Kolanz bei Opel

Opel Vectra C

Hallo zusammen ich würd gern mal eure meinung hören!!!!
ich habe einen vectra c gts 3,2 v6 bj 2002 war mit diesem auto auch sehr zufrieden bis ich nach 76945 km mein lenkgetrieben wechseln mußte was einfach mal rund 1000€ waren kurze zeit später bei 79820 km war dann mein ölkühler fertig.( ca 4 wochen nach dem lenkgetriebe) was auch nochmal ca 400€ waren.
habe darufhin einen brief an opel geschrieben die wollten dann das checkheft sehen.
beim checkheft hatten meine vorgänger etwas geschlampt eine inspecktion wurde sehr viel später erst gemacht und die nächste nicht bei opel.
seit dem ich das auto habe fahre ich nur zu opel lasse dort alle durchsichten machen und was sonst noch alles dran gemacht werden soll oder muß.
opel sieht das leider anders und will mir keinen cent zurück zahlen da frage ich mich warum??? sind dort alle geldgeil?
ich mein ich kann nicht´s dafür was meine vorgänger nicht gemacht oder schlmpig gemacht haben!!!!!!!!
werde opel noch einmal einen brief schreiben falls jemand noch eine idee hat was man machen könnte bitte sagen.
 
 
mfg martin

14 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von revelator20


opel sieht das leider anders und will mir keinen cent zurück zahlen da frage ich mich warum??? sind dort alle geldgeil?
ich mein ich kann nicht´s dafür was meine vorgänger nicht gemacht oder schlmpig gemacht haben!!!!!!!!

Doch kannst du! Du hättest das Auto ja nicht kaufen müssen! Kein regelmäßig geführtes Scheckheft = keine Garantie u. keine Kulanz.

Eine Inspektion die nicht bei Opel gemacht wurde, zerstört sowieso alle Hoffnungen auf Kulanz u. die Neuwagengarantie.🙂

Zitat:

Original geschrieben von IAN@BTCC


Doch kannst du! Du hättest das Auto ja nicht kaufen müssen! Kein regelmäßig geführtes Scheckheft = keine Garantie u. keine Kulanz.
Eine Inspektion die nicht bei Opel gemacht wurde, zerstört sowieso alle Hoffnungen auf Kulanz u. die Neuwagengarantie.🙂

Da muss ich meinem Vorredner leider Recht geben. In den Garantiebedingungen steht eindeutig drinnen, dass alle Wartungsarbeiten laut Wartungsplan bei Opel durchzuführen sind.

Leichter Widerspruch.

In den Garantiebedingungen darf lediglich stehen, dass für den Garantieanspruch alle Inspektionen durchgeführt werden müssen. Wo diese jedoch durchgeführt werden, dass darf Opel nicht vorschreiben.

Bei der Kulanz kann das natürlich ganz anders sein.

Gruß
V2

Desweiteren muß sich das Fahrzeug im Serienzustand befinden.
 
Ich kenne ein paar Opel-Fahrer, denen wurde Kulanz und Wandlung verweigert, weil das Fahrzeug nicht mehr dem Serienzustand entsprach. Letzteres sogar während der Garantiezeit.

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Zitat:

Original geschrieben von V2-Power


Leichter Widferspruch.

In den Garantiebedingungen darf lediglich stehen, dass für den Garantieanspruch alle Inspektionen durchgeführt werden müssen. Wo diese jedoch durchgeführt werden, dass darf Opel nicht vorschreiben.

Bei der Kulanz kann das natürlich ganz anders sein.

Gruß
V2

Und ob das Opel vorschreiben darf! Garantie ist eine freiwillige Leistung von Opel und deshalb DARF Opel auch über die Spielregeln entscheiden!

Zitat:

Original geschrieben von IAN@BTCC


Und ob das Opel vorschreiben darf! Garantie ist eine freiwillige Leistung von Opel und deshalb DARF Opel auch über die Spielregeln entscheiden!

Das ist nicht korrekt, für Garantiearbeiten darf Opel das vorschreiben, jedoch nicht für Inspektions und Wartungsarbeiten.

Mehr hab ich dazu jetzt nicht gefunden, hier aber ein Bericht aus der AZ:

http://www.az-web.de/.../detail.php?...

Gruß
V2

Also ich würde mich während der Garantiezeit nicht mit Opel anlegen wollen. Einfach alle Inspektionen (sind ja nur 1-2) beim FOH machen lassen und man geht den Problemen aus dem Weg.
 
Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland zwei Wege, die nur von Leuten mit langem Atem beschritten werden sollten 😉

Zitat:

Original geschrieben von V2-Power


Das ist nicht korrekt, für Garantiearbeiten darf Opel das vorschreiben, jedoch nicht für Inspektions und Wartungsarbeiten.

Mehr hab ich dazu jetzt nicht gefunden, hier aber ein Bericht aus der AZ:

http://www.az-web.de/.../detail.php?...

Gruß
V2

Och man, wieso werfen immer alle Gewährleistung und Garantie durcheinander?!

Ich erkläre es dir jetzt nochmal ganz langsam:

Gewährleistung: Gesetzlich vorgeschrieben, Opel DARF NICHT vorschreiben WER das Auto wartet.

Garantie: Gesetzlich nicht vorgeschrieben, freiwillige Leistung von Opel u. Opel DARF vorschreiben WER das Auto wartet. Wenn es vorschriftsmäßig(siehe Garantiebedingungen) gewartet wurde, MUSS Opel zahlen bzw. das Auto repairieren.

Kulanz: Freiwillige Leistung seitens Opel, Opel DARF vorschreiben WER das Auto wartet/gewartet hat u. kann die Kulanz sogar ablehnen, weil denen deine Nase nicht passt.

Genau richtig! Und wer ein Auto mit unvollständigem Checkheft kauft, braucht sich darüber am wenigsten wundern, dass es keine Kulanz gibt.

Gerade deshalb, weil ich für ein Auto ohne oder mit unvollständigem Checkheft einen Abschlag aushandeln würde, der Eventualitäten vorbeugt. Falls das hier nicht geschehen sein sollte, selber schuld....
Und wenn es geschehen ist, dann ist halt das eingetreten, wofür´s den Abschlag gab...

In diesem Sinne......

Zitat:

Original geschrieben von IAN@BTCC


Och man, wieso werfen immer alle Gewährleistung und Garantie durcheinander?!
Ich erkläre es dir jetzt nochmal ganz langsam:
Gewährleistung: Gesetzlich vorgeschrieben, Opel DARF NICHT vorschreiben WER das Auto wartet.

Garantie: Gesetzlich nicht vorgeschrieben, freiwillige Leistung von Opel u. Opel DARF vorschreiben WER das Auto wartet. Wenn es vorschriftsmäßig(siehe Garantiebedingungen) gewartet wurde, MUSS Opel zahlen bzw. das Auto repairieren.

Kulanz: Freiwillige Leistung seitens Opel, Opel DARF vorschreiben WER das Auto wartet/gewartet hat u. kann die Kulanz sogar ablehnen, weil denen deine Nase nicht passt.

Tut mir Leid, aber du bist auf dem Holzweg.

Bevor wir uns hier jedoch in die Haare kriegen 😁, google doch bitte mal nach "Gruppenfreistellungsverordnung" oder hier noch einmal ein Interview mit dem ADAC : http://www.swr.de/infomarkt/archiv/2006/07/13/experte6.html?navigid=45

Jedoch stimme ich Kerberos zu ... Recht haben und kreigen ist ein Unterschied.

Gruß
V2

Hey,
also will ja nix sagen und hier auch kein Streit anfangen von wegen Garantie oder Gewährleistung oder so.
Aber dein Auto ist 5 Jahre alt! Was erwartest du???
Bei mir haben die schon Mucken gemacht weil meiner 3 ist! Gut ich hatte ne CarGarantie aber der freundlich hat erstmal bei Opel angefragt! Und meiner ist Checkheftgepflegt!
Achja bei mir war die Hochdruckpumpe im A...

Ist es denn so schwer?
Garantie und Gewährleistung ist ein großer Unterschied!!!
Herr Gott nochmal...
Garantie=freiwillig!
Gewährleistung=pflicht!

Garantie=Gesetzlich nicht geregelt!
Gewährleistung= Gesetzlich geregelt!

Garantie=Opel darf über die BEDINGUNGEN entscheiden!
Gewährleistung=Opel darf nicht über die BEDINGUNGEN entscheiden!

D.h.:
Auto wird von ATU gewartet - Neuwagengarantie verfällt!
Auto wird von ATU gewartet - Gewährleistung bleibt bestehen!

Auto wird von Opel gewartet - Neuwagengarantie bleibt bestehen!
Auto wird von Opel gewartet - Gewährleistung bleibt bestehen!

Gar nicht so schwer, oder? In deinem Link wird die Gewährleistung mit der Garantie in einen Topf geworfen und das geht nunmal NICHT. Die Unterschiede werden z.B. in meinem Link erklärt...

Unterhalte dich am besten mal mit einem Rechtsanwalt über dieses Thema.
Hier mal ein Link dazu:
http://www.ra-kotz.de/garantie.htm

Zitat:

Original geschrieben von IAN@BTCC


Ist es denn so schwer?
Garantie und Gewährleistung ist ein großer Unterschied!!!
Herr Gott nochmal...
Garantie=freiwillig!
Gewährleistung=pflicht!

Garantie=Gesetzlich nicht geregelt!
Gewährleistung= Gesetzlich geregelt!

Garantie=Opel darf über die BEDINGUNGEN entscheiden!
Gewährleistung=Opel darf nicht über die BEDINGUNGEN entscheiden!

D.h.:
Auto wird von ATU gewartet - Neuwagengarantie verfällt!
Auto wird von ATU gewartet - Gewährleistung bleibt bestehen!

Auto wird von Opel gewartet - Neuwagengarantie bleibt bestehen!
Auto wird von Opel gewartet - Gewährleistung bleibt bestehen!

Gar nicht so schwer, oder? In deinem Link wird die Gewährleistung mit der Garantie in einen Topf geworfen und das geht nunmal NICHT. Die Unterschiede werden z.B. in meinem Link erklärt...

Unterhalte dich am besten mal mit einem Rechtsanwalt über dieses Thema.
Hier mal ein Link dazu:
http://www.ra-kotz.de/garantie.htm

@IAN

Du hast natürlich absolut recht, mehr erklären kann man das gar nicht.

@ V2Power
In der GVO steht nichts davon, wie mit freiwilligen Leistungen verfahren wird. Kann da auch gar nicht stehen, da ein Gesetz die Basis dafür ist. Und was steht im Gesetz? Rischtisch "Ein Verkäufer von Neuware hat eine Gewährleistungszeit von 24 Monaten einzuräumen"

Zitat:

Original geschrieben von Verbrecher75


Hey,
also will ja nix sagen und hier auch kein Streit anfangen von wegen Garantie oder Gewährleistung oder so.
Aber dein Auto ist 5 Jahre alt! Was erwartest du???
Bei mir haben die schon Mucken gemacht weil meiner 3 ist! Gut ich hatte ne CarGarantie aber der freundlich hat erstmal bei Opel angefragt! Und meiner ist Checkheftgepflegt!
Achja bei mir war die Hochdruckpumpe im A...

Und meiner ist auch 5 Jahre alt und ich hab mein CIM auch voll auf Kulanz bekommen. Also so abwegig ist das mit der Hoffnung nach Kulanz nicht!

Natürlich wird man es sehr schwer haben, wenn man seine Inspektionen nicht regelmäßig beim FOh gemacht hat. Nicht umsonst schreiben viele Leute bei Verkaufsanzeigen "checkheftgepflegt" mitrein!

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