Knöllchen - Parken im absoluten Halteverbot, Zusatzschild "Be- und Entladen frei"
Hallo,
ich habe ein Knöllchen bekommen, bin darüber aber nun etwas verwundert.
Folgendes: Ich habe ein schweres Paket bei der Post abgeholt. Geparkt habe ich neben der Post, dort ist zwar ein Absolutes Halteverbot (Zeichen 283), unter diesem hängen jedoch zwei Zusatzschilder. Das erste Schild ist "Mo. - Fr. 9-20 Uhr", das darunter hängende Zusatzschild ist "Be- und Entladen frei". Insofern ging ich davon aus, dass ich diese Fläche für mein Vorhaben, also das Beladen des Fahrzeugs, nutzen kann.
Weshalb liege ich damit falsch? Ich möchte mich nicht künstlich aufregen, wenn ich einen Fehler gemacht habe, dann ist es halt so. Aber ich habe dort gehalten um das Fahrzeug zu beladen, was auch laut Schild erlaubt ist. Oder nicht?
Grüße
Beste Antwort im Thema
Dass Lagebernd das geschrieben hat, kann kein Irrtum sein, es wird doch direkt über deinen Beiträgen zitiert. Und dass Lagebernd sich irrt, kann auch nicht sein, weil er immer alles weiß. Jetzt bist du aber etwas begriffsstutzig ...
180 Antworten
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 12. November 2018 um 17:12:03 Uhr:
Die Bedeutung von Schildern ist eindeutig in der StVo geregelt.
Welche Bedeutung hat denn "Be- und Entladen frei"? Ich kann es nicht in der StVO finden.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 12. November 2018 um 21:08:06 Uhr:
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 12. November 2018 um 17:12:03 Uhr:
Die Bedeutung von Schildern ist eindeutig in der StVo geregelt.Welche Bedeutung hat denn "Be- und Entladen frei"? Ich kann es nicht in der StVO finden.
Wie ebenfalls schon weiter oben festgestellt wurde, wird dieses Zusatzzeichen nicht in der StVO nicht* aufgeführt.
Grüße vom Ostelch
*Edith meint: Danke, PeterBH, das war etwas zuviel von nichts. 😉
Doch, es muss in der StVO stehen, Lagebernd hat es doch geschrieben.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 12. November 2018 um 21:32:28 Uhr:
Doch, es muss in der StVO stehen, Lagebernd hat es doch geschrieben.
Entweder du irrst dich, dass Lagebernd das geschrieben hat oder Lagebernd irrt sich, wenn er das geschrieben haben sollte. In Anlage 2 Abschnitt 8 steht nichts zu einem solchen Zeichen.
Grüße vom Ostelch
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Dass Lagebernd das geschrieben hat, kann kein Irrtum sein, es wird doch direkt über deinen Beiträgen zitiert. Und dass Lagebernd sich irrt, kann auch nicht sein, weil er immer alles weiß. Jetzt bist du aber etwas begriffsstutzig ...
Hihihi! 😁
Zitat:
@Ostelch schrieb am 12. November 2018 um 21:28:13 Uhr:
Zitat:
@Florian333 schrieb am 12. November 2018 um 21:08:06 Uhr:
Welche Bedeutung hat denn "Be- und Entladen frei"? Ich kann es nicht in der StVO finden.
Wie ebenfalls schon weiter oben festgestellt wurde, wird dieses Zusatzzeichen nicht in der StVO nicht aufgeführt.
Grüße vom Ostelch
Doppelte Verneinung? Also gibt es das Zusatzzeichen in der StVO?
Nein, im Ernst, hab auch gerade mal vollständig durchgeblättert, das ist nicht zu finden.
Eigentlich wollten die auch ein eingeschränktes Halteverbot einrichten. Aber die richtigen Schilder waren ihnen gerade ausgegangen 😛. Für neue war kein Geld in der Kasse, da muss man nehmen, was vorhanden ist.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 12. November 2018 um 21:51:26 Uhr:
Dass Lagebernd das geschrieben hat, kann kein Irrtum sein, es wird doch direkt über deinen Beiträgen zitiert. Und dass Lagebernd sich irrt, kann auch nicht sein, weil er immer alles weiß. Jetzt bist du aber etwas begriffsstutzig ...
Vielleicht bist du begriffsstutzig. 😉 Er hat nur geschrieben, dass die Bedeutung der Zeichen in der StVO klar geregelt sei, nicht, dass es dieses Zusatzzeichen in der StVO gibt. Alles sehr schwierig!
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 12. November 2018 um 22:00:31 Uhr:
Vielleicht bist du begriffsstutzig.
Dein Ironiedetektor stand wohl im Haltverbot und wurde abgeschleppt. Die an Lagebernd gerichtete Frage war eine rhetorische und nur, weil du diese Frage unbedingt beantworten wolltest, hast du dich verzettelt. So, jetzt is' wieder gut und wir warten auf die Erleuchtung durch Lagebernd.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 12. November 2018 um 22:05:22 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 12. November 2018 um 22:00:31 Uhr:
Vielleicht bist du begriffsstutzig.Dein Ironiedetektor stand wohl im Haltverbot und wurde abgeschleppt. Die an Lagebernd gerichtete Frage war eine rhetorische und nur, weil du diese Frage unbedingt beantworten wolltest, hast du dich verzettelt. So, jetzt is' wieder gut und wir warten auf die Erleuchtung durch Lagebernd.
Dann haben wohl unsere beiden Ironiedetektoren einen Defekt. Aber jetzt warten wir gespannt auf das ultimative Statement aus dem Lagezentrum vom Lagebernd. 😉
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Florian333 schrieb am 12. Nov. 2018 um 22:5:22 Uhr:
Dein Ironiedetektor stand wohl im Haltverbot und wurde abgeschleppt.
😁 😁 😁 YMMD!
Heute hast du echt eines deiner besten Tage beim Kontern! Da tut es mir ja schon fast Leid, dich mal angepisst zu haben.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 12. November 2018 um 22:05:22 Uhr:
wir warten auf die Erleuchtung durch Lagebernd.
... und auf das Foto des TE vom „Tatort“. 🙂
Auf die ,,Erleuchtung,, bin ich mal gespannt. Wie kann eine Funktion bzw, Bedeutung eines Schildes beschrieben werden, wenn es das Schild in der StVO gar nicht gibt ?
Ein Foto vom Schild kann und werde ich nicht machen, ich habe das Schild mehr als ausreichend beschrieben und sogar gezeichnet. 😉
Vom Tatort selbst habe ich ebenfalls kein Bild. Auch Google-Maps sowie Streetview-Bilder sind nicht mehr aktuell, von daher bringen sie keinen Vorteil bei der Bewertung der Situation.
Ihr könnt mir jedoch glauben, dass ich im Geltungsbereich des Schildes gestanden habe. 😉 Die Situation habe ich auch genügend beschrieben.
Ich habe nun Widerspruch eingelegt. Vom Ausgang des Verfahrens werde ich euch berichten.
Zitat:
@10takel schrieb am 13. November 2018 um 19:08:37 Uhr:
Ein Foto vom Schild kann und werde ich nicht machen, ich habe das Schild mehr als ausreichend beschrieben und sogar gezeichnet. 😉
Blöd nur, dass deine Zeichnung das Ende vom absoluten Haltverbot zeigt und außer dir niemand weiß, wie der Beginn beschildert ist und wo genau du (vor oder hinter dem Schild) geparkt hast. Deshalb hier das allgemeine Rätselraten mit allerlei Vermutungen. 😁