Kollisionsassistent und Kleinwild auf der Strasse!

Hallo,

ich habe mal eine Frage bezüglich der Kollisionsassistenten. Diverse Modelle sind ja inzwischen mit den Systemen ausgestattet.

Was ist, wenn man mit einem Fahrzeug mit dem System auf einer Landstraße unterwegs ist und ein Reh (Kleinwild/Niederwild) springt vor das Auto.

Laut Rechtsprechung ist es nicht verhältnismäßig für ein Reh eine Vollbremsung durchzuführen. Fährt dann jemand auf das Fahrzeug auf oder baut deswegen einen anderweitigen Unfall ist man ja theoretisch mit in der Haftung.

Ein Kollege berichtete mir, sein Fahrzeug ging bei 70km/h in die Eisen, als eine Eule in ca. 1m Höhe ca. 20m vor dem Fahrzeug über die Straße flog. Das Fahrzeug bremste ca. 1 Sek. stark ab, als die Eule die Straße querte. Danach, löste die Bremse wieder.

Wie sieht es rechtlich aus? Ist der Hersteller mit in der Pflicht? (Bei autonomen Fahrzeugen ist dies ja in der Diskussion!) Ist man selber komplett verantwortlich? (Abgesehen von der Mithaftung des folgenden Fahrers, der den Sicherheitsabstand nicht ausreichend groß hält!)

Ich habe ja nicht zwingend einen Einfluss auf die Funktion des Systems. Ggf. kann ich das System abschalten. Aber, ist das der Sinn des Systems, wenn ich es nie nutze, weil ich sonst für ein unangemessenes Auslösen verantwortlich bin?

MfG

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich habe mal eine Frage bezüglich der Kollisionsassistenten. Diverse Modelle sind ja inzwischen mit den Systemen ausgestattet.

Was ist, wenn man mit einem Fahrzeug mit dem System auf einer Landstraße unterwegs ist und ein Reh (Kleinwild/Niederwild) springt vor das Auto.

Laut Rechtsprechung ist es nicht verhältnismäßig für ein Reh eine Vollbremsung durchzuführen. Fährt dann jemand auf das Fahrzeug auf oder baut deswegen einen anderweitigen Unfall ist man ja theoretisch mit in der Haftung.

Ein Kollege berichtete mir, sein Fahrzeug ging bei 70km/h in die Eisen, als eine Eule in ca. 1m Höhe ca. 20m vor dem Fahrzeug über die Straße flog. Das Fahrzeug bremste ca. 1 Sek. stark ab, als die Eule die Straße querte. Danach, löste die Bremse wieder.

Wie sieht es rechtlich aus? Ist der Hersteller mit in der Pflicht? (Bei autonomen Fahrzeugen ist dies ja in der Diskussion!) Ist man selber komplett verantwortlich? (Abgesehen von der Mithaftung des folgenden Fahrers, der den Sicherheitsabstand nicht ausreichend groß hält!)

Ich habe ja nicht zwingend einen Einfluss auf die Funktion des Systems. Ggf. kann ich das System abschalten. Aber, ist das der Sinn des Systems, wenn ich es nie nutze, weil ich sonst für ein unangemessenes Auslösen verantwortlich bin?

MfG

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@Wimbowambo: Wo ist das Kind dann geblieben? Der Unfallzeuge ist geflüchtet oder wurde von Aliens entführt?

@Uwe Mettmann: Ich brauche keine Empfehlung von dir, das ich Recherchen anstellen muss. Ich wollte eine Diskussion und Informationen. Wenn Fragen in einem Forum nicht erlaubt wären, warum gibt es sie denn überhaupt?

Zudem: Es steht außer Frage, ob das System anspricht oder nicht. Es reagiert auf größere Vögel. Das habe ich von einem Kollegen direkt bestätigt bekommen. Das Thema Eichhörnchen stand nicht in Verbindung zum Assi und dessen Funktion. Das ist eine Nebendiskussion. Eben die Frage, ob es überhaupt einen Haftungsgrund gibt. Diesen, gibt es für unbegründete Bremsmanöver. Das ist lt. Rechtsprechung klar.

Und: Das oben genannte Urteil zeigt ebenfalls, dass das nicht immer der Fall ist. Der Folgende sollte nicht auffahren. Ist aber nicht automatisch Schuld. Ein "DARF" steht nirgends in der StVO zum Thema Abstand. Alleine schon StVO 4.1 gibt an: "Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen."

@Emsland666: Weil jemand ein Privatleben hat und nicht alle Minute online ist, irgendwas zu unterstellen ist schon gewagt.

MfG

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 31. Oktober 2015 um 21:27:17 Uhr:


Nö, die technischen Gegebenheiten sind uninteressant, da der folgende Verkehr anhalten muss und nicht auffahren darf.

Nö, die technischen Gegebenheiten sind

nicht

uninteressant, denn wenn der Notbremsassistent bei Kleintieren nicht bremst, braucht man auch nicht über die Schuldverteilung diskutieren, wenn er denn bremsen würde. Man würde dann ja über einen Fall diskutieren, der nicht vorkommen kann oder willst du auch darüber diskutieren, wenn ein Ufo vom Himmel auf die Straße fällt, das erste Fahrzeug noch bremsen kann, aber der Fahrer im zweiten im Schockzustand die Bremse nicht betätig, wie dann die Schuldverteilung ist? Sicherlich nicht, weil ein unrealistisches Scenario. Genauso kann auch das vom TE aufgebaute Scenario völlig unrealistisch sein. Als ersten Schritt muss also geklärt werden, ob das TE-Scenario realistisch ist oder nicht.

Gruß

Uwe

Dazu gab es schon Aussagen von anderen Usern, dessen Assi unlogisch reagiert hat. Auch, wurde schon beschrieben, dass das Teil auf größere Vögel reagiert.

MfG

Zitat:

@Johnes schrieb am 31. Oktober 2015 um 21:42:17 Uhr:


Wenn Fragen in einem Forum nicht erlaubt wären, warum gibt es sie denn überhaupt?

Fragen sind natürlich jederzeit erlaubt. Antworten aber auch. Ich finde es aber immer wieder interessant, dass man dann doch nicht der Sache auf den Grund gehen möchte und lieber Luftballons diskutiert. Das stelle ich in Foren sehr häufig fest.

Zitat:

@Johnes schrieb am 31. Oktober 2015 um 21:42:17 Uhr:


Zudem: Es steht außer Frage, ob das System anspricht oder nicht. Es reagiert auf größere Vögel.

Somit kommt eine neue Fragestellung hinzu. Hat vielleicht der Assistent zu empfindlich reagiert und wenn ja, steht dann auch der Autohersteller in der Verantwortung aufgrund der Produkthaftung?

Aber auch für diese Fragestellung muss erstmal geklärt werden, ab wann der Assistent reagieren darf. Um das zu recherchieren, Quellen dazu habe ich in diesem Thread dazu ja genannt. 😉

Gruß

Uwe

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Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 31. Oktober 2015 um 21:58:01 Uhr:



Zitat:

@Johnes schrieb am 31. Oktober 2015 um 21:42:17 Uhr:


Zudem: Es steht außer Frage, ob das System anspricht oder nicht. Es reagiert auf größere Vögel.
Somit kommt eine neue Fragestellung hinzu. Hat vielleicht der Assistent zu empfindlich reagiert und wenn ja, steht dann auch der Autohersteller in der Verantwortung aufgrund der Produkthaftung?

Das ist die Eingangsfrage!

MfG

Dann wollen wir die Frage mal beantworten.

Haftung geht natürlich an den Fahrer, der für das Führen des Fahrzeuges verwantwortlich ist.

Aber das ist doch nichts Neues!!! Vor Jahren wollte mich das Navi als Falschfahrer auf die Autobahn führen, da kann ich im Zweifel auch nichts delegieren.
Also im Zweifelsfall den Notbremsassi überstimmen.

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 31. Oktober 2015 um 22:12:29 Uhr:


Haftung geht natürlich an den Fahrer, der für das Führen des Fahrzeuges verwantwortlich ist.

Ich führe das Fahrzeug nicht, wenn es autonom reagiert!

Wenn das System Krawall macht und ich trete auf die Bremse, sieht das anders aus, als wenn das Auto selber bremst.

MfG

Zitat:

@Johnes schrieb am 31. Oktober 2015 um 21:59:28 Uhr:



Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 31. Oktober 2015 um 21:58:01 Uhr:


Somit kommt eine neue Fragestellung hinzu. Hat vielleicht der Assistent zu empfindlich reagiert und wenn ja, steht dann auch der Autohersteller in der Verantwortung aufgrund der Produkthaftung?
Das ist die Eingangsfrage!

Dazu ist die wichtigste Fragestellung, ob der Assistent gesetzlich konform reagiert hat oder nicht. Der wichtigste Punkt um über die Produkthaftung zu diskutieren.

Gruß

Uwe

Zitat @Johnes
"Ich führe das Fahrzeug nicht, wenn es autonom reagiert!"

Doch, rechtlich und auch tatsächlich führt man es in diesem Moment. Man steuert das Fahrzeug sowohl vor als auch während dieses Bremsens mit den eigenen Händen am Lenkrad. Es ist auch sicherlich eine bewusste Entscheidung, ein solches System in Betrieb zu setzen / zu lassen.

In dem von Dir im Eingangspost geschilderten Sachverhalt war der automatische Bremseingriff technisch einwandfrei, denn es bestand Kollisionsgefahr und die Bremse öffnete nach deren Wegfall.

Da man als Mensch sicher auch nicht immer alles bemerkt, deshalb sollen diese Assitenzsysteme ja eine Unterstützung sein. Aus diesem Verständnis heraus erschließt sich dann auch, dass man nicht in jedem Fall genau wissen muss, weshalb der Assitent den Anker wirft.

Dass im Falle eines Auffahrunfalls der Auffahrende darlegen und beweisen muss, dass Du grundlos / fehlerhaft gebremst hättest, das hatte ich schon angemerkt. Das Problem der Wahrheitsfindung, das hat der Auffahrende und nicht der Verwender.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. Oktober 2015 um 22:45:13 Uhr:


Zitat @Johnes
"Ich führe das Fahrzeug nicht, wenn es autonom reagiert!"

Doch, rechtlich und auch tatsächlich führt man es in diesem Moment. Man steuert das Fahrzeug sowohl vor als auch während dieses Bremsens mit den eigenen Händen am Lenkrad. Es ist auch sicherlich eine bewusste Entscheidung, ein solches System in Betrieb zu setzen / zu lassen.

Nur, weil ich das Lenkrad festhalte, führe ich das Fahrzeug noch lange nicht vollständig, wenn es autonom bremsen kann. Auch, dürfte sich dann das System nicht automatisch einschalten mit dem Motorstart. Tut es aber! Ich müsste das System bewusst außer Kraft setzen. Ein System, welches sich selbst einschaltet, habe ich nicht bewusst in Kraft gesetzt.

Wenn ich eine Waffe in der Hand habe, bin ich nicht automatisch ein Mörder.

MfG

Sobald Assistenzsysteme im Verkehrsgeschehen eingreifen, wird es für den nachfolgenden Fahrer schwer, den Gegenbeweis einer ungerechtfertigten Bremsung zu erbringen. Um auf der sicheren Seite zu sein, bräuchte er einen eindeutigen Beweis, daß das Bremsen an der Stelle unnötig und aus freiem Impuls vonstatten ging. Sobald ein Tier die Fahrbahn passiert und das entsprechnede System bremst, wird es für den Nachfolgenden schwer, das Gegenteil zu beweisen, wobei der Sicherheitsabstand eine entscheidende Rolle spielt. Ist der nicht gewahrt, fehlen mithin die Argumente, um bei einem Unfall Schuldfreiheit assistiert zu bekommen.

@Johnes
Wenn Du das Auto so kaufst, dann steht das mit dem Assistenzsystem sicher in der Bedienungsanleitung und auf der Rechnung bestimmt auch. Sicher wird Dich auch niemand zum Kauf / Inbetriebnahme des Autos gezwungen haben.

Du führst das Auto in rechtlicher Hinsicht, wenn Du es willentlich in Bewegung gesetzt hast. Die rechtliche Qualifizierung des Führens hängt nicht davon ab, ob das Auto auch das macht, was Du Dir vorstellst, dass es tun soll. Du bist auch dann noch der rechtliche Führer des Fahrzeugs, wenn Du trotz ABS und ESP auf einer Ölspur rutschst und z.B. aus der Kurve getragen wirst und dabei irgendwen / irgendetwas beschädigst. Selbst ein während des Betriebes auftretender Bremsausfall nimmt Dir nicht die Eigenschaft des Fahrzeugführers. Auch dort wirst Du bestimmt nicht wollen, dass Du irgendwo dagegen fährst.

Der Vergleich mit der Waffe .... Wer ein Kfz in Betrieb setzt, steht haftungsmäßig grundsätzlich schon mal mit einem Fuß in der Sch...e. Nennt man Betriebsgefahr. Beim Auffahrunfall spricht aber nunmal der Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden und der muss dann darlegen und beweisen, dass er selbst am Unfall keine Schuld trägt. Das klappt - wie schon gesagt - so gut wie nie.

Okay, was mach ich als LKW-Fahrer, wenn es keine LKWs mehr ohne Bremsenassi gibt? Das System ist bei neuen LKW vorgeschrieben. Job kündigen, Familie in Armut stürzen...?

Bei div. PKWs ist es auch bald Serie!

MfG

Das verstehe ich grad nicht. Wenn Du als LKW-Fahrer so ein Fahrzeug steuerst, hast Du doch gar nichts zu befürchten. Wenn der Assi den Anker schmeisst - warum auch immer - dann bleibt der Truck stehen (also davon gehen ich jetzt mal aus). Wenn Dir dann einer hinten drauf macht, dann trägst Du daran keine Schuld. Der Auffahrende muss nachweisen, dass Du den Unfall schuldhaft verursacht hast. Kann er in aller Regel aber nicht, beim Assi-System halte ich das sogar für unmöglich.

Falls Du das in Richtung Verletzung durch die Ladung des eigenen Trucks bei einem Unfall meinst .... muss da nicht eine geeignete Trennwand vorhanden sein und wenn die Ladung stärker ist, dann durfte die da wahrscheinlich nicht drauf. Oder meinst Du was anderes?

Wenn man jeden Satz vorkauen muss, damit du ihn verstehst, macht das Diskutieren keinen Sinn.

Ich bin

kein

LKW-Fahrer. Aber, nehmen wir das mal als Beispiel an!

Zitat:

Wenn Du das Auto so kaufst, dann steht das mit dem Assistenzsystem sicher in der Bedienungsanleitung und auf der Rechnung bestimmt auch. Sicher wird Dich auch niemand zum Kauf / Inbetriebnahme des Autos gezwungen haben.

Mein Chef kauf neue LKWs. Das System muss lt. EU mit drin sein. Ich muss das Ding ja nun fahren. Was mach ich jetzt? Bin ja in einer Zwangslage: Job kündigen und verarmen, oder fahren!

Du gibst ja an, mich zwingt keiner! Aber, einfach mal eben den Job schmeißen...?

Gleiches kommt bald beim PKW zu tragen: Die Systeme werden Serie und du kommst nicht mehr drum rum. Ob es in der BDA steht oder auf der Rechnung ist dann wohl für'n Arsch. Also kündige ich meinen Job, da ich wohl kaum 30km jeden Tag zur Fuss laufen kann, um zum 1. Bahnhof zu kommen, wo um die Uhrzeit ein Zug fährt.

Soviel zum Thema:

Zitat:

Sicher wird Dich auch niemand zum Kauf / Inbetriebnahme des Autos gezwungen haben.

Das ist Theoretikerkacke fern jeglicher Realität. Irgendwann ist man in dieser Zwangslage, ein neues Fahrzeug kaufen zu müssen. Alternativ: Job kündigen, oder Haus für Dumpingpreis verkaufen und in eine überteuerte verranzte Wohnung neben der Arbeitsstelle ziehen.

MfG

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