können mir durch gutachter kosten entstehen

hab einen parkrempler gehabt,ist fast nix zu sehen,habe daher mit voranschlag abrechnen wollen,ihn eingeschickt und nun einen brief von der versicherung bekommen das sie einen gutachter schicken:
kann mir der gutachter in rechnung gestellt werden wenn er sagt da ist nix oder kann wegpoliert werden
kann das als betrugsversuch gewertet werden??

77 Antworten

Hi,

Männers - kriegt euch mal wieder in den Griff, was soll denn das?
Was für nen Eindruck soll denn das Forum machen - es fällt zwar auf, dass immer die Threads abgleiten in denen es um Schadenregulierung geht, aber dennoch, müssen wir echt unter die Gürtellinie?
Das E36-Forum ist dagegen höchste gesittet 😉

Grüße
Schreddi

Löscht doch bitte selbstständiig Euren letzten Beitrag.
Bei allen Zwistigkeiten sollte es auch Grenzen geben.

Wie hättest du reagiert?

Was hat meine Frau damit zu tun???

Immer sachlich bleiben - auch wenn es schwer fällt.
Gut, dass die fraglichen Beiträge weg sind.

Ähnliche Themen

was war denn los ?

Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. 😁

Du hast dennoch Nichts verpasst.

Erschreckend:

Bie JEDEM Thread zur Scahdensregulierung gehen hier die Grundsatzdiskussionen mit juristischen Laientheater los. Es langt!

Und wieso wird bei jeder Bagatelle gleich ein vollständiges unabhängiges Gutachten mit Anwaltsunterstützung gefordert?
Die Versicherung hatte noch KEINE leistung abgelehnt.

An den TE:

Nimm verdammt nochmal den Versicherungsgutachter. Wenn ein Schaden da ist wird der den erkennen, wenn nicht würd ich mal ganz schnell meinen Schadensersatzantrag zurückziehen.
Ist der Schaden beim Zustand der Tür zu vernachlässigen, zahlt der versicherer natürlich das Gutachten.
Auch die Versicherungsgutachter können Gutachten erstellen, manchmal wird nur der Nutuzungsausfall "vergessen"
Macht doch endlich wegen der Bagatellen nicht so ein Affentheater, Versicherungen sind teuer genug.

@ an alle

Ihr müsst Zeit haben...

Ehrlich gesagt geht mir die Streiterei inzwischen richtig gehend auf den Geist.

Ich hatte neulich einen Parkrempler. Die gegener. Vers. hat mir angeboten, die Werkstattrechnung einzureichen. Hätte ich auf einen KVA durch einen Gutachter bestehen können?

Ja, allerdings bei Kleinschäden (~ 500 bis 1.000 EUR) nur ein Kurzgutachten.

Die Zusage der Versicherung kann man bedenkenlos annehmen,
sofern man Sie schriftlich hat u
nd diese sich auf einen eingereichten Kostenvoranschlag bezieht.
Hier gibt es hinterher schon Mal Probleme,
also keinesfalls nur auf eine telefonische Zusage verlassen. 😉

Wichtig:
Tauchen bei der Reparatur versteckte Schäden auf,
so sollte die Arbeit sofort eingestellt werden,
und die Versicherung bzw. der Gutachter erneut kontaktiert werden,
bevor weiter repariert wird.
Werkstatt vorher immer entsprechend schriftlich anweisen (Auftrag).

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755


Erschreckend:

Bie JEDEM Thread zur Scahdensregulierung gehen hier die Grundsatzdiskussionen mit juristischen Laientheater los. Es langt!

Und wieso wird bei jeder Bagatelle gleich ein vollständiges unabhängiges Gutachten mit Anwaltsunterstützung gefordert?
Die Versicherung hatte noch KEINE leistung abgelehnt.

Wenn du nur das willst was dir die zahlungspflichtige Versicherung gerne zahlen möchte mußt du doch hier gar nichts lesen??????

Dann lass es halt.

Ähnliche Themen