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Könnte sich doch ein Firmenwagen lohnen?

Themenstarteram 23. Juli 2018 um 11:19

Moin ins Forum,

bei mir steht demnächst eine Gehaltsverhandlung mit dem Chef an. Zudem auch die nächste große Inspektion mit DSG Ölwechsel. Dies hat mich erneut auf Gedanken gebracht, ob sich in Zukunft nicht doch ein Firmenwagen lohnen würde. Bisher hatte ich diese Frage immer mit Nein beantwortet. Nun ändern sich ein paar Dinge und ich bin kein Experte auf dem Gebiet.

Hier ein paar Infos zu den Umständen:

Einfache Entfernung zur Arbeit 98km - überwiegend Autobahn. Im Büro bin ich bisher 3-4 Mal die Woche. Sprich 1-2 Tage Homeoffice. Bisher zahle ich für meinen Privatwagen (VW Touran 2.0 TDI) 185€ Finanzierungsrate, 76€ Versicherung und ca. 300-350€ für Diesel. Dazu kommen zwei Mal Inseptkion im Jahr. Bei der nächsten Inspektion in einem Monat ist wie gesagt der DSG Ölwechsel dran, der Zahnriemen wird Ende dieses/ Anfang nächstes Jahr fällig sein. Nächstes Jahr müssten auch neue Sommerreifen her. Letztes Jahr bin ich ca. 55.000 km gefahren.

Aufgrund der großen Entfernung zur Arbeit war mir der Firmenwagen mit der 1%- Regelung bisher zu teuer.

Ab nächstes Jahr werde ich allerdings fest 2 Tage/Woche Homeoffice machen und komme so auf ca. 11 Tage/Monat im Büro. Wodurch die 0,002% Regelung ggf. interessant werden könnte. Laut einem Rechner würden sich so die zukünftigen Kosten und die derzeitigen Kosten ca. die Waage halten. Wobei privat noch leicht günstiger ist. Ohne Berücksichtigung von weiteren möglichen Reparaturkosten.

Das Modell mit der 0,002% Regelung würde aber auch nur in Frage kommen, wenn man dafür einen Steuerfreibetrag eintragen lassen könnte. Sprich, man nicht erst durch die Steuererklärung das Geld für die Pendlerpauschale zurück bekommt. Sonst wäre mir die steuerliche Belastung erstmal doch zu groß. Ob das geht, weiß ich nicht und mein Steuerberater ist gerade für 4 Wochen im Urlaub.

Der Wagen würde überwiegend für private Fahrten genutzt werden. Die Fahrten für die Arbeit lassen sich an zwei Händen abzählen.

Zur Debatte würde nun ein Firmenwagen (BLP max. 35.000€) oder 400-500€ Brutto/Monat mehr stehen. Was meint ihr? Könnte sich ein Firmenwagen mit der 0,002% Regelung lohnen? Oder sollte ich den Gedanken schnell wieder verwerfen? Gibt es andere Möglichkeiten, die ich mit meinem Arbeitgeber besprechen könnte? Homeofficeverträge machen die leider nicht.

P.S. Sowohl Umzug als auch Jobwechsel stehen nicht zur Debatte und sollten kein Bestandteil der Dikussion sein.

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19 Antworten

ich finde Du lügst Dir irgendwie ein die eigene Tasche, wenn Du Deinen jetzigen Wagen mit einem zukünftigen Wagen mit 35000 BLP vergleichen tust. Das ist ein Apfel und eine Birne. Dein Touran mit DSG war sicherlich teurer als 35k brutto.

Themenstarteram 24. Juli 2018 um 7:26

Den Touran habe ich mir gebraucht gekauft, wegen Familienzuwachs. Den würde meine Frau auch weiter fahren. Was für ein Auto es am Ende werden würde, wäre mir auch zweitrangig. Mir kam der Gedanke eher wegen den vielen Inspektionen, Reparaturen von Verschleißteilen und hohen Spritkosten... Mit einem Firmenwagen hätte man da etwas mehr Planungssicherheit, was das Auto betrifft. Bis auf selbstverursachte Schäden würde der AG alles übernehmen.

Mir geht es hier eher um die 0,002% Regel. Ob es da Erfahrungswerte gibt, ob und wie sich da ein Freibetrag bzgl. der Pendlerpauschale eintragen ließe und ob die Berechnung des geldwerten Vorteils sich monatlich berechnen würde oder man eine Jahresschätzung bzgl. der Fahrten abgeben müsste/könnte. Ich kenne mich da gar nicht aus und habe durch googeln die Fragen für mich nicht abschließend beantworten können.

Moin, aufgrund Deiner Konkretisierung mal mein Senf dazu (den Eingangspost fand ich „unbeantwortbar“ bzw. Müsste man primär mal für beide Szenarien eine Kostenkalkulation machen und vergleichen. Du hast m.E. den Wertverlust außer acht gelassen).

Freibetrag: einfach mal bei FA anrufen. Unseres ist sehr kulant. Hätte vor ca 2,5 Jahren die ähnliche Frage, ob Sie mir einen Freibetrag für die Entfernungskilometer (rund 60) eintragen würden und unter welche Voraussetzungen. Hätte „auf Zuruf“ geklappt, ohne irgendwelche Nachweise. Jede Antwort, die Du hier dazu erhältst wird keine Sicherheit geben.

0,002/0,03%-Regel: mal beim Arbeitgeber anfragen. Sehr wahrscheinlich wird Dein AG nach 0,03% pauschal versteuern, egal, ob Du 1 oder 5 Tage die Woche ins Büro fährst. Das Problem für den AG ist folgendes: Wenn er von der Pauschalversteuerung abweicht, ist der er auch gegenüber dem Finanzamt für die korrekte Angabe verantwortlich und muss sich dieses nachweisen lassen. Der Arbeitsaufwand und das finanzielle Risiko für den Arbeitgeber ist viel zu hoch. Aber auch diese Differenz kann man sich (gem. meinem FA) eintragen lassen, hatte ich seinerzeit auch angefragt (auch wenn es letztendlich nicht zum Tragen kam).

In diesem Fall würde ich mich auch nicht auf die Meinung Deines Steuerberaters verlassen, sondern immer das Finanzamt einschalten.

am 12. August 2018 um 17:33

Zitat:

@f1ps schrieb am 23. Juli 2018 um 13:19:59 Uhr:

Moin ins Forum,

bei mir steht demnächst eine Gehaltsverhandlung mit dem Chef an. Zudem auch die nächste große Inspektion mit DSG Ölwechsel. Dies hat mich erneut auf Gedanken gebracht, ob sich in Zukunft nicht doch ein Firmenwagen lohnen würde. Bisher hatte ich diese Frage immer mit Nein beantwortet. Nun ändern sich ein paar Dinge und ich bin kein Experte auf dem Gebiet.

Hier ein paar Infos zu den Umständen:

Einfache Entfernung zur Arbeit 98km - überwiegend Autobahn. Im Büro bin ich bisher 3-4 Mal die Woche. Sprich 1-2 Tage Homeoffice. Bisher zahle ich für meinen Privatwagen (VW Touran 2.0 TDI) 185€ Finanzierungsrate, 76€ Versicherung und ca. 300-350€ für Diesel. Dazu kommen zwei Mal Inseptkion im Jahr. Bei der nächsten Inspektion in einem Monat ist wie gesagt der DSG Ölwechsel dran, der Zahnriemen wird Ende dieses/ Anfang nächstes Jahr fällig sein. Nächstes Jahr müssten auch neue Sommerreifen her. Letztes Jahr bin ich ca. 55.000 km gefahren.

Aufgrund der großen Entfernung zur Arbeit war mir der Firmenwagen mit der 1%- Regelung bisher zu teuer.

Ab nächstes Jahr werde ich allerdings fest 2 Tage/Woche Homeoffice machen und komme so auf ca. 11 Tage/Monat im Büro. Wodurch die 0,002% Regelung ggf. interessant werden könnte. Laut einem Rechner würden sich so die zukünftigen Kosten und die derzeitigen Kosten ca. die Waage halten. Wobei privat noch leicht günstiger ist. Ohne Berücksichtigung von weiteren möglichen Reparaturkosten.

Das Modell mit der 0,002% Regelung würde aber auch nur in Frage kommen, wenn man dafür einen Steuerfreibetrag eintragen lassen könnte. Sprich, man nicht erst durch die Steuererklärung das Geld für die Pendlerpauschale zurück bekommt. Sonst wäre mir die steuerliche Belastung erstmal doch zu groß. Ob das geht, weiß ich nicht und mein Steuerberater ist gerade für 4 Wochen im Urlaub.

Der Wagen würde überwiegend für private Fahrten genutzt werden. Die Fahrten für die Arbeit lassen sich an zwei Händen abzählen.

Zur Debatte würde nun ein Firmenwagen (BLP max. 35.000€) oder 400-500€ Brutto/Monat mehr stehen. Was meint ihr? Könnte sich ein Firmenwagen mit der 0,002% Regelung lohnen? Oder sollte ich den Gedanken schnell wieder verwerfen? Gibt es andere Möglichkeiten, die ich mit meinem Arbeitgeber besprechen könnte? Homeofficeverträge machen die leider nicht.

P.S. Sowohl Umzug als auch Jobwechsel stehen nicht zur Debatte und sollten kein Bestandteil der Dikussion sein.

Was ich hier nicht verstehe: Warum bekommst Du statt Firmenwagen 400-500 Brutto mehr, wo da doch die Nebenkosten für den AG steigen, während Dein AG bei einem Firmenfahrzeug + keine Bruttoerhöhung sparen würde (Leasingraten absetzen, weniger Lohnnebenkosten)?

Da hast Du wohl einen Denkfehler.

Der Arbeitgeber setzt Lohnkosten und Lohnnebenkosten ebenso wie Leasingkosten von der Steuer ab.

Bei einem Wagen mit 35.000 € BLP versteuert der TE für die Privatnutzung 1% = 350,-- €.

Bei 11 Tagen im Betrieb mit 98 km einfacher Entfernung versteuert er zusätzlich für die Fahrten zur Arbeitsstätte 35.000 € x 0,002% x 98 km x 11 Tage = 754,60 €.

Macht zusammen mit der Privatnutzung dann 1.104,60 €. Dieser Betrag kommt auch ohne Lohnerhöhung in der Lohnabrechnung auf das Bruttogehalt drauf und auf diesen Betrag müssen AG und AN (sofern die Bemessungsgrenzen nicht überschritten werden) Lohnnebenkosten bezahlen.

Zusätzlich zur Leasingrate trägt der AG alle Kosten des Fahrzeugs, wie Steuer, Versicherung, Sprit, Reifen, KD usw. usw..

Und die in dem Betrag der er für die Dienstwagennutzung unten in der Lohnabrechnung wieder abzieht, muss er auch noch die enthaltene MWSt. ans Finanzamt abführen. Dafür hat er bei Leasingrate und sonstigen Kosten den Vorsteuerabzug.

Offen gestanden sehe ich hier kein Einsparpotential für den AG. Ganz im Gegenteil, meines Erachtens kommt bei dieser Konstellation der Dienstagen den AG deutlich teurer als eine Bruttolohnerhöhung um 400 - 500 €. Wenn der AG das macht, dann wohl eher um einen geschätzten Mitarbeiter an die Fa. zu binden.

XF-Coupe

Zitat:

@XF-Coupe schrieb am 12. August 2018 um 23:10:24 Uhr:

Bei einem Wagen mit 35.000 € BLP versteuert der TE für die Privatnutzung 1% = 350,-- €.

Bei 11 Tagen im Betrieb mit 98 km einfacher Entfernung versteuert er zusätzlich für die Fahrten zur Arbeitsstätte 35.000 € x 0,002% x 98 km x 11 Tage = 754,60 €.

Macht zusammen mit der Privatnutzung dann 1.104,60 €. Dieser Betrag kommt auch ohne Lohnerhöhung in der Lohnabrechnung auf das Bruttogehalt drauf und auf diesen Betrag müssen AG und AN (sofern die Bemessungsgrenzen nicht überschritten werden) Lohnnebenkosten bezahlen.

Wenn ich jetzt nicht falsch liege, hast Du hier einen Denkfehler.

Die von dir genannten 1.104,60 € müssen lediglich vom AN versteuert werden. Abzüge für Sozialversicherungen fallen hier nicht an. Somit auch kein hälftiger Anteil für den AG.

Warum sollte das so sein? Warum muss das nur der AN versteuern und Sozialabgaben dafür zahlen?

Zitat:

@hydrou schrieb am 13. August 2018 um 09:17:07 Uhr:

Warum sollte das so sein? Warum muss das nur der AN versteuern und Sozialabgaben dafür zahlen?

Der AN muß den Betrag als geldwerten Vorteil versteuern. Das ist nunmal so.

Sozialabgaben werden aber für diesen Betrag nicht fällig.

am 13. August 2018 um 7:31

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 13. August 2018 um 09:21:41 Uhr:

Zitat:

@hydrou schrieb am 13. August 2018 um 09:17:07 Uhr:

Warum sollte das so sein? Warum muss das nur der AN versteuern und Sozialabgaben dafür zahlen?

Das ist nunmal so.

Sozialabgaben werden aber für diesen Betrag nicht fällig.

Was sich am Ende des Lebens bei der Rente bemerkbar macht.

Von daher wären mir ein Mehr von 1100 Euro sozualabgabenpflichtiges Brutto lieber.

Darum geht's ja gar nicht. Das ist ja auch kein Betrag, den der AN erhält. Er muß ihn nur zusätzlich versteuern.

Wenn ich 1.100 EUR für einen Firmenwagen versteuern sollte, wäre meine Entscheidung ganz einfach: lieber die im Raum stehende 400 - 500 EUR Bruttoerhöhung nehmen.

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 13. August 2018 um 09:21:41 Uhr:

Zitat:

@hydrou schrieb am 13. August 2018 um 09:17:07 Uhr:

Warum sollte das so sein? Warum muss das nur der AN versteuern und Sozialabgaben dafür zahlen?

Der AN muß den Betrag als geldwerten Vorteil versteuern. Das ist nunmal so.

Sozialabgaben werden aber für diesen Betrag nicht fällig.

Warum werden für einen GW-Vorteil keine Sozialabgaben fällig? keine RV, keine KV, keine PfV, ALV? Ich weiß nicht....

am 13. August 2018 um 8:31

Firmenwagen-Kosten: 1100 * 0,4 = 440,-

Lohnerhöhung: 500 * 0,6 = 300,-

Kosten für jetzigen Privatwagen: 610,- + plus Inspektionen/Reperaturen + Reifen

Könnte auf plus/minus Null rauslaufen

Zitat:

@keksemann schrieb am 13. August 2018 um 10:28:06 Uhr:

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 13. August 2018 um 09:21:41 Uhr:

 

Der AN muß den Betrag als geldwerten Vorteil versteuern. Das ist nunmal so.

Sozialabgaben werden aber für diesen Betrag nicht fällig.

Warum werden für einen GW-Vorteil keine Sozialabgaben fällig? keine RV, keine KV, keine PfV, ALV? Ich weiß nicht....

Das mußt du den Gesetzgeber fragen. Vielleicht, weil man das Konstrukt nicht unnötig teuer und unattraktiv für einen AN machen will?

Geldwerten Vorteil versteuern ist eine Sache .... aber auf Geld, das man nicht bekommt, auch noch SV-Beiträge zahlen, wäre imho ungerecht.

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 13. August 2018 um 10:49:31 Uhr:

Zitat:

@keksemann schrieb am 13. August 2018 um 10:28:06 Uhr:

 

Warum werden für einen GW-Vorteil keine Sozialabgaben fällig? keine RV, keine KV, keine PfV, ALV? Ich weiß nicht....

Das mußt du den Gesetzgeber fragen. Vielleicht, weil man das Konstrukt nicht unnötig teuer und unattraktiv für einen AN machen will?

Geldwerten Vorteil versteuern ist eine Sache .... aber auf Geld, das man nicht bekommt, auch noch SV-Beiträge zahlen, wäre imho ungerecht.

Die Ironie scheint dir entgangen zu sein.

Für jede Art geldwerter Vorteil fallen bis zur Höhe der Beitragsmessungsgrenzen selbstverständlich auch noch SV-Beiträge an. Sowohl für den AG als auch für den AN.

Warum glaubst Du das nicht, obwohl es hier schon mehrfach so und auch richtig geschrieben wurde?

Suche einfach mal einen Firmenwagenrechner im Netz und füttere ihn mit fiktiven Daten. Gehalt dabei unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen eintragen...

 

 

 

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