Kontrollgerätprüfung/Abrollen Wie funtkioniert das?

Hallo,

ich bin keine LKW-Fahrerin und hoffe Ihr könnt mir diese Frage beantworten.
Wenn ein LKW nach dem Reifenwechsel zum Abrollen fährt, kann mir einer erklären, wie das genau abläuft? Wird der Umfang des Reifens in dem Kontrollgerät als konstanter Wert von Hand eingegeben? Oder macht das das Gerät automatisch? Folgender Fall: Fahrzeug hat tatsächlich Reifen der Größe 315/70R22,5 mit Reifenumfang 3141 mm.
Auf Prüfaufkleber des Kontrollgerätes steht aber Reifengröße 315/80R22,5 und der Reifenumfang 2965 mm (der aber bei dieser Reifengröße technisch gar nicht möglich ist) eingetragen.
Ist es so, dass das Fahrzeug nach dem Abrollen mit den tatsächlichen Reifen 315/70R22,5 auch den tatsächlichen Reifenumfang in dem Kontrollgerät hat oder muss den Wert ein Mitarbeiter eingeben?
Ich hoffe meine Frage ist irgendwie verständlich...
Danke für Eure Antworten
Claudia

Beste Antwort im Thema

So, damit diese Sache noch in diesem Jahr positiv beendet werden kann und Ihr den Glauben in den Rechtsstaat doch nicht ganz verliert, hier das Ergebnis des Verfahrens: Die Richterin hat nach Erhalt der neuen Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft die Anklage nicht zugelassen... JUHU!

Ich wünsche Euch einen guten Rutsch und allzeit gute Fahrt, vielen Dank für Eure Tipps!
Claudi

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Wie rechnen Die denn?
Das ist also wirklich ein schlechter Witz.

Das geht doch rechnerisch gar nicht...

die malen rote pfeile auf schaublätter und behaupten dann, dass es sich hier um eine geschwindigkeit von aufgezeichnet über 95 km/h handelt, obwohl das eindeutig nur 90 km/h sind. ich denke die hatten an dem überprüfungstag noch niemanden gefunden und haben dann den ganz großen fisch erhofft. wenn ein polizist nicht weiß, dass ein 315/70 er reifen KLEINER ist als ein 315/80 er reifen (was ich als frau sogar weiß), dann fällt mir da auch nix dazu ein...
auf jeden fall sollten alle lkw-fahrer unbeidngt diesen komischen prüfaufkleber kontrollieren, da mein amndant ja jetzt wieder mit einem falschen rumfährt (den aus der polizeikontrolle, nach welchem seine reifen angeblich 315/70 R 15 sind) und er dann beim nächsten mal wieder so ein theater hat...

Da sollen se ma die Klage fallen lassen.

Für mich klingt das nach ganz unsicherer Beweislage. Oder eher nach Wegelagerei.

Mich wundert nur, daß beide Male die unterschiedlichen Reifendimensionen nicht aufgefallen sind.

Oder begreife ich jetzt irgend etwas nicht?

Doch, Du begreifst das schon. Mein Mandant hat sich da bei der ersten Werkstatt einfach nichts dabei gedacht, er wußte gar nicht, was da alles für Werte auf dem Prüfbeleg eingetragen sind. Seine Firma geht schon immer zu dieser Werkstatt mit allen LKWs. Und bei der Polizei hat er es auch nicht überprüft, der war total fertig und aufgeregt nach der ganzen Aktion.
Wie gesagt, 1000 Dank Euch allen, Ihr habt mir wirklich weitergeholfen, ich werde in ein paar Wochen das Ergebnis hier updaten... bleibt nur das Hoffen auf einen "intelligenten" Richter, der diese ganzen Umrechnungen und Fehler nachvollziehen kann, aber ich werde ihm das jetzt auf jeden Fall besser erklären können und wenn eine Frau das kapiert, dann muss er das ja wohl auch kapieren... :-)

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Was du machen kannst ist bei der prüfenden Werkstatt anrufen und das Prüfprotokoll dir zukommen lassen.
Dort werden alle Werte aufgeschrieben. Wenn du Glück hast steht auf dem Prüfprotokoll die damalige richtige Reifengröße und nur auf dem Aufkleber im Fahrzeug hat sich ein Fehler eingeschlichen!

Hallo Roskilde,

Von mir auch noch ein paar Hinweise/Tips:

klär mal folgendes ab:
Wie alt ist der LKW, welcher Typ und was für ein Tachograph ist verbaut (Feststellen lassen, damit Du alle Argumente hast).

Wenn der LKW neuer ist, dann ist der Reifenumfang ggf. auch noch im Steuergerät des ABS vermerkt, ggf. sogar im Tachographen. Kann eine Fachwerkstatt ggf. auch jederzeit auslesen. Bei vielen neueren LKW gibt es zudem Fehlermeldungen, wenn sich der im Tachographen hinterlegte Wert von dem in anderen Steuergeräten (ab einer gewissen Toleranz) unterscheidet, das gilt auch für den vom Radumfang abhängigen K-Wert. Bei einem Mercedes kann Dir sicher Chris weiterhelfen.
Ausserdem könntest Du zur "Beweissicherung" mal das Alter der Reifen feststellen (DOT-Nummer). Wenn das noch die selben sind wie bei der Prüfung vor einem Jahr, dann müsste (bei gleichen Messvoraussetzungen, Luftdruck, Messmethode, das ist leider das Problem) der Umfang heute wg. Verschleiß ja eher kleiner sein als vor 1 Jahr. Wenn die Reifen zwischenzeitlich gewechselt wurden, kann sowieso schon gar keiner mehr die Messwerte vergleichen.

Und die Prüfung der von der Polizei beauftragten Werkstatt wirst Du als gute Anwältin sicher schon mit dem Hinweis auf das fehlerhafte Einbauschild (15´´, Beweis sichern) anzweifeln können, oder? Die haben ja quasi Deinem Mandanten noch einen Gefallen getan, haben sie doch unter Polizeiaufsicht bewiesen, dass man beim Ausfüllen des Einbauschildes einfach einen Fehler machen kann...ist mir auch schon passiert, irren ist menschlich, man sollte nur zu seinen Fehlern stehen! Würde in Deinem Fall auch helfen, wenn dies die 1. Werkstatt einfach zugeben würde, täte denen nicht weh und würde schlagartig alles aufklären.

Was mich wundert, ist die Tatsache, dass Dein Mandant meint, der LKW fährt immer noch so schnell wie vorher. Wenn die letzte Werkstatt den K-Wert im genannten Rahmen korrigiert hat, sollte das eigentlich merkliche Auswirkungen haben...??

jc_benz

Von User "Twinsplitter" http://www.motor-talk.de/.../UserDetails.html?userId=648492
kam der folgende Beitrag, welchen er leider versehentlich als Moderatorenalarm gepostet hat.
Um ihm die Arbeit abzunehmen, alles nochmal schreiben zu müssen, stelle ich den Beitrag im Wortlaut hier ein:

Zitat:

Original geschrieben von twinsplitter


Hallo Claudi,
ich habe früher über einen Zeitraum von ca. 25 Jahren selbst FS-prüfungen nach § 57b durchgeführt.
In der gesamten Zeit habe ich nicht einmal beim Messen des Abrollumfanges einen Wert ermittelt, der annähernd mit den technischen Daten aus dem Reifenratgeber des Reifenherstellers übereinstimmte.
Es ist zu klären, ob bei der Überprüfung vor 1 Jahr neue oder gebrauchte Reifen aufgezogen waren.
ferner sollten die Prüfprotokolle gesicherzt werden. auch die Einbauschilder sollten fotografisch gesichert werden. Sie werden beim Ablösen vom Fz. zerstört.
Wenn die Daten auf den Einbauschildern gedruckt sind, dann wurden die Prüfprotokolle wahrscheinlich per EDV erstellt und es sind die gleichen Daten auch dort zu finden. Bei handschriftlichen Protokollen können Einbauschild und Priotokoll unterschiedlich sein.
Die genaue Arbeitsweise einer §57b Prüfung kannst Du Dir bei:
Siemens VDO Trading GmbH
Kruppstr. 105
60388 Frankfurt
069 408 05-0
erklären lassen.
Das alles genau aufzuschreiben dauert mir zu lange, da ich kein Schriftsteller bin.
Zur Erinnerung noch: 315/70 R 22,5 ist eine geräuchliche Reifengröße auf normalen Schwerlastwagen.
Die Größe 315/80 R 22,5 kommt genauso häufig vor, evtl. sogar öfter.
Sogesehen kann der "Prüfer" sich verschreiben.

Zitat:

Original geschrieben von Roskilde


ich kann euch sagen, ich möchte kein lkw-fahrer sein...

hi,

und das von einer rechtsanwältin ich bin begeistert .....

also ich finde es echt ein übelster witz was die rennleitung da abzieht/gezogen hat.....

und wenn er mal bis 100km/h gekommen ist ist es auch nicht so schlimm, passiert mir manchmal auch wenn ich nen steilen berg runterfahre und lass den retarder (verschleißfreie bremse) los dann beschleunigt er nen bisschen und es geht auch mal an die 100, oder wenn ich wieder mal nen ausländer überhole der mit 78km/h auf der autobahn rummschleicht so wie es derzeit häufiger der fall ist ....... das mache ich auch mal im überholverbot ich weis ich begehe da eine ordnungswiedrigkeit, aber wenn ich schneller fahr als die pkws macht es keinem was aus......
und als ein herr von der rennleitung meine tachoscheibe gesehen hat mit der "schwungspitze" hat er gar nichts gesagt es kam auch kein bußgeldbescheid nichts ......

man darf sich aber auf keinen fall alles gefallen lassen, an der/den werkstätten sind auch nur MENSCHEN im einsatz und der mensch ist eine potenzielle fehlerquelle das ist überall so, bei uns lkw fahrern, in ner fabrik, etc .... und das kann natürlich auch in einer werkstatt passieren, aber das es gleich in 2 werkstätten hintereinander passiert ist irgent wie unglaublich weil die reifengröße ja nicht sonderlich klein auf den reifen steht sondern in groß.... vlt forderst du als anwältin mal die prüfberichte ein, und führst einmal ein gespräch mit dem/den arbeitern die die tp durchgeführt haben...... wobei der fahrer da auch etwas seine führsorgepflicht vernachlässigt hat er muss ja seine tägliche abfahrtskontrolle machen und prüfen ob alles stimmt, alle lizenzen etc dabei sind und bei der bescheinigung ist es ja kein thema wenn man aussteigt schaut man kurz drauf weil als fahrer kennt man ja seine reifengröße und dann muss einem das schon mal auffallen das dort eine falsche reifengröße steht ........
vlt kann man gegen die werkstätten auch ein verfahren einreichen etc weil ja durch diesen scheiß doch erhebliche kosten entstehen für ihren mandanten etc ....

gruß matze
(lkw-fahrer)

Was ich mich gerade frage, normalerweise muss man doch bei der Tachoprüfung die Reifengröße vom Fahrzeug mit der im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung vergleichen. Und man macht doch die Reifengröße drauf die im Fahrzeugschein eingetragen ist. Und da der LKW ja schon bei der auslieferung die Reifengröße drauf hatte sind die auch eingetragen und somit hat doch die Werkstatt sch.. gebaut, da kann doch der LKW Fahrer nichts dafür. Oder seh ich das falsch?

Zitat:

Original geschrieben von Zoker


Was ich mich gerade frage, normalerweise muss man doch bei der Tachoprüfung die Reifengröße vom Fahrzeug mit der im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung vergleichen. Und man macht doch die Reifengröße drauf die im Fahrzeugschein eingetragen ist. Und da der LKW ja schon bei der auslieferung die Reifengröße drauf hatte sind die auch eingetragen und somit hat doch die Werkstatt sch.. gebaut, da kann doch der LKW Fahrer nichts dafür. Oder seh ich das falsch?

Nee, ist richtig.

Welche Priorität wird von der Polizei höher gesetzt? Angaben im Fahrzeugschein zu den montierten Reifen, oder des Prüfprotokolls? Stimmt die Reifengröße mit den Angaben im Fahrzeugschein, nur die Angaben auf dem Prüfaufkleber weichen ab, so ist doch die Sachlage klar. Andersrum würde es ein erlöschen der Betriebserlaubnis sein. Will damit sagen, wann sind die "falschen" Reifen montiert, wenn die montierte Größe von den Angaben im KFZ-Schein abweicht oder die Angaben vom Aufkleber nicht mit den montierten übereinstimmen.

Zitat:

Original geschrieben von nullgewinde



Zitat:

Original geschrieben von Zoker


Was ich mich gerade frage, normalerweise muss man doch bei der Tachoprüfung die Reifengröße vom Fahrzeug mit der im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung vergleichen. Und man macht doch die Reifengröße drauf die im Fahrzeugschein eingetragen ist. Und da der LKW ja schon bei der auslieferung die Reifengröße drauf hatte sind die auch eingetragen und somit hat doch die Werkstatt sch.. gebaut, da kann doch der LKW Fahrer nichts dafür. Oder seh ich das falsch?
Nee, ist richtig.

Welche Priorität wird von der Polizei höher gesetzt? Angaben im Fahrzeugschein zu den montierten Reifen, oder des Prüfprotokolls? Stimmt die Reifengröße mit den Angaben im Fahrzeugschein, nur die Angaben auf dem Prüfaufkleber weichen ab, so ist doch die Sachlage klar. Andersrum würde es ein erlöschen der Betriebserlaubnis sein. Will damit sagen, wann sind die "falschen" Reifen montiert, wenn die montierte Größe von den Angaben im KFZ-Schein abweicht oder die Angaben vom Aufkleber nicht mit den montierten übereinstimmen.

Es sind die falschen Reifen montiert, wenn die Größe nicht im Fz- Schein vermerkt ist.

Bei einer falschen Größe auf dem Einbauschild ( Aufkleber ) ist höchstens die §57b Untersuchung ungültig.

Nur zur Information: bis vor einigen Jahren, als die Einbauschilder noch in das EG - Kontrollgerät ( Tacho) geklebt wurden, war die Reifengröße garnicht auf dem Einbauschild vermerkt. Auch die ersten Schilder die außerhalb des Gerätes an der Türsäule angebracht waren hatten keine Zeile für die Reifengröße.

Zitat:

Original geschrieben von twinsplitter



Nur zur Information: bis vor einigen Jahren, als die Einbauschilder noch in das EG - Kontrollgerät ( Tacho) geklebt wurden, war die Reifengröße garnicht auf dem Einbauschild vermerkt. Auch die ersten Schilder die außerhalb des Gerätes an der Türsäule angebracht waren hatten keine Zeile für die Reifengröße.

Was glaubt ihr, warum sich das geändert hat?

Ein Schelm, wer böses dabei denkt.

Zitat:

Original geschrieben von ongelbaegger



Zitat:

Original geschrieben von twinsplitter



Nur zur Information: bis vor einigen Jahren, als die Einbauschilder noch in das EG - Kontrollgerät ( Tacho) geklebt wurden, war die Reifengröße garnicht auf dem Einbauschild vermerkt. Auch die ersten Schilder die außerhalb des Gerätes an der Türsäule angebracht waren hatten keine Zeile für die Reifengröße.
Was glaubt ihr, warum sich das geändert hat?

Ein Schelm, wer böses dabei denkt.

Hierzu möchte ich anmerken, dass bei einem LKW normalerweise keine Alternativgrößen für die Antriebsachse in der Zulassung eingetragen werden, wegen der § 57b ´Prüfung.

Zitat:

Original geschrieben von twinsplitter



Hierzu möchte ich anmerken, dass bei einem LKW normalerweise keine Alternativgrößen für die Antriebsachse in der Zulassung eingetragen werden, wegen der § 57b ´Prüfung.

Das ist vollkommen richtig.

Nur habe ich das auch schon anders gesehen. Da gab es Fahrzeugscheine zu Fahrzeugen, wo Reifengrössen eingetragen waren, die aber bei der letzten Tachoprüfung niemals aufgebaut gewesen sein können, weil die Werte vollkommen aus der Richtung waren.

Was ich damit ausdrücken wollte, war ganz einfach die Tatsache, das Einige es immer wieder schaffen, Vorschriften zu umgehen oder wissentlich beugen oder ihnen ganz einfach zuwider handeln, und meinen, sie wären da ganz Schlaue. Das schaut sich der Gesetzgeber in der Regel solange an, bis es Überhand nimmt, oder zum Usus wird.
Dann werden Vorschriften verschärft, oder neue Vorschriften hinzu gefügt.

Das ganze Dilemma konnte man bei Lenkzeit - Überschreitungen und/oder Geschwindigkeitsverstössen doch schon beobachten. AGB und jüngst die Fahrerkarte, nur als Beispiel, sind ja nicht gemacht worden, weil den Abgesandten in Brüssel oder Berlin langweilig war.

Das hat jetzt mit dem Eigentlichen Thema nur soviel zu tun, daß man vermuten kann, der , von der TE beschriebene Vorfall, könnte eine Folge einer Anweisung zur schärferen Kontrolle eben dieser Mißstände sein.

In diesem Sinne,
ein angenehmes Wochenende!

was bei uns mal ne zeitlang war das wir 295/80er reifen drauf hatten auf den zugmaschinen und anhängern (kipper ->sk<-)

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