Kontrollleuchte Katalysator gestört blinkt blass mit wenn Blinker gesetzt wird

VW Touran

Hallo zusammen,

ich besitze einen Touran Bj.07/2010 mit 105 PS. Seit Mittwoch habe ich ein Problem beim fahren ist mir aufgefallen, das die Kontrollleuchte im Cockpit für Katalysator gestört leicht blass leuchtet im Takt der Blinkanzeige wenn ich Links blinke (nur links nicht rechts) dieser Zustand ist nur, wenn der Motor läuft. Sie leuchtet bei dem Mitblinken auch nicht so hell wie sie sollte sondern ehr sehr blass so das es nur bei
Dunkelheit am Abend oder Morgens sehr gut zu erkennen ist. Aber dieser Fehler ist vorhanden. Bin gestern in der VW Werkstatt gewesen. Dort wurde der Fehlerspeicher ausgelesen und 0 Fehler alles in Ordnung... keine Fehler vorhanden. Auch im Bordcomputer wird nichts angezeigt. Dann sagte der Meister ich sollte mal am Wochenende schauen ob der Fehler bleibt.. dann meinte er noch, wenn der Fehler bleibt, sollte ich mal die Batterie für 10 min abklemmen und wieder anklemmen. Habe ich noch nicht probiert.

Hat einer gleiche Erfahrungen gemacht oder hat dieses Problem auch schon gehabt ??? was habt ihr gemacht um diese Angelegenheit zu lösen..... bin für jeden Hinweis Dankbar.. denn es stört mich..

Vielen Dank für eure Hilfe

liebe Grüße
Touranfahrer aber hoffentlich bald wieder ohne Lichtorgel

Beste Antwort im Thema

Man muss da sowieso unterscheiden, was Garantie und Gewährleistung bedeutet:
Der Hersteller gibt Garantie. Doch nicht auf alles: Die Bedingungen dafür kann er in den Kaufvertrag fast so reinschreiben, wie er will. Er muss eigentlich sogar gar keine Garantie geben.
Gewährleistung ist etwas, das gesetzlich verankert ist!!!
Da ist immer der letzte Verkäufer in der Pflicht!
Deswegen ist es eben nicht Pillepalle, ob ich ein Fahrzeug in Hamburg kaufe, obwohl ich in München wohnet!
Denn laut Gesetz ist es eben so, dass nur der letzte Verkäufer an Privat diese Gewährleistung liefern muss.
Der versucht dann zwar sein Geld wieder über die Garantie vom Werk zu bekommen, so denn der Schaden in der Garantie abgedeckt ist. Doch das soll in dem Fall nicht das Problem des Kunden sein.

Gehe ich in dem Fall mit einem Gewährleistungs-Schaden jedoch zu einem beliebigen Händler in München (bei dem ich eben nicht gekauft habe), und der Schaden ist nicht von der Garantie abgedeckt, dann bezahle ich die Reparatur. Denn für die Gewährleistung ist da nun mal nur der Hamburger Verkäufer zuständig, und sonst definitiv niemand!
Das ist nun mal sein Betriebs-Risiko, das er eingeht, indem er Produkte in den Umlauf bringt.
Der Händler in München hatte mit der ganzen Sache nix zu tun, keinen einzigen Cent daran verdient, und daher auch gar keine Veranlassung, etwas auf eigene Kosten zu reparieren.
Tut er das trotzdem, dann nennt sich das Kulanz. Der gibt dem Kunden was, in der Hoffnung, dass der ihm in Zukunft treu bleibt. (obwohl er sich eigentlich ziemlich angepisst fühlt, dass ein Münchner ein Auto in Hamburg gekauft hat, anstatt bei ihm...)

Daher nochmal die Unterschiede:
Gewährleistung ist bei uns in Deutschland gesetzlich verankert, und kann ergoogelt werden. Das mit den zwei Jahren ist da eben auch nicht immer so, wie manche denken: Einfach mal nachlesen.
Und: Gewährleistungsansprüche hat der Endverbraucher immer nur gegenüber seinem persönlichen Verkäufer (in dem Fall das Autohaus, bei dem er gekauft hat!!). Der und nur der!) muss da im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen kostenlos reparieren, auch, wenn er vom Werk keinen Cent dafür bekommt!!
Da gibt es dann auch die Möglichkeit der Wandlung, etc.

Garantie kann der Hersteller geben und dabei die Bedingungen nach Belieben selbst festlegen (steht im Kleingedruckten des Kaufvertrags).
Im Rahmen dieser Garantie muss der Hersteller einspringen, nicht der Verkäufer!!
Der führt die Tätigkeiten aus, hat mit der Garantie aber erst mal gar nix zu tun:
Wenn der nicht sicher ist, ob es sich tatsächlich um einen Garantiefall handelt, muss man da sogar erst mal zahlen, und bekommt sein Geld hinterher vielleicht wieder zurück.
Denn sonst bleibt der Händler auf seinen Kosten sitzen.

Kulanz bedeutet: Mir schenkt jemand etwas, das mir eigentlich gar nicht zusteht.
Es gibt definitiv kein Anrecht auf Kulanz!!
Aber es kann betriebswirtschaftlich durchaus auch interessant sein, jemandem eben diese Kulanz zu gewähren, weil man den Kunden schätzt, den gerne öfter mal wieder sehen möchte, etc.
Das heißt, der Händler geht da finanziell in Vorleistung, in der Hoffnung, einen neuen treuen Kunden zu gewinnen.

Das Thema Kulanz wird bei dem aktuellen Verhalten der Kunden in Zukunft mit Sicherheit zurückgefahren werden, denn viele (wie man es hier auch immer wieder lesen kann) gehen immer nur zu dem Billigsten. Füllstoffe bringen die auch selbst mit. Dem Händler bleibt da unter dem Strich kaum etwas übrig.
Gewährt der heute einem Kunden Kulanz, dann kostet ihn das nur Geld, aber langfristig hat er gar nichts davon, außer zusätzlichen Kosten...

Viele haben da leider offenbar Schwierigkeiten, das eine vom anderen zu trennen...

So Long...

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Solange "Dein" neues Kombi noch nicht eingebaut und auf Dein Auto codiert wurde, ist es retourefähig. Je nach Vertrag zahlt der Händler jedoch ein paar Euros.
Ist es nicht eh im Rückstand, d.h. noch nicht beim Händler? Wenn dem so ist, soll und kann der Lagerleiter im TVZ ein Storno beantragen. Dann kommt es erst gar nicht zum Händler und kostet kein Storno.

Hat Dir Dein Händler ein Angebot gemacht, was die Reparatur kosten soll? Vielleicht einigt Ihr euch darauf, die Reparatur zu günstigeren Preisen zu machen? Ich würde meinen Kunden in so einem Fall das Teil zum Einkaufspreis (Listenpreis minus ca. 25-30%) und Arbeit zu Sonderkonditionen anbieten. Frag ihn einfach mal.

Hallo Triumph BGH 125

leider habe ich den Wagen 2011 gekauft er war 12 Monate alt und zu diesem Zeitpunkt hatte er ja eine noch 12 Monatige Neuwagengarantie ( 24 Monate ) von VW und diese ist in jeder VW Werkstatt gültig. Danach hat der VW Händler noch für mich Kostenfrei eine 24 Monatige Neuwagen Anschlussgarantie abgeschlossen und diese ist auch in jeder VW Werkstatt in Anspruch zu nehmen. Aber genau diese ist ab dem 17.04.2014 abgelaufen, darum ist der Wagen aus allen Garantieansprüchen raus.

Hallo micha1061

das Kombi ist an den VW Vertragshändler / Werkstatt am Mittwoch 25.02.2015 geliefert wurden. Es ist Neu und natürlich noch nicht eingebaut. Noch ein Vorteil für mich, ich habe keinen Auftrag für einen Kombitausch unterschrieben. Das einzige was ich unterschrieben habe, ist der Auftrag der Fehlersuche in meinem PKW. Telefonisch wurde mir dann mitgeteilt, dass mein Kombi defekt ist und schon ein neues bestellt wurde. Auch der Händler is zu diesem Zeitpunkt noch von einem Garantiefall ausgegangen. Erst als die Kombi geliefert wurde, haben sie meine Versicherungsnummer gesucht, aber nicht gefunden und der Fall nahm seinen Lauf mit Info über das eintreffen der Kombi und der eventuell abgelaufenden VVD.

Also laut Händler kostet die Kombi mit Einbau und Programierung 492,37 €

also bist du der Meinung ich kann die Reparatur verweigern und ihm mitteilen, er kann sie zurück schicken. Denn eigentlich ist das zur Zeit für mich finanzell nicht drin. Was meinst du wie ich es denn regeln könnte, es so günstig wie möglich zu bekommen :-)

Wenn Du nichts unterschrieben hast, brauchst Du auch nichts bezahlen. Laut Deiner Schilderung hat der Händler das KI ohne Rücksprache/Freigabe von Dir bestellt.

Ich würde mit dem Händler als nächstes die Möglichkeit besprechen, die ich Dir gestern per PN geschickt habe; erst recht mit dem Hintergrund des nicht erteilten Auftrages und dem Risiko, dass der Händler so auf den Retourekosten sitzen bleibt.

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Hallo micha1061

habe dir per PN geantwortet. Sorry habe erst jetzt die PN gesehen. Also ich habe defenetiv keinen Auftrag für die Bestellung der neuen Kombi unterschrieben. Ja den Auftrag zur Fehlersuche, den habe ich unterschrieben, aber die Bestellung der Kombi ist auf Grund des Glaubens, dass der Schaden von der VVD beglichen wird in Eigenständigkeit bestellt worden.

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