kontrolle im ausland
Hey Leute,
habe einiges bei meinem auto verändert (tieferlegung, fächerkrümmer, luftfiltet, felgen, etc.).
Dies wurde allea vom österreichischen tüv abgenommen und eingetragen.
wie schauts jetzt aus wenn ich ins auslandfahren?
gelten dort diese eintragungen oder könnte ich bei einer
kontrolle schwierigkeiten bekommen?
lg flo
Beste Antwort im Thema
Und alle deine Strafzettel und Unkosten werden von drahkke übernommen, da er die höchste Instanz für alle Länder ist und jetzt schon sagen kann, dass auf keinen Fall Schwierigkeiten entstehen. Er nennt dir auch gleich noch die Rechtsnorm, die du dann allgemeingültig jedem Polizist entgegen schmettern kannst, ob in Dänemark, Deutschland oder Spanien, ganz egal...
13 Antworten
Schwierigkeiten sind nicht zu befürchten, denn es gelten immer die technischen Ausführungsbestimmungen des Staates, in dem das Fahrzeug zugelassen ist.
Und alle deine Strafzettel und Unkosten werden von drahkke übernommen, da er die höchste Instanz für alle Länder ist und jetzt schon sagen kann, dass auf keinen Fall Schwierigkeiten entstehen. Er nennt dir auch gleich noch die Rechtsnorm, die du dann allgemeingültig jedem Polizist entgegen schmettern kannst, ob in Dänemark, Deutschland oder Spanien, ganz egal...
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Schwierigkeiten sind nicht zu befürchten, denn es gelten immer die technischen Ausführungsbestimmungen des Staates, in dem das Fahrzeug zugelassen ist.
da frag mal die leute die zum wörthersee gefahren sind dieses jahr ob deutsche eintragungen auch zwingen im ausland gelten 😁
Naja, wenn bei Deutschen Polizeikontrollen Niederländern und Schweizern wegen fehlender (Deutscher) ABE vom Auspuff (inkl. DB-Eater) die Weiterfahrt verweigert wird, würde ich nicht damit rechnen, dass das im Ausland anders ist.
Wichtig ist, was die Exekutive tatsächlich macht.
Wie es rechtlich ist, das ist leider ein anderes Spiel. 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von It is Naoanto
da frag mal die leute die zum wörthersee gefahren sind dieses jahr ob deutsche eintragungen auch zwingen im ausland gelten 😁Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Schwierigkeiten sind nicht zu befürchten, denn es gelten immer die technischen Ausführungsbestimmungen des Staates, in dem das Fahrzeug zugelassen ist.
eben ich wollst grad sagen! ich durfte schon öfters in österreich das eingetragene gewindefahrwerk hochdrehen bis es den nachtwächtern gepasst hat! noch lustiger so ein spässle mit 07er kennzeichen!
Da braucht man gar nicht ins Ausland schauen, das ist selbst im Inland mit hierzulande zugelassenen Fahrzeugen und inländischen Eintragungen nichts anderes.
Ist die Executive der Meinung dein Auspuff ist, obwohl eingetragen so wie er ist zu laut oder dein Auto ist zu tief, dann bleibst Du eben damit eben u.U. an Ort und Stelle stehen bzw. das Teil wird konfesziert.
Motorradfahrer können gerade hier in Bayern ein Lied davon singen. Da wird gerne der (zu) laute Endtopf gleich vor Ort demontiert und zur Beweissicherung eingezogen und die Weiterfahrt unterbunden.
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Da braucht man gar nicht ins Ausland schauen, das ist selbst im Inland mit hierzulande zugelassenen Fahrzeugen und inländischen Eintragungen nichts anderes.
Ist die Executive der Meinung dein Auspuff ist, obwohl eingetragen so wie er ist zu laut oder dein Auto ist zu tief, dann bleibst Du eben damit eben u.U. an Ort und Stelle stehen bzw. das Teil wird konfesziert.
Motorradfahrer können gerade hier in Bayern ein Lied davon singen. Da wird gerne der (zu) laute Endtopf gleich vor Ort demontiert und zur Beweissicherung eingezogen und die Weiterfahrt unterbunden.
sorry aber das ist quark!
ein auspuff ist DANN zu laut wen man an ihm rumschraubt. in zeiten wo jeder sich mit schlagzahlen selbst eine e kennzeichnung "herstellen" kann ist das durchaus auch angebracht das man diverse teile bezweifelt. im übrigen kann man eine geräuschmessung durchaus vor ort machen. ein phonmeter gehört zur standard ausstattung eines streifenwagens. und wen der eimer eben zu laut ist dann is eben schicht im schacht.
ist eine fahrzeugtieferlegung mit rechten mitteln eingetragen hintert dich auch keiner an der weiterfahrt. mich zuminderst nicht. das problem ist eben auch hier: gewindefahrwerk eingetragen und hinterher noch n meter runter gedreht is eben net. das selbe bei nachträglich gepressten federn und sonstigem nonsens.
Man sollte auch generell nicht alle Polizisten fuer dumm halten. Viele kennen sich besser aus als so manch Fahrzeughalter. Viele fahren selbst Motorrad und kennen die Tricks. 😉
Zitat:
Original geschrieben von prelude23
Hey Leute,habe einiges bei meinem auto verändert (tieferlegung, fächerkrümmer, luftfiltet, felgen, etc.).
Dies wurde allea vom österreichischen tüv abgenommen und eingetragen.wie schauts jetzt aus wenn ich ins auslandfahren?
gelten dort diese eintragungen oder könnte ich bei einer
kontrolle schwierigkeiten bekommen?lg flo
Moin,
ich glaube das größere Problem ist ein Unfall 🙄
- Warum, ist alles versichert 😕
Unabhängig von der Schuldfrage.
schönen Gruß
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
sorry aber das ist quark!
ein auspuff ist DANN zu laut wen man an ihm rumschraubt. in zeiten wo jeder sich mit schlagzahlen selbst eine e kennzeichnung "herstellen" kann ist das durchaus auch angebracht das man diverse teile bezweifelt. im übrigen kann man eine geräuschmessung durchaus vor ort machen. ein phonmeter gehört zur standard ausstattung eines streifenwagens. und wen der eimer eben zu laut ist dann is eben schicht im schacht.
Schön wärs, wenns so einfach wäre aber hier sind wir wieder beim Unterschied von Theorie und Praxis.
Ich weiss nicht ob du Motorradfahrer bist, wenn nicht hast Dus vielleicht zumindest gelesen:
Bei Sportauspuffanlagen (es gibt da 2, 3 Spezialisten die hier gehäuft auffallen) ist es Gang und Gäbe, dass die eingetragenen und freigegebenen Schallpegel in der Praxis überschritten werden. Ohne dass irgendwer daran herumgebastelt hat.
Das was irgendwann mal unter Referenzbedingungen homologiert wurde hat (ich will nicht sagen meist, aber oft) nichts mit dem zu tun was hinterher auf deiner individuellen Maschine dabei herauskommt.
Ganz von der Stange, ganz ohne Manipulation.
Und wenn das dem Schutzmann sauer aufstösst, vielleicht weil ihn jeden Morgen so ein Dödel aus dem Schlaf reisst dann haste eben Pech gehabt.
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Ich weiss nicht ob du Motorradfahrer bist, wenn nicht hast Dus vielleicht zumindest gelesen:
Bei Sportauspuffanlagen (es gibt da 2, 3 Spezialisten die hier gehäuft auffallen) ist es Gang und Gäbe, dass die eingetragenen und freigegebenen Schallpegel in der Praxis überschritten werden. Ohne dass irgendwer daran herumgebastelt hat.
Das was irgendwann mal unter Referenzbedingungen homologiert wurde hat (ich will nicht sagen meist, aber oft) nichts mit dem zu tun was hinterher auf deiner individuellen Maschine dabei herauskommt.
Ganz von der Stange, ganz ohne Manipulation.
Und wenn das dem Schutzmann sauer aufstösst, vielleicht weil ihn jeden Morgen so ein Dödel aus dem Schlaf reisst dann haste eben Pech gehabt.
dein hier geschildertes ist beim auto auch so. hier sind die bastuck anlagen legendär dafür das die "dummerweise" lauter sind als angegeben. das ist aber dann durchaus das problem des besitzers. vorallem wen man so seine 2-3 kandidaten hat wie du schon sagtest.
und ja dann hast pech gehabt. das liegt aber nicht am bundesland sondern an der zweifelhaften legalität der teile.
Ich kann dir nur sagen wie es in der CH ist:
Fährst du mit deinem ausländischen Auto bei dem wirklich alles eingetragen ist, in eine Kontrolle, wird alles geprüft.
Sind die Unterlagen OK und das Auto ist verkehrssicher und nicht zu laut darfst du weiter fahren.
Aber wehe wenn nicht.
Wobei zum Thema zu laut: In der CH gibt es Maximalgrenzwerte (ich glaube 103db oder so) für die Lautstärke eines PW, diese können auch nicht einfach durch eine Erhöhung der db-Zahl in den Papieren übergangen werden. Ist das Auto zu laut, bleibt es stehen.
Ebenso sind Leistungssteigerungen durch nachträgliches Chiptuning verboten.
Ebenso ist es offiziell verboten irgendwas an der Frontscheibe im Sichtfeld zu befestigen oder abzustellen, also eigentlich auch Navis. Sichtfeld= 90% der Frontscheibe.
Grundsätzlich gelten aber immer die Vorschriften des Landes in dem man sich gerade aufhält, unabhängig von dem was in dem Land in welchem das KFZ zugelassen ist, gilt.
Aber bei D und A sollten da keine so grossen Unterschiede sein.