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Kombinierte Verkehrsschilder!

Themenstarteram 24. Oktober 2010 um 13:11

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage:

Gehe ich Recht in der Annahme, das die Verkehrszeichen "Scharfe Kurve" in Kombination (darüber) mit "100"km/h) besagt, das man nur in der folgenden Kurve 100 km/h fahren darf und danach wieder schneller fahren darf bzw. in diesem Fall war vor dem Schild keine Begrenzung?!

Gruß, Thomas

P.S.: Es fahren eigentlich alle 100km/h weiter bis in etwa 1km danach ein "alles aufgeoben" Schild erscheint!

Beste Antwort im Thema

Jepp, immer wenn die Gefahr offensichtlich zuende ist.

z.B. scharfe Kurve, Baustelle, Bahnübergang usw.

Hingegen nicht, wenn die Gefahr nicht ofennsichtlich zuende ist, wie z.B. spielende Kinder, Wildwechsel usw.

Das gilt allerdings immer nur, wenn beide Schilder an EINEM Mast befestigt sind !!!

Sind die Schilder hintereinander aufgestellt, so gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung solange man die Strecke nicht verlässt, oder bis diese aufgehoben wird.

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Nein, das Schild auf Tempobegrenzung ist ein Streckenverbot, dies wird erst durch das entsprechende Aufhebungsschild aufgehoben.

Zitat:

P.S.: Es fahren eigentlich alle 100km/h weiter bis in etwa 1km danach ein "alles aufgeoben" Schild erscheint!

Das Verhalten ist absolut korrekt.

Themenstarteram 24. Oktober 2010 um 13:33

Ui, sicher?!

Danke für die schnelle Antwort!

Gruß, Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Dave74

Ui, sicher?!

Ja, absolut.

am 24. Oktober 2010 um 14:16

Wenn aber erst das Gefahrenzeichendas Geschwindigkeitszeichen Beschränkung nach dem Ende der Gefahr.

am 24. Oktober 2010 um 14:18

Die StVO in der Fassung vom 31.08.09 besagt 

Zitat:

§ 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO:

Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.

Wenn mit Verkehrszeichen "Scharfe Kurve" das Zeichen 103 gemeint ist, sollte die Beschränkung IMHO zumindest nach der o.g. Fassung der StVO hinter der Kurve aufgehoben sein, oder bin ich auf dem Holzweg?

am 24. Oktober 2010 um 14:33

Richtig, davon gehe ich auch auch.

Die Beschränkung endet mit dem Ende der Gefahr.

Jepp, immer wenn die Gefahr offensichtlich zuende ist.

z.B. scharfe Kurve, Baustelle, Bahnübergang usw.

Hingegen nicht, wenn die Gefahr nicht ofennsichtlich zuende ist, wie z.B. spielende Kinder, Wildwechsel usw.

Das gilt allerdings immer nur, wenn beide Schilder an EINEM Mast befestigt sind !!!

Sind die Schilder hintereinander aufgestellt, so gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung solange man die Strecke nicht verlässt, oder bis diese aufgehoben wird.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Dave74

Ui, sicher?!

Ja, absolut.

Ist aber leider auch absolut falsch.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Jepp, immer wenn die Gefahr offensichtlich zuende ist.

z.B. scharfe Kurve, Baustelle, Bahnübergang usw.

Hingegen nicht, wenn die Gefahr nicht ofennsichtlich zuende ist, wie z.B. spielende Kinder, Wildwechsel usw.

Das gilt allerdings immer nur, wenn beide Schilder an EINEM Mast befestigt sind !!!

Sind die Schilder hintereinander aufgestellt, so gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung solange man die Strecke nicht verlässt, oder bis diese aufgehoben wird.

100%ige zustimmung, man sieht halt wer von fach ist :D.

Gruss

Maik

Themenstarteram 25. Oktober 2010 um 19:12

Zitat:

Original geschrieben von jordon85

Richtig, davon gehe ich auch auch.

Die Beschränkung endet mit dem Ende der Gefahr.

Genau das dachte ich auch!!!

Themenstarteram 25. Oktober 2010 um 19:14

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Jepp, immer wenn die Gefahr offensichtlich zuende ist.

z.B. scharfe Kurve, Baustelle, Bahnübergang usw.

Hingegen nicht, wenn die Gefahr nicht ofennsichtlich zuende ist, wie z.B. spielende Kinder, Wildwechsel usw.

Das gilt allerdings immer nur, wenn beide Schilder an EINEM Mast befestigt sind !!!

Sind die Schilder hintereinander aufgestellt, so gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung solange man die Strecke nicht verlässt, oder bis diese aufgehoben wird.

Die Schilder sind an EINEM Mast und nach der Kurve besteht keine Gefahr mehr (Autobahn 39 Höhe Wolfsburg)!

Na dann ist doch alles klar :)

Themenstarteram 28. Oktober 2010 um 18:34

Dann geb ich nach der Kurve wieder gas...und falls ich doch geblitzt werde, können die, die hier gesagt haben, das nix passiert sich das Bußgeld teilen, hehe...

;)

Gruß und DANKE an alle,

Thomas

Nach dem Ende der Gefahr ist das Limit aufgehoben.

Das gilt auch z. B. für Baustellen u. ä..

Da könnt ihr gerne eure Fahrlehrer fragen.

(obwohl manche hier scheinbar nie einen kennenlernten. *g)

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