können mir durch gutachter kosten entstehen
hab einen parkrempler gehabt,ist fast nix zu sehen,habe daher mit voranschlag abrechnen wollen,ihn eingeschickt und nun einen brief von der versicherung bekommen das sie einen gutachter schicken:
kann mir der gutachter in rechnung gestellt werden wenn er sagt da ist nix oder kann wegpoliert werden
kann das als betrugsversuch gewertet werden??
77 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von biodieselpuma
beim kva war lediglich eine lackierung aufgeführt,wenn ich sage ein freund hat den schaden bereits lackiert (freundschaftsdienst ohne rechnung)bekomme ich dann den im kva aufgeführten betrag oder können sie die zahlung dann verweigern,denn eine besichtigung macht ja nun keinen sinn mehr.??
Wenn Du den Schadenfall noch beweisen kannst, dann wird auch bei eigener Behebung gezahlt (allerdings netto, sprich ohne Mwst.). Ob es aber der Betrag im KVA sein wird, bezweifel ich jetzt mal. Und das Problem wird wohl sein, den Umfang des Schadens darzulegen, wenn er schon beseitigt ist (ist er es denn nun schon oder nicht!?). Außerdem, wo ist denn das Problem die Versicherung den Schaden besichtigen zu lassen? Wenn der Versicherungsgutachter auf einen wesentlich niedrigeren Betrag kommt, hast Du immer noch die Möglichkeit einen Gegengutachten machen zu lassen, oder Dir ne Fachwerkstatt benennen zu lassen, die für den Preis arbeitet. Sorry, aber irgendwie habe ich den Eindruck, daß es Dir nicht um die Behebung des Schadens geht, sondern Du nur möglichst viel von der Versicherung "rausschlagen" willst. Ich hoffe aber mein Eindruck täuscht mich. 😉
Ein Kostenvoranschlag findet vor Gericht regelmäßig keine Anerkennung als Beweis.
Mit einem Gutachten hat man in aller Regel einen stichhaltigen Beweis über die Schadenshöhe.
Man kann und sollte selbst einen qualifizierten Gutachter (in der Regel kann man nur ein Ingeneurbüro empfehlen) zum Schadensnachweis bestellen und keinen der gegnerischen Versicherung akzeptieren.
Damit sollte alles gesagt sein.
Meine direkte Antwort hatte ich ja schon in meinem ersten Beitrag eingestellt.
Die allgemeinen, fachlich qualifizierten und unabhängigen Hinweise haben die ach so "bösen Versicherungsbuben" weit vor Auftauchen der angeblichen Gutachter in MT als Link in die FAQ Versicherungen eingestellt.
Aber auch das geben Captain HUK und gutachteronline nicht zu.
In deren Werbemasche passt leider nur Diffamierung und ähnliches.
Was es seit April (oder so) leider etwas schwer im Unterforum macht.
Zitat:
Original geschrieben von safwetyservices
Ja, verkneifen ist das richtige Stichwort!
Wer mich hier des Betruges bezichtigt weil er etwas nicht verstanden hat und dann, statt es klarzustellen, einfach nachträglich seinen Post überschreibt, der hat hier nicht
über Niveau zu urteilen.
Ich hatte damals eigentlich nur Übersehen das du den Gutachter selbst beauftragt hattest,
Und dein Beitrag ist Anschauungsbeispiel dafür auch im Kaskoschadensfall den Gutachter Selbst zu beauftragen.
Zitat:
Original geschrieben von safwetyservices
Genau, das berühmte "Haftpflichtgesetz", was denn sonst?
Am besten aus dem HGB, dem Haftpflichtgesetzbuch.
Das Handelsgesetzbuch (HGB) ist für uns Sachverständige nur im Bereich des Transportwesens von Interesse.
Wichtiger ist für uns das StGB,VVG,BGB in Verbindung § 249ff, §823 ff, sowie das Haftplichtgesetzbuch mit allen Kommentaren zu den § 1-20 .Wer meint wir SV hätten mit dem Haftpflichtgesetz nichts zu schaffen der kennt unsere Aufgabengebiete leider genau so wenig wie die bestehenden Gesetze.
PS.
Nur Narren spotten aus Unkenntnis!(Pestalozzi)
Den Usern sei aber gesagt,
Derjenige der zögert, alles u. jedem zu glauben, ist sehr weise,denn der Glaube an ein einziges falsches Prinzip ist der Beginn allen Unverstandes"(D.B.S.)
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Hallo,
ach mensch, was denn hier scho wieder los?
@Captain: Die Ironie bei safwetyservice hätte euch beiden auffallen müssen - HPflG ist im vorliegenden Fall absolut irrelevant - es beschäftigt sich mit gefährlichen Unternehmen (Schienenfahrzeuge, Berkwerke, Gasanalagen und so'n Zeugs).
Das deutsche Haftpflichtrecht ist nach wie vor im BGB geregelt - i.V.m. diversen Urteilen...
Beibt doch bitte beide korrekt - de, Threaderöffner half das (wie so oft leider) gar nix.
Zum TE hab ich den bösen Verdacht, dass er hier ne kleine Schramme großzügig reguliert haben möchte.
Man "repariert" nicht schon wenn man noch gar keine Reaktion der gegnerischen Versicherung hat - das einfach für die Zukunft merken, gibt immer nur Ärger (und die Fahrtüchtigkeit war ja nicht berührt).
Die Hinweise auf das Kurzgutachten eines selbst gewählten Gutachters sollten für dich Leitfaden sein - poste bitte auch mal, was rausgekommen ist.
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Die allgemeinen, fachlich qualifizierten und unabhängigen Hinweise haben die ach so "bösen Versicherungsbuben" weit vor Auftauchen der angeblichen Gutachter in MT als Link in die FAQ Versicherungen eingestellt.
Aber auch das geben Captain HUK und gutachteronline nicht zu.
In deren Werbemasche passt leider nur Diffamierung und ähnliches.
Was es seit April (oder so) leider etwas schwer im Unterforum macht.
Hi,
Du wirst schon wieder persönlich u. lieferst einen Fauxpass nach den anderen! Dass Du es in diesem Forum schwer hast, tut mir aufrichtig leid. Versuche doch einmal bei deiner Qualifikation als Versicherungsverkäufer zu bleiben und erzähle den Usern keine Unwahrheiten, auch wenn das nur aus Unkenntnis ist.
( Haftpflichtgesetz gibt es nicht ! "Kopfschüttel"😉
Faux pas = frz. falscher Schritt, übertragen Fehltritt.
Il ne faut pas péter plus haut que son cul. 😁
Junge, Du nimmst Dich selbst zu wichtig. 😉
Zitat:
Original geschrieben von gutachteronline
Die Motor-Talk User vor dem hier immer wieder verbreiteten 08/15 Versicherungsblabla retten.
Und dabei, im Gegensatz zu euch, auf dauernd wieder kehrende persönliche Angriffe zu verzichten.
Ich bin trotzdem der Meinung , daß den Postern hier durch das "Versicherungsblabla" deutlich eher geholfen wird, als durch "Euch".
Habt Ihr Euch die Posts von bspsw. Madcruiser mal angeschaut?
Seit tausenden Beiträgen treffende Hinweise für die Fragesteller mit fundierter praktischer und theoretischer Hilfestellung aus den Themengebieten.
Und das ganze sachlich (geradezu emotionslos) ohne in Streitposts hereingezogen zu werden.
Bis "Ihr" hier aufgetaucht seit.
Denkt mal darüber nach.
Mal ein kleiner Exkurs:
Es gibt in Deutschland tatsächlich ein Haftpflichtgesetz
Ich gehe allerdings davon aus, das weder
der Thread,
noch MT
etwas mit
- Schienen- oder Schwebebahnen
- Elektrizität, Gasen, Dämpfen oder Flüssigkeiten, die von einer Stromleitungs- oder Rohrleitungsanlage
- dem Betrieb von Bergwerken, Steinbrüchen, Gräbereien (Gruben) oder Fabriken
zu tun hat.
Das Gesetz ist älter als das BGB, es stammt in seiner ersten Fassung aus dem Jahre 1871.
Da gab es zahlreiche Kraftfahrzeuge. 😉
Danke für den Brüller, Captain HUK. 😁
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Mal ein kleiner Exkurs:
Es gibt in Deutschland tatsächlich ein Haftpflichtgesetz
Ich gehe allerdings davon aus, das weder
der Thread,
noch MTetwas mit
- Schienen- oder Schwebebahnen
- Elektrizität, Gasen, Dämpfen oder Flüssigkeiten, die von einer Stromleitungs- oder Rohrleitungsanlage
- dem Betrieb von Bergwerken, Steinbrüchen, Gräbereien (Gruben) oder Fabrikenzu tun hat.
Das Gesetz ist älter als das BGB, es stammt in seiner ersten Fassung aus dem Jahre 1871.
Da gab es zahlreiche Kraftfahrzeuge. 😉Danke für den Brüller, Captain HUK. 😁
Gerne geschehen,
aber Brüller, für wem?
Auch alte Gesetze haben ihre Gültigkeit und werden wie dieses ständig reformiert.
Ach erzähl doch den Usern auch, wann das Gesetz zum letzten mal reformiert wurde und nenn dann da die Anzahl der Kraftfahrzeuge. Und überleg Dir gleich mal, was wohl Verkehrsfahrzeuge (auch Schienfahrzeuge) , die Industrie als Schadenverursacher usw. mit Schadenersatzleistungen zu tun haben könnten und ob nicht hinsichtlich bei Haftpflichtschäden, den Versicherungen, hier im Zuge eines Schadenfalles innerhalb des Haftpflichtgesetzes ,ein Nachbesichtigungsrecht, gerichtlich verweigert wurde.(ein kleiner Tip BGH 1966)
In Erwartung auf einen erneuten "Exkurs"von Dir verbleibe ich.
MfG
Bezug zum Straßenverkehr?
Oder zum Thread?
Du kannst gerne die genannten Fakten widerlegen,
neue Erkenntnisse in die Diskussion einbringen,
insbesondere welcher der Tatbestände im fraglichen Gesetz für den Straßenverkehr Anwendung findet.
Und erzähle uns bitte nicht,
dass es im Thread um Schwebebahnunfälle o.ä. geht. 😉
Zitat:
Original geschrieben von safwetyservices
Ich bin trotzdem der Meinung , daß den Postern hier durch das "Versicherungsblabla" deutlich eher geholfen wird, als durch "Euch".
Habt Ihr Euch die Posts von bspsw. Madcruiser mal angeschaut?
Seit tausenden Beiträgen treffende Hinweise für die Fragesteller mit fundierter praktischer und theoretischer Hilfestellung aus den Themengebieten.
Und das ganze sachlich (geradezu emotionslos) ohne in Streitposts hereingezogen zu werden.
Bis "Ihr" hier aufgetaucht seit.Denkt mal darüber nach.
Und das hat euch so gefallen Schadensmanagement ohne Widerspruch.
Ein Traum nicht war!
Und jetzt is alles Futsch.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Bezug zum Straßenverkehr?
Oder zum Thread?Du kannst gerne die genannten Fakten widerlegen,
neue Erkenntnisse in die Diskussion einbringen,
insbesondere welcher der Tatbestände im fraglichen Gesetz für den Straßenverkehr Anwendung findet.Und erzähle uns bitte nicht,
dass es im Thread um Schwebebahnunfälle o.ä. geht. 😉
Was möchtest Du den Usern und dem TE vorgaukeln mit der Schwebebahn und dem ersten Automobil von 1886?
Fakt ist es gibt ein Haftpflichtgesetz aus 1871, das 1978 überarbeitet wurde. Das hast Du öffentlich bestritten!
Fakt ist auch, dass dieses Gesetz sich u. anderem auch mit Strassenbahnunfällen auseinandersetzt.
Fakt ist auch dass es ein höchstrichterliches Urteil aus 1966 darüber gibt(Unfall zwischen Strassenbahn und PKW) wo der Versicherung ein Nachbesichtigungsrecht mangels Rechtsgrundlage abgesprochen wurde.
Also was willst Du hier noch herumkasperln?
Du kannst das in Deiner üblichen beratungsresistenten Art gerne in das Lächerliche ziehen, aber richtig wird Dein geposteter Beitrag deswegen nicht.
Sorry,
aber du demontierst Dich Stück für Stück selbst.
Lesen bildet:
Zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.7.2002 steht in meinem Link.
Mit der Taxe 1978 bist Du nicht ganz auf der Höhe.
Der Threadersteller hat sich nicht über einen Unfall mit Schienenbahnen geäußert.
Das sich das Gesetz mit Schienenbahnen etc. beschäftigt hatte ich als Antwort auf Dein "einschlägiges" Haftpflichtgesetz eingestellt.
Was das Urteil von 1966
mit den Gesetz von 1871
und dem Unfall von 2006
verbindet
wird uns allen vermutlich ewig ein Rätsel sein.
Brüller 5 oder so.
Kein Wunder, wenn Du mit solchen Argumentationsketten vor Gericht kein Bein auf den Boden bringst.
Junge, bleib bei Deinen Maschinen.
Da kannst Du hoffentlich was.