Korrekte Rechnung für BAFA-Förderung
Ich habe heute die Rechnung für meinen iX3 erhalten, da steht das Basismodell sowie der Nettopreis drin, aber kein Hinweis auf den Herstelleranteil am Umweltbonus, lediglich der Gesamtrabatt.
Rein rechnerisch liegt der ausgewiesene Kaufpreis unter dem sog. Schwellenwert.
Ich frage mich allerdings, ob der Hinweis auf der BAFA-Seite
"....Herstelleranteil am Umweltbonus eindeutig hervorgehen..." nicht bedeutet, dass dieser separat in der Rechnung ausgewiesen sein muss.
Mein Händler sagt, das sei so, wie die Rechnung ausschaut, genau richtig. Da habe es noch nie Probleme gebeben.
Da bei Anträgen ab 01.06.2021 eine Rechnungskorrektur nicht mehr möglich ist und jeder Hersteller so seine eigene Philosophie hinsichtlich der Formvorschriften hat, würde mich interessieren, wer von Euch nach dem 01.06.2021 einen Antrag für einen BMW gestellt hat, wie die Rechnung aufgebaut war und ob es zwischenzeitlich einen Bescheid gab (positiv oder negativ)
Erschwerend kommt hinzu, dass mein letzter BMW-Händler schlappe 6 Monate und 4 Versuche (da war eine Rechnungskorrektur noch möglich) gebraucht hat, um eine BAFA-konforme Rechnung (Leasingvertrag) hinzubekommen. Immer mit dem Hinweis: ...das war noch nie ein Problem...
Ich möchte hier gar keine Diskussion anstossen hinsichtlich Ignoranz der Hersteller und Paragraphenreiterei der Behörde; ich möchte es nur so machen, dass ich meine Förderung auch bekomme
Viele Grüsse aus der Eifel
Jo
141 Antworten
Die 54848,74€ sind schon abzüglich aller Rabatte und Sonderaustattungen. Ich habe mal einen Screenshot von der Rechnung.
Zitat:
@ashork schrieb am 1. April 2022 um 09:32:42 Uhr:
Die 54848,74€ sind schon abzüglich aller Rabatte und Sonderaustattungen. Ich habe mal einen Screenshot von der Rechnung.
54.848,74 € abzüglich 8.234,45 € = 46.614,29 €. Dieser Betrag ist unter dem Schwellenwert in Höhe von 54.054,62 € der BAFA.
Somit bist du auf der sicheren Seite und brauchst dir keine Sorgen machen.
Aber die 8234,45€ werden doch von dem Fahrzeugpreis mit allen Austattungen abgezogen.
Der Fahrzeugpreis inklusive aller Austattung beträgt 63529,42€ - 8234,45 = 55294,97 - 446,23€ Zubehör = 54848,74€
Laut BAFA müsste ja der Schwellenwert 54054,62€ betragen. Der Preis abzüglich des Nachlasses.
Ich hoffe ich bin nicht der einzige der dieses Problem hat. Ich bin eigentlich Buchhalterisch versiert, aber hier steh ich komplett auf dem Schlauch.
Ich bedanke mich schon mal für eure tolle Hilfe!! 🙂
Zitat:
@Willy29 schrieb am 1. April 2022 um 09:37:23 Uhr:
Zitat:
@ashork schrieb am 1. April 2022 um 09:32:42 Uhr:
Die 54848,74€ sind schon abzüglich aller Rabatte und Sonderaustattungen. Ich habe mal einen Screenshot von der Rechnung.54.848,74 € abzüglich 8.234,45 € = 46.614,29 €. Dieser Betrag ist unter dem Schwellenwert in Höhe von 54.054,62 € der BAFA.
Somit bist du auf der sicheren Seite und brauchst dir keine Sorgen machen.
Zitat:
@ashork schrieb am 1. April 2022 um 09:43:36 Uhr:
Aber die 8234,45€ werden doch von dem Fahrzeugpreis mit allen Austattungen abgezogen.
Der Fahrzeugpreis inklusive aller Austattung beträgt 63529,42€ - 8234,45 = 55294,97 - 446,23€ Zubehör = 54848,74€Laut BAFA müsste ja der Schwellenwert 54054,62€ betragen. Der Preis abzüglich des Nachlasses.
Ich hoffe ich bin nicht der einzige der dieses Problem hat. Ich bin eigentlich Buchhalterisch versiert, aber hier steh ich komplett auf dem Schlauch.
Ich bedanke mich schon mal für eure tolle Hilfe!! 🙂
Zitat:
@ashork schrieb am 1. April 2022 um 09:43:36 Uhr:
Zitat:
@Willy29 schrieb am 1. April 2022 um 09:37:23 Uhr:
54.848,74 € abzüglich 8.234,45 € = 46.614,29 €. Dieser Betrag ist unter dem Schwellenwert in Höhe von 54.054,62 € der BAFA.
Somit bist du auf der sicheren Seite und brauchst dir keine Sorgen machen.
Falsch. Sieh dir doch bitte nochmal die Beiträge zuvor an:
Dein Nettopreis abzüglich aller gewährten Rabatte vom Händler ist die Zahl, die ausschlaggebend ist und mit dem BAFA-Schwellenwert verglichen wird. Du vertauscht Brutto mit Netto. Du kannst doch nicht deinen Netto Rabatt vom Brutto-Preis abziehen.
Siehe Foto…hab oben meinen Preis und Rabatt und unten deinen…
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Ich glaube du bist da etwas falsch.... (revidiert, siehe unten)
Die 54848 sind schon netto und inkl. Netto-Nachlass. Da kannst du den Nachlass nicht nochmal abziehen.
(revidiert, siehe unten)
Es gibt eher ein ganz anderes Problem:
Es fehlt schlicht die Ausgangsgröße, nämlich der Nettolistenpreis des Basismodells.
Gelistet sind auch Sonderausstattungen wie AHK, Lenkradheizung, Sonnenschutzverglasung, Laserlicht.
Das darf man alles nicht berücksichtigen!
Was ist eigentlich der mickrige Posten "Zubehör"?
Das wirkt so, als würde der Nachlass nur auf die Sonderausstattungen angerechnet. Also könnte man behaupten, es gibt nur Rabatt auf Sonderausstattung, keinen Herstelleranteil auf das Basismodell.
Ganz ehrlich: mit der Rechnung würde ICH mich nicht zum BAFA trauen.
Zitat:
@Xentres schrieb am 1. April 2022 um 10:33:09 Uhr:
@Willy29Ich glaube du bist da etwas falsch....
Die 54848 sind schon netto und inkl. Netto-Nachlass. Da kannst du den Nachlass nicht nochmal abziehen.
Es gibt eher ein ganz anderes Problem:
Es fehlt schlicht die Ausgangsgröße, nämlich der Nettolistenpreis des Basismodells.
In den 54848 sind eben auch Sonderausstattungen drin wie AHK, Lenkradheizung, Sonnenschutzverglasung, Laserlicht.
Das darf man alles nicht berücksichtigen!
Was ist eigentlich der mickrige Posten "Zubehör"?
Ganz ehrlich: mit der Rechnung würde ICH mich nicht zum BAFA trauen.
Ich liege nicht falsch; nur die Rechnung ist alles andere als gut. Ich habe den selben Basispreis in Netto aber halt eine andere Aufschlüsselung...habs nur gut gemeint und meine Meinung geteilt. Dann les ich mal aufmerksam mit und zieh mich zurück...
LG
Manuel
Puh, ja.
Das ist echt verwirrend.
Hab oben nochmal was ergänzt.
Die 54848 sind wohl der Nettolistenpreis fürs Basismodell, da hast du Recht.
Aber die Aufschlüsselung mit Nachlass und dann resultierenden Zubehörpreis finde ich ziemlich unschön.
Man könnte also meinen, dass der Basispreis durch den Nachlass gar nicht reduziert wird, also kein Herstelleranteil enthalten ist.
Zitat:
@Xentres schrieb am 1. April 2022 um 10:39:31 Uhr:
@Willy29Puh, ja.
Das ist echt verwirrend.
Hab oben nochmal was ergänzt.
Die 54848 sind wohl der Nettolistenpreis fürs Basismodell, da hast du Recht.
Aber die Aufschlüsselung mit Nachlass und dann resultierenden Zubehörpreis finde ich ziemlich unschön.
Man könnte also meinen, dass der Basispreis durch den Nachlass gar nicht reduziert wird, also kein Herstelleranteil enthalten ist.
Also wenn ich das richtig erkenne, (mir fehlt der Übertrag auf Seite 3), dann hat der Händler genau so viel Rabatt gegeben, dass er halt auf den Netto-Preis des Basismodels kommt (also quasi die Sonderausstattung wurde geschenkt)...anders kann ich mir es nicht erklären...
Weshalb Zubehör etc. verlangt wird, ist mir ein Rätsel...
Das lustige ist ja. Genau das gleiche Problem hat mein Bruder auch mit seinem IX3. Komplett anderer Händler aber die gleiche Aufschlüsselung und Basispreis von 54848,74€ + Sonderausstattung.
Das liegt bestimmt an BMW selbst und nicht am Händler weil die einfach die Vorgaben so übernehmen. Ich habe den Antrag mal so eingereicht. Das ist jetzt bisschen wie im Casino. Entweder gewinnt man oder man verliert. Und das finde ich als ein Unding, dieses Risiko dem Kunden zu überlassen. Ich berichte auf jeden Fall wie der Fall ausgegangen ist. Hoffentlich ist das dann eine Hilfe für zukünftige IX3 Fahrer mit dem gleichen Problem
Es kann schon sein, dass du auch mit dieser Rechnung "durchkommst".
Es sind ja keine Rechnungskorrekturen mehr möglich.
Früher gab es immer wieder hier Berichte über Diskussionen wegen Ablehnung von intransparenten Leasing-Kalkulationen oder Rechnungen. Diese Diskussionen scheinen - trotz Verbot von Rechnungskorrekturen - nicht mehr häufig vorzukommen (was ja implizit auch @Halifax angesprochen hat).
Ich nehme daher an, dass nicht nur die Händler dazugelernt haben, sondern auch das BAFA etwas "kulanter" bei den Rechnungen geworden sein dürfte.
Finde das irgendwie immer etwas witzlos und überflüssig: Auf meiner Rechnung stand einfach der explizite Vermerk, dass der Herstelleranteil in Höhe von XXX EUR netto im Nachlass enthalten ist. Fertig.
Der Basispreis des iX3 beträgt laut BMW Homepage aktuell 67.300€, was netto 56.554,62€ entspricht. Und das liegt deutlich unter der Fördergrenze von 65.000€. Ich verstehe hierbei jetzt nicht die Bedenken…
Ergänzend von der Website:
„Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ wird der Anteil des Bundes an der Förderung zeitlich befristet bis zum 31.12.2022 verdoppelt. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss).“
Darum geht es hier nur im Ansatz...
Primär geht es darum, ob die Rechnung vom BAFA so akzeptiert wird.
Konkret: ob das BAFA den Herstelleranteil als geleistet angesehen wird.
Da gab es in der Vergangenheit bei intransparenten Rechnungen oder Leasing Kalkulationen immer wieder Probleme.
Scheint aber weniger geworden zu sein.
Es gibt ja eine (neue?) Aussage dazu: wenn der Rabatt größer oder gleich ist, wie die Höhe des Herstelleranteils ist alles gut. Der BAFA Preis ist der Listenpreis abzgl. des Herstelleranteils. Sollten zwischenzeitlich die Listenpreise erhöht worden sein und der Händler ist sehr sehr knauserig mit dem Rabatt wird es eng, dann müsste man eigentlich warten bis der neue Listenpreis bei BAFA aufgeführt wird. Sobald du aber soviel Rabatt bekommst, das der Kaufpreis unter dem BAFA-Preis liegt, steht der Bewilligung der Förderung nichts im Wege.
Genau so ist es!
Leider schreiben (wir oben ersichtlich) einige Händler den Nettopreis vom Basismodell nicht direkt auf die Rechnung, dann könnte es theoretisch knifflig werden. Wie bereits erwähnt ist mir bisher kein Fall einer Ablehnung hier oder in anderen Foren bekannt.
Es gab hier im Forum auch schon Berichte mit "Problemen".
Das war aber noch zu Zeiten, als Korrekturen erlaubt waren.
Da gab es dann negative Zwischenbescheide und die Unterlagen mussten nachgebessert werden.
Häufig ging es darum, dass der Herstelleranteil nicht ersichtlich war und als nicht geleistet gewertet wurde.
Auch ein Arbeitskollege hatte wegen sowas ca. 1,5 Jahre mit dem BAFA zu tun.
Wie aber gesagt: die Zeiten haben sich geändert, es sind keine solchen Korrekturen an Unterlagen mehr möglich, aber anscheinend auch kaum mehr nötig, weil es kaum noch negative Rückmeldungen vom BAFA gibt.
Zumindest schlägt hier kaum mehr was im Forum auf.