Kopfstütze entfernt - TÜV verweigert wegen ECE Verordnung

Hallo an Alle,

 

Es geht bei meinem Problem um eine fehlende Kopfstütze und den TÜV. Dieser wurde mir heute verweigert und zwar nicht aufgrund von §35 Abs. 2 der StvZO, wo ausdrücklich drin steht, dass es in Deutschland nur eine Kopfstützen-Pflicht für vordere Sitze gibt, sondern aufgrund von ECE Verordnung, Artikel 17.

 

In der ECE Verordnung der EU sind alle Prüfvorgänge bei Neuzulassungen eines KfZ aufgeführt und dort steht auch, dass sobald eine Kopfstütze eingebaut ist, auch eine vorhanden sein muss. Wird diese entfernt, so muss auch der Sitz neu zugelassen werden.

 

So hat auch der Prüfer heute argumentiert.

 

ECE Verordnung ??? Ich dachte diese gilt nur bei Zulassung von Automodellen seitens der Hersteller im Allgemeinen und hat keine Auswirkungen auf die Erteilung des TÜVs.

 

Hat jemand vielleicht einen Ratschlag, wie ich weiter vorgehen kann, oder ob der Prüfer nicht doch recht hatte?

 

 

Vielen Dank im Voraus!

17 Antworten

Bei Volvo heißt das Schleudertrauma-Schutzsystems „WHIPS“ (Whiplash Protaction System) und ist in den Vordersitzen.

Da sind Deformationselemente eingebaut, welche sich beim Heckaufprall deformieren.

Diese sind austauschbar. Aus dem Grund sind die hier nicht elektronisch überwacht.

Bei Mercedes kenne ich auch nur die aktive Kopfstützen - mechanisch.

Ob ECE Verordnung oder Fahrzeugzulassungsverordnung ist letztlich egal. Eine Kopfstütze muss sein. Als kleines Trostpflaster: Sie dient auch der Sicherheit des Sitzbenutzers.

Zitat:

@HD-Moos schrieb am 19. April 2022 um 21:58:47 Uhr:


Die muß ja nicht sonderlich fest sein, nur vorhanden, denn da geht doch eh kein Prüfer ran.

Doch, hatte ich auch mal als Mangel draufstehen (beim Fahrersitz).

Beim Unfall gibt's ohne aber auch sehr ordentlich "Nackenweh". 😉

Gruß Metalhead

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