Kombinierte Verkehrsschilder!
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage:
Gehe ich Recht in der Annahme, das die Verkehrszeichen "Scharfe Kurve" in Kombination (darüber) mit "100"km/h) besagt, das man nur in der folgenden Kurve 100 km/h fahren darf und danach wieder schneller fahren darf bzw. in diesem Fall war vor dem Schild keine Begrenzung?!
Gruß, Thomas
P.S.: Es fahren eigentlich alle 100km/h weiter bis in etwa 1km danach ein "alles aufgeoben" Schild erscheint!
Beste Antwort im Thema
Jepp, immer wenn die Gefahr offensichtlich zuende ist.
z.B. scharfe Kurve, Baustelle, Bahnübergang usw.
Hingegen nicht, wenn die Gefahr nicht ofennsichtlich zuende ist, wie z.B. spielende Kinder, Wildwechsel usw.
Das gilt allerdings immer nur, wenn beide Schilder an EINEM Mast befestigt sind !!!
Sind die Schilder hintereinander aufgestellt, so gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung solange man die Strecke nicht verlässt, oder bis diese aufgehoben wird.
63 Antworten
Als Laie würde ich sagen, dass das Zeichen 103 (Gefahrenzeichen Kurve) in Kombination mit Zeichen 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit) etwas anderes aussagt als Zeichen 274 in Kombination mit Zeichen 103.
Die erste Kombination warnt vor einer Kurve und schränkt die zulässige Höchstgeschwindkeit zwar wegen, aber nicht bezogen auf die Kurve ein.
Die zweite Kombination, auf die ich mich im vorgehenden Posting bezog, schränkt hingegen die Geschwindigkeit wegen und - sofern das Ende der Gefahr eindeutig erkennbar ist - bezogen auf die Gefahrstelle ein.
So macht auch das Aufhebungszeichen am Ende der beiden Kurven Sinn, denn die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird ja nicht nach der ersten Kurve aufgehoben.
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Als Laie würde ich sagen, dass das Zeichen 103 (Gefahrenzeichen Kurve) in Kombination mit Zeichen 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit) etwas anderes aussagt als Zeichen 274 in Kombination mit Zeichen 103.Die erste Kombination warnt vor einer Kurve und schränkt die zulässige Höchstgeschwindkeit zwar wegen, aber nicht bezogen auf die Kurve ein.
Die zweite Kombination, auf die ich mich im vorgehenden Posting bezog, schränkt hingegen die Geschwindigkeit wegen und - sofern das Ende der Gefahr eindeutig erkennbar ist - bezogen auf die Gefahrstelle ein.
So macht auch das Aufhebungszeichen am Ende der beiden Kurven Sinn, denn die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird ja nicht nach der ersten Kurve aufgehoben.
So so.... Zeichen 103 in kombi mit 274 soll was anderes bedeuten wie 274 in kombi mit 103 ???
Es gibt keine Vorschrift die besagt, wo das Gefahrenzeichen sich befinden muss - ob jetzt über oder unter der Geschwindigkeitsbegrenzung spielt keine Rolle.
Das Gefahrenzeichen warnt nur vor einer Kurve. Hinter dieser Kurve gilt die Beschränkung einfach nicht mehr. Beamte sind auch nur Menschen. Ich gehe davon aus, dass ihnen das einfach nicht bewusst war und sie nur das Aufhebungszeichen gesehen haben, welches in diesem Fall aber überhaupt keine Rolle spielt, da vorher bereits keine Streckenverbote mehr bestehen. Die Schilder werden häufig jedoch zusätzlich aufgestellt, weil schätzungsweise 90% der Autofahrer nicht wissen, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen in Verbindung mit einem Gefahrenschild hinter der Gefahr automatisch nicht mehr gelten und nicht extra aufgelöst werden müssen.
Wurdest du hinter der Kurve geblitzt, würde ich auf jeden Fall Widerspruch mit dieser Begründung einlegen.
Wenn eine Baustelle zu Ende ist gebe ich daher sofort Gas, völlig egal wo das Auflösungsschild steht. Manchmal gibt es da auch tatsächlich gar kein Schild mehr.
ES WIRD IMMER INTERESSANTER!!! Wir haben gute Chancen auf das Thema/die Diskussion des Jahres 😁
Gibt es sowas hier eigentlich??? Wenn nicht, wird es höchste Zeit!
@ Saschbert:
Kann es sein, das an dem 120er Schild, was vor dem kombinierten 100er Schild steht, kein Kurvenschild ist?
Mein Gott, ich fahr da so oft lang...
Dann wäre nämlich 120 nach der Kurve.
Wenn aber beide Schilder kombiniert mit einem Kurvenschild sind, ist nach der Kurve freie Fahrt, weil vor dem 120er Schild auch freie Fahrt war!
Kannst du/ihr mir folgen?
Desweiteren kennt ein Freund jemanden, der von der Brücke geblitzt wurde (nach der besagten Kurve), Einspruch eingelegt hat und Recht bekommen hat!!! KEIN WITZ
😎
Gruß, Thomas
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Zitat:
Original geschrieben von Dave74
@ Saschbert:Kann es sein, das an dem 120er Schild, was vor dem kombinierten 100er Schild steht, kein Kurvenschild ist?
Nein, beide Verkehrsschilder sind kombinierte Verkehrsschilder mit der Kurve oben und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit direkt darunter. Bin Sandkamper und fahre da ebenfalls regelmäßig lang.
Zitat:
Original geschrieben von Dave74
Desweiteren kennt ein Freund jemanden, der von der Brücke geblitzt wurde (nach der besagten Kurve), Einspruch eingelegt hat und Recht bekommen hat!!! KEIN WITZ
😎
Das hört sich doch super an. Kannst Du mir seinen Einspruch ggf. zur Verfügung stellen, bzw. den Text des Einspruchs?
Gruß
Saschbert
Das wird schwierig.
Sehe diesen Freund wahrscheinlich erst am 06.12 wieder. 🙁
Kennst du J.Kühnert?
Gruß, Thomas
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
ganz einfach....120, was denn sonst ?Die vorherige Geschwindigkeitsbegrenzung wird ja nicht augehoben, sondern nur "unterbrochen"
Stimmt nicht. Die Beschränkung auf 120 km/h wird durch die neue Beschränkung auf 100 km/h aufgehoben und kann später nicht erneut gültig werden. Wenn die Reihenfolge also so ist wie in der Skizze, dann gilt:
1. 120 km/h ab dem Zeichen bis zum Ende der Linkskurve, danach Richtgeschwindigkeit oder ein neues Zeichen
2. 100 km/h ab dem anderen Zeichen bis zum Ende der Kurve, danach Richtgeschwindigkeit
Die Begrenzung gilt nur für die Gefahr ( allerdings ab Schild ), danach gilt die bissherige Geschwindigkeit.
Dieses wird dann ja auch durch das (zunächst für unnötig erklärte) Schild " aufhebung aller Streckenverbote " bestätigt 😉
Also:
Erst freie Fahrt...
...dann 120km/h mit scharfe Kurve = 120 km/h während bis Ende Kurve (dieses Zusatzschild scharfe Kurve hätten sie sich sparen können!)...
..dann 100km/h mit scharfe Kurve = 100 km/h bis Ende Kurve...
...dann wieder freie Fahrt...
So sehe ich das jetzt!
Gruß, Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Dave74
Also:Erst freie Fahrt...
...dann 120km/h mit scharfe Kurve = 120 km/h während bis Ende Kurve (dieses Zusatzschild scharfe Kurve hätten sie sich sparen können!)...
..dann 100km/h mit scharfe Kurve = 100 km/h bis Ende Kurve...
...dann wieder freie Fahrt...So sehe ich das jetzt!
Gruß, Thomas
jepp
Zitat:
... danach gilt die bissherige Geschwindigkeit.
Nein, frühere Beschränkungen können nicht wieder aufleben.
Zitat:
Original geschrieben von Florian333
Nein, frühere Beschränkungen können nicht wieder aufleben.Zitat:
... danach gilt die bissherige Geschwindigkeit.
Sie leben nicht wieder auf, sondern wurden nur unterbrochen !
Wo findest du in der StVO, dass diese aufgehoben wurde ?
Nirgens ?
Dann such mal in anderen Gesetzen oder Verordnungen !
Auch nichts gefunden ?
Oder doch ?
Na, da bin ich ja mal gespannt......
Es ergibt sich durch zwingende Logik: Eine neue Geschwindigkeitsbeschränkung muss die vorherige beenden, da auf dieser Strecke sonst zwei verschiedene Beschränkungen gleichzeitig gelten würden.
Ein altes Streckenverbot kann nicht wieder aufleben, da es bereits durch das neue Streckenverbot beendet wurde. Für die Annahme eines Wieder-Auflebens fehlt jegliche Grundlage in der StVO, sodass eigentlich nicht ich meine Ansicht begründen müsste, sondern du deine Ansicht.
In § 41 Abs. 2 StVO heißt es außerdem: "Die Schilder stehen im allgemeinen dort, wo oder von wo an die Anordnungen zu befolgen sind."
Das alte Schild ist also endgültig beendet, wenn ein neues steht. Eine einzige Ausnahme gibt es, aber die ist in der StVO ausdrücklich geregelt: Wenn innerhalb einer Zone 30 ein verkehrsberuhigter Bereich liegt, dann reicht es aus, dass der Beginn und das Ende des verkehrsberuhigten Bereichs beschildert ist und die Zone 30 muss nicht durch Schilder beendet und wieder neu begonnen werden.
Da du dich mit logischer Überlegung vermutlich nicht überzeugen lässt, hier noch Rechtsprechung des BGH:
"Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beginnt am Verkehrszeichen (wenn nicht durch Zusatzzeichen ein anderer Beginn angezeigt wird) und endet mit deren Aufhebung oder durch ein neues Zeichen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit."
(BGH-Z VM 73,4)
Deine " Logik " kannst du leider nicht mit Gesetzen und/oder Verordnungen untermauern.
Dein zitiertes BGH Urteil greift hier leider nicht, da es sich lediglich um kombinationen mit gefahrzeichen und deren Ende beschäftigte.#
Es ist definitiv nirgens geregelt, das Zeichen 274 ein anderes 274 AUFHEBT !
Es ist lediglich zu schlussfolgern, dass eine höhere oder niedrigere Geschwindigkeitsangabe diese erweitert, oder reduziert 🙂
Beispiel:
BAB 120 km/h
dann 80 bei Nässe
dann 80 bei Nässe aufgehoben
Jetzt bist du der Meinung Richtgeschw ( oder was die Kiste hergibt ) fahren zu dürfen ?
2. Beispiel:
BAB 100 km/h ( ca. 15 km und dein täglicher Weg zur Arbeit, also kennst du die Strecke )
Baustelle 80, 60 und zum Schluß 40 km/h
Baustelle ist zuende
Jetzt wieder Richtgeschwindigkeit ?
Na dann bleib mal in dem Glauben....