Knöllchen (Gebührenpflichtig und Parkscheinautomat)

Hallo,

hab auf einem Parkplatz (blaues Schild mit weißem P) geparkt. Untr dem Schild war das Zusatzzeichen "Gebührenpflichtig" angebracht. Es gab in ca. 50 m Entfernung ein Parkscheinautomat.

Ich hab natürlich keinen Parkschein gezogen, weil dann das Zusatzzeichen "Parkschein" oder "nur mit Parkschein" hätte angebracht sein müsste (gemäß StVO).

Eine Gebührenpflicht entsteht nur wenn eine Person diese Gebühr abkassiert. Nun hab ich aber trotzdem nen Knöllchen bekommen.

Ist dies rechtens? M.M. nach nicht oder ist eine/einer auf diesem Rechtsgebiet zu einer sicheren Aussage fähig?

Danke
MfG

Beste Antwort im Thema

Um sich um die Parkgebühren zu drücken - hätten wohl den Ruin des TE bedeutet - sollte man halt schon vorher den Gang durch den Paragraphendschungel antreten. Dann hätte sich die Frage erübrigt😉  P-Schild - mit Zusatz "Gebührenpflichtig" und 50 m weiter ein Parkscheinautomat. Soweit wollten die Füße wohl nicht tragen😁
Dann wird der Gang durch alle Instanzen angeraten sein!  Ich geh' schon mal sammeln😎
 

25 weitere Antworten
25 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Popelnascher


Der Staat verlangt von uns auch ein korrektes Verhalten, dann dürfen wir auch eine korrekte Beschilderung erwarten.

Klar sollte der Staat dafür sorgen, das er sich an seine eigenen Gesetze halten. Aber es ist nun mal so, das der Staat von Steuergeldern lebt, und er diese Gelder nur ein mal ausgeben kann. Wenn nun die STVO geändert wird, müssen die Städte massig Geld in die Hand nehmen, damit Schilder, die klar verständlich sind, gegen fast identische STVO-Norme Schilder getauscht werden.

Ich als Bürger habe praktisch die Wahl, ob ein Schild "Gebührenpflichtig" gegen ein Schild "Parkscheinautomat" getauscht wird, oder ob das Geld für die Stopfung von Schlaglöchern im Winder genutzt wird. Da nun einige rechtsexperten am Werk sind, die gegen das falsche Schild klagen, bleibt halt ein weiteres Schlagloch offen...

Erinnert mich an den einen Typen, der im Media-Markt 10 Smartphones gekauft hat, weil jeder x-te Einkauf kostenlos ist.

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Ich auch...jede Menge inoffizielle Abkürzungen....😁

Nein, da wird genauso mit Buchstaben gespart wie mit den Parkgebühren😉

Zitat:

Original geschrieben von MvM



Zitat:

Original geschrieben von Popelnascher


Der Staat verlangt von uns auch ein korrektes Verhalten, dann dürfen wir auch eine korrekte Beschilderung erwarten.
Klar sollte der Staat dafür sorgen, das er sich an seine eigenen Gesetze halten. Aber es ist nun mal so, das der Staat von Steuergeldern lebt, und er diese Gelder nur ein mal ausgeben kann. Wenn nun die STVO geändert wird, müssen die Städte massig Geld in die Hand nehmen, damit Schilder, die klar verständlich sind, gegen fast identische STVO-Norme Schilder getauscht werden.

Es ist schon ulkig: Vom Staat wird Korrektheit verlangt bis in den letzten Winkel!  Nur bei sich selbst nehmen es so viele Autofahrer nicht so genau. Wäre das der Fall, könnte man z. B. analog dazu sämtliche Blitzanlagen und ProVida-Fahrzeuge verschrotten😁.

Ähnliche Themen

Helft mir mal bitte ... und die Bitte ist durchaus ernst gemeint. Der TE "bemängelt" ein falsches Schild. Ok! Was mich nun interessiert ist: WO ist nun der Unterschied? Ob da nun GEBÜHRENPFLICHTIG, NUR MIT PARKSCHEIN, oder der Hinweis auf den Parkscheinautomat an dem Poller ist ... Ich sehe darin keinen Unterschied, außer ... der nächste *ZENSUR* kommt und bemängelt, dass zwar der Hinweis da wäre, "nur mit Parkschein", aber keinerlei Info WO der Parkschein zu beziehen ist. Ortsfremde könnten sich darauf berufen, dass es keinen Hinweis darauf gibt in welcher Richtung und wie vielen Schritten der Parkscheinautomat entfernt ist.
Selbst wenn die Kiste gleich neben dem Hinweis stände, müsste es ein mehrsprachiges Benutzerhandbuch geben, allerdings nicht mehr als 5 Seiten und mit eindeutigen Zeichen, wie der Parkscheinautomat zu bedienen ist: NUR Münzen, keine Kreditkartenzahlung möglich, keine neuen 5 Euro Scheine, keine Restgeldrückzahlung ... usw. usf.

Merkt eigentlich noch jemand welche Dimensionen das ganze annehmen könnte, wenn sich jeder, der sich vor den mindestens 10 Euro drücken will, erst mal durch zig Paragraphen wühlt, Einspruch einlegt, womöglich noch den Europäischen Gerichtshof mit der Frage nach der Rechtmäßigkeit beschäftigt.

Ganz ehrlich ... hatte ich gehofft mit dem alten Jahr solche hanebüchenen Themen hinter mir zu lassen um gleich wieder mit dem gleichen Schrott weiter zu machen. Die MOD'S werden froh sein sich auch mal mit wichtigen Dingen des Lebens beschäftigen zu dürfen und nicht mit so einem Müll ... sorry. Nu' habsch misch doch noch echauviert.

Tja, jeder Versuch das Leben Idiotensicher zu regeln führt zu Regulierungsexzessen und die Idioten beweisen dann doch wieder das man die Latte noch viel tiefer legen muss. Aber was wohl kein Fehler sein könnte wären Hinweise wo man den nächsten Parkscheinautomaten findet, denn Die sind manchmal doch relativ weit weg oder gut versteckt.

Entweder man zahlt Parkgebühren oder man zahlt Lehrgeld.
Da letzteres meistens erheblich teurer ist, bevorzuge ich die Parkgebühren.

😉

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Helft mir mal bitte ... und die Bitte ist durchaus ernst gemeint. Der TE "bemängelt" ein falsches Schild. Ok! Was mich nun interessiert ist: WO ist nun der Unterschied? Ob da nun GEBÜHRENPFLICHTIG, NUR MIT PARKSCHEIN, oder der Hinweis auf den Parkscheinautomat an dem Poller ist ...

Gib es zu: Es juckt dich schon wieder in den Fingern, das zuständige Ordnungsamt anzurufen. 😁

Ist doch kein Problem, wenn er anruft. Was der Angerufene meint und was die Gesetzeslage hergibt, sind mitunter halt zwei Paar Stiefel.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010



Zitat:

Original geschrieben von MvM


Klar sollte der Staat dafür sorgen, das er sich an seine eigenen Gesetze halten. Aber es ist nun mal so, das der Staat von Steuergeldern lebt, und er diese Gelder nur ein mal ausgeben kann. Wenn nun die STVO geändert wird, müssen die Städte massig Geld in die Hand nehmen, damit Schilder, die klar verständlich sind, gegen fast identische STVO-Norme Schilder getauscht werden.

Es ist schon ulkig: Vom Staat wird Korrektheit verlangt bis in den letzten Winkel!  Nur bei sich selbst nehmen es so viele Autofahrer nicht so genau. Wäre das der Fall, könnte man z. B. analog dazu sämtliche Blitzanlagen und ProVida-Fahrzeuge verschrotten😁.

Man könnte (wenn man spitzfindig wäre) auch das Pferd andersherum aufzäumen.

Der Bürger wird kontrolliert, überwacht und sanktioniert - nur bei Vatter Staat sind Fehler "verzeihbar".

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III


Man könnte (wenn man spitzfindig wäre) auch das Pferd andersherum aufzäumen.

Der Bürger wird kontrolliert, überwacht und sanktioniert - nur bei Vatter Staat sind Fehler "verzeihbar".

Dass kontrolliert, überwacht und sanktioniert werden muss, dürfte dir nach dem Studium von 1000ten von Beiträgen auch als notwendig erscheinen. Im vorliegenden Fall hat einer die Schilder wohl registiert und ich kann kaum glauben, dass er sofort die nicht ganz korrekte Ausschilderung im Kopf hatte. Er hat sich unter dem Motto "Scheiss drauf" vom Fahrzeug entfernt und sich nicht um einen Parkschein bemüht hat. Das Knöllchen wurde doch erst zum Auslöser sich darüber zu informieren, ob es an der Ausschilderung etwas zu bemängeln gab. Ein ähnliches Verhalten kann man mitunter aus Rotlicht-Missachtung oder Fahren über Dunkelgelb entnehmen. Auch hier werden wie oft erst einmal Mängel an der Blitzanlage etc. ins Feld geführt. Weil das Zugeben eines eigenen Fehlers als Schwäche ausgelegt werden könnte.

Deine Antwort
Ähnliche Themen