Knöllchen falscher Vorwurf - Gültig?

Hallo!

Ich stand letzte Woche auf einem Behindertenparkplatz ohne Ausweis, weil der mir vorne zwischen Scheibe und Armaturenbrett gerutscht ist und ich ihn da ohne weiteres nicht rausbekam. Ich transportierte die Nutzerin des Ausweises. Beim Aussteigen traf ich die Politesse, welche mir danach ein Knöllchen gab. Ich fragte Sie ob ich hier stehen bleiben kann ohne Ausweis, etc.. Sie meinte es sei kein Problem. Trotzdem hat Sie mir ein Knöllchen gegeben nachdem ich weg war, warum auch immer. Jetzt kam heute die Post wo mir vorgeworfen wird ohne Parkschein in einem Parkscheinpflichtigen Bereich geparkt zu haben. Dabei müsste der Vorwurf wenn dann ja lauten, dass ich ohne Ausweis auf einem Behindertenparkplatz stand. Ich hab bereits mit der zuständigen Sachbearbeiterin telefoniert, welche aber komplett unfähig war und sich nur auf den Vorwurf bezogen hat.
Jetzt ist meine Frage, ob das Knöllchen so überhaupt gültig ist, wenn ich nachweislich bezeugen kann, dass ich DIESE vorgeworfene Tat (Parkschein) gar nicht begangen hab, sonder eigentlich eine Teurere (Ausweis)? Oder brummen die mir dann einfach die Teurere auf? ^^

Viele Grüße,
Vincent

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Andere Frage: Über wieviel Verwarnungsgeld reden wir hier? 10 €? 15€? Wieviel Freizeit willst du investieren, um im besten Fall diese 10 oder 15 € nicht zahlen zu müssen? Wenn du Pech hast, wird es sogar noch teurer trotz jeder Menge verplemperter Freizeit. Ohne sichtbar ausgelegten Ausweis darfst du auf dem Behindertenparkplaz kein Auto abstellen. Ob du "Rabatt" bekommst oder das Verfahren vielleicht eingestellt wird, wenn du nachweist, eine Parkberechtigung für Behindertenparkplätze zu haben, weißt du erst wenn es zu spät ist.
Mir wäre meine Zeit auf jeden Fall zu schade, sie mit solchen Sachen zu verbringen. Muss aber jeder selbst wissen.

Grüße vom Ostelch

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Gut. Eine pragmatische Lösung!

Grüße vom Ostelch

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