einigen Jahren mit einem Unbelehrbaren hier aus der Gegend.

Gruß
Andre

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 8. September 2023 um 11:09:48 Uhr:



Zitat:

@Astradruide schrieb am 8. September 2023 um 10:41:15 Uhr:


... friendly fire ...

Eben, manchmal ist die Strafe die kleinere Sorge. 🙂
Wobei eine Panzerringstraße normalerweise nicht beschossen oder vermient wird. 🙂

Jemand mir sehr bekanntes (wirklich) - hat mal sein eigenes Biwack in die Luft gejagt ... mit den Koordinaten hatte man sich dann irgendwie um 180 Grad vertan - Volltreffer! 😁 (aber ohne Personenschaden)

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 8. September 2023 um 17:22:14 Uhr:


Er kann aber auch ganz einfach den Sachverhalt (Befahren militärischen Sperrgebietes) feststellen, dies an seinen Auftraggeber (Bundeswehr) berichten und die trifft dann ggf. die weiteren rechtlichen Maßnahmen.

Wer sollte das bei der Bundeswehr konkret sein ? Vielleicht ein wachleitender Offizier der Bundeswehr ?
Die Bundeswehr ist groß und die Zuständigkeiten weitläufig und vielseitig.
Der Themenstarter wurde von dem Wachdienst verwarnt, die für ihn nicht berechtigte Straße zu verlassen, was er auch folgsam gemacht hat und damit ist alles G U T !

1) Hausfriedensbruch ist es nicht, wenn das Gelände nicht umfriedet ist (sind viele Übungsplätze und militärischen Gebiete nicht) daher Verstoß gegen 114 OWiG.

2) Strafrahmen liegt im Ermessen des SB, Freunde haben fürs Gassigehen im militärischen Sicherheitsbereich jeweils 150 Euro Bußgeld zahlen müssen, kann sein das es mit einem Auto teurer ist.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 8. September 2023 um 17:06:54 Uhr:


Ein ziviler (PRIVATER) Wachdienst der von der Bundeswehr beauftragt wurde, hat nur insoweit polizeiliche Aufgaben, daß er "Fremde und Nichtberechtigte" im militärischen Gelände fern hält. Sollte es zu hartnäckigen Verstößen kommen,
daß z.B. jemand den Anweisungen keine Folge leistet, kann er auch kurzfristige Gewalt anwenden, muß aber dann sofort
z.B. den Offizier vom Dienst einschalten, der wiederum die Polizei benachrichtigt.

Unsinn.

Ich darf dir auch nicht ungestraft auf die Nase hauen wenn du nicht auf meine Weisung in meinem Garten reagierst.
(Das verstehe ich unter Gewalt)

@Owinator danke, erster Beitrag der meine frage in Richtung beantwortet
mit 150€ kann ich was anfangen, denn die BIS zu 5000€ müssen ja schon schwere Fälle sein

der Rest:
gefährliches Halbwissen
wen sollte es bei der BW interessieren??
zuerst den Standortfeldwebel, danach den Truppenübungsplatzkommandant, als Instanzen vor Ort
danach, keine Ahnung
Kurzfristige Gewalt:?
Nennt Unmittelbarer Zwang und ist im UZwagBW geregelt

@Steven4880

uU schon, könnte dann unter Selbsthilfe laufen

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 8. September 2023 um 20:12:34 Uhr:



wen sollte es bei der BW interessieren??
zuerst den Standortfeldwebel, danach den Truppenübungsplatzkommandant, als Instanzen vor Ort
danach, keine Ahnung

Zuständige Behörde für die Ahndung der Ordnungswidrigkeit ist das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr. Siehe §131 Absatz 1 Nr. 2 OWiG.

@hk_do

sehr schön, wieder ein Puzzelteil mehr, danke

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