Kollisionsassistent und Kleinwild auf der Strasse!
Hallo,
ich habe mal eine Frage bezüglich der Kollisionsassistenten. Diverse Modelle sind ja inzwischen mit den Systemen ausgestattet.
Was ist, wenn man mit einem Fahrzeug mit dem System auf einer Landstraße unterwegs ist und ein Reh (Kleinwild/Niederwild) springt vor das Auto.
Laut Rechtsprechung ist es nicht verhältnismäßig für ein Reh eine Vollbremsung durchzuführen. Fährt dann jemand auf das Fahrzeug auf oder baut deswegen einen anderweitigen Unfall ist man ja theoretisch mit in der Haftung.
Ein Kollege berichtete mir, sein Fahrzeug ging bei 70km/h in die Eisen, als eine Eule in ca. 1m Höhe ca. 20m vor dem Fahrzeug über die Straße flog. Das Fahrzeug bremste ca. 1 Sek. stark ab, als die Eule die Straße querte. Danach, löste die Bremse wieder.
Wie sieht es rechtlich aus? Ist der Hersteller mit in der Pflicht? (Bei autonomen Fahrzeugen ist dies ja in der Diskussion!) Ist man selber komplett verantwortlich? (Abgesehen von der Mithaftung des folgenden Fahrers, der den Sicherheitsabstand nicht ausreichend groß hält!)
Ich habe ja nicht zwingend einen Einfluss auf die Funktion des Systems. Ggf. kann ich das System abschalten. Aber, ist das der Sinn des Systems, wenn ich es nie nutze, weil ich sonst für ein unangemessenes Auslösen verantwortlich bin?
MfG
Beste Antwort im Thema
Hallo,
ich habe mal eine Frage bezüglich der Kollisionsassistenten. Diverse Modelle sind ja inzwischen mit den Systemen ausgestattet.
Was ist, wenn man mit einem Fahrzeug mit dem System auf einer Landstraße unterwegs ist und ein Reh (Kleinwild/Niederwild) springt vor das Auto.
Laut Rechtsprechung ist es nicht verhältnismäßig für ein Reh eine Vollbremsung durchzuführen. Fährt dann jemand auf das Fahrzeug auf oder baut deswegen einen anderweitigen Unfall ist man ja theoretisch mit in der Haftung.
Ein Kollege berichtete mir, sein Fahrzeug ging bei 70km/h in die Eisen, als eine Eule in ca. 1m Höhe ca. 20m vor dem Fahrzeug über die Straße flog. Das Fahrzeug bremste ca. 1 Sek. stark ab, als die Eule die Straße querte. Danach, löste die Bremse wieder.
Wie sieht es rechtlich aus? Ist der Hersteller mit in der Pflicht? (Bei autonomen Fahrzeugen ist dies ja in der Diskussion!) Ist man selber komplett verantwortlich? (Abgesehen von der Mithaftung des folgenden Fahrers, der den Sicherheitsabstand nicht ausreichend groß hält!)
Ich habe ja nicht zwingend einen Einfluss auf die Funktion des Systems. Ggf. kann ich das System abschalten. Aber, ist das der Sinn des Systems, wenn ich es nie nutze, weil ich sonst für ein unangemessenes Auslösen verantwortlich bin?
MfG
172 Antworten
Ich meinte das nicht, aufgrund der Schadensabwehr, sondern weil ich keine Tiere überfahre wenn ich es verhindern kann. Ob Maus oder Elch ist mir da relativ egal.
Jemand, der wirklich absichtlich ein Tier überfährt, gehört selbst überfahren.
Aber das ist wahrscheinlich nicht so häufig.
Die meisten werden wohl auch für jedes Tier bremsen.
Jetzt der Shitstorm für mich 🙂
Ich bremse grundsätzlich für alles. 3 Eichhörnchen, 2 Rehe, 50-60 Katzen, ein paar Wildschweine, 10-20 Suizidvögel, 20 Äste, Schweizer und Österreicher (Ja ich weiß dass man da nicht bremsen sollte...) und natürlich auch für intelligente Lebewesen 🙂
Was mir allerdings auffällt, ist mein Verhalten während des Bremsens. Habe mich schon oft dabei erwischt, daß ich ein Auge auf den Rückspiegel gerichtet habe und die Bremskraft gedrosselt habe, damit mein Abstand und der Abstand des Hintermanns annähernd gleich groß sind...
Bestätigt aber die allgemeine Meinung hier, erst Reflexbremsung, dann Abwägen...
HTC
Zitat:
@jetsetjohn schrieb am 30. Oktober 2015 um 13:23:33 Uhr:
ICh bremse auch für Vögel. Mir egal was die Rechtssprechung dazu sagt.
Erstaunlich, dass man überhaupt für Vögel bremsen muss. Die fliegen ständig unter dem Rader und sind teilweise sogar zu Fuß unterwegs 😕
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Zitat:
Erstaunlich, dass man überhaupt für Vögel bremsen muss. Die fliegen ständig unter dem Rader und sind teilweise sogar zu Fuß unterwegs 😕
Hehe
Bremsen Würde ich nicht, Aber Sieht schon Beeindruckend aus wenn dir ein Greif gegen die Windschutzscheibe Donnert.
Zumindest im LKW
Zitat:
@HTC schrieb am 31. Oktober 2015 um 10:05:22 Uhr:
Jetzt der Shitstorm für mich 🙂Ich bremse grundsätzlich für alles. 3 Eichhörnchen, 2 Rehe, 50-60 Katzen, ein paar Wildschweine, 10-20 Suizidvögel, 20 Äste, Schweizer und Österreicher (Ja ich weiß dass man da nicht bremsen sollte...) und natürlich auch für intelligente Lebewesen 🙂
Was soll diese Beleidigung?? Ich verwehre mich gegen die implizite Behauptung, dass Eichhörnchen, Rehe, Katzen, Wildschweine und Vögel keine intelligenten Lebewesen seien! 🙂
Zitat:
Ich verwehre mich gegen die implizite Behauptung, dass Eichhörnchen, Rehe, Katzen, Wildschweine und Vögel keine intelligenten Lebewesen seien!
Stimmt! Trifft nur auf bestimmte Menschen zu!
Hier geht es nicht darum, wieso man für Kleinvieh bremst, sondern wie die Folgen sind. Wenn man einen Unfall auslöst, weil man für ein Eichhörnchen bremst, wird einem die Vers./Richter/SA schon sagen, wie sie das sehen. Ob du es für ethisch für richtig hälst, ist dann zweitrangig.
Denke, jeder wird versuchen möglichst keine Lebewesen zu überfahren. Vermeiden lässt sich das nicht immer.
MfG
Zitat:
Hier geht es nicht darum, wieso man für Kleinvieh bremst, sondern wie die Folgen sind. Wenn man einen Unfall auslöst, weil man für ein Eichhörnchen bremst, wird einem die Vers./Richter/SA schon sagen, wie sie das sehen. Ob du es für ethisch für richtig hälst, ist dann zweitrangig.
MfG
Man löst nie einen Unfall aus, wenn man eine Kollission vermeidet. Auslöser ist IMMER der Auffahrende in der benannten Situation. Er hat das Gebot, innerhalb eines überschaubaren Raumes zum Stehen zu kommen missachtet.
Es wird lediglich verhandelt, ob dem Bremsenden innerhalb seiner Schadensbegrenzungspflicht eine Mitverschulden angelastet werden kann.
Das halte ich aber für völlig abwegig. Und ja ich, weiß das es rechtlich anders beurteilt wird.
Zitat:
@Johnes schrieb am 31. Oktober 2015 um 20:11:43 Uhr:
Wie gesagt: Wer Auslöser ist, entscheidet dann i.d.R. jemand anderes für dich.MfG
Nein, zeig mir EIN Urteil in dieser Richtung! Es geht bei den Kleinwildunfällen um Rücksicht auf den anderen Verkehr, man ist definitiv nicht Auslöser.
Du verwechselst dies wohl mit den Auffahrunfällen, wo jemand ohne zu schauen, auf eine Vorfahrtstraße fährt und dann jemand auffährt. Er als aktiv den überschaubaren Anhalteweg des anderern Fahrers verkürzt.
Beschreibe "diese Richtung"...!
Ansonsten: Az.: 345 C 10019/01 (Unbegründete Bremsung löst Unfall aus. Bremser trägt volle Schuld.)
Oder hier!
Je unwahrscheinlicher das Abbremsen des Vordermanns ist, je höher kann die Mithaftung sein. Wenn der Hintermann das Eichhörnchen nicht siehst, hast du ohne ersichtlichen Grund gebremst. (Bzw. ist ein Eichhörnchen gar kein Grund für eine starke Bremsung lt. Rechtsprechung!) Selbst ein größeres Tier, kann eine Mithaftung begründen. Vor allem, wenn du es nicht mit nimmst und keine Spuren von dem Tier zu finden sind. (Ein kleines Reh wird sich ja wohl kaum als Zeuge melden!)
MfG
Zitat:
@Johnes schrieb am 31. Oktober 2015 um 20:44:22 Uhr:
Beschreibe "diese Richtung"...!Ansonsten: Az.: 345 C 10019/01 (Unbegründete Bremsung löst Unfall aus. Bremser trägt volle Schuld.)
Oder hier!Je unwahrscheinlicher das Abbremsen des Vordermanns ist, je höher kann die Mithaftung sein. Wenn der Hintermann das Eichhörnchen nicht siehst, hast du ohne ersichtlichen Grund gebremst. (Bzw. ist ein Eichhörnchen gar kein Grund für eine starke Bremsung lt. Rechtsprechung!) Selbst ein größeres Tier, kann eine Mithaftung begründen. Vor allem, wenn du es nicht mit nimmst und keine Spuren von dem Tier zu finden sind. (Ein kleines Reh wird sich ja wohl kaum als Zeuge melden!)
MfG
Das sind alles unnötige Bremsmanöver.
Also her mit Urteilen bezüglich Tierunfälle.
Zitat:
@Johnes schrieb am 31. Oktober 2015 um 19:34:47 Uhr:
Hier geht es nicht darum, wieso man für Kleinvieh bremst, sondern wie die Folgen sind. Wenn man einen Unfall auslöst, weil man für ein Eichhörnchen bremst, wird einem die Vers./Richter/SA schon sagen, wie sie das sehen.
Bevor man über die Folgen diskutiert, muss man doch erstmal klären, ob Kleinvieh wie das Eichhörnchen überhaupt groß genug ist, einen Notbremsassistenten auslösen.
Sicherlich gibt es Anforderungen, ab welcher Größe ein Notbremsassistent auslösen darf. Quellen an welcher Stelle man das möglicherweise nachlesen und wo man nachfragen kann, habe ich ja bereits vor einiger Zeit genannt.
Erst wenn man diese Infos hat, lohnt sich über die Folgen zu diskutieren. Es kann ja sein, dass der Notbremsassistent erst so großen Gegenständen eine Bremsung auslöst, wenn auch eine manuelle Bremsung gerechtfertigt ist. Dann wäre die ganze Diskussion hier obsolet.
Für mich ist das Thema nicht so interessant, dass ich selber nachrecherchieren möchte. Bei dir sieht das aber wohl anders aus, also empfiehlt sich, dass du erst mal recherchierst, damit die Diskussion sinnvoll weitgeführt werden kann.
Gruß
Uwe
Nö, die technischen Gegebenheiten sind uninteressant, da der folgende Verkehr anhalten muss und nicht auffahren darf.
Johnes sucht jetzt wohl Urteile mit Viechern, ob er was findet, keine Ahnung.
GESETZESLAGE ist jedoch, daß man soviel Abstand halten muss, daß man nicht auffahren darf.
Also der kann der NOTASSI auch bremsen, weil er auf Freitag, 16:22 Uhr, eingestellt wurde. Der nachfolgende Verkehr hat gefälligst die Augen auf zu machen!
Im Zweifel hat man das Eichhörnchen halt für einen Hund gehalten und meinte ein hinterhereilendes Kind im Augenwinkel erkannt zu haben.
So sollte man meiner Meinung nach fein raus sein.