Knöllchen falscher Vorwurf - Gültig?
Hallo!
Ich stand letzte Woche auf einem Behindertenparkplatz ohne Ausweis, weil der mir vorne zwischen Scheibe und Armaturenbrett gerutscht ist und ich ihn da ohne weiteres nicht rausbekam. Ich transportierte die Nutzerin des Ausweises. Beim Aussteigen traf ich die Politesse, welche mir danach ein Knöllchen gab. Ich fragte Sie ob ich hier stehen bleiben kann ohne Ausweis, etc.. Sie meinte es sei kein Problem. Trotzdem hat Sie mir ein Knöllchen gegeben nachdem ich weg war, warum auch immer. Jetzt kam heute die Post wo mir vorgeworfen wird ohne Parkschein in einem Parkscheinpflichtigen Bereich geparkt zu haben. Dabei müsste der Vorwurf wenn dann ja lauten, dass ich ohne Ausweis auf einem Behindertenparkplatz stand. Ich hab bereits mit der zuständigen Sachbearbeiterin telefoniert, welche aber komplett unfähig war und sich nur auf den Vorwurf bezogen hat.
Jetzt ist meine Frage, ob das Knöllchen so überhaupt gültig ist, wenn ich nachweislich bezeugen kann, dass ich DIESE vorgeworfene Tat (Parkschein) gar nicht begangen hab, sonder eigentlich eine Teurere (Ausweis)? Oder brummen die mir dann einfach die Teurere auf? ^^
Viele Grüße,
Vincent
Beste Antwort im Thema
Andere Frage: Über wieviel Verwarnungsgeld reden wir hier? 10 €? 15€? Wieviel Freizeit willst du investieren, um im besten Fall diese 10 oder 15 € nicht zahlen zu müssen? Wenn du Pech hast, wird es sogar noch teurer trotz jeder Menge verplemperter Freizeit. Ohne sichtbar ausgelegten Ausweis darfst du auf dem Behindertenparkplaz kein Auto abstellen. Ob du "Rabatt" bekommst oder das Verfahren vielleicht eingestellt wird, wenn du nachweist, eine Parkberechtigung für Behindertenparkplätze zu haben, weißt du erst wenn es zu spät ist.
Mir wäre meine Zeit auf jeden Fall zu schade, sie mit solchen Sachen zu verbringen. Muss aber jeder selbst wissen.
Grüße vom Ostelch
45 Antworten
Zitat:
@Raser6000 schrieb am 31. Januar 2017 um 19:45:09 Uhr:
. Wenn mir aber diese Dame von Ticketverteilerin lieb und nett sagt wir können da ruhig stehen bleiben, während die Rollstuhlfahrerin daneben steht, und dann sobald wir uns umdrehen zum Auto läuft um mir doch 'nen Strafzettel zu geben,
Die Politesse könnte auch geglaubt haben, dass du den Ausweis noch auslegst.
Dass der gerade nicht greifbar ist, kann ja keiner wissen. Dürfte aber so keine Rolle spielen. Der Ausweis war nicht sichtbar, demzufolge unberechtigt geparkt.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 1. Februar 2017 um 06:19:53 Uhr:
Der Ausweis war nicht sichtbar, demzufolge unberechtigt geparkt.
Auf dem Behindertenparkplatz, aber nicht im Parkscheinbereich.....😛 Ich würde mal zum Amte gehen und den Vorgesetzten geben lassen. Wirkt manchmal Wunder.Von mir bekämen die nicht einen Heller.
Zitat:
@Raser6000 schrieb am 31. Januar 2017 um 17:27:41 Uhr:
Meine Fragen:
1. Der Vorwurf in dieser Form ist ja so ungültig. Können Sie mir, wenn ich schreibe wie es war, vorwerfen ohne sichtbaren Ausweis auf einem Behindertenparkplatz gestanden zu haben?2. Wäre es überhaupt möglich den Ausweis nachträglich bei der Behörde vorzulegen?
3. Das die Politesse mir vorher erlaubt hat dort zu stehen bringt vermutlich nix oder?
1. Ja...
2. Ja, das ist möglich, aber keine garantie, dass die sich drauf einlassen. Nur solte es persönlich mit Begleitung der Schwerbehinderten erfolgen und nicht schriftlich mit Kopie. Beim persönlichen Gespräch sind die Chancen besser. Da einfach ohne Schwerbehindertenausweis hin zu gehen ist genau so sinnvoll, wie ohne sichtbar hinterlegten Schwerbehindertenausweis auf dem Behindertenparkplatz zu stehen.
3. Nein, denn im Verkehr nehmen mehr Leute teil, als diese eine Politesse. Eine Kommunikation zwischen zwei Politessen ist nicht gegeben. Ist eine Politesse weg kommt irgendwann die nächste. (Und sei es, dass sie duch andere Personen gerufen wird, denen dein Wagen nicht passt.) Wenn der Schlepper ein mal angefordert ist, fallen schon Kosten für die Leerfahrt an, auch wenn man den Schwerbehindertenausweis doch noch vor Ort vorzeiten kann. Hier hast du sehr viel Glück gehabt, dass zuerst nur ein Knöllchen geschrieben wurde.
Ich hatte ein mal einen Werkstattwagen, den ich wie gewohnt geparkt hatte, bis er nach wenigen Minuten weg war. Ich hatte zwar dran gedacht den Ausweis aus meinem Wagen zu holen, habe aber vergessen ihn im Werkstattwagen zu lesen. War halt doofheit... Dafür bin ich einem netten Taxifahrer begegnet, der das Abschleppen vom beanchbarten Taxistand gesehen, und mich dann kostenlos zum Wagen gebracht hat.
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Inzwischen ist wohl alles gesagt, nur noch nicht von allen. Der TE möge sich jetzt entscheiden und gut ists.
Grüße vom Ostelch
Hätte die vielleicht eher den fehlenden Behindertenausweis aufschreiben sollen. Wenn man in der Bahn seine Monatskarte vergisst, zahlt man trotz Nachreichen auch 10 Euro Strafe. Was die Politesse vorher gesagt hat, ist irgendwie irrelevant. Das Bußgeld ist ja schließlich noch die Sparvariante.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 1. Februar 2017 um 09:56:57 Uhr:
Inzwischen ist wohl alles gesagt, nur noch nicht von allen.
Nö, nicht ganz. Was mich an der ganzen Geschichte interessiert: Der TE schreibt "weil der mir vorne zwischen Scheibe und Armaturenbrett gerutscht ist und ich ihn da ohne weiteres nicht rausbekam." Mal ganz ehrlich - was kann daran so schwer sein? Der ist doch nicht in einer Raum-Zeit-Spalte verschwunden.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 1. Februar 2017 um 11:23:06 Uhr:
Der TE kann froh sein dass er nicht abgeschleppt wurde
Was er nur der Unfähigkeit der "Aufschreibkraft" zu verdanken hat. Ich hatte mal einen "Helden", der hatte seinen Ausweis im Handschuhfach. Die Verwarnung brauchte er nicht zahlen, aber die Schleppkosten. Schlechtes Geschäft....🙄
Zitat:
@SNobbe schrieb am 1. Februar 2017 um 11:06:53 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 1. Februar 2017 um 09:56:57 Uhr:
Inzwischen ist wohl alles gesagt, nur noch nicht von allen.Nö, nicht ganz. Was mich an der ganzen Geschichte interessiert: Der TE schreibt "weil der mir vorne zwischen Scheibe und Armaturenbrett gerutscht ist und ich ihn da ohne weiteres nicht rausbekam." Mal ganz ehrlich - was kann daran so schwer sein? Der ist doch nicht in einer Raum-Zeit-Spalte verschwunden.
Der Schlitz ist mehr als eine halbe DIN A4 Seite tief und man kommt nicht mal mit dem kleinen Finger rein. Ich hab bestimmt 20 Minuten gebraucht bis ich den Ausweis da mit Hilfsmitteln rausbekam 😁
Zitat:
Der Schlitz ist mehr als eine halbe DIN A4 Seite tief und man kommt nicht mal mit dem kleinen Finger rein.
Ah, ok! Seltsame Konstruktion...
Also, ich habe vollstes Verständnis dafür, dass Parkplätze für Behinderte mit entsprechendem Parkausweis reserviert werden, da ich oft genug gesehen habe wie sich manche da aus und in das Fahrzeug gequält haben - Hut ab.
1. Wie soll aber die Reservierung überwacht werden, wenn kein Ausweis sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt wurde? Auch ein vom Wind weggeblasener Parkschein zählt nicht.
2. In einer Reihe von kostenpflichtigen Parkplätzen wird einer von der Parkgebühr für Behinderte mit Ausweis reserviert. Wer sagt denn, dass dadurch dieser eine Platz aus der Summe der anderen Parkplätze ausgegliedert ist? Es ist nur eine Kennzeichnung, dass dieser sonst kostenpflichtige Platz für diese Behinderten reserviert ist und für diesen Personenkreis kostenfrei ist. Ohne dem Ausweis hätte da Fahrzeug sofort entfernt werden müssen. Also friedlich bzw. zufrieden sein und bezahlen.:-(
Soo, auf euren Ratschlag hin hab ich das Ticket jetzt einfach bezahlt. Wenngleich ich auch gerne noch mit der netten Sachbearbeiterin gesprochen hätte. Aber das wären mir die eventuellen Mehrkosten von 20 Euro nicht wert. Danke noch mal für die Antworten!