Kosten befahren Militärischer Sicherheitsbereich
Kann jemand sagen, was es kostet wenn man beim befahren eines militärischen Sicherheitsbereich erwischt wird?
Hier konkret Panzerringstraße eines Truppenübungsplatzes.
54 Antworten
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 8. September 2023 um 19:25:21 Uhr:
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 8. September 2023 um 17:06:54 Uhr:
Ein ziviler (PRIVATER) Wachdienst der von der Bundeswehr beauftragt wurde, hat nur insoweit polizeiliche Aufgaben, daß er "Fremde und Nichtberechtigte" im militärischen Gelände fern hält. Sollte es zu hartnäckigen Verstößen kommen,
daß z.B. jemand den Anweisungen keine Folge leistet, kann er auch kurzfristige Gewalt anwenden, muß aber dann sofort
z.B. den Offizier vom Dienst einschalten, der wiederum die Polizei benachrichtigt.Unsinn.
Ich darf dir auch nicht ungestraft auf die Nase hauen wenn du nicht auf meine Weisung in meinem Garten reagierst.
(Das verstehe ich unter Gewalt)
Dein Verständnis von Gewalt spielt objektiv keine Rolle. Der private Wachdienst, dürfte wenn es tatsächlich notwendig ist, einen Unbefugten darin hindern, sich auf militärischen Gelände zu bewegen. Immer der konkreten Situation angepaßt, wenn eine Abwendung der Gefahr nicht anders möglich ist auch mit körperlicher Gewalt. Gleichwohl hat er dann unverzüglich die militärische Seite hinzuzuziehen.
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 8. September 2023 um 18:13:47 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 8. September 2023 um 17:22:14 Uhr:
Er kann aber auch ganz einfach den Sachverhalt (Befahren militärischen Sperrgebietes) feststellen, dies an seinen Auftraggeber (Bundeswehr) berichten und die trifft dann ggf. die weiteren rechtlichen Maßnahmen.Wer sollte das bei der Bundeswehr konkret sein ? Vielleicht ein wachleitender Offizier der Bundeswehr ?
Die Bundeswehr ist groß und die Zuständigkeiten weitläufig und vielseitig.
Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass es für diesen Fall keine Regelung / Meldeweg gibt?
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 08. Sept. 2023 um 21:34:14 Uhr:
Der private Wachdienst, dürfte wenn es tatsächlich notwendig ist, einen Unbefugten darin hindern, sich auf militärischen Gelände zu bewegen. Immer der konkreten Situation angepaßt, wenn eine Abwendung der Gefahr nicht anders möglich ist auch mit körperlicher Gewalt.
Private können mit hoheitlichen Aufgaben betraut werden. Man nennt sie dann "Beliehene".
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 8. September 2023 um 16:35:50 Uhr:
Zivile Wache hat persönliche Daten aufgenommen, samt Kennzeichen
Der Wachdienst wird es an die zuständige Stelle weitergeleitet haben. Ob diese die Angelegenheit verfolgt obliegt dieser Stelle
Zitat:
@hk_do schrieb am 8. September 2023 um 20:29:23 Uhr:
Zuständige Behörde für die Ahndung der Ordnungswidrigkeit ist das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr. Siehe §131 Absatz 1 Nr. 2 OWiG.
Manchmal eher als BAIUDBw zu finden.
Du hättest die Möglichkeit dort anzufragen, ob bereits etwas vorliegt und dem zuständigen Bearbeiter reumütig zu erklären, dass es ein Versehen war. Mit gut Glück passiert dann weiter nichts. Ist allerdings auch ein wenig russisch Roulette, falls der private Wachdienst die Angelegenheit nicht weiter gegeben hat.
Die Bundeswehr hat eher ein Interesse an der Sicherheit ihrer Anlangen, als dass sie gerne Geld von Privatpersonen für eine OWi eintreibt; kann aber durchaus vorkommen.
Bei uns versuchen ständig irgendwelche Leute im Sicherheitsbereich direkt vor der Dienststelle zu parken. Die (zivile) Wache verscheucht die Leute dann normalerweise und es passiert nichts weiter.
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Zitat:
@gordonairdail schrieb am 8. September 2023 um 21:34:14 Uhr:
Dein Verständnis von Gewalt spielt objektiv keine Rolle. Der private Wachdienst, dürfte wenn es tatsächlich notwendig ist, einen Unbefugten darin hindern, sich auf militärischen Gelände zu bewegen.
Unser privater Wachdienst hat im Sicherheitsbereich das Recht von der Schusswaffe Gebrauch zu machen... wenn es notwendig wird.
Steht auch recht groß auf den ganzen Schildern, dass jemand, der unbefugt in das Gelände eindringt mit Schusswaffengebrauch zu rechnen hat.Und das steht dort nicht zum Spass drauf.
Da mußt du aber sehr lange suchen, bis das Befugnis da ist. Wenn der Eindringling jemanden tätlich angreift vielleicht. Vorher kaum.
Bei der Bundeswehr gelten andere Spielregeln, da muss nicht erst angegriffen werden damit die Wache schießen darf. Guck mal ins UZwGBw. Die Wache darf schon auf dich schießen wenn du im Militärischen Sicherheitsbereich versuchst dich einer Personenkontrolle zu entziehen…
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 12. September 2023 um 17:17:39 Uhr:
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 8. September 2023 um 18:13:47 Uhr:
Wer sollte das bei der Bundeswehr konkret sein ? Vielleicht ein wachleitender Offizier der Bundeswehr ?
Die Bundeswehr ist groß und die Zuständigkeiten weitläufig und vielseitig.Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass es für diesen Fall keine Regelung / Meldeweg gibt?
Genau so sieht es aus! Ich war 12 Jahre lang Feldjäger, wage also zu behaupten, dass ich genau weiß, wie die Zuständigkeiten sind. Habe damals oft genug Zufahrtskontrollen auf TrÜbPlätzen durchgeführt.
Eines als Grundsatz: Feldjäger haben in Friedenszeiten gegenüber Zivilpersonen tatsächlich nur im Militärischen Bereich oder Militärischen Sicherheitsbereich Weisungsbefugnis. So also auch auf dem TrÜbPlatz, der normalerweise als "Militärischer Bereich" ausgewiesen ist.
Haben wir einen Zivilisten bei der unberechtigten Durchfahrt eben jenes Bereichs angetroffen, haben wir die Personalien des Fahrzeugführers aufgenommen. Wir haben daraufhin einen Bericht verfasst, der an den Standortkommandanten gegangen ist. Dieser (und nur dieser) entscheidet dann, ob er dieses ordnungswidrige Verhalten des Zivilisten bei den zuständigen Behörden zur Anzeige bringt. Wenn das geschieht, wird von den zuständigen Behörden ein reguläres OWi-Verfahren eingeleitet, bei dem auch die Höhe des Bußgeld festgelegt wird.
Wichtig also: Weder die Feldjäger, noch zufällig anwesende abgestellte Wachposten (egal ob Soldaten oder Zivilwache), noch der Standortkommandant, also nicht mal die Bundeswehr selbst, kassiert hier ein Bußgeld. Denn anders als in anderen Ländern hat die Bundeswehr keine eigene Gerichtsbarkeit, ist also kein Exekutivorgan.
Zitat:
@Owinator schrieb am 14. September 2023 um 10:26:22 Uhr:
Bei der Bundeswehr gelten andere Spielregeln, da muss nicht erst angegriffen werden damit die Wache schießen darf. Guck mal ins UZwGBw. Die Wache darf schon auf dich schießen wenn du im Militärischen Sicherheitsbereich versuchst dich einer Personenkontrolle zu entziehen…
Ganz so schnell schießen die Preußen nicht...
Vorgehensweise von vergatterten Soldaten, die eine ihnen unbekannte Person im Militärischen Sicherheitsbereich antreffen:
1) Ansprache "Halt, stehenbleiben!"
Bleibt die Person stehen, wird eine Personenkrontrolle durchgeführt. Reagiert die Person nicht auf die Ansprache oder versucht sie sich durch Flucht der Kontrolle zu entziehen, folgt
2.) Erweiterte Ansprache "Halt, oder ich schieße" oder (situations- und abwägungsabhängig) ein Warnschuss
Erfolgt darauf noch immer keine Reaktion, folgt
3.) der Einsatz der Schusswaffe, um a) einen Angriff abzuwehren oder b) eine Flucht zu verhindern. Es darf dabei keine Tötungsabsicht im Spiel sein, Ziel soll die Kampf- und/oder Fluchtunfähigkeit sein.
Im jeden Fall ist das Gebot der Verhältnismäßigkeit einzuhalten.
Da der TE behauptet, in einen Militärischen Sicherheitsbereich eingedrungen zu sein, wage ich mal zu behaupten, dass er das mit dem Militärischen Bereich eines TrÜbPlatz verwechselt hat. Militärische Sicherheitsbereiche außerhalb von Militärischen Anlagen können nur Feldjäger einrichten (z.B. eine Absturzstelle eines Kampfjets). MSBs sind streng bewacht. Das unbefugte Betreten zöge automatisch oben geschildertes Verhalten der anwesenden Soldaten nach sich. Ein Militärischer Sicherheitsbereich innerhalb eines TrÜbPlatzes, der ja per se ein Militärischer Bereich ist, gibt es unter normalen Umständen nicht, es sei denn, es kam auf dem Übungsplatz zu einem Vorfall, der das Einrichten eines MSB rechtfertigt. Das unbefugte Betreten eines MSB st eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit wie das unbefugte Befahren eines Militärischen Bereichs wie eine Panzerringstraße auf einem TrÜbPlatz.
@mican0974
dann schau dir die Bilder an, die sind wohl eindeutig
es ist ein Miltärischer SICHERHEITSbereich
Dann ist das kein normaler Truppenübungsplatz, sondern sind dort vielleicht Waffensysteme stationiert (Flugabwehrsysteme? Raketenartillerie?)
Jedenfalls ein Grund mehr, dort nicht hineinzufahren!
Welche Bilder? Auf dem Pixelmatsch kann man nix erkennen. In einen Sicherheitsbereich kannst normalerweise nicht einfach so reinfahren.
Gruß Metalhead