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Kontrollgerätprüfung/Abrollen Wie funtkioniert das?

Themenstarteram 29. Dezember 2007 um 13:10

Hallo,

ich bin keine LKW-Fahrerin und hoffe Ihr könnt mir diese Frage beantworten.

Wenn ein LKW nach dem Reifenwechsel zum Abrollen fährt, kann mir einer erklären, wie das genau abläuft? Wird der Umfang des Reifens in dem Kontrollgerät als konstanter Wert von Hand eingegeben? Oder macht das das Gerät automatisch? Folgender Fall: Fahrzeug hat tatsächlich Reifen der Größe 315/70R22,5 mit Reifenumfang 3141 mm.

Auf Prüfaufkleber des Kontrollgerätes steht aber Reifengröße 315/80R22,5 und der Reifenumfang 2965 mm (der aber bei dieser Reifengröße technisch gar nicht möglich ist) eingetragen.

Ist es so, dass das Fahrzeug nach dem Abrollen mit den tatsächlichen Reifen 315/70R22,5 auch den tatsächlichen Reifenumfang in dem Kontrollgerät hat oder muss den Wert ein Mitarbeiter eingeben?

Ich hoffe meine Frage ist irgendwie verständlich...

Danke für Eure Antworten

Claudia

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 27. Dezember 2008 um 17:18

So, damit diese Sache noch in diesem Jahr positiv beendet werden kann und Ihr den Glauben in den Rechtsstaat doch nicht ganz verliert, hier das Ergebnis des Verfahrens: Die Richterin hat nach Erhalt der neuen Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft die Anklage nicht zugelassen... JUHU!

Ich wünsche Euch einen guten Rutsch und allzeit gute Fahrt, vielen Dank für Eure Tipps!

Claudi

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am 29. Dezember 2007 um 14:03

Moin, moin,

der Prüfaufkleber und die tatsächliche Reifendimension müssen übereinstimmen. Sollten dort einmal andere Räder/Reifen verbaut worden sein, ist eine erneute Tachoprüfung vorzunehmen. Der Abrollumfang ist nicht direkt im Fahrtschreiber hinterlegt, vielmehr geht es um Impulse (oder Umdrehungen) per gefahrene Prüfstrecke. Ändert sich der Abrollumfang, ändern sich auch die Werte, die der Fahrtschreiber erhält.

Schönen Gruß!

Themenstarteram 29. Dezember 2007 um 14:14

Das ist soweit klar.

Meine Frage ist eher, ob der Wert der mit dem Abrollprüfgerät gemessen wird also z.b. 2965mm direkt vom Gerät zum Impulsgeber übertragen wird, oder ob jemand diesen Wert manuell einstellt.

Auch wäre es interessant zu wissen, wie eine Abrollung technisch durchgeführt wird und wie es möglicherweise zu Messfehlern (oder zu wenig Luftdruck) kommen kann.

In meinem Fall wurde für einen Reifen der Größe 315/70 R22,5 ein Umfang von 2965 mm ermittelt, wobei der Umfang eines Neureifens dieser Größe 3181 mm ist. Was einem Durchmesser von 944 mm bzw. 1012 mm enspricht. Der gemessene Wert stellt also einen um fast 7 cm kleineren Durchmesser dar was auch bei einem völlig abgefahrenen Reifen nicht möglich sein kann. Auf dem Fahrzeug waren noch nie andere reifen als 315/70R22,5 montiert.

Danke! :-)

Hallo,

also der abrollumfang wird mittels eines Prüfstandes ermittelt oder mit hilfe eines Meßstabes der den radius misst. Hierfür gibt es eine Umrechnungstabelle.

Der Abrollumfang wird im Tacho mittels des BTC eingegeben und Programmiert.

Maßgebend für den Tacho ist die Wegimpulszahl, diese am Tachogeber am Getriebe abgenommen wird.

Wenn man das Fahrzeug abrollt wird hier eine Wegimpulszahl ermittelt, jetzt wird dieser wert im Tacho programmiert und somit angeglichen. Das heißt z. B.

Wegimpulzahl= 8000imp.

Konstante Tacho= 8000imp.

Wenn diese werte übereinstimmen dann ist der Tacho angeglichen und die Geschwindigkeit wird "korrekt" angezeigt.

Bei einer Tachoprüfung muss immer der Reifenluftdruck geprüft werden.

Was Deinen Reifenumfang betrifft, 2965mm ist ein wert der OK ist. Es kommt auch immer darauf an was für ein Reifenfabrikat verbaut wird, diese unterscheiden sich auch im Durchmesser.

Man kann hier nicht so einfach vom Abrollumfang zurückrechnen da der Reifen ja belastet wird durch das Eigengewicht des Fahrzeuges.

Diese Werte sind Dynamische werte.

Gruß

Chris

Zitat:

Original geschrieben von chrisss240

 

Der Abrollumfang wird im Tacho mittels des BTC eingegeben und Programmiert.

Aber nicht bei allen, nur beim 1319, 1324 und dem 1381 :-)

Sorry aber wenn dann wollen wir es genau wissen.

 

Themenstarteram 2. Januar 2008 um 0:20

Dumme Frage, aber was ist ein BTC? :-)

Herzliche Grüße

Claudi

 

 

 

 

 

Hallo,

der BTC ist das Gerät mit dem, unter anderem, der Tacho programmiert wird.

Gruß

Chris

Dieser Wert ist schon Ok. Kann sein das der Prüfer sich verschrieben hat mit der Reifengröße!

Viele Faktoren spielen beim k-wert eine Rolle:

Reifenluftdruck,Profiltiefe etc.....

Dies sollte alles bei einer Tachoprüfung berücksichtigt werden!

Wie du es merken kannst:

Höchstgeschwindigkeit mal prüfen z.b.: vor der Prüfung war max. 90 km/h nach der Prüfung hast du 93 km/h also wurde evtl ein Fehler gemacht im Enddefekt zu deinem Nachteil weil bei einer Überprüfung bist du dran!

Themenstarteram 2. Januar 2008 um 20:23

Ihr Lieben,

zunächst mal finde ich es echt super, dass man hier so schnell geholfen bekommt.

ich erkläre jetzt das problem vielleicht doch noch mal genauer.

ich bin rechtsanwältin, mein mandant lkw-fahrer. er kam in eine polizeikontrolle. auf seinem sattelzug können und dürfen nur 315/70 R 22,5 reifen montiert werden, seit werksauslieferung sind auch nur diese reifen drauf. bei der kontrolle wurde festgestellt, dass auf dem prüfaufkleber des kontrollgerätes 315/80 R 22,5 stand und beim abrollumfang 2.965 mm. da auf dem lkw andere reifen waren, nämlich die 315/70 R 22,5 (laut polizei GRÖßERE, was ein quatsch) musste mein mandant mit polizei in eine werkstatt, die haben einen reifenumfang von 3.140 mm gemessen. das ist aber mehr als 3% über dem wert auf dem prüfbeleg, obwohl es noch die gleichen reifen waren und der erste wert ca. 1 jahr vorher gemessen wurde (und noch dazu 315/80 R 22,5 reifen ja viel größer sind als 315/70 R 22,5. bei der polizeiwerkstatt wurde ein prüfprotokoll erstellt, nach welchem mein mandant 315/70 R 15 Reifen hat (die passen bei einem sattelzug überhaupt nicht). jetzt kam die anklage und ich finde, dass das alles mehr als ein schlechter witz ist, weil die beiden werkstätten hier wohl völlig schlampig arbeiten, die ermittelnde polizei keine ahnung hat und mein mandant für das ganze gar nix kann und ich muss jetzt dem richter irgendwie erklären, wieso es da zu einem fehler gekommen sein kann.

vielen Dank jedenfalls an euch!

Claudi

Hallo,

Also das ist wirklich ein schlechter Witz....

Ich glaube hier haben sich 2 Werkstätten verschrieben.

Mal eine Frage: Wie war denn die impulszahl vor der Prüfung und nach der Prüfung?

Ich würde mal bei einem Reifenhersteller oder einem Reifenhandel nachfragen bzw. bestätigen lassen wie hoch der Abrollumfang der reifen ist.

Aus welchem Teil von Deutschland kommst Du??

Gruß

Chris

am 2. Januar 2008 um 20:45

Moin Claudia,

im Klartext heißt das also:

Die Anzeige ist nur zu stande gekommen, weil die Reifendimesionen auf dem Prüfaufkleber nicht mit den tatsächlichen / eingetragenen / ab Werk verbauten Reifendimesionen übereinstimmen?!?

Auf dem Prüfaukleber ist doch die prüfende Stelle bzw. Werkstatt vermerkt.

Hat diese bereits Stellung bezogen? Können die sich erklären, wie dieser Fehler zustande gekommen ist?

Vor Beginn einer Überprüfung sind solche Daten eigentlich abzugleichen, eigentlich...

Gruß!

Themenstarteram 2. Januar 2008 um 20:46

Aus dem Rhein Main gebiet.

Wegimpulszahl bei der ersten (alten) Messung 6.985 lmp/km

Wegimpulszahl bei der Polizeimessung 6.585 lmp/km

Reifenumfänge habe ich schon aus dem Internet, es sind Michelinreifen drauf...

Tja, die Polizei, Dein Freund und Helfer... :-)

Hallo,

also hier stimmt was nicht.

hätte Dein Mandant bei der ersten Prüfung die 80`er reifen gefahren und dann die 70er müsste das ergebniss genau anderstrum sein.

Hat Dein Mandant mal gesagt wie schnell sein Fahrzeug jetzt fährt?

Themenstarteram 2. Januar 2008 um 20:56

Er ist der Mienung, dass sein fahrzeug genauso fährt wie immer, klar, es sind ja auch dieselben reifen drauf. er fährt seit 15 jahren gewerblich und hatte noch NIE einen geschwindigkeitsverstoß (spricht finde ich auch für ihn).

der witz kommt ja noch. die polizei hat natürlich alle schaublätter sichergestellt. es sind nur geschwindigkeiten bis 90 km/h drauf. weil er ja jetzt angeblich schneller gefahren sein soll, werfen sie ihm nun vor regelmäßig über 100 km/h gefahren zu sein, obwohl man bei 90 km/h zuzüglich der angeblichen abweichung von 5,93% nur auf 95,6 km/h kommt....

ich kann euch sagen, ich möchte kein lkw-fahrer sein...

ich halte euch auf jeden fall auf dem laufenden.

die erste werkstatt hat bisher noch nichts dazu gesagt, darauf warten wir noch, was sollen die schon groß sagen...

Hast du es weit nach Mannheim??

Hätte da eine Adresse, die Fa. Gleichauf Vertretung der VDO Kienzle.

Hätte da sogar einen Ansprechpartner.

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