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Knöllchen bei Kurzzeitparken?

Themenstarteram 26. Juli 2017 um 10:40

Hallo zusammen,

ich habe gestern ein Knöllchen kassiert, weil ich ca. 5 Minuten zum Be- und Entladen an einer Straße angehalten habe. Jetzt habe ich schon im Netz etwas recherchiert und bin hierrauf gestoßen. Demnach DARF ich kurz stehen bleiben und muss noch nicht mal eine Parkscheibe verwenden. Sollte ich mich wehren und wenn ja wie?

Beste Antwort im Thema
am 26. Juli 2017 um 12:36

Hab grade herzhaft gelacht ... im vom TE angegebenem Link steht :

**Autofahrer sollten weiterhin darauf achten, was für eine Parkscheibe sie verwenden. Diese muss mindestens 150 cm und 110 cm breit sein **

Da würde ich als Ausrede schreiben das ich die Parkscheibe erst aus dem Kofferraum ausladen musste und das so lange gedauert hat.

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Zitat:

@stippo72 schrieb am 26. Juli 2017 um 12:40:43 Uhr:

Hallo zusammen,

ich habe gestern ein Knöllchen kassiert, weil ich ca. 5 Minuten zum Be- und Entladen an einer Straße angehalten habe. Jetzt habe ich schon im Netz etwas recherchiert und bin hierrauf gestoßen. Demnach DARF ich kurz stehen bleiben und muss noch nicht mal eine Parkscheibe verwenden. Sollte ich mich wehren und wenn ja wie?

Was für eine Straße? Welcher Tatvorwurf? ..... ????

Ich liebe immer diese überaus konkreten Angaben....:rolleyes:

Kann doch nicht mehr wie 10 - 15 Euro kosten. Dafür dann stundenlang im Netz Auswege suchen ist - in Arbeitszeit umgesetzt für die Füße. Wenn ich mal falsch parke, halte oder was auch immer, dann war ich das, der den Fehler gemacht hat und dann zahle ich - und Ruhe ist.

Zitat:

@stippo72 schrieb am 26. Juli 2017 um 12:40:43 Uhr:

Hallo zusammen,

ich habe gestern ein Knöllchen kassiert, weil ich ca. 5 Minuten zum Be- und Entladen an einer Straße angehalten habe. Jetzt habe ich schon im Netz etwas recherchiert und bin hierrauf gestoßen. Demnach DARF ich kurz stehen bleiben und muss noch nicht mal eine Parkscheibe verwenden. Sollte ich mich wehren und wenn ja wie?

Be und Entladen, dafür nur 5 Minuten, wobei die freundlichen Ordnungshüter doch erstmal 3 Minuten warten sollten, neben dem Fahrzeug. Bleiben noch 2 Minuten übrig. Da Be- und Entladen sollte doch auch in der Nähe des zu be- und entladenden Fahrzeugs stattfinden? Oft schleichen die Freundlichen doch schon über den Parkplatz und sind nicht plötzlich da. Irgendwas passt hier nicht zusammen, aber was nur...? :D

Die Nutzung der Parkuhr wird doch per Zusatzschild vorgeschrieben. Stand da überhaupt ein Schild?

am 26. Juli 2017 um 11:44

Zitat:

Stand da überhaupt ein Schild?

Wenn so ohne jede für eine sinnvolle Auskunft erforderliche Info grfragt wird: Wahrscheinlich Halteverbot wegen Rettungszufahrt.

Zitat:

@situ schrieb am 26. Juli 2017 um 13:44:33 Uhr:

Zitat:

Stand da überhaupt ein Schild?

Wenn so ohne jede für eine sinnvolle Auskunft erforderliche Info grfragt wird: Wahrscheinlich Halteverbot wegen Rettungszufahrt.

Bei der Frage werfen sich eh weitere Fragen auf, ob wir sie alle beantwortet bekommen, seitens TE? :D

Du wirfst parken, halten und stehen bleiben wild durcheinander. Wie willst du da eine korrekte Antwort bekommen?

am 26. Juli 2017 um 12:36

Hab grade herzhaft gelacht ... im vom TE angegebenem Link steht :

**Autofahrer sollten weiterhin darauf achten, was für eine Parkscheibe sie verwenden. Diese muss mindestens 150 cm und 110 cm breit sein **

Da würde ich als Ausrede schreiben das ich die Parkscheibe erst aus dem Kofferraum ausladen musste und das so lange gedauert hat.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 26. Juli 2017 um 14:36:57 Uhr:

Hab grade herzhaft gelacht ... im vom TE angegebenem Link steht :

**Autofahrer sollten weiterhin darauf achten, was für eine Parkscheibe sie verwenden. Diese muss mindestens 150 cm und 110 cm breit sein **

Da würde ich als Ausrede schreiben das ich die Parkscheibe erst aus dem Kofferraum ausladen musste und das so lange gedauert hat.

:D :D :D

Außerdem steht auch noch ganz unten:

Zitat:

Fazit:

Am besten besorgen Sie sich eine Parkscheibe und legen Sie diese in Ihrem Auto ab, damit Sie diese nicht vergessen. Sie sollten diese auch dann nutzen, wenn Sie eilig sind und nur kurz etwas besorgen.

MfG

Mike

Zitat:

@stippo72 schrieb am 26. Juli 2017 um 12:40:43 Uhr:

Hallo zusammen,

ich habe gestern ein Knöllchen kassiert, weil ich ca. 5 Minuten zum Be- und Entladen an einer Straße angehalten habe. Jetzt habe ich schon im Netz etwas recherchiert und bin hierrauf gestoßen. Demnach DARF ich kurz stehen bleiben und muss noch nicht mal eine Parkscheibe verwenden. Sollte ich mich wehren und wenn ja wie?

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Bitte einmal die STVO lesen!

Parken im Halteverbot (Schild Nr.xxx) kostet...zulässig im Halteverbot be-und entladen (max. 3 min)...

gibt noch ein paar mehr Ausnahmen, die treffen hier bei dieser Fragestellung nicht zu...

Wenn das nicht mehr wie 15 € kostet, würde ich das halt zahlen und schwamm drüber.

Die Lebenszeit, die man da für Recherche im Netz, ob das denn rechtens ist, verschwendet, ist definitiv mehr wert.

In hiesigen Parkhäusern ist man mit Parkzeitüberschreitung > 1 min mit 30,00 € dabei.

Wenn ich dem mal Parken im absoluten Halteverbot mit 15,00 € gegenüberstelle - da stimmt doch irgendwo die Relation nicht??

Ohne vernünftige Angaben des TE ist das hier nur ein Stochern im Nebel.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 27. Juli 2017 um 06:44:40 Uhr:

Ohne vernünftige Angaben des TE ist das hier nur ein Stochern im Nebel.

Ob wir noch was vom TE hören werden? :D

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