1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Kombinierte Verkehrsschilder!

Kombinierte Verkehrsschilder!

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage:
Gehe ich Recht in der Annahme, das die Verkehrszeichen "Scharfe Kurve" in Kombination (darüber) mit "100"km/h) besagt, das man nur in der folgenden Kurve 100 km/h fahren darf und danach wieder schneller fahren darf bzw. in diesem Fall war vor dem Schild keine Begrenzung?!

Gruß, Thomas
P.S.: Es fahren eigentlich alle 100km/h weiter bis in etwa 1km danach ein "alles aufgeoben" Schild erscheint!

Beste Antwort im Thema

Jepp, immer wenn die Gefahr offensichtlich zuende ist.

z.B. scharfe Kurve, Baustelle, Bahnübergang usw.

Hingegen nicht, wenn die Gefahr nicht ofennsichtlich zuende ist, wie z.B. spielende Kinder, Wildwechsel usw.

Das gilt allerdings immer nur, wenn beide Schilder an EINEM Mast befestigt sind !!!

Sind die Schilder hintereinander aufgestellt, so gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung solange man die Strecke nicht verlässt, oder bis diese aufgehoben wird.

63 weitere Antworten
63 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Dein zitiertes BGH Urteil greift hier leider nicht, da es sich lediglich um kombinationen mit gefahrzeichen und deren Ende beschäftigte.

Da hast du wohl falsch gegoogelt. Google noch mal oder besorge dir das Urteil im Volltext. Der Hinweis auf Gefahrzeichen war nur beiläufig erwähnt und bezog sich nicht auf den vorherigen Satz.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Es ist definitiv nirgens geregelt, das Zeichen 274 ein anderes 274 AUFHEBT !

Isoliert betrachtet stimmt diese Aussage sogar - es ist nämlich so zwingend logisch, dass ein neues Z 274 ein vorheriges aufhebt, dass der Verordnungsgeber darauf verzichtet hat, dies ausdrücklich in die StVO aufzunehmen.

Im Übrigen nützt es nichts, immer neue Spezialfälle zu bringen (Zusatzschild "bei Nässe"😉 und sich damit immer weiter vom Grundfall zu entfernen. Daher das folgende, viel einfachere Beispiel:

1. Höchstgeschwindigkeit 120 km/h
2. Höchstgeschwindigkeit 100 km/h
3. Ende der Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Nach deiner Argumentation gelten jetzt wieder 120 km/h. Für diese Annahme fehlt in der StVO aber jegliche Grundlage. Die 120 km/h wurden bereits durch die 100 km/h beendet und können später nicht wieder erneut Gültigkeit erlangen.

Ich bin mir aber ganz sicher, dass du es anders sehen wirst und dass wir uns nicht einigen werden. Und ich bin mir auch ganz sicher, dass du im Unrecht bist. 😉

Da wäre ja auch noch das Kurvenschild!
Also nach der Kurve wieder Richtgeschwindigkeit.

Oder seit ihr von meinem Fall abgedriftet (nicht schlimm)?
Da bin ich zumindest Florians Meinung.

Gruß, Thomas

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe das Thema hier durch eine Suchmaschine gefunden.

Ich finde diesen Beitrag äusserst interessant aber bin in einer Sache nicht ganz schlau geworden.

Meine Frage hierzu:

Auf einer Strecke gibt es innerorts ein 30 Schild (274).
Nach 100 Metern ist eine Kombination aus Nr 112 (unebene Fahrbahn) und dem Schild 30 (274)!
Dann kommt der "Huckel", ein extra gemachter Strassenhügel!

Was ist jetzt nach dem Huckel? Hebt jetzt die Kombination auch das einzelne 30er Schild auf oder nicht?
Ist nach dem Huckel jetzt wieder 50 oder halt immernoch 30?

Lieben Dank für euere antworten

Andy

Wirklich sicher geklärt ist das nicht - siehe auch der bisherige Diskussionsverlauf.

Ich als juristischer Laie tendiere zu 50. Aber auch in einem anderen Fachforum sind sich selbst die Profis nicht sicher. 😁

Ähnliche Themen

Ich tendiere auch zu 50.
Weil das 30.er Schild ZUSAMMEN mit dem "Huckelschild" an einem Pfahl ist!
Gruß, Thomas
P.S.: Wenn dort mal geblitzt wird einfach mal ausprobieren 😁

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Wirklich sicher geklärt ist das nicht - siehe auch der bisherige Diskussionsverlauf.

Ich als juristischer Laie tendiere zu 50. Aber auch in einem anderen Fachforum sind sich selbst die Profis nicht sicher. 😁

Zitat:

Original geschrieben von bandprobe


Was ist jetzt nach dem Huckel? Hebt jetzt die Kombination auch das einzelne 30er Schild auf oder nicht?
Ist nach dem Huckel jetzt wieder 50 oder halt immernoch 30?

Laut

Hentschel

wird ein durch Zeichen 274 angeordnetes Streckenverbot durch ein neues Zeichen 274 mit abweichender Höchstgeschwindigkeit beendet, es sei denn die neue Begrenzung wird durch ein beschränkendes Zusatzzeichen eingeschränkt. Demnach wäre nach der/n Fahrbahnunebenheit(en) wieder 50 km/h angesagt.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Zitat:

Original geschrieben von bandprobe


Was ist jetzt nach dem Huckel? Hebt jetzt die Kombination auch das einzelne 30er Schild auf oder nicht?
Ist nach dem Huckel jetzt wieder 50 oder halt immernoch 30?
Laut Hentschel wird ein durch Zeichen 274 angeordnetes Streckenverbot durch ein neues Zeichen 274 mit abweichender Höchstgeschwindigkeit beendet, es sei denn die neue Begrenzung wird durch ein beschränkendes Zusatzzeichen eingeschränkt. Demnach wäre nach der/n Fahrbahnunebenheit(en) wieder 50 km/h angesagt.

Hallo

Ich hab jetzt nicht den ganzen Thread durchgelesen, sondern nur die letzten Postings, sehe das oben Geschriebene aber anders (bin auch kein Jurist).
Das Schild "30" kombiniert mit Schild "Hubbel" gilt nur für das Hindernis, so weit so gut. Es beendet die vorige Beschränkung allerdings nicht, da es ja durch das Zusatzschild "unebene Fahrbahn" auf den Hubbel beschränkt ist, sondern unterbricht es nur. Nach dem Hindernis gilt dann wieder die Geschwindigkeit vor dem entsprechenden Schild, also 30 (wie hundert Meter vorher ausgeschildert).
Dass die beiden Geschwindigkeitsbeschränkungen gleich sind, ändert mMn nichts daran. So gesehen wäre das zweite Schild nur eine Erinnerung.

LG

Zitat:

Original geschrieben von elwood123


Es beendet die vorige Beschränkung allerdings nicht, da es ja durch das Zusatzschild "unebene Fahrbahn" auf den Hubbel beschränkt ist, sondern unterbricht es nur.

Sehe ich anders und würde der in Hentschel vertretenen Ansicht folgen: ein Streckenverbot, welches durch Zeichen 274 zusammen mit einem Gefahrzeichen angeordnet wird, ist allein durch das Gefahrzeichen räumlich beschränkt. Diese räumliche Beschränkung ist IMHO equivalent zu einem Streckenverbot, welches am Ende seines Geltungsbereichs implizit (wieder) durch ein weiteres Zeichen 274 oder explizit durch die Zeichen 278 bzw. 282 aufgehoben wird.

Zitat:

Original geschrieben von bandprobe


Meine Frage hierzu:

Auf einer Strecke gibt es innerorts ein 30 Schild (274).
Nach 100 Metern ist eine Kombination aus Nr 112 (unebene Fahrbahn) und dem Schild 30 (274)!
Dann kommt der "Huckel", ein extra gemachter Strassenhügel!

Was ist jetzt nach dem Huckel? Hebt jetzt die Kombination auch das einzelne 30er Schild auf oder nicht?
Ist nach dem Huckel jetzt wieder 50 oder halt immernoch 30?

Man darf dort mit 50 weiterfahren.

Die begründung hat ja bits1011 schon gegeben.

Gruss
Maik

Ersteinmal herzlichen Dank für die schnellen Antworten. Mich würde mal interessieren woher die antworten herrühren?
Also wenn man schreibt "Meiner Meinung nach.." ist es ja klar aber wenn eine aussage da steht, ist die begründet mit einem juristischen Wissen oder so?

Bin begeistert wie schnell es hier hilfe gibt!

Lg Andy

Das steht zum nachlesen zum einen in der STVO, leider dort in beamtendeutsch geschrieben und teilweise sind verschiedene sache was ein thema angeht auch noch über mehrere unterschiedliche paragraphen verteilt.

Verschiedene verkehrsprofessoren wie z.B. hentschel, seitenstecher oder bouska haben die STVO nach ihren meinungen kommentiert, das heist jeder der 3 als beispiel hat zu ein und dem selben thema eine ganz andere meinung, verschiedene bundesländer arbeiten dann auch leider mit einen dieser kommentaren um selber erstmal die STVO zu verstehen, so ein kommentar hat aber am ende nicht viel zu sagen.

Jeden paragraphen der STVO kannst du im falle eines streites vor gericht mit einem guten anwalt immer zu deinen gunsten hin und herziehen bis es für deinen fall perfekt passt und du mit dem kopf aus der schlinge kommst, stickwort gummiparagraph.

Gruss
Maik

Dankeschön für die Info

gruß Andy

So habe da auch mal ne frage: wie schnell darf ich dort fahren mmit einem normalen PKW?
Schild hat folgende zeichen:
Tempo 30
Strassenschäden
gilt nur für Kraftwagen über 3,5t

Ich bin der meinung das dort nur Kraftwagen die über 3,5t gesamtgewicht haben 30 fahren dürfen, alle andern Kraftwagen dürfen 50 fahren. Es wird immer geblitzt bei Tempo 30 und die sind der meinung das dort 30 gilt.

Habe mal ein Bild angehängt wie die schilder angebracht sind.

Strassenschild

na keiner ne ahnung?

Na du hattest dir die Frage doch selbst beantwortet....gilt NUR für LKW über 3,5 t 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen