Zitat:
@windelexpress schrieb am 3. Januar 2024 um 00:26:46 Uhr:
Dann scheint Dein Gutachter wohl nicht ordentlich argumentiert zu haben.
Dann lass Deinen Anwalt doch gegen klagen.
Mit dem Klagen wird das aber nichts.
Das Rechtsmittel gegen ein Urteil im Owiverfahren nennt sich Rechtsbeschwerde.
Und die ist bei Urteilen unter 250 Euro unzulässig.
Heist das Urteil ist unanfechtbar.