Komplizierte Geschichte....?!

Grüße erst mal..

bin neu hier und der Unfall von heute liegt mir noch in den Knochen..

aber nach einiger Recherche bin ich hier gelandet.

Also ich schilder mal eben meinen Fall. Vielleicht findet sich ja jemand der mir helfen kann.

Fall :

Nachbarin fährt mit unserem Auto ( Peugot 806 - 8 Sitze - wir haben 4 Kinder) zum KiGa und will die Kids holen. 800 Meter von der Haustür entfernt schiesst einer aus ner Hofausfahrt und knallt ihr in mein Auto. Links vor alles Schrott. Kotflügel,Radaufhängung,Stossfängfer usw usw usw.)

Unfallgegner sofort seine Versicherung angerufen. Wir im sofort die Polizei.

Soweit soklar.

Polizei kommt .. stellt eindeutige Schuld des anderen fest da Vorfahrt verletzt (Hofausfahrt auf Vorfahrtsstrasse).

Unfallverursacher bekommt 35 € Strafe. Is klar.

Jetzt wirds kompliziert.

Ich die Versicherung des Verursachers angerufen und den Schaden gleich angezeigt. Weiteres vorgehen mit denen abgesprochen.(War mein erster Unfall dieser Art).

Diese sagt Gutachter muss kommen usw usw...mir bleibe aber die freie Wahl eines solchen...

Im nächsten Satz sagt Sie : Der Herr X hat hier den Vorfall schon gemeldet aber behauptet er wäre nicht alleine Schuld.
Damit geht das Theater erst mal los..daraufhin die Versicherung natürlich Ihre kostenzusage zwecks Mietwagen usw erstmal wieder zurückgezogen...

1te Frage : Polizei hat die Schuldfrage unstrittig geklärt und den Herrn X. auch mündlich belehrt und ihm die 35 € abgeknöpft.

Welche Aussage is nun für die Versicherung von relevanz ? Ich hoffe doch die der Polizei....

Weiter :

Ich meine Vertragswerkstatt besucht...dem Chef(kenn ich sehr gut, sein Neffe geht mit meinem Sohn in eine Klasse), dem die Bilder vom Schaden gezeigt..dieser ein Blick und gewusst Auto = Totalschaden.

Der Chef der Werkstatt aber sofort die Versicherung von Hernn X angerufen und gesagt das die keinen SV schicken müssen..das würde alles das Autohaus regeln. Soweit so gut.

Jetzt habe ich hier aber vieles gelesen wegen restwert und wbw usw usw..

2te Frage :

Das Auto ist noch finanziert (Restlauf 15 Monate zu je 100 €).

Das Auto is BJ 95 mit 200 000 km laufleistung.

Wenn der SV aus dem Schaden nen Totalschaden macht ( laut DAT wäre das Auto noch 2300 € + Händlerzuschlag wert)

und ich dann den WBW - RW bekomme..bleibt am Ende nicht mal so viel über das ich das Auto bei der Bank auslösen kann.

Den ich kann das Auto nicht für den ermittelten RW vk wenn ich keine Papiere habe. Und diese bekomme ich erst wenn ich die volle Summe bezahlt habe.

Wie verhält sich das ?

Also wir werden morgen auf jeden Fall einen RA in Auftrag nehmen, da die Polizei die Schuldfrage ganz klar geklärt hat.

Kann ich von der Versicherung verlangen den auszulösenden Betrag an die Bank zu bezahlen ?

ich bin etwas verzweifelt. Weil wenn das alles so laufen würde..hät ich am Ende nicht mal das Geld um nen neuen zu kaufen.

Vielleicht findet sich hier einer der in sowas erfahrung hat .

Das Auto ist nur per Ratenkauf finanziert. Also kein Leasing oder so.

Und eins weiss ich jetzt schon. Ich werde niemals den WBW bekommen für den ich in Deutschland das selbe Fahrzeug finde. Peugot 806 oder vergleichbare 6-8 Sitzer sind gebraucht noch schweineteuer. Das gibt das Auto aber sicher nicht mehr her.

Das problem an sich is halt...wir wohnen aufm Feld ausserhalb(nächster Penny 5km, Arzt,Schule,Kiga). Wenn ich innerhalb dieser Frist nicht in der Lage bin mir ein neues Auto zu beschaffen ( muss ja von der Sitzplatzgröße passen), kann ich dann verlangen das man mir den Mietwagen länger bezahlt ? Ansonsten laufen wir gefahr das die Kids nicht mehr in die Schule kommen und wir nicht mehr zum Einkaufen. Wohnen wirklich total ausserhalb.

Ich weiss sind viele viele Fragen. Aber ich hoffe doch das sich hier jemand findet der mir bissel mit Rat zur Seite steht.

Grüße der Spacetrader

72 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Spacetrader


Ich sags ja komplizierte Geschichte....

Das mit dem Wagen Tausch habe ich mit der Bank schon angesprochen....jedoch hab ich nicht so ganz verstanden was der da erzählte...aber generell wäre das möglich.....

Vielleicht kannst du mir das ja besser erklären...

Also er sagte :

Wenn ich mir nen Wagen kaufe der etwa dem Zeitwert des jetzigen entspräche, dann könne man einen Sicherheitentausch vornehmen. Also Brief ( Schrott ) gegen Brief (gekauft).

Das habe ich auch soweit verstanden. ( Freute mich auch erst mal)

Aber :

1.) Von was für nem Geld soll ich den Wagen kaufen ? ( Die Summe kassiert doch eh die Bank von der Versicherung, oder ist hier der Fall gemeint das die Repp Kosten ausgezahlt werden ?) verwirrt mich etwas....

2.) Und wieso Zeitwert des jetzigen( also vor dem Unfall) ? Ich hab ja nur noch ne Auslöse von 1500 € zu zahlen. Wieso kein Auto das dem Auslöse Wert zum jetzigen Zeitpunkt. ( Wobei das nicht so gravierend währe.)

Aber den ersten Punkt verstehe ich noch nicht so ganz. Das mit Tausch der Briefe hab ich soweit geschnallt.

Also mal ohne Zahlen erklärt:

Wenn Dein neues Auto mindestens den gleichen oder einen höheren Wert hat, als Dein Auto vor dem Unfall, ist die Bank bereit einen Sicherungswechsel mitzutragen. D.h. die gesamte Summe die Du für Dein Unfallauto von der Versicherung bekommst sowie den erlösten Restwert inverstierst Du in ein neues Auto und übergibst den Brief der Bank. Dein Darlehen läuft weiter wie bisher weiter. Die Bank verzichtet also gegen Stellung einer neuen Sicherheit auf das Geld von der Versicherung und dem Restwert.

Problematisch wird die Geschichte nur wenn das neue Auto 1. weniger Wert oder 2. viel teurer ist. Dann nämlich wird die Bank bei Punkt 1. das neue Auto nicht als Sicherheit akzeptieren und bei Punkt 2. hast du eine Finanzierungslücke.

Wie Delle bereits geschrieben hat, ist es ohne vorliegen realer Zahlen schwierig die zur helfen. Poste mal die Zahlen aus dem Gutachen und von Deiner Finanzierung, also Restlaufzeit, Zinsatz, Rate, ursprüngliche Dahrlenshöhe, und den Kaufpreis den Du seinerzeit ( bei Kauf ) für das Auto bezahlt hast.

Gruss BM

Update 3:

Grüße,

also war vorhin in der Werkstatt.

Aussage vom Chef :

Totalschaden.

Den WBW hat er wohl auf 2500 € angesetzt.

Die Reppkosten auf 4000 €

Restwert ist nicht bekannt, da Gutachten offiziell noch nicht vorliegt.

Jetzt sagte der Chef aber. Wir können das Auto zu den angegebenen Preisen wohl reparieren. Bzw das würden Sie gerne. Von mir aus sollen se das machen.

Aber wie gesagt, wenn die Versicherung das Gutachten erhält wird Sie das Geld wohl an die Bank überweisen, da diese von dem Unfall schon wissen.

Ob die Bank dann allerdings das erhaltene Geld für ne Repp freigibt steht in den Sternen.

Jetzt darf ich wohl nur noch auf Kulanz der Bank hoffen und die Fähigkeit des Autohauses mein Auto wieder gradezubiegen.

Sollte das alles so nicht kommen wie ich mir das wünsche ist meine Existenz schwer gefährdert wenn nicht sogar dem untergang geweiht. Klingt vielleicht alles bissel heftig aber ihr kennt meine persönlichen Verhältnisse nicht.

Naja wie auch immer. Danke euch für die ganzen Tipps/Hinweise.

Werde mich nochmal melden wenn die Regulierung gelaufen ist und ich den Mietwagen wieder abstellen muss.

Viele liebe Grüße

der Space

Nur zum Verständnis, zum welchem Preis will Dein Autohaus reparieren ?

BM

Zitat:

Original geschrieben von Spacetrader


Update 3:
 
Restwert ist nicht bekannt, da Gutachten offiziell noch nicht vorliegt.
 

 Auch noch wichtig, da dieser vom WBW abgezogen wird. Also, auch Geld was unter Umständen noch fehlt..

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In diesem Zusammenhang würde mich mal interessieren wie überhaupt eine WBW ermittelt wird? Wie wird z.B. bei der Ermittlung sichergestellt, dass man/n für diesen Betrag auch ein Auto gleicher Art und Güte bekommt.

Delle kannst Du mich erhellen ?

Gruss BM

Zitat:

Original geschrieben von BicMäc
In diesem Zusammenhang würde mich mal interessieren wie überhaupt eine WBW ermittelt wird? Wie wird z.B. bei der Ermittlung sichergestellt, dass man/n für diesen Betrag auch ein Auto gleicher Art und Güte bekommt.
 
Delle kannst Du mich erhellen ?
 
Gruss BM

Gleicher Art und Güte..... du hast nicht gerade ein SV Gutachten vorliegen aus welchem du das abgeschrieben hast ? (hoffentlich nicht von mir schluck 🙁)

Also, ich kann dir nur sagen wie ich das mache.

Ich bewerte die Fahrzeuge zunächst mit dem hier schon des öfteren angesprochenen Marktbeobachtungssystemen der Silver DAT ( Deutsche Automobil Treuhand) und dem Schwacke Autowert unter Berücksichtigung des bewertungsrelevanten und vorhandenen Zubehör.

Mit diesen Werten gehe ich dann als Anhaltspunkt in das WWW auf die Suche nach etwas passendem.

Dort versuche ich die angebotenden Fahrzeuge in den einzelnen Kategorien zu selektieren. Das bedeutet Wunschvorstellungen von realistischen Preisvorstellungen zu trennen.

Hieraus resultiert dann ein Preissegment welches man auf einen realischen Wert rundet. Also nicht z.b. WBW 3760 Euro sowie das vereinzelt in einigen Gutachten zu lesen ist 😠

DEN Wiederbeschaffungswert für DAS Fahrzeug gibt es sowieso nicht.

Mann kann hier nur einen Wert ermitteln, für welchen ein

vergleichbares

Fahrzeug am Markt zu bekommen wäre.

Wobei vergleichbar nicht identisch bedeutet.

Tja, so mache ich dass, mehr fällt mir im Moment nicht dazu ein.....

Zitat:

Original geschrieben von BicMäc


Nur zum Verständnis, zum welchem Preis will Dein Autohaus reparieren ?

BM

Ich geh davon aus das der den Betrag meint der als Differenz zwischen WBW und RW bleibt.

Ich verstehe zwar beim besten Willen nicht wie er ein Auto reppen will welches Repp Kosten von 4000 € aufweist und aber die Werkstatt vielleicht nur 1000-1500 Euro bekommt. Ich mein die genaue RW Summe kenn ich nocht nicht..aber die wird sicher nicht 50 € betragen^^.

Was meint ihr ? Selbst mit den 30 % Überzug die bei Repp ja genehmigt sind, bekomm ich da überhaupt ne Fachgerechte Reperatur ? Oder wird das ein mühsames Zusammengeflicke von irgendwelchen Kurpfuschern ?

Immerhin muss ich 4 Kinder und meine Frau damit transportieren. Ebenso fahre ich sehr oft die Kinder vom Nachbarn auch noch damit. Da will ich schon das mein Auto so fährt das nix abfällt weil die Strumpfhose vom zusammenknoten gerissen ist.

Ihr wisst was ich meine.^^

Space

Nunja, da gibt es schon ein par posten bei welchen gespart werden kann ohne gleich ne "zusammengeflickte Karre" zu haben.
 
Scheinwerfer gebraucht, Lackierung aus der dose, Querlenker gebraucht (neu gelagert) usw....
 
grüße
Steini

Zitat:

 
Original geschrieben von Spacetrader

Zitat:

 
Original geschrieben von BicMäc
 
Nur zum Verständnis, zum welchem Preis will Dein Autohaus reparieren ?
 
BM

 
Ich geh davon aus das der den Betrag meint der als Differenz zwischen WBW und RW bleibt.
 
Ich verstehe zwar beim besten Willen nicht wie er ein Auto reppen will welches Repp Kosten von 4000 € aufweist und aber die Werkstatt vielleicht nur 1000-1500 Euro bekommt. Ich mein die genaue RW Summe kenn ich nocht nicht..aber die wird sicher nicht 50 € betragen^^.
 
Was meint ihr ? Selbst mit den 30 % Überzug die bei Repp ja genehmigt sind, bekomm ich da überhaupt ne Fachgerechte Reperatur ? Oder wird das ein mühsames Zusammengeflicke von irgendwelchen Kurpfuschern ?
 
Immerhin muss ich 4 Kinder und meine Frau damit transportieren. Ebenso fahre ich sehr oft die Kinder vom Nachbarn auch noch damit. Da will ich schon das mein Auto so fährt das nix abfällt weil die Strumpfhose vom zusammenknoten gerissen ist.
 
Ihr wisst was ich meine.^^
 
Space

Das kann man so pauschal nicht beantworten.

Dazu müsste man das Gutachten kennen. Was wurde im einzelnen beschädigt?, was kann man mit  Gebrauchtteilen günstiger gestalten?. Eine Tür, eine Motorhaube oder einen Kotflügel z.B. kann  ich gebraucht vom Schrottplatz holen und einbauen.

Da kann ich einiges  an Geld sparen.

Bei Bremsenteilen, dem Fahrwerk oder der Lenkung hört der Spass allerdings auf. Hier müssen Neuteile verbaut werden um Menschenleben nicht zu gefärden. 

Es gibt schon "Zweitwertgerechte Reparaturen", dass ist heute nach dem Stand der Reparaturtechnik machbar.

Aber, ob das bei dir zutrifft, kann so nicht beantwortet werden.

Die 30% Regel gilt meines Wissens nur wenn die Reparaturkosten max. 30% über dem WBW liegen.
war der WBW von Deinem Gutachter? 2500 kommt mir auch für eine 12 jährige Familienkutsche wenig vor,...
Ich fahre übrigens auch ein 14 jahre altes Auto :-)
Eine Reparatur mit Zubehörteilen ist relativ günstig möglich, je nach dem was kaputt ist. Wie bereits geschrieben wurde hört bei sicherheitsrelevanten Teilen der spass auf. Zudem ist diese reparatur nicht werterhaltend so dass die Bank Probleme machen könnte.

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755
Die 30% Regel gilt meines Wissens nur wenn die Reparaturkosten max. 30% über dem WBW liegen.

 Ja, dass stimmt so. Bei einem unterstellten WBW von 2.500 Euro wäre hier also bei 3250 Euro "Ritze" 🙁

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

 
Original geschrieben von fuchs755
Die 30% Regel gilt meines Wissens nur wenn die Reparaturkosten max. 30% über dem WBW liegen.

 Ja, dass stimmt so. Bei einem unterstellten WBW von 2.500 Euro wäre hier also bei 3250 Euro "Ritze" 🙁
 

 ich denke das das hinhaut, da der Werstattbesitzer und der TE wohl gut bekannt sind.....es soll ja auch chefs mit großem Herz geben 😉

sind dann noch ca 750  EUR differenz 

grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111
ich denke das das hinhaut, da der Werstattbesitzer und der TE wohl gut bekannt sind.....es soll ja auch chefs mit großem Herz geben 

Zitat:

sind dann noch ca 750  EUR differenz 


grüße
Steini

Nein, wird so aber leider nicht funktionieren. 🙁

Die 130% Opfergrenze bezieht sich auf eine fach- und sachgerechte Reparatur ausweislich des Gutachten.

Hier erfolgt also eine Abrechnung WBW minus Restwert, also eine Totalschadenabrechnung.

Daher auch meine Frage an den TE bezüglich des Restwert.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

 
Original geschrieben von steini111
ich denke das das hinhaut, da der Werstattbesitzer und der TE wohl gut bekannt sind.....es soll ja auch chefs mit großem Herz geben 
 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

sind dann noch ca 750  EUR differenz 


grüße
Steini
Nein, wird so aber leider nicht funktionieren. 🙁
 
Die 130% Opfergrenze bezieht sich auf eine fach- und sachgerechte Reparatur ausweislich des Gutachten.
Hier erfolgt also eine Abrechnung WBW minus Restwert, also eine Totalschadenabrechnung.
Daher auch meine Frage an den TE bezüglich des Restwert.

 der restwert geht auch noch weg bei ner reparatur, hätt ich jetzt nicht gedacht!

sorry

grüße

Steini

Wow, je länger der Faden hier wird, desto gruseliger wird´s...
Ich weiß nicht, ob ich hier übervorsichtig bin, aber ich habe das Gefühl, der einzige, der hier am Ende noch "einen Schnitt" macht, ist der Werkstatt-Mensch.
 
Ich würde sagen: lass bloß die Finger von einer Reparatur!
 
Das ist kein 130% Fall, wie Delle völlig richtig ausgeführt hat. Du bekommst also auch bei einer durchgeführten (Not-)Reparatur nur den WBW abzüglich RW.
 
Damit ist dann die Versicherungsleistung weg (an die Werkstatt) und Du sitzt auf einem geflickten und ziemlich unverkäuflichen Häufchen Elend.
 
Schau zu, dass Du den Restwert realisierst und kauf Dir was anderes.
Dass Du nach dem Unfall nicht weniger Schulden haben kannst als davor, ist ja mittlerweile ausführlich dargelegt worden. Aber das wird sich mit der Bank sicher regeln lassen (Austausch der Sicherheit).
 
Für die Reparatur bräuchtest Du ohnehin die Freigabe der Bank, da sie als Sicherungseigentümerin verfügungsberechtigt ist.
 
Gruß
Hafi
 
 
 

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