Könnte sich doch ein Firmenwagen lohnen?

Moin ins Forum,

bei mir steht demnächst eine Gehaltsverhandlung mit dem Chef an. Zudem auch die nächste große Inspektion mit DSG Ölwechsel. Dies hat mich erneut auf Gedanken gebracht, ob sich in Zukunft nicht doch ein Firmenwagen lohnen würde. Bisher hatte ich diese Frage immer mit Nein beantwortet. Nun ändern sich ein paar Dinge und ich bin kein Experte auf dem Gebiet.

Hier ein paar Infos zu den Umständen:

Einfache Entfernung zur Arbeit 98km - überwiegend Autobahn. Im Büro bin ich bisher 3-4 Mal die Woche. Sprich 1-2 Tage Homeoffice. Bisher zahle ich für meinen Privatwagen (VW Touran 2.0 TDI) 185€ Finanzierungsrate, 76€ Versicherung und ca. 300-350€ für Diesel. Dazu kommen zwei Mal Inseptkion im Jahr. Bei der nächsten Inspektion in einem Monat ist wie gesagt der DSG Ölwechsel dran, der Zahnriemen wird Ende dieses/ Anfang nächstes Jahr fällig sein. Nächstes Jahr müssten auch neue Sommerreifen her. Letztes Jahr bin ich ca. 55.000 km gefahren.

Aufgrund der großen Entfernung zur Arbeit war mir der Firmenwagen mit der 1%- Regelung bisher zu teuer.
Ab nächstes Jahr werde ich allerdings fest 2 Tage/Woche Homeoffice machen und komme so auf ca. 11 Tage/Monat im Büro. Wodurch die 0,002% Regelung ggf. interessant werden könnte. Laut einem Rechner würden sich so die zukünftigen Kosten und die derzeitigen Kosten ca. die Waage halten. Wobei privat noch leicht günstiger ist. Ohne Berücksichtigung von weiteren möglichen Reparaturkosten.
Das Modell mit der 0,002% Regelung würde aber auch nur in Frage kommen, wenn man dafür einen Steuerfreibetrag eintragen lassen könnte. Sprich, man nicht erst durch die Steuererklärung das Geld für die Pendlerpauschale zurück bekommt. Sonst wäre mir die steuerliche Belastung erstmal doch zu groß. Ob das geht, weiß ich nicht und mein Steuerberater ist gerade für 4 Wochen im Urlaub.

Der Wagen würde überwiegend für private Fahrten genutzt werden. Die Fahrten für die Arbeit lassen sich an zwei Händen abzählen.

Zur Debatte würde nun ein Firmenwagen (BLP max. 35.000€) oder 400-500€ Brutto/Monat mehr stehen. Was meint ihr? Könnte sich ein Firmenwagen mit der 0,002% Regelung lohnen? Oder sollte ich den Gedanken schnell wieder verwerfen? Gibt es andere Möglichkeiten, die ich mit meinem Arbeitgeber besprechen könnte? Homeofficeverträge machen die leider nicht.

P.S. Sowohl Umzug als auch Jobwechsel stehen nicht zur Debatte und sollten kein Bestandteil der Dikussion sein.

19 Antworten

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 13. August 2018 um 10:49:31 Uhr:



Zitat:

@keksemann schrieb am 13. August 2018 um 10:28:06 Uhr:


Warum werden für einen GW-Vorteil keine Sozialabgaben fällig? keine RV, keine KV, keine PfV, ALV? Ich weiß nicht....


Das mußt du den Gesetzgeber fragen. Vielleicht, weil man das Konstrukt nicht unnötig teuer und unattraktiv für einen AN machen will?

Geldwerten Vorteil versteuern ist eine Sache .... aber auf Geld, das man nicht bekommt, auch noch SV-Beiträge zahlen, wäre imho ungerecht.

Was Du als gerecht oder ungerecht empfindest spielt keine Rolle. Die Aussage wird dadurch nicht richtig.

Wie von den Vorrednern schon geschrieben selbstverständlich sozialversicherungspflichtig, es sei denn, es wird pauschal versteuert. Und das geht nur bis zur Höhe der entsprechend möglichen Werbungskosten (km einfach x 0,30 Euro x Anzahl Tage).

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 13. August 2018 um 09:12:18 Uhr:



Zitat:

@XF-Coupe schrieb am 12. August 2018 um 23:10:24 Uhr:


Bei einem Wagen mit 35.000 € BLP versteuert der TE für die Privatnutzung 1% = 350,-- €.
Bei 11 Tagen im Betrieb mit 98 km einfacher Entfernung versteuert er zusätzlich für die Fahrten zur Arbeitsstätte 35.000 € x 0,002% x 98 km x 11 Tage = 754,60 €.

Macht zusammen mit der Privatnutzung dann 1.104,60 €. Dieser Betrag kommt auch ohne Lohnerhöhung in der Lohnabrechnung auf das Bruttogehalt drauf und auf diesen Betrag müssen AG und AN (sofern die Bemessungsgrenzen nicht überschritten werden) Lohnnebenkosten bezahlen.


Wenn ich jetzt nicht falsch liege, hast Du hier einen Denkfehler.

Die von dir genannten 1.104,60 € müssen lediglich vom AN versteuert werden. Abzüge für Sozialversicherungen fallen hier nicht an. Somit auch kein hälftiger Anteil für den AG.

Doch Du liegst falsch!

Offensichtlich hast Du noch nie eine Lohnabrechnung eines Dienstwagennutzers gesehen.

Das läuft so: Der Dienstwagen wird als eigene Position zum Grundgehalt addiert und die Summe durchläuft dann alle Abzüge wie Steuer u. Sozialversicherung. Unten vom Netto wird dieselbe Summe wieder abgezogen.

Und ich kann da auch keine Ungerechtigkeit empfinden, denn der geldwerte Vorteil, heißt ja deshalb geldwerter Vorteil, weil er Geld wert ist 😉 Denn es spielt keine Rolle, ob ich das Geld als Gehalt überwiesen bekomme, oder ob ich das Geld für ein Auto nicht ausgeben brauche. Ob sich ein Dienstwagen jedoch lohnt, ist immer eine Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten.

Nebenbei bemerkt, wird ein vormaliger Dienstwagen auch beim ALG I berücksichtigt.

XF-Coupe

Zitat:

Und ich kann da auch keine Ungerechtigkeit empfinden, denn der geldwerte Vorteil, heißt ja deshalb geldwerter Vorteil, weil er Geld wert ist 😉

Och ich kenn da jemanden, der ein ernsthaftes Problem mit den 1% hat 😁

https://www.motor-talk.de/.../...reise-der-autoindustrie-t6398495.html

Als der TE in dem verlinkten Thread im 3 Posting gefragt hat, ob es stimmt, dass der Hersteller die Differenz von Listenpreis zum Verkaufspreis als Verlust bei der Steuer absetzen kann, hab ich aufgehört zu lesen ... 🙄

Tja, so ist das Leben. Mein Bruder versteuert für sein GLE Coupe auch mehr als ich für meinen Macan, obwohl der nach Rabatt mehr gekostet hat als der Benz 😉

Aber es wird ja in der Regel keiner gezwungen einen Dienstwagen zu nehmen. Also immer mit spitzem Bleistift durchrechnen, ob es sich rechnet oder nicht.

Und wer hier sparen möchte, kann ja auf Elektro- oder Hybridfahrzeuge gehen, da wird der geldwerte Vorteil niedriger angesetzt 😉

XF-Coupe

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Die Eintragung eines Freibetrags für die Entfernungspauschale war bei mir überhaupt kein Problem. Formulare ausgefüllt, abgeschickt (ich glaube über elster.de) und ein paar Wochen später die Bestätigung über die Eintragung bekommen. Die Eintragung gilt für zwei Jahre, für welche du dann auch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist.

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