Knöllchen falscher Vorwurf - Gültig?

Hallo!

Ich stand letzte Woche auf einem Behindertenparkplatz ohne Ausweis, weil der mir vorne zwischen Scheibe und Armaturenbrett gerutscht ist und ich ihn da ohne weiteres nicht rausbekam. Ich transportierte die Nutzerin des Ausweises. Beim Aussteigen traf ich die Politesse, welche mir danach ein Knöllchen gab. Ich fragte Sie ob ich hier stehen bleiben kann ohne Ausweis, etc.. Sie meinte es sei kein Problem. Trotzdem hat Sie mir ein Knöllchen gegeben nachdem ich weg war, warum auch immer. Jetzt kam heute die Post wo mir vorgeworfen wird ohne Parkschein in einem Parkscheinpflichtigen Bereich geparkt zu haben. Dabei müsste der Vorwurf wenn dann ja lauten, dass ich ohne Ausweis auf einem Behindertenparkplatz stand. Ich hab bereits mit der zuständigen Sachbearbeiterin telefoniert, welche aber komplett unfähig war und sich nur auf den Vorwurf bezogen hat.
Jetzt ist meine Frage, ob das Knöllchen so überhaupt gültig ist, wenn ich nachweislich bezeugen kann, dass ich DIESE vorgeworfene Tat (Parkschein) gar nicht begangen hab, sonder eigentlich eine Teurere (Ausweis)? Oder brummen die mir dann einfach die Teurere auf? ^^

Viele Grüße,
Vincent

Beste Antwort im Thema

Andere Frage: Über wieviel Verwarnungsgeld reden wir hier? 10 €? 15€? Wieviel Freizeit willst du investieren, um im besten Fall diese 10 oder 15 € nicht zahlen zu müssen? Wenn du Pech hast, wird es sogar noch teurer trotz jeder Menge verplemperter Freizeit. Ohne sichtbar ausgelegten Ausweis darfst du auf dem Behindertenparkplaz kein Auto abstellen. Ob du "Rabatt" bekommst oder das Verfahren vielleicht eingestellt wird, wenn du nachweist, eine Parkberechtigung für Behindertenparkplätze zu haben, weißt du erst wenn es zu spät ist.
Mir wäre meine Zeit auf jeden Fall zu schade, sie mit solchen Sachen zu verbringen. Muss aber jeder selbst wissen.

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@Raser6000 schrieb am 31. Januar 2017 um 17:27:41 Uhr:



1. Der Vorwurf in dieser Form ist ja so ungültig. Können Sie mir, wenn ich schreibe wie es war, vorwerfen ohne sichtbaren Ausweis auf einem Behindertenparkplatz gestanden zu haben?

Ich denke schon, dass dies möglich ist. Schliesslich ist dieser Fakt unbestritten oder ?

2. Wäre es überhaupt möglich den Ausweis nachträglich bei der Behörde vorzulegen?

Möglich schon, nützt aber nix. Es zählt nur, dass du den Ausweis an diesem Tag nicht ausgelegt hattest. Der Grund ist nicht weiter relevant. Oder um es kurz zu machen: Kein Ausweis sichtbar- kein Parken auf dem B-Platz.

3. Das die Politesse mir vorher erlaubt hat dort zu stehen bringt vermutlich nix oder?

Das Parken ansich war ja auch kein Problem oder ? Sie hat dir aber sicher nicht gesagt, dass es straffrei wäre ?

Grüße,
Vincent

@Raser6000
Ich denke dein Problem solltest du mit der Behörde klären.
Hier bei MT nimmt dir keiner die Entscheidung daarüber ab.
Auch kannst du dich nicht bei der Behörde darauf berufen das die User bei MT gesagt haben ... 😁

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 31. Januar 2017 um 18:16:22 Uhr:



Zitat:

@Raser6000 schrieb am 31. Januar 2017 um 17:27:41 Uhr:


[...]

3. Das die Politesse mir vorher erlaubt hat dort zu stehen bringt vermutlich nix oder?

Das Parken ansich war ja auch kein Problem oder ? Sie hat dir aber sicher nicht gesagt, dass es straffrei wäre ?

Grüße,
Vincent

Meine Frage zielte klar darauf ab, ob ich da jetzt so stehen bleiben kann, ohne einen Strafzettel zu bekommen. Und ihre Antwort war auch so zu deuten dass sie drüber hinwegsieht.

Zitat:

@Raser6000 schrieb am 31. Januar 2017 um 18:50:46 Uhr:



Meine Frage zielte klar darauf ab, ob ich da jetzt so stehen bleiben kann, ohne einen Strafzettel zu bekommen. Und ihre Antwort war auch so zu deuten dass sie drüber hinwegsieht.

Laut Deiner Aussage wird Dir doch vorgeworfen, daß Du ohne Ticket auf dem Parkplatz gestanden hast.
Das Ticket betrachte ich als Parkschein, welcher am Parkautomat gezogen wird.
Der Tatvorwurf vom "Parken auf einem Behindertenparkplatz ohne gültigen Behindertenausweis" wurde nicht erwähnt.
Lege also dem Widerspruch das Parkticket bei, wenn Du eins hast, oder reiche den Behindertenausweis deiner Beifahrerin nach... Sie kann doch sicherlich bezeugen, daß der Ausweis gut sichtbar ausgelegt wurde 😉
Schließlich kannst du ja nichts dafür, wenn der Behindertenausweis später irgendwo reinrutscht.

Fruchtet das nicht, kann man ja die Stadt wegen Diskriminierung anzeigen.

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Danke erst mal für die Antworten.

Anhängend noch 2 Bilder vom Parkplatz.

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Bei uns läuft das so: Der Betroffene, der reumütig gesteht, daß der Ausweis verrutscht war, legt denselben vor und die Sache wird mit einem Tadel eingestellt, heißt aber nicht, daß das überall so läuft. Davon abgesehen ist der Tatvorwurf tatsächtlich etwas merkwürdig, wenn denn das Fahrzeug so stand wie auf Bild 2. Da steht es überwiegend auf dem SB Parkplatz.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 31. Januar 2017 um 19:07:25 Uhr:


Bei uns läuft das so: Der Betroffene, der reumütig gesteht, daß der Ausweis verrutscht war, legt denselben vor und die Sache wird mit einem Tadel eingestellt, heißt aber nicht, daß das überall so läuft. Davon abgesehen ist der Tatvorwurf tatsächtlich etwas merkwürdig, wenn denn das Fahrzeug so stand wie auf Bild 2. Da steht es überwiegend auf dem SB Parkplatz.

Die Bilder habe ich eben gemacht, sind also andere Autos. Unser Caddy stand komplett auf dem Behindertenparkplatz, nicht mal mit dem Heck im Parkzonenbereich (Bis zum Halteverbotsschild vorgefahren).

Dann ist der Tatvorwurf gelinde gesagt Blödsinn.

Ist das eine richtige oder eine wegen der Baustelle vorübergehende Beschilderung?
Das Behindertenparkschild sieht mir vonm Ständer her irgendwie komisch aus.
Moorteufelchen

Spätestens jetzt wissen wir auch, warum es in D für jeden kleinen Sche... irgendein Gesetz gibt. Da wird alles auf die Spitze getrieben, um dem Staat nachzuweisen, dass eine Ordnungswidrigkeit gar keine war, weil sie so explizit nicht erwähnt wird.
Dass der TE was falsch gemacht hat, weiss er ja. Anstatt aber froh zu sein, dass es so billig wird, versucht man noch, ganz um die Buße herumzukommen. Man wünscht sich regelrecht, dass es teurer wird. Aber dann steht wenigstens das wahre Vergehen drin.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 31. Januar 2017 um 19:34:41 Uhr:


Spätestens jetzt wissen wir auch, warum es in D für jeden kleinen Sche... irgendein Gesetz gibt. Da wird alles auf die Spitze getrieben, um dem Staat nachzuweisen, dass eine Ordnungswidrigkeit gar keine war, weil sie so explizit nicht erwähnt wird.
Dass der TE was falsch gemacht hat, weiss er ja. Anstatt aber froh zu sein, dass es so billig wird, versucht man noch, ganz um die Buße herumzukommen. Man wünscht sich regelrecht, dass es teurer wird. Aber dann steht wenigstens das wahre Vergehen drin.

Hab letztens ein Knöllchen bekommen weil ich im eingeschränkten Halteverbot geparkt hab. Zack, ohne Kommentar bezahlt. Wenn mir aber diese Dame von Ticketverteilerin lieb und nett sagt wir können da ruhig stehen bleiben, während die Rollstuhlfahrerin daneben steht, und dann sobald wir uns umdrehen zum Auto läuft um mir doch 'nen Strafzettel zu geben, versuche ich tatsächlich um die Strafe drumrumzukommen. Und dieses etwas von Sachbearbeiterin, welche sich total dumm gestellt hat um nicht mit mir darüber zu diskutieren, hat's noch auf die Spitze getrieben. Sie hat mir ja nicht mal geglaubt dass ich auf dem Behi-Parkplatz stand. "DA STEHT DOCH AUSDRÜCKLICH DAS SIE KEINEN PARKSCHEIN HATTEN IN EINEM BEREICH WO SIE EINEN BRAUCHEN! SIE HÄTTEN EINFACH EINEN PARKSCHEIN KAUFEN MÜSSEN UND ALLES WÄRE GUT. SO UND JETZT DISKUTIERE ICH NICHT MEHR MIT IHNEN."

@Moorteufelchen: Ist dauerhaft, der Behindertenparkplatz ist da schon seit min. 10 Jahren, dass andere Schild ist neuer, aber auch schon seine Zeit dort.

Meine Güte, er hat nix (richtig schlimmes) falsch gemacht. Der Ausweis liegt vor, ist halt zwischen Scheibe und Amaturenbrett gerutscht, na und? Bei jedem normalen Menschen müsste die Sache so ablaufen: Strafzettel wird ausgestellt, Bescheid geht beim Fahrer ein. Der legt Widerspruch ein und eine Kopie des Behindertenausweises, und die Sache wird eingestellt mit dem Hinweis, doch bitte dafür zu sorgen, dass der leserlich anzubringen ist. Schwamm drüber.

Aber nein, hier wird noch echt groß attestiert, dass der TE ja ach so gesetzeswidrig gehandelt hat. Wirklich nicht zu fassen.

Aber dem TE sei gesagt: Du hast die kleinere Strafe bekommen, wo zum Geier ist Dein Problem? Sei froh, und zahle die paar Kröten. Auch hier gilt: Meine Güte!

🙄

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 31. Januar 2017 um 19:47:15 Uhr:


....

Aber nein, hier wird noch echt groß attestiert, dass der TE ja ach so gesetzeswidrig gehandelt hat. Wirklich nicht zu fassen.
...

Hättest du was anderes auf MT erwartet? 😁 😁

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 31. Januar 2017 um 19:47:15 Uhr:


(...)Der legt Widerspruch ein und eine Kopie des Behindertenausweises, und die Sache wird eingestellt mit dem Hinweis, doch bitte dafür zu sorgen, dass der leserlich anzubringen ist. Schwamm drüber.
(...)

Eine Kopie des Behindertenausweisess beizulegen nützt nicht viel. Da der Ausweis nicht auf den TE ausgestellt ist, müsste er ja noch belegen, dass er zu dem Zeitpunkt auch berechtigt war, ihn zu nutzen.

TE: Zieh den Behinderten-Parkausweis endlich aus der Ritze (im Auto 😎), damit du ihn das nächste Mal bereit hast.

Ich finde auch, dass du den falschen Tatvorwurf bekommen hast. Natürlich könnte man jetzt aus einem abstrakten Rechtsempfinden heraus dagegen vorgehen. Ich finde aber ebenso, dass Du dir nicht den Stress antun solltest, das jetzt in Angriff zu nehmen. Zahl die 15 Euro (?) und vergiss den Vorfall.

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