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Kombinierte Verkehrsschilder!

Themenstarteram 24. Oktober 2010 um 13:11

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage:

Gehe ich Recht in der Annahme, das die Verkehrszeichen "Scharfe Kurve" in Kombination (darüber) mit "100"km/h) besagt, das man nur in der folgenden Kurve 100 km/h fahren darf und danach wieder schneller fahren darf bzw. in diesem Fall war vor dem Schild keine Begrenzung?!

Gruß, Thomas

P.S.: Es fahren eigentlich alle 100km/h weiter bis in etwa 1km danach ein "alles aufgeoben" Schild erscheint!

Beste Antwort im Thema

Jepp, immer wenn die Gefahr offensichtlich zuende ist.

z.B. scharfe Kurve, Baustelle, Bahnübergang usw.

Hingegen nicht, wenn die Gefahr nicht ofennsichtlich zuende ist, wie z.B. spielende Kinder, Wildwechsel usw.

Das gilt allerdings immer nur, wenn beide Schilder an EINEM Mast befestigt sind !!!

Sind die Schilder hintereinander aufgestellt, so gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung solange man die Strecke nicht verlässt, oder bis diese aufgehoben wird.

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Da ein Kilometer später eine Aufhebung des Tempolimits erfolgt, ist ohne diese Stelle zu kennen, anzunehmen das sich vorher aus der Örtlichkeit eben nicht zweifelsfrei ergibt das die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht ;)

Sonst wäre diese Aufhebung wenn es zweifelsfrei eindeutig wäre sinnlos.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

 

Sonst wäre diese Aufhebung wenn es zweifelsfrei eindeutig wäre sinnlos.

Etwa jedes 4. Schild ist sinnlos.

Ist das was neues, dass in Deutschland etwas doppelt ausgewiesen wird?

Man müsste mal ne Webside erstellen, auf der dumme Verkehrszeichen gesammelt werden. So ähnlich wie die Seite von den Kunstparkern. Das wären dann vielleicht die Scherzschilder. lol

Zitat:

Original geschrieben von Cayman08

Etwa jedes 4. Schild ist sinnlos.

Naja, mache noch ein paar nullen hinter die Vier :D

Zitat:

Original geschrieben von Cayman08

Ist das was neues, dass in Deutschland etwas doppelt ausgewiesen wird?

Neu nicht, aber im Falle der Frage des TE irrelevant.

Es geht mMn darum ob es zweifelsfrei hervorgeht das die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.

Zumindest ich kann das von hier aus, und ohne die Stelle zu kennen nicht beurteilen.

Anhand der Geschwindigkeitsaufhebung, kann ich nur Mutmaßen, dass es nicht zweifelsfrei aus der örtlichen Gegebenheit hervorgeht.

 

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Es geht mMn darum ob es zweifelsfrei hervorgeht das die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.

Zumindest ich kann das von hier aus, und ohne die Stelle zu kennen nicht beurteilen.

Anhand der Geschwindigkeitsaufhebung, kann ich nur Mutmaßen, dass es nicht zweifelsfrei aus der örtlichen Gegebenheit hervorgeht.

Laut TE handelte es sich um das Gefahrzeichen "Kurve". Das kann nur vor einer einzigen Kurve warnen, das Gefahrzeichen "Doppelkurve" auch vor zwei. Da wird der TE wohl schon erkennen können, wann die Kurve vorbei ist. Zudem stehen die Gefahrzeichen außerorts nach der StVO 150-250 m vor der Gefahrenstelle, während das Aufhebungsschild erst nach einem Kilometer kommt.

Insofern ist davon auszugehen, dass das Aufhebungsschild tatsächlich ein sinnloses Schild ist.

Themenstarteram 29. Oktober 2010 um 18:36

Ob nach einer Kurve keine Gefahr mehr besteht, das kann man doch gar nicht immer genau sagen!

Einer sagt ja, ein anderer sagt nein! Und was der Polizist dann nach der Geschwindigkeitsübertretung sagt stimmt sowieso immer :(

Bescheuerte Regelung!

Im Straßenverkehr müsste immer alles klar geregelt sein...wie bei so manch anderen Sachen in Deutschland...nur da ist es dann auch wieder schwachsinnig :rolleyes:

Gruß, Thomas

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Die StVO in der Fassung vom 31.08.09 besagt

§ 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO:

Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.

Wieso nimmst du die alte Fassung der StVO? Der oben zitierte Absatz 7 ist in der neuesten Fassung (seit 1.9.09) ersatzlos gestrichen worden. Daher gilt in diesem Fall ausschließlich das Aufhebungsschild 1km weiter, somit ist auch nach der Kurve noch 100 zu fahren.

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Zitat:

Die StVO in der Fassung vom 31.08.09 besagt

§ 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO:

Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.

Wieso nimmst du die alte Fassung der StVO? Der oben zitierte Absatz 7 ist in der neuesten Fassung (seit 1.9.09) ersatzlos gestrichen worden. Daher gilt in diesem Fall ausschließlich das Aufhebungsschild 1km weiter, somit ist auch nach der Kurve noch 100 zu fahren.

Dann schau mal in der Vorschrift zu 274 :

"Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist"

Nur weil ein § wegfällt, so ist der nicht autmatisch aufgehoben, sondern ist meist woanders untergebracht ;)

Auch das finde ich in der neuen Fassung nicht. Vielleicht bin ich ja auch nur zu blöd...:confused:

Kannst du mal dorthin verlinken?

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Auch das finde ich in der neuen Fassung nicht. Vielleicht bin ich ja auch nur zu blöd...:confused:

Kannst du mal dorthin verlinken?

hier z.B.: http://www.sicherestrassen.de/.../Frameaufbau.htm?...

Onlineausgabe hab ich leider nicht, sondern "nur" auf Papier.

Manche Sachen sind auch bisschen schwerer zu finden...aber das ist bei Änderungen ja meist der Fall ;)

Auch in Verwaltungsvorschriften findet man eine Menge, aber die sind online meist nicht verfügbar

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Wieso nimmst du die alte Fassung der StVO?

Weil die neue Fassung laut Aussage des Verkehrsministeriums nichtig ist und somit weiterhin die bisherige Fassung gilt.

In der neuen Fassung steht das allerdings auch noch drin (Anlage 2 Nr. 55)

Jupp, jetzt hab ich's auch :)

Themenstarteram 1. November 2010 um 11:56

Achtung, jetzt wirds wild.

Gestern bin ich an der besagten Stelle nochmal lang gefahren.

Ca. 200m vor dem Schild Kurve/100 steht ein 120 km/h Schild.

Ist nun 120 nach der Kurve, 100 oder frei?!

Wird immer besser, gell?

Nach der Kurve ist keine Gefahr (Autobahn geradeaus).

Gruß, Thomas

P.S.: Interessante Diskussion hab ich da losgetreten, hätt ich nie gedacht :-)

Zitat:

Original geschrieben von Dave74

Achtung, jetzt wirds wild.

Gestern bin ich an der besagten Stelle nochmal lang gefahren.

Ca. 200m vor dem Schild Kurve/100 steht ein 120 km/h Schild.

Ist nun 120 nach der Kurve, 100 oder frei?!

Wird immer besser, gell?

Nach der Kurve ist keine Gefahr (Autobahn geradeaus).

Gruß, Thomas

P.S.: Interessante Diskussion hab ich da losgetreten, hätt ich nie gedacht :-)

ganz einfach....120, was denn sonst ?

Die vorherige Geschwindigkeitsbegrenzung wird ja nicht augehoben, sondern nur "unterbrochen"

Themenstarteram 1. November 2010 um 12:05

Na gut, würde ich auch sagen.

Aber ich habe das Gefühl, das da noch nicht das letzte Wort gesprochen ist...

:D

Hihi .. auf meiner Suche zu genau dieser Thematik bin ich (mal wieder, und immer gerne) in diesem Forum gelandet. Das schönste dabei, es geht genau um die Teilstrecke, wie vom TE erwähnt. Daher anbei mal die Verkehrslage (siehe Anhang):

Also, sowohl der TE als auch ich kommen quasi von oben. Kurz vor der Kurve gibt es das kombinierte Schild Kurve+120 km/h und wenige Meter später quasi eine Wiederholung, jedoch mit 100 km/h. Beide aber als kombiniertes Verkehrszeichen. Dann kommt die Gerade, die auch ein Stückchen lang ist und imho die Gefahrenlage der Kurve vorbei ist. Etwas später kommt wieder eine Kurve, hinter der dann wiederum etwas später das Aufhebungszeichen erfolgt.

Interessant, warum ich das gesucht habe: An der markierten Stelle haben sie mich Sonntag erwischt. Klar, bin selber schuld, zu schnell, usw ... Doch würde mich dieses Thema interessieren, ob ich im Falle eines Widerspruchs erfolg haben könnte.

Wie ist nun Eure Meinung?

Gruß

Saschbert

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